Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.229
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Ja, genau so sieht es aus.... Da hat sich einer mal eben drangesetzt....
  2. Ganz bitter - der dortige Abs. 1. (Was u.a. wieder die traurige Feststellung stützt, dass erlaubnispflichtige Waffen in D de facto nur noch "Leihgaben" sind)
  3. Bei mir in der Gegend sind etliche Forstbeamte mit dem HK SL7 ausgerüstet. Schien da zeitweise recht beliebt zu sein. Also... auch wieder nix.
  4. Das wird wohl für die nächste Zeit das Entscheidende sein - wie reagieren die Innenministerien der Länder als oberste, für den WaffG-Vollzug zuständige Stellen? Auch wenn sich das Beispiel Niedersachsen jetzt noch einigermaßen offen bzw. neutral anhört.... Bei einigen "typischen" rot-grün regierten Ländern bzw. dortigen roten/grünen Innenministerien habe ich da ein mulmiges Gefühl.
  5. Ja, in der Tat.... Die Hauptstadt von Flamen und Wallonen, von Pommes, Muscheln & Bier, die kann an sich nichts für den ganzen EU-Sch......
  6. Nur eben gut eine Woche zu früh....
  7. Durchaus. Wer weiß am besten, wie....?
  8. Warum denn "auf halbem Weg" stehenbleiben? "Erlaubt sind max. Vorderladerwaffen mit Steinschlosszündung"... Ach was.... "Erlaubt sind max. Saufeder und Armbrust" (hat zu Zeiten von Herzog Ulrich oder Christoph ja auch gereicht...). Grün war aus.
  9. Und sagen: "April - April"...
  10. Sehe ich auch so. Und selbst wenn die 2-Schuss-Regelung (aus politischen Erwägungen) nicht fallen sollte, so sollte es doch hilfsweise wenigstens möglich sein, eine so eindeutige Formulierung zu finden, die die abstruse juristische Auslegung als "HA mit 2-Schuss-Festmagazin" aus der Welt schafft. Dann wäre zumindest der bisherige, auch von 99% der Behörden in langer Rechtspraxis anerkannte Status gewahrt.
  11. Vielleicht "hält" dieser Notnagel nicht mal besser als die "langjährig geübte Rechtspraxis" praktisch aller Waffenbehörden - die, ebenso wie das BKA, die HA ja ebenso (und mit ihrer konstruktiven Möglichkeit von Wechselmagazinen) ohne weiteres als jagdlich erwerb- und besitzbar betrachteten. Man könnte ja genauso (gut oder schlecht) versuchen, sich auf diese Rechtspraxis bzw. behördliche Anschauung zu beziehen.... Die Waffenbehörden waren und sind genauso Exekutive wie das BKA.
  12. Die sind - mit ihren Magazinrohren - sowieso ein ganz spezielles Thema. "Gewechselt" werden im Sinne eines Magazins kann da bekanntlich nichts; es wird höchstens demontiert/montiert. Nicht vergessen sollte dabei werden, dass bei sehr vielen SL-Flinten-Konstruktionen das Magazinrohr zwingend zur Zerlegung (Reinigung/Wartung) der Waffe entnommen werden muss. Was dem "Sachverstand" der Leipziger Richter sicherlich auch entgangen ist.... Ich bezweifle aber, dass die so etwas wie SL-Flinten überhaupt auf dem Schirm hatten.
  13. Guter Artikel. Und die enthaltene Passage mit den Feststellungsbescheiden zeigt die ganze Skurrilität des Urteils auf: Gerade die "pösen", einem sog. "militärischen Vorbild" ähnlichen HA hätten selbst im Angesicht dieser Entscheidung noch ein Schlupfloch.... Während dezidiert für die jagdliche Nutzung konstruierte HAs (wie S303, Browning BAR, Merkel SR1, Benelli Argo und wie sie alle heißen), und für die natürlich nie die Notwendigkeit eines Festellungsbescheides bestand, die "A.-Karte" gezogen hätten. Wie idiotisch, egal, wie man es dreht,
  14. Laut dort mitgeteiltem "Fahrplan" sollten die Verbände am 10. März zu dem Entwurf angehört werden. Weiterhin: " Bis Mitte März sollen die Länder und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Anschließend wird der Entwurf im Bundeskabinett beschlossen." Wäre interessant, wie weit die Verbände-Stellungnahmen gediehen sind. Die Erkenntnisse aus dem unsäglichen Urteil, sprich die entgegen gerichtete Bereinigung der Sache im Gesetz, sollte unbedingt noch mit einfließen.
  15. @ Schattenspeer: Aus solchen Gründen, sprich weil man im Prinzip ab jetzt bei keinem jagdlichen Führen, bzw. auf dem Stand, mit dem jagdl. HA mehr "sicher" sein kann, gehört diese Geschichte auch ganz schnell klargestellt! Und zwar am besten per Jagdrecht (Landesrecht, vor allem aber die ohnehin anstehende BJagdG-Novelle). In dieser Richtung gilt es jetzt massiv Druck zu machen. Durch jeden von uns. Nur Angst haben, heulen und zittern oder im Kämmerlein fluchen bringt nichts.
  16. Eine Demo wäre vielleicht ein Ansatz... Grundlegend wichtiger aber wäre es, wenn alle legalen privaten Waffenbesitzer erstmal als einiger Interessenverband agieren würden! Ansätze sind da, aber es ist bisher bei diesen geblieben.
  17. Hört doch mal auf, euch zu streiten. Auch "unter Druck" sollte man die Nerven, und die Contenance, behalten. Das "Gehacke" nützt niemandem etwas und ist unproduktiv.
  18. Gerade eben habe ich mal "drüben" beim W & H-Forum quergelesen. Erwartungsgemäß "brennt" es da angesichts dieses Irrwitz-Urteiles auch. Einer der Teilnehmer (wohl ÖJV-nah) hat dazu beim ÖJV (wie es aussieht Ba.-Wü.) in der Sache nachgefragt. Der Öko-Jagdverband unterstütze die Halbautomaten-Besitzer. Er werde ebenfalls auf eine entsprechende Änderung/Klarstellung im novellierten Bundesjagdgesetz dringen. Zusatz: Ich denke, es ist an der Zeit, dass auch jeder von uns gegenüber seinen Bundestags-Kreis-Abgeordneten jetzt "Druck" in Richtung einer BJagdG-Regelung macht!
  19. Bei unserer Behörde wäre das wohl so, ja. Die bisherige Regelung (bzw. Handhabung und Rechtspraxis) wurde da nie in Frage gestellt. Auf den Gedanken mit "2-Schuss-Festmagazinen" (wie nun das Leipziger BVerwG) ist da niemand auch nur im Ansatz gekommen bzw. hätte es angestrebt .
  20. So viel zum angeblichen "den verschnarchten DJV kümmert das nicht"...
  21. Es ist - bei HA-Waffen, die konstruktiv nicht dafür gemacht sind - vor allem eine "Blödsinnsänderung".
  22. Ja, das ist natürlich die einfachste "Lösung". Kleine Kinder halten sich auch die Augen zu und machen das Spielchen "Ich sehe dich nicht, also kannst Du mich auch nicht sehen".
  23. Ach, wenn wir schon bei Plastik sind: ich habe "im Fundus" u.a. auch einen H&K USC. Der hat, wenn man so will, auch einen "lower" (Gehäuseunterteil mit der Abzugseinheit und Magazinschacht)..... Man bekommt ihn nur nicht; ist nirgendwo auf dem Zubehörmarkt. Und das Teil irgendwie verkleben/zerbohren/zerschrauben etc.? Forget it. Ich gebe Südwest recht mit dem "vorauseilenden Gehorsam" - bevor da nichts spruchreif (und auch keine politische/gesetzgeberische Lösung definitiv außer Sicht) ist, gibt es da nichts "herumzumurksen". Zudem ist ein HA mit solchen "Lösungen" eigentlich Schwachsinn und hat mit der an sich sinnvollen Konstruktion nichts mehr zu tun. Da schieße ich dann lieber gleich Unterhebler.
  24. Prinzipiell, eigentlich weitestgehend, Zustimmung. Nur in einem Detail hapert's m.E.: Den geschätzten Prozentsatz von Jägern mit HA halte ich für deutlich zu niedrig angesetzt.
  25. Macher schrieb doch im betreffenden Satz, die Nachsuchenführer-Regelung müsse man "verallgemeinern" (= diese auch für den Rest der Betroffenen gültig ausformuliert werden). Dass die Beschränkung auf die Nachsuchenführer der großen Masse nichts bringt, ist schon klar. Aber das hier könnte ein Ansatzpunkt für eine gangbare Regelung sein. Es soll gerüchteweise noch andere Halbautomaten geben, als AR-15-Konstruktionen....
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.