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karlyman

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  1. In D gibt es insgesamt 15 Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe.
  2. Und damit wird, gerade bei waffenrechtl. Erlaubnis "Gelb" / § 14 Abs. 4 WaffG, die Intention des Gesetzgebers auf erleichterten Erwerb völlig ad absurdum geführt. Da passt etwas grundsätzlich nicht zusammen.
  3. Gerichten ? Es gibt eine (1) VG-Entscheidung dazu. Als gefestigte Rechtsprechung würde ich das nicht sehen.
  4. Sorry, aber.... wenn du tatsächlich der Meinung bist - drucke es doch auf Poster und hänge diese im Foyer des BMI auf. Vielleicht wird der Punkt ja erhört und wir bekommen eine entsprechende Verschärfung auch noch ins Gesetz 'rein...
  5. Den Kurzschluss, von "regelmäßigem Training" auf "generell 12/18 mal mit jeder Waffe" kann ich - bezogen auf die anstehende WaffG-Novelle - noch immer nicht nachvollziehen. Dazu muss jedem in der Materie Stehenden klar sein, dass das für die Betroffenen völlig unpraktikabel ist. Und u.a. vor dem Hintergrund liberaler Erwerbsregelungen wie "Gelb"/§ 14 Abs. 4 WaffG auch rechtlich keinen Sinn macht.
  6. Viele Praktiker (auch ernüchterte Nutzer z.B. des RONI) bestreiten, dass sich die Treffsicherheit dadurch tatsächlich auf das Niveau "Karabiner" bzw. sonstige Langwaffe erhöht. Durch so ein Einlege-Möbel "verwandelt" sich zunächst mal gar nichts. Diskussionsbeiträge/Erfahrungen dazu sind u.a. auf WO zu finden.
  7. Vielleicht der, der die französischen Streitkräfte momentan massenhaft mit dem FAMAS-Nachfolger ausrüstet...
  8. Ich auch. ??
  9. Im Grunde die uralte Problematik des Körperschutzes von Kämpfern; von Antike über Mittelalter bis heute.
  10. Wenn ich mir im urbanen Umfeld, mit Publikum und all den Bauten und Oberflächen drumherum, einen Einsatz der MP7 (Ba.-Wü.) so vorstelle...
  11. Erinnert sich eigentlich jemand an die Werbeargumente, mit denen Remington vor gut einem Jahrzehnt das Mod. 7615 Police an amerikanische PDs verkaufen wollte? Damals gab es da wohl noch Vorbehalte gegen "zu militärisch" wirkende Langwaffen in der Hand der Officers.
  12. Ist mir auch noch bekannt, zumindest erzählten ältere Beamte davon.
  13. Ich weiß, nicht theoretisch sondern praktisch, dass bei Wertungsübungsschiessen, wo auch im Sommer den Tag über dieselben paar G36 intensiv genutzt werden, sich die Ziele von 80 bis 300 m zuverlässig treffen lassen. Das G36 kann's; wenn die Schützen es richtig machen.
  14. Die Probleme des G36 in der militärischen Verwendung (Präzisionsverluste beim Heissschiessen) kämen in polizeilicher Verwendung gar nicht zum Tragen. Somit kein "Schrott" .
  15. Die Landespolizei Ba.-Wü. geht den Weg der Ausstattung mit MP7. Ob das sinnvoller ist als die kommende hessische Ausstattung, da habe ich so meine Zweifel.
  16. Ich würde mit dem .308 W Repetierer anfangen. Universell und dabei einigermaßen ökonomisch. Mehr an Waffen wird es später, egal ob sportlich oder jagdlich, ohnehin...
  17. Das erfolgte m.W. schon in der Ära G.W. Bush im Rahmen regulärer Programme. Insbesondere Abgabe von M4 an Police Departments.
  18. Wenn man überlegt, dass die Polizei Hessen in den 1950ern mal mit dem .30M1 Carbine angefangen hat...
  19. Auch ein guter Punkt. Das ist doch das Gleiche wie in der deutschen Müll-Diskussion um das Verbot von "SUV". Die sind als Rechtsbegriff auch nicht abgrenzbar... Für die jeweiligen Gegner sind das rein ideologische Kampfbegriffe.
  20. Genau genommen "duldet" man den nicht (das rechtliche Wesen der Duldung ist ein anderes), sondern er ist zulässig und legal. Das "Abnehmen vor der Ladentür" geht eben dann, wenn ein Verstoß des Eigners vorliegt.
  21. Geht nicht. Nicht ressourcenfreundlich und un-nachhaltig. FfF, bitte übernehmen...
  22. @norbi4570 Und was macht den gezeigten dann so besonders (vgl. oben)?
  23. Festes Schuhwerk... hast du noch vergessen.
  24. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Elementarer Rechtsgrundsatz.
  25. Immer wenn man denkt, es könne nicht mehr dümmer kommen...
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