

karlyman
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Die Briefe zeigen immerhin: Es betrifft die Leute, es beschäftigt die Leute, und sie werden ggf. als Bürger und Wähler Konsequenzen ziehen. Darüber hinaus brächte nur eine große, machtvolle LWB-Demo (oder mehrere in den Landeshauptstädten; vgl. Jäger-Demos) noch etwas. Sowie groß und professionell angelegte Öffentlichkeitsarbeit in print- und non-print-Medien. Das aber schafften und schaffen wir irgendwie nicht, jedenfalls kriegen wir es in dieser Runde nicht mehr auf die Reihe.
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Und erst der verbrannte Kraftstoff für die vielen Autofahrten zu den Schießständen. Sowie das verbrannte Treibladungspulver, und das Geschossmaterial. Unser Schwarzwälder hier hatte diesen Ansatz ja schon gemacht. Diese Rechnung aufzumachen kann andererseits aber auch "gefährlich" werden...
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Also, zumindest die - von MdBs bzw. Ministeriumsvertretern bestätigten - vielen Briefe, Mails, Telefonate zeigen etwas anderes als "stillschweigendes Zustimmen". Sie zeigen, dass es doch viele Betroffene beschäftigt und diese nicht einverstanden sind. P.S.: Dass hinter jedem Briefeschreiber - übrigens in jeder Angelegenheit - immer zahlreiche Leute stehen, die gleich denken, aber keine Briefe versenden, ist in der Politik auch bekannt.
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Frage 1: Woher kommt diese Erkenntnis bzw. Vorausschau? Frage 2: Wozu redet man dann überhaupt miteinander? Da könnten auch alle zuhause bleiben.
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Magazinthema, Salut und Deko, VS.... Aber ich denke, was die Schützen so richtig "hochgemacht" hat (siehe genannte, viele Mails, Briefe, Anrufe) war der geplante Irrwitz mit den Bedürfnis-Anforderungen. Da geht's für viele, gerade im Bestand, an die Substanz.
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Bundestag: Waffenrechtliche Erlaubnis Rechtsextremer
karlyman antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Könnte verschiedenes bedeuten. Dass es "besser" wird als jetzt, glaube ich freilich auch nicht. -
Bundestag: Waffenrechtliche Erlaubnis Rechtsextremer
karlyman antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Die entsprechende Beschneidung von Rechten in diesem Bereich des Verwaltungsrecht (mangelnde Überprüfbarkeit der behördlichen Entscheidung) ist es, was die ganze Sache rechtsstaatlich, sagen wir mal, "bedenklich" macht. -
Was auch wiederum ein Witz ist. Denn wie wir nun ja sattsam erfahren, wird in der deutschen WaffG-Novellle bei weitem nicht (nur) die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt... sondern eine Menge an "Zeugs" zusätzlich reingepackt bzw. noch oben drauf gesetzt.
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Ja. Das tödlichste für uns wäre - diesen Verschärfungs-Irrwitz einfach stillschweigend hinzunehmen und ihn damit "in aller Stille" Gesetz werden zu lassen. Schon der deutlich hör- bzw. wahrnehmbare Widerspruch, der jetzt kommt, ist politisch von Wert.
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Wenn man sieht, welch große mediale Aufmerksamkeit die Landwirte mit ihren Aktionen "Grüne Kreuze", vor allem aber mit den kürzlichen Traktor-Demos erzielt haben... Und das hat den einzelnen Landwirt sicher nicht überfordert.
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Genauso geht es mir mit ihm auch. Ich habe auch wirklich mal zu seinen "Sympathisanten" gehört, aber diese Sympathien hat er lange verwirkt. Und das geht weit über das Legalwaffen-Thema hinaus. Und so denken viele Wähler. Ich greife erneut das Wort meiner Frau auf, die bei den meisten seiner Äußerungen via Medien nur noch trocken bemerkt: "Der hätte schon lange in Pension gehört".
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Siehe Hervorhebung - das ist der zentrale Punkt.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Soweit ich weiß, waren besondere berufliche, Bildungs- u.ä. Umstände Gründe, die da einbezogen wurden. Eben nicht Leute, die das ganze Jahr über im Inland wohnen und im "9 to 5-Job" arbeiten. Aber in Zukunft wird das auch für alle "Normalos" unter den schießsportlichen LWB extrem schwer. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Die konnte bislang im Einzelfall ihrer Waffenbehörde darlegen, warum sie eine Weile nicht "konnten". Wie das übrigens gehen soll, wenn dieser Bedürfnis-Wahnsinn "pro Waffe" tatsächlich Gesetz werden sollte, ist mir ein Rätsel. Schon der wirklich aktive Normalschütze mit einigen Waffen würde das praktisch nicht mehr hinbekommen... Bei jemandem, den besondere Umstände am Training hindern, ist da dann nicht mal mehr entfernt dran zu denken. -
Sitzungsfreie Woche im Dt. Bundestag, und Sitzungen des Kabinetts (also der Kanzlerin und ihrer Minister) sind m.W. zwei verschiedene Dinge.
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Ich mag diese dümmlichen Einleitungen, wenn es ums Herumschrauben am Waffenrecht geht, wirklich nicht mehr lesen. "Nach den Terroranschlägen von Paris...." "Nach dem Anschlag von Halle...." Die hatten überhaupt nichts mit dem LWB zu tun. Man verarxxxt die Leute hinten und vorne.
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"Mit einer der Waffen". Damit wären wir beim bisherigen Status. De facto ist das: schützenbezogen. "Pro Waffe" ist dagegen eine ganz andere Geschichte.
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Es kann ja sein, dass der DSB eine Zahl (Häufigkeit) haben wollte, die die regelmäßige sportliche Betätigung eines Schützen festklopfen soll. Aber doch bezogen auf den Schützen, nicht "pro Waffe"! Letzteres wäre hirnverbrannt, ein Paradigmenwechsel, und ein ganz bitteres Eigentor für einen Schützenverband.
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Und das - wohlgemerkt - noch dazu aufgrund einer nachträglich eingeführten Anforderung, die niemals Grundlage (Bedüfnisanforderung) für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis/WBK war... Das ist rechtlich mehr als grenzwertig.
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Sorry, das ist mir zu pauschal und zu destruktiv. Was siehst Du denn an politisch-parlamentarischen Möglichkeiten zu dem Thema?
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Ich könnte jetzt was antworten, aber das passt dann ins Polit-Forum. Mir ging es bei der Anmerkung nur um "der Wahrheit und Vollständigkeit halber".
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Ich will hier keine wilde Polit-Diskussion losbrechen; allerdings: Auch die FDP hat sich gegen die aktuell vorgesehene Überregulierung des Waffenrechts ausgesprochen.
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Wir reden hier aber von Tests im Bereich des Verwaltungsrechts.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Und exakt da steckt der Logikfehler, der Widerspruch, der Bruch in dem Konstrukt. Zumindest, was bereits jetzt erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse, somit den Bestand, angeht, Die später gestellten Bedürfnisanforderungen zum Erhalt der waffenrechtlichen Erlaubnis sind erheblich anders, schärfer und anspruchsvoller als alles, was der Erteilung dieser waffenrechtlichen Erlaubnis zugrunde lag. Und das, wo die spätere Prüfung eine ist, die den Fortbestand (!) der Erlaubnis bzw. des zugrunde liegenden Bedürfnisses zum Inhalt hat. Das passt grundsätzlich nicht zusammen und ist der Knackpunkt. Wer weiß, vielleicht sogar ein juristischer. -
Die Urheber selbst im Ministerialapparat, die könnten es wohl wirklich durchblicken. Die meisten derer, die darüber abstimmen und es somit zum Gesetz machen, aber sicher nicht.