

karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
54.035 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
Das Thema ist hier schon tausendmal durchdiskutiert worden. Die Grundrechte werden, formal gesehen, nicht eingeschränkt. Allerdings wird über den "Hebel" des WaffG, also Verwattungsrechts, Druck zum freiwilligen, partiellen Verzicht ausgeübt. Wenn man bei den Kontrollen unbedingt "wider den Stachel löcken" wollte, dann müsste man es smarter anstellen, als nur mit "Ätsch, die Schränke gehen nicht auf" oder gar "Du kommst hier nicht rein". Ich empfehle das aber überhaupt nicht. @MP% hat eigentlich das wesentliche gesagt; freundliche (nicht kriecherische), sachliche Kooperation. Und, wie auch schon empfohlen: Schlüssel unbedingt am Mann. Ggf. "Verfängliches"/Privates entfernen oder abdecken. Einlass der Kontrolleure nur nach positiver Identifikation.
-
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
karlyman antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Man muss sich dazu noch klar machen, dass besagter PVB/Schutzpolizist daneben noch ein wenig von der Rechtsmaterie bezüglich StVO, nächtliche Ruhestörung, Benutzung von Grünanlagen, Abfallrecht etc., etc. verstehen muss. Von allem ein bisschen. Und im Zweifelsfall nicht zu wenig. (P.S.: Und das häufig in den Besoldungsstufen der Laufbahn des Mittleren-Dienstes). -
Wobei es bei den Jungliberalen selbstverständlich auch noch die typische "BWLer-Fraktion" gibt, und nicht zu knapp... Diese muss einem nun nicht über-sympathisch sein, aber dass sie nicht so viel mit politischem "Grün" am Hut hat, ist auch klar.
-
Auch so ein alt(gedient)er Linksliberaler. Ja, die kann man natürlich alle aufzählen. Es ist aber kein Naturgesetz, dass dieser Flügel in der FDP bestimmend bleibt.
-
Ja. Bei den Anforderungen, die genannt wurden, fallen mir auch spontan die Weihrauch HW 40 und HW 45 ein. Beide schließen die Lücke zwischen den mehrschüssigen "Freizeitpistolen" mit CO2- o.ä. Antrieb, die aber präzisionsmäßig nicht so berauschend sind, einerseits - und teuren Match-Luftpistolen andererseits. Sie sind schon recht präzise Einzellader für "sportliches Schießen im Hobbykeller". Sie müssten im Bereich von 150, - (HW 40 PCA) bzw. von 300,- € (HW 45) zu haben sein. Ich würde mich da mal bei Sportwaffen Schneider oder beim Shoot Club (beide Versandhändler sind m.E. empfehlenswert) umsehen.
-
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
karlyman antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Der "Pfad der Aufklärung" bedarf, da schließe ich mich ganz German an, bei weitem nicht so vieler Worte. Vor allem aber sollte der Pfad in die richtige Richtung führen. Eigentlich wurde es bereits mehrfach genannt, aber hier nochmals die relevante Regelung aus § 12 WaffG zum Nachlesen: "§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder ... erwirbt" Jäger ist Berechtigter. Sportschütze ist ebenfalls WBK-Inhaber/Berechtigter. Sportschütze leiht (erwirbt) die Waffe vom Jäger vorübergehend zur Ausübung seines Bedürfniszweckes (Sportschießen). Und auch umgekehrt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Waffe für den Bedürfniszweck des vorübergehenden Erwerbers/Entleihers geeignet ist (zu denken ist da insbesondere an: keine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe). Was, bitteschön, ist denn an dieser klaren gesetzlichen Regelung so missverständlich? -
DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
karlyman antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Im Übrigen ist das so eine Sache mit dem "sportlichen" Schießen als Jäger.... Mal ausgenommen formales Wettkampfschießen in einer bestimmten Schießsport-Disziplin.... schießt ein Jäger, wenn er auf dem Stand (s)eines SV schießt (viele sind ja Jäger und Schützen), mit seiner auf jagdl. Bedürfnis erworbenen Büchse oder Flinte unbedingt "sportlich"? Nein, der geht einfach auf den Stand und schießt. Zur Erhalt seiner (jagdl.) Schießfertigkeit, zur Funktionsprüfung, um das ZF einzuschießen, usw. Das Leben muss nicht immer kompliziert sein, bzw. man muss es sich nicht unnötig kompliziert machen. -
Also, wenn du Hartfrid Wolff/FDPmeinst, das war bzw ist in dem Sinne tatsächlich ein Guter (und selbst LWB). Ich bin einmal mit ihm am Tisch gesessen, da saß er allerdings nicht im Unterhemd rum, sondern ziemlich gut gekleidet.
-
Ich weiß auch, dass wir als LWB, was die politische Vertretung angeht, nicht "auf Rosen gebettet" sind, egal in welcher Couleur die da im deutschen BT sitzen... Aber sagt doch mal konkret, was der FDP-Vorsitzende C. Lindner nun bezüglich des LWB "verbrochen" haben soll.
-
Du schreibst mit solcher Verve gegen ihn an, dass man fast den Eindruck bekommt, er habe dein Erstgeborens verbrannt, deinen Brunnen vergiftet oder dein Haus abgerissen... Also ehrlich, wenn ich mir ansehe, was sich im derzeitigen Parlament insbesondere bei Rot-Grün so tummelt.... dagegen ist C. Lindner eine wahre poltiische Lichtgestalt.
-
In der FDP gab und gibt es stets die "konservativ"- oder klassisch liberale und die eher linksliberale Richtung... von den ersteren kommen ab und zu gut Ansätze und Unterstützung beim LWB (z.T. sind sie selbst LWB); den letzteren scheint das LWB-Thema (wenngleich auch ein Freiheitsthema par excelence) am Hintern vorbeizugehen bzw. sie stehen der Sache selbst skeptisch gegenüber wie ihre linken Palamentskollegen, das sind dann Gestalten wie A.Alvaro.
-
Genau so geht's mir auch.
- 6 Antworten
-
- schießen
- patronen selbst herstellen
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Eine halbwegs passende parteipolitische Möglichkeit hätte der legal Waffen besitzende Bürger außerhalb von Schwarz, Blau, Rot und Grün ja noch... Aber auch die wird hier immer gerne und mit Leidenschaft "niedergeschrieben".
-
Da haben sie schlicht und ergreifend den Sachverhalt bzw. die Bedeutung nicht kapiert. Was aber danach doch geschehen ist. Und sie haben gehandelt. SPD und Grüne jedenfalls hätten uns die nach dem unsäglichen Urteil "rettende" Gesetzesänderung nicht beschert; in 100 Jahren nicht.
-
Der "Raub" war in dem Fall bereits geschehen, und zwar durch das Leipziger BVerwG-Urteil mit seiner exotischen Rechtsauslegung... Dafür konnte "die Politik" nichts. Die Politik hat den Mist dann auf dem Weg der Gesetzesänderung wieder korrigiert.
-
Ich kann nur sagen, es gibt auch reale Erfolge... über die die CSU "polit-marketingmäßig" kein großes Aufhebens gemacht hat. Siehe die Mag.-Geschichte jagdlicher HA.
-
Gib's zu, den Satz hast du aus einem Autotest geklaut ("Vans der Kompaktklasse" o.ä.)...
-
Auf den Nenner gebracht: die Schweiz hat eben einfach kein waffenrechtliches Bedürfnisprinzip. Das ist ein prinzipieller Unterschied des CH-Rechts zu dem in vielen europäischen Staaten, gerade D.
-
Warum sollte H. Herrmann das denn sonst initiiert haben?
-
Bei den genannten Rahmenbedingungen (50m, "DSB-Verein...): Ein Unterhebelrepetier-Gewehr kann auch im Kaliber .22 lr Spaß machen. Vom erwähnten Hersteller Henry gibt es da ein paar nette Modelle. Oder, als Variante: vielleicht auch ein Geradezug-Repetierer in .22 lr; mir kommt dazu die Browning T-Bolt in den Sinn.
-
Ich denke das hat zwei Gründe, die auchz zusammenhängen: Erstens waren unsere böhmischen Nachbarn lange von den meisten Freiheiten ferngehalten worden... und sie sind ihnen nun umso wichtiger. Zweitens scheint es da im Vergleich zu D auch einen gewissen Mentalitätsunterschied zu geben (z.B. eine gewisse verschmitzte "Aufmüpfigkeit" und etwas weniger Staatsgläubigkeit).
-
Das mag sein. Irgendwo ganz anders auf dieser Welt gibt es evtl. ganz andere Bedingungen. Aber die alermeisten der Teilnehmer dieses Forums leben nun mal in Europa, und da im deutschsprachigen Raum. Bezogen darauf ist CZ eben das Nachbarland, oder nahe gelegenes Land, und der Vergleich damit ist relevanter.
-
Sachsens CDU fordert Messer-Verbot in deutschen Innenstädten
karlyman antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Das vermute ich auch. "Durchdacht" ist da - wie meistens bei dem Thema - gar nichts. Allerdings... Wenn so eine Mistkugel erst mal ins Rollen kommt, dann werden subalterne Ministeriale uns Normalbürgern sehr genau ins Gesetz hinein-definieren, was wir an "Messer" bzw. in der "Innenstadt" nun nicht mehr dürfen. -
Sachsens CDU fordert Messer-Verbot in deutschen Innenstädten
karlyman antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Gängige Information ist eigentlich, dass dort Klappmesser mit nicht verriegelnder Klinge und max. 3" (7,6 cm) Klingenlänge zulässig sind. Allerdings haben Polizeibeamte mit dem "offensive weapons act" beim Führen "in der Öffentlichkeit" ziemlichen Entscheidungsspielraum, insbesondere gegen den, der irgend etwas Scharfes, Spitzes etc. führt... -
Sachsens CDU fordert Messer-Verbot in deutschen Innenstädten
karlyman antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Es zeigt sich wieder und wieder - diese Leute haben regelmäßig keine Ahnung von dem, was sie da als Legislative fordern und beschließen. Das Schlimme: dennoch wird solcher Unsinn Gesetz - und wer gesetzestreu bleiben will, muss sich zähneknirschend an den Mist halten.