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karlyman

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  1. @fw114 Danke. Also, eine Nebenwirkung habe ich bei der 2. Impfung gegen SARS COV2 auch gespürt, wohl als die Immunreaktion "einkickte"... Etwas Schlappheit, müde, fertig... War allerdings am nächsten Tag wieder vorbei.
  2. Baden-Württemberg hat übrigens durch Ausnahmen die dort zunächst eingeführte 2G+ Regel wieder so gelockert, dass dort für alle Geimpften/Genesenen innerhalb eines 6-Monats-Zeitraums nach vollständiger Impfung bzw. nach der Genesung die zusätzliche Testpflicht entfällt... Gastronomen und der Fach-Einzelhandel haben daraufhin aufgeatmet, und auch dass Schießen auf SV-Anlagen ist zumindest halbwegs normal möglich bzw. wird von den Mitgliedern angenommen.
  3. Na, so eine Überraschung... oder eher nicht... Es ist dort, wo die 2G+ Regel sonst gilt, in einigen Bundesländern in Gastronomie und "nicht lebensnotwendigem" Einzelhandel, eigentlich schon gut bzw. leidvoll bekannt, war für Folgen sie hat. Nämlich, dass das Kundenaufkommen sich dann radikal verringert. Im Freizeitbereich macht kaum jemand von den Geimpften/Genesenen das zusätzliche Testgedöns mit. Gastronomen und Einzelhändler sprechen von der 2G+ Regel als einem "verkappten Lockdown"; und das trifft es ziemlich genau.
  4. Für was genau steht "ADR" hier?
  5. Auch mit JJS sollst bzw. willst du ja irgendwie mal üben, musst also auf eine Schießanlage... (Und nein, die ca. ein bis drei Schuss "Probe", die im Jagdrevier so zulässig sind, haben bekanntlich mit Üben nichts zu tun).
  6. Noch ist er ja formal nicht schuldig gesprochen... Aber selbst wenn er als der, der die Waffe betätigt hat, aus der Sache rauskommen sollte - ob er als Produzent des Films, mit den ganzen Unzulänglichkeiten am Set, rauskommt, das halte ich für eher unwahrscheinlich. Und das ist die juristische/justiziable Seite... Mit dieser Sache muss er auch innerlich fertigwerden, und (jenseits aller Tränendrüsen-PR)... ich glaube sofort, dass ihn das schwer belastet.
  7. Und da behaupte noch mal einer, Verwaltungsbeamte seien dröge und langweilig... Da waren ja wahrhaft phantasievolle, freischaffende Künstler am Werk.
  8. In Ba.-Wü. ist mir diese Auslegung (zumindest regional) ebenfalls bekannt. Irgendwie ist das schräg: Im Hinblick auf die Schießstätten-Genehmigung gelten, wie oben festgestellt, die teilgedeckten Stände als offener Stand - mit der Folge, dass sie (neben der rein schießstättenrechtlichen Zulassung) anlagentechnisch nicht nur unter das Baurecht fallen, sondern zusätzlich als genehmigungspflichtige Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gelten, mit allen damit verbundenen, höheren Anforderungen. Im Hinblick auf den Infektionsschutz wiederum gelten sie als geschlossene Anlage; wiederum mit den damit verbundenen, höheren Anforderungen bzw. Beschränkungen. Somit eine Auslegung immer genau zum Negativen.
  9. In Ba.-Wü. gilt derzeit: Training in Schießanlagen "im Freien" (was dazu zählt wird unterschiedlich interpretiert): 2G Training in Raum-Schießanlagen/baulich geschlossenen Anlagen): 2G+ Wobei das "+" entweder durch zusätzlichen negativen Test, oder nach aktueller Ausnahmeregelung auch für Leute max. 6 Monate nach vollständiger Impfung / nach Genesung, bzw. für Auffrischungs-Geimpfte, erfüllt wird. Die Leute, die im Hochsommer die vollständige Impfung (oder belegte Genesung) hatten, dürfen im Südwesten also derzeit auf jeder Art von Schießanlage trainieren. Im Jan. oder Feb. nächstes Jahr benötigen sie dafür die "Auffrischung".
  10. Gut, im "Fordern" oder "Verlangen" (häufig nach persönlichem Gusto) sind manche ganz groß.
  11. Was ich in dem Zusammenhang interessant finde: Inwieweit würden sich solche Anlagen (Diesel-, noch besser Gasaggregat; künftig ggf. mit Biodiesel/Biomethan) nicht nur als NEA, sondern als ständiges BHKW/Blockheizkraftwerk (Strom und Wärme) eignen - also zur Versorgung eines Hauses oder einer Hausgruppe? Hintergrund: Bei weitem nicht bei allen Bestands-Gebäuden ist eine Wärmepumpe die (Alternativ-)Lösung.
  12. In Ba.-Wü. wurden jetzt gleich mehrere Ausnahmen von 2G+ bekanntgegeben. Die "+" Regelung gilt da, kurz gesagt, für niemanden, bei dem seit der SARS COV2-Grundimmunisierung (oder einer Auffrischung) nicht mehr als 6 Monate vergangen sind... Somit gilt sie z.B. für die vielen, in diesem Hochsommer vollständig Geimpften, oder jemanden der zu der Zeit genesen ist, noch bis Januar/Februar 2022 nicht. D.h., die "+"-Regelung ist de facto ein reiner Ansporn, dann zum Auffrischen/"Boostern" zu gehen...
  13. Also, jetzt wird's langsam zum "Religionskrieg". Spaltung der Gesellschaft.... Leute, kriegt euch doch wieder ein.
  14. Das ist richtig. Wir haben das ja schon vor längerer Zeit zu der Problematik festgestellt: Eher keine Probleme für den "Bedürfniserhalt", aber größere beim Ersterwerb.
  15. Hier geht's ja um den speziellen Aspekt LWB in Zusammenhang mit Aktivität/waffenrechtl. Erwerb und Bedürfnis.
  16. Bei unserer Kreis-Waffenbehörde habe ich in der aktuellen Pandemiezeit noch von keinen "giftigen" Nachfragen bei LWB wegen zurückgegangener Trainings-/Wettkampfaktivität gehört.
  17. Es beißt die Maus aber keinen Faden ab - die Zugänge sind derzeit schwieriger, begrenzter, es stehen einfach nicht insgesamt für alle die Schießstätten-Kapazitäten zur Verfügung wie in Nicht-Corona-Zeiten. Dem müssen auch die Behörden in irgendeiner Weise Rechnung tragen. Den Ansatz "klar geht's im Moment viel schwieriger, aber wie Sie das hinkriegen, ist eben Ihr Bier" finde ich etwas dreist. Es sei denn, es geht nur um Schikane... dann macht es Sinn.
  18. Nein... Siehe da eben den Unterschied 2G / 2G+. Arbeiten gehen (und auch den ÖPNV benutzen) "darf" ich als Geimpfter (bei dem dort geltenden 2G / 3G) ja ohne Test sehr wohl. Aber um in einer baulich geschlossenen Schießanlage oder Sportanlage trainieren zu dürfen, dafür ist in mehreren Bundesländern jetzt 2G+ erforderlich, also jedes mal nur mit Testnachweis. Somit würde der Test extra fürs Schießen/Trainieren benötigt... Na, vielen Dank auch.
  19. In dem Deutschland, in dem ich in den späten 1960ern, den1970ern und frühen 80ern aufgewachsen bin, war das ganz offensichtlich noch anders. Da konnten wir noch technische Umsetzung und Organisation.
  20. Zum Thema - in Ba.-Wü. darf man seit heute, ohne sich jedesmal einen Test zu besorgen, noch nicht mal mehr als Geimpfter in einer Raumschießanlage trainieren... Und man kann nur beten, dass die SV-typischen offenen Schießstände (Freiluft, mit Seitenwänden und Teilüberdeckung) als "offen" und somit nicht testpflichtig anerkannt werden. Sonst wird's auch da sehr leer. Wer macht jedesmal für eine Stunde Schießen (als Geimpfter, mit Abstand etc.) das Testgedöns mit...
  21. Tja... Sie bringen's organisatorisch - wieder - nicht auf die Reihe. Und gleichzeitig machen sie gnadenlos Druck auf die Leute. Ich bin kein Impfgegner. Aber bei der Handhabung dieser Krise stimmt in diesem Land so vieles nicht.
  22. Den Eindruck bekommen Leute, die jetzt stundenlang in irgendwelchen Warteschlangen vor Impfbussen stehen, die z.T. wieder weggeschickt werden, oder die bezüglich Auffrischungsimpfung von Glück reden können, wenn sie mal Ende Jan. oder im Feb. 2022 einen Hausarzt-"Booster"-Termin bekommen, allerdings nicht. Eindrücke übrigens aktuell aus Ba.-Wü.
  23. Vielleicht findet sich in BY ein halbwegs gewitzter - am besten noch selbst betroffener - Anwalt, der diesen Unsinn juristisch angeht. Wäre nicht die erste Regelung einer "Corona"-Landes-Verordnung, die vorm Verwaltungsgericht kippt.
  24. Seltsam, ich habe den Eindruck, zur Auffrischung muss man niemand der vollständig (2x) Geimpften noch groß motivieren. Lange Schlangen überall vor den Impfaktionen (nicht zuletzt durch das "Booster"-Publikum). Vergebliche Versuche, kurzfristig Termine zu bekommen. Hausärzte vertrösten auf Ende Jan. oder Februar 2022. Und da wollen die, obwohl man's staatlicherseits wieder mal nicht auf die Reihe kriegt, extra noch "Anreize" schaffen? Wie gesagt, man sollte nicht mittels Logik versuchen, das zu verstehen.
  25. Warum aber die Auffrischungsimpfung in Ba.-Wü. und RLP (= ersetzt Testung bei 2G+) so "privilegiert" ist gegenüber Leuten, die vor wenigen Wochen den 2. Teil ihrer Basisimpfung erhalten haben, oder aber seit wenigen Wochen genesen sind... das weiß nur der Himmel. Denn die Immunisierung dürfte in allen drei Fällen gleich sein. Zudem wird auch bei der Auffrischungsimpfung immer noch mit den immer weniger gegen Virus-Varianten wirksamen, "alten" Vakzinen gearbeitet... Was soll's also. Aber, in der Tat, mit Logik darf man an die politischen Vorgaben jetzt nicht mehr rangehen.
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