

karlyman
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Es wäre, angesichts der grünen und roten Koalitionsmitglieder, schon ein regelrechter Erfolg... So wie im Fußball, wo sich ein erkämpftes Unentschieden gegen einen "Angstgegner" wie ein Sieg anfühlt.
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Wenn da eine ganze Reihe vernünftiger Schreiben kommt, wird schon wahrgenommen, dass es da ein Anliegen in der Bevölkerung gibt, das man sich mal anschauen müsste. Wenn im Gegenteil "keine Sau" sich zum Thema meldet, wird es nicht als Anliegen, als Betroffenheit, als politisch existent, wahrgenommen.
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Insgesamt geht es darum, sie daran zu erinnern, dass eine bis eineinhalb Millionen betroffene Bürger in D, darunter sicherlich etliche ihre Wähler, die Einlösung liberaler Ideen und Grundsätze erwarten. Genau dafür wurden sie nämlich gewählt.
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Und das bringt uns eben wieder zur Kernfrage, ob es eine Pflicht des Film-Schützen/Dasrstellers zur Überprüfung der Waffe vor dem Abdrücken gibt... Hier wurde ja von Einzelnen die Pflicht, ja, jede Möglichkeit einer Überprüfung durch den Darsteller bestritten.
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Wenn man's simpel halten möchte, kann man schlicht auf die deliktische Irrelevanz des LWB in D verweisen und sagen: Wenn es nicht notwendig ist, ein neues WaffG zu machen, dann ist es notwendig, kein neues WaffG zu machen. (OK, schließt noch keine Liberalisierungen ein, aber richtet sich zumindest gegen die drohende Verschlechterung des Status Quo).
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Immerhin sind sie bereits jetzt näher da dran als "die anderen" Etablierten.
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Die Absicht, die Richtung in das gehen soll, ist ja klar. Mir ging es um das konkrete Verschärfungsvorhaben... das, was diesbezüglich am Gesetz "gedreht" werden soll. Bislang haben wir einen Antrag der IMK ans BMI vorliegen, halt "irgendwas" vorzuschlagen, das den SRS-Erwerb und Besitz erschweren soll.
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Meine Frage war nicht nach dem, was "evtl. kommen kann"... Sondern ob es konkrete Hinweise auf ein Verschärfungsvorhaben in D bezüglich SRS gibt. Dass der VDB sehr sensibel im Hinblick auf das Thema ist, leuchtet natürlich ein. Mit den "Frei-ab-18"-Waffen dürften bei vielen Mitgliedsbetrieben heute der Großteil des Umsatzes gemacht werden.
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Wobei vom SRS-Thema ziemlich viele "Hansels" betroffen sind.
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Eigentlich ist hier nicht der Ort für FDP-Bashing. Das zerredet und zerfasert nur den eigentlichen Zweck hier. Wenn jemand ablästern und motzen möchte, dafür gibt's bereits - u.a. - den BT-Wahl Thread.
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Einfach nichts zu machen, über Unzulänglichkeiten der FDP (die, wenn überhaupt, da als einzige noch was einbremsen kann) abzulästern... und hinterher herumzuheulen... Wirklich eine "1A"-Taktik.
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Es stellt sich die Frage, ob die im Gesetz formulierte Bedürfnisregelung für Salutwaffen zu Film- und Theaterzwecken dann überhaupt Sinn macht. Für wenige, selbst von den Film-/Theater-Produktionen vorgehaltene Exemplare vielleicht... Für den von externen Requisiteuren gestellten (sicherlich größeren) Bestand dann (vgl. oben) eher nicht.
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Deswegen fragte ich ja... Für den bloßen Weiterbesitz von Salut-Bestand, für den er ein Bedürfnis geltend machen kann, hätte er außer dem WBK-Eintrag jedenfalls nichts sonst benötigt. Aus dem Gesetz/Neuregelung Salut gehen weitere Anforderungen nicht hervor.
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Das verstehe ich nicht. Warum hätte er für seinen Salutwaffen-Bestand (wenn, wie in aller Regel, BKA-Stempel vorhanden) einen Neu-Beschuss und eine Neu-Zertifizierung durchführen sollen? Dass die Dinger WBK-pflichtig werden, und ein gewisser Eintragungsaufwand entsteht, ist klar... Aber außer dem - in dem Fall einfach zu erbringenden - Bedürfnisnachweis und der Eintragungsgebühr dürfte da kein Aufwand anfallen.
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Es arbeiten sich hier jetzt alle an dem (zurückgewiesenen) Auskunftersuchen des VDB ab. Gibt es irgendwelche substanziellen Informationen zu Verschärfungsvorhaben bei der SSW-Gesetzgebung, aus der heraus das überhaupt angeleiert wurde?
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@highlower Ich für meinen Teil mokiere mich zu dem Thema nicht über die US-Filmindustrie. Ich sage allerdings, dass das Thema "Waffen-Unfälle am Filmset in D" unter "ganz ferner liefen" läuft, und als Argument für eigentlich gar nichts taugt.
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"Schon mal" - bei wie vielen TV- und Film-Produktionen in D pro Dekade? Wie viel sonstige Unfälle mit Verletzungen fallen pro Dekade bei allen TV-/Film-Produktionen in D an... Ausrutscher, Dinge mit Fahrzeugen, Unfälle mit Scheinwerfern, Bühnenkonstruktionen, etc., etc.. Will sagen: Man sollte die Kirche auch im Dorf lassen.
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Na ja - Salutwaffen sind nicht generell "verboten", sie sind nun erlaubnis-/bedürfnispflichtig geworden. Gerade Film-/Fernseh-/Theaterproduktionen gehören im WaffG explizit zu den Salutwaffen-Bedürfnissen, die anerkannt sind und für die eine Erlaubnis ausgestellt wird. Eine solche ist auch kostenmäßig relativ unaufwändig, da sehe ich die große Kosten-/Budget-Hürde nicht. Weder bezüglich eigener Anschaffung/Vorhaltung solcher Waffen (bei größeren Produktionsfirmen), noch bei den einschlägigen Requisiteuren für eine Leihe. Klar, wenn eine Produktion sich nicht mal den vergleichsweise kleinen Aufwand leisten kann, dann ist deren Budget wirklich "looow".
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Nur kurz im Vorbeigehen gelesen... Lars Winkelsdorf vertritt zum aktuellen Fall jetzt die Theorie, da könne - im speziell umgebauten Revolver - eine schlecht eingebaute Gasdüse sich im Schuss gelöst, und als "Geschoss" den Lauf verlassen haben.
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Als Vorabschikanen "drastische" Gebührenerhöhung Berliner Waffenbehörde ?
karlyman antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Dennoch ist es seltsam, dass für die KWS-Ausstellung in aller Regel bzw. bei den meisten Waffenbehörden ein Verwaltungsaufwand von 50 Euro berechnet wird, und in dem von dir erwähnten Fall das 2-, 3- oder 4-fache... Der Verwaltungsaufwand dürfte sich nicht groß unterscheiden. Entweder, die einen berechnen deutlich zu wenig, oder die anderen deutlich zu viel. Ich nehme an, Letzteres; angesichts manchen (politischen) Wehklagens über zu viel" beantragte KWS. Rechtsmittel bzw. Klagen werden aber auch im erwähnten "Wucherfalll" wohl selten erhoben - schon weil die KWS-Verwaltungsgebühr eben eine einmalige ist... da schlucken das wohl die Meisten zähneknirschend. -
Experte bin ich da auch nicht... Ich meine nur gehört zu haben, dass im Filmgeschäft immer weniger mit einem realen Schuss (Knall) gearbeitet wird; sondern dass das (auch wenn die eingesetzten Waffen an sich realistisch sind) ohne jegliche Zündung stattfindet, und der "Schuss" akustisch wie optisch per Nachbearbeitung eingebracht wird.
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Doch, können sie eigentlich schon.
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Das ist die wichtigste Frage, ja. Im Übrigen war im Sachverhalt zunächst die Rede davon, dass der Schauspieler geprobt habe. Daher meine Skepsis, was das Zielen auf die Kamerafrau anging.
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Nicht auszuschließen, dass er das (im Wege der eigenen, inneren Verarbeitung) ummünzt in ein "ich habe es schon immer gesagt, Schusswaffen sind Teufelszeug"...
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Als Vorabschikanen "drastische" Gebührenerhöhung Berliner Waffenbehörde ?
karlyman antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Auch das mit der KWS-Gebühr "riecht" überdeutlich nach (politisch motivierter) Abschreckung. Rechtlich müsste man das mit einiger Erfolgsaussicht angehen können. Denn Verwaltungsgebühren haben sich allein am Verwaltungsaufwand der entsprechenden Amtshandlung zu orientieren, das dürfen keine "Mondgebühren" sein. Und es ist doch auffällig, dass bei den allermeisten Waffenbehörden die Bearbeitungs-/Ausstellungsgebühr für den KWS bei ca. 50,- € liegt, hier aber dreistellig festgesetzt wird... Realistisch betrachtet sind aber die (ansonsten nicht-LWB-)Antragsteller auf KWS wohl nicht diejenigen, die (allein) dafür vor das Verwaltungsgericht ziehen.