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karlyman

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  1. Trotz des Wahlamts der Generalstaatsanwältin - klare (und nicht mal groß verleugnete) politische Instrumentalisierung der Justiz. Wenn das US-Justizsystem so etwas anstandslos zulässt, spricht das nicht gerade für dieses System.
  2. "Befangenheit" ist der Begriff, der in unserem Justizsystem für ein solch persönlich-ideologisch motiviertes Vorgehen einer Amtsträgerin der Justiz zu verwenden wäre.
  3. So eine "Aufsicht" wäre bei uns nicht lange Aufsicht.... Und über kurz oder lang vielleicht auch nicht mehr Vereinsmitglied. Sollten wir von kommerziellen Schießanlagen reden, da wäre die Konsequenz aus Kundensicht auch klar.
  4. Also, alles nicht...
  5. karlyman

    NWR ID

    Wie war das doch noch kürzlich mit den sog. "verlorengegangenen Waffen" in der Statistik...?
  6. Wie bitte? Da steht der Vorwurf im Raum, dass NRA-Funktionäre Gelder der Organisation veruntreut, also zum Nachteil der NRA in eigene Taschen abgezweigt hätten... Und daraufhin wird die Auflösung der geschädigten Organisation gefordert? Bizarr. Bzw., einzig und allein politisch zu verstehen.
  7. Eben! In dem Fall ist das ähnlich "kompliziert", wie die persönliche Steuer-ID-Nr. herauszusuchen... m.E. in 2 Minuten erledigt. Dass bürokratisch/administrativ immer noch mal eine kleine "Schippe" draufkommt, ja, das begeistert mich natürlich auch nicht.
  8. Na ja, "explodieren" wird da von den Zahlen her nichts. Das wird eher "kleckern", also mal hier, mal da wieder was auffallen bzw. entdeckt werden.
  9. Korrekt. Gleiches gilt sicherlich für weite Teile des Salut- und Deko-Bereichs. Da werden wir noch in Jahrzehnten "ordentlich" große Bestände in Haushalten haben, weil die Eigner (nie mit der Waffenrechtsmaterie befasst) die neuen Beschränkungen entweder nicht mitbekommen, nicht verstehen oder nachvollziehen können, oder sie überhaupt nicht für voll nehmen.
  10. In einigen bzw. einzelnen Punkten stimme ich dir zu. Allerdings... so ganz werde ich den Eindruck nicht los, dass in deinen Augen nahezu alle Anderen "Extremfiguren" darstellen... Siehe oben die umfangreichen Aufzählungen der aus deiner Sicht bestehenden, diversen "Gruppen"; irgendwie kannst du da am Ende Jede(n) reinpacken, der oder die nicht in deine eigene "Kategorie" fällt. Zusatzanmerkung übrigens: Vorsicht vor Schubladendenken.
  11. Wie "erfolgreich" ist der denn? Und, wer erzählt bzw. belegt uns, dass es so sei oder tatsächlich ist...?
  12. Gut, ja; zwei Konsequenzen könnten daraus folgen: 1) Man macht sich im dienstlichen Interesse eben kundig und lernt dazu. Oder aber 2) Man lässt von einer Sache, in der man ahnunglos ist, einfach bzw. besser die Finger.
  13. Erinnert auch ein wenig an das Kawasaki-Racing-Grün.
  14. Also, die Farbgebung als relevantes "Merkmal" - das ist m.E. eher etwas für "simpel Gestrickte"...
  15. Eigentlich muss man das nicht "der Allgemeinheit erklären". Im Gegenteil muss "die Allgemeinheit" konkret begründen, wo denn beim LWB das Problem einer 16. oder 20. Waffe liegen soll; und warum bei der KW der 21. Schuss oder der LW der 11. Schuss im Blech- oder Kunststoffkästchen ein Problem darstellt. Hintergrund - die gesetzliche Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit bedarf (eigentlich...) guter faktischer Begründung. Nicht: "ich will beschränken wg. Bauchgefühl".
  16. Was hat die Farbgebung und Konstruktion einer halbautomatischen Büchse - wohlgemerkt im hochwildtauglichen Kaliber - mit der Wahrnehmung jagdlicher Aufgaben, mit der Jagdpraxis zu tun; bzw., wo liegen die Widersprüche? Bitte nicht nur solche "Dinger" raushauen, sondern sachlich darlegen.
  17. Dein Bekannter, mit seiner speziellen Verwendung der Sten-Magazine, könnte ja mal auf Nachfrage zur Auskunft geben: "Die sind unter'n Tisch gefallen". Entspricht exakt der Wahrheit...
  18. Das kriegt man dann schon mit, wenn die ab einem Tag x verboten oder sonstwas werden... In einem aber hatte er schon recht - die Deko-Sten hätte er später nicht mehr zu Geld machen können, denn für Altdeko wurde der "Warenverkehr" (Veräußerung/Erwerb) "dicht gemacht" (nur Besitz ist noch bestandsgesichert)... Und die Anforderungen an Nach-Deaktivierung nach den neuen EU-Vorschriften sind (wenn sie überhaupt einer vornimmt) so hoch, dass sich das nicht mehr lohnen dürfte. Früher bekam man auf dem Markt irgendwelche Deko-Mosins fast nachgeworfen, eine solche, nach neuen Vorgaben deaktivierte "Waffe" kostet jetzt um die 600,- € (dafür gibt's für WBK-Inhaber 3 "scharfe"...).
  19. Du fragst beim WaffG schon wieder nach Logik...
  20. Ist aber nicht richtig. Sonst hätte folgerichtig der Staat auch ein "Baumonopol" für Wohnhäuser - weil er deren Errichtung unter einen Genehmigungsvorbehalt (siehe Landesbauordnungen) gestellt hat.
  21. Nur am Rande: Vielleicht hat er zu früh verkauft... Altbesitz an Dekos ist gewährleistet. Probleme gibt es nur, wer jetzt noch nicht nach neuer Vorschrift deaktivierte Dekos erwerben oder verkaufen will... oder im Bereich Salut-Waffen (eingeführtes Bedürfnisprinzip).
  22. Das ist aber im eigentlichen Sinne kein "Waffenmonopol".
  23. So, wie absehbar auch seitens einer Behörde, die solche rechtlich unhaltbaren Fantasie-Anforderungen stellt, nichts passiert.
  24. Sie hat es eben mal versucht...
  25. Da müsste man mal näher nachforschen, warum genau das so ist.
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