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karlyman

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  1. An diesem Punkt hakte kürzlich der Karlsruher KIT-Professor ein, der auf den ca. 2030 erwartbaren, für BEV nicht so schmeichelhaften Stromerzeugungsmix hinwies. BEV sind an sich gut. Es hängt eben alles am Erzeugungsmix.
  2. Klappspaten, handliches Campingbeil, Hammer oder Gummihammer, Teleskop-Radschlüssel für die WoMo- oder Caravanräder... So vieles an nützlichem bis unerlässlichen Zubehör und Werkzeug, was mühelos "begründbar" ist (wenn überhaupt jemand eine Begründung will).
  3. Ich komme aus einer "Camping-Familie" (viele Jahre Urlaub mit Familienzelt, dann Wohnanhänger). Später gelegentlich selbst noch ein Wohnmobil genutzt (und will das auch vermehrt wieder machen). Eine Waffe haben wir bzw. habe ich auch nie mitgenommen. Aber beim Camping ist an Ausrüstung so einiges dabei, was sich im Notfall effizient als Waffe verwenden ließe. Von daher verstehe ich (sofern man nicht völlig einfallslos ist) das Problem nicht so ganz.
  4. Also, ich schleiche durchaus auch mal nachts durch den Wald. Meist auf dem Weg vom und zum Ansitz. Ich wäre dem Umstand, dass dabei "ein Wildschwein den Weg kreuzt, oder ein anderes Tier", gar nicht so abgeneigt. Aber irgendwie passiert das praktisch nie. Die haben halt doch überlegene Sinne... Folglich: - Ich kann dich beruhigen... ist sehr unwahrscheinlich. - für den Camper würde ich mir ein anderes Nachtquartier suchen als die allerentlegensten Waldränder. - der Tipp mit der Toilette an Bord ist gut; im Übrigen ist der Wald (insbesondere fürs große "Geschäft") auch kein Menschenklo.
  5. Wobei andererseits schon etwas schräg wäre, als Verwaltungsgericht komplett entgegen einer Aussage des BMI die Auslegung vorzunehmen... Also entgegen der Stelle, die in D die oberste, für Waffenrecht zuständige Behördeninstanz in D ist, und von der selbst der Gesetzesentwurf kam.
  6. Wer seine persönliche al-Gusto-Rechtsauffassung bewusst über die des existierenden und klar erkennbaren Rechts stellt - der hat nichts in einer Behörde verloren. Es sei denn, in autoritären Regimen bzw. Bananenrepubliken.
  7. Unglaublich, dass da Leute in und für eine Verwaltungsbehörde tätig sind, die noch nicht mal den rechtlichen Unterschied zwischen a) einer erteilten Erlaubnis, und b) einem Erlaubnisdokument kennen.
  8. Heißt aber umgekehrt nicht, dass jedes Waffenteil, das eine Nummer hat, ein wesentliches Waffenteil ist. Nummern, Kürzel etc. wurden gerade im Ordonnanzwaffenbereich auch vor 100 oder mehr Jahren schon auf allen möglichen Teilen angebracht. Ich nehme aus den Antworten hier (ganz unabhängig von der "Nummernfrage") jetzt mal die Erkenntnis mit: Schlagbolzen ist kein wesentliches Teil.
  9. Also, ob da vom Hersteller mal eine Nr. angebracht wurde oder nicht, daran kann's ja nicht liegen. Entweder Schlagbolzen sind rechtlich wesentliche Teile, oder eben nicht. Bei etlichen alten Ordonnanzbüchsen (z.B. Schwede M96) wurde vor ca. 100 Jahren eine Nr. auf dem Schlagbolzen angebracht, bei anderen wiederum nicht... Das kann ja nicht das rechtliche Kriterium sein.
  10. Du meinst, aktuell KEIN wesentliches Teil?
  11. Zoom, 10 Jahre vorwärts... Wie ist das mit Schlagbolzen/Schlagbolzenfeder eigentlich nach "neuem", aktuellem Recht? Wesentliche Teile (evtl. weil Teil der kompletten Verschlusskonstruktion), oder einzeln (also demontiert/entnommen) nicht?
  12. Was die Verbände "wollen" oder nicht... wäre mir dazu als (anderweitig legitimierter) Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis so etwas von egal. Wie hier schon x-mal gesagt: nicht alles ist "sportliches Schießen", aber es ist dennoch legales Schießen... Man muss es nur nicht überreizen (ASE hat hierzu schon einiges gesagt), was ich mit einem .38er "Snubby" aber ohnehin nicht tun würde. Auf Erben-Bedürfnis eintragen lassen und behalten. Pfleglich behandeln (wer weiß, was "sportlich" noch an KW-Regelungen so kommt...) Gelegentlich mal ausführen.
  13. Er agitiert doch nicht, sondern sucht noch immer nach dem alten grünen Farbtopf hinten im Regal.
  14. Auch das könnte, nur kurz um die Ecke gedacht, die Absicht gewesen sein.
  15. Am Angang ging es, zumindest expressis verbis, ja ums sogenannte Schießstandsterben. Bis dann "umgeschaltet" und das zweifelhafte Anliegen Pflichtschießen reingepackt wurde...
  16. Ein wahres Wort. In USA gibt's übrigens aktuell eine Petition zur Aufhebung der Vormundschaft für Britney Spears... Bevor ich die "Schießstand"-Petition (mit ihrem Schuss-ins-eigene-Knie-Ansatz) zeichnen würde, würde ich eher noch die Spears-Sache unterstützen...
  17. Du solltest doch nochmal im Farbregal nachschauen. Vielleicht findet sich ja ganz hinten noch eine versteckte Dose Grün: und wenn's nur dezentes Dunkelgrün ist.
  18. Zwischen einem Allerwelts-Tralala, das man privat ins www "streut", und einer derartigen Behörden-Datei ist aber schon noch ein kleiner Unterschied...
  19. Das ist der Punkt. Im Grunde wurde der ursprüngliche Inhalt und Sinn der Sache "gekapert". Unterschrift wieder zurückziehen ist daher - bei dem Bullshit der da jetzt "mit verpackt" wurde - das konsequente Vorgehen.
  20. Einige Beiträge hier (Motto: wir schießen uns selbst ins Knie) kann man sich eigentlich nur in Grün vorstellen - da hast du recht...
  21. Wir jammern hier ständig über Gängelung, Bevormundung, Auflagen etc. - und dann soll man für eine weitere Bedürfnisgruppe zusätzliche Gängelung, Bevormundung und Auflagen einführen? Sorry, das ist doch echt daneben.
  22. karlyman

    Krisenvorsorge

    "Mindset" und Fitnesse haben ihre Bedeutung... aber letztlich lässt sich unsere Biologie eben nicht betrügen bzw. zeigt uns unsere Grenzen auf.
  23. Fischerei/Angeln dürfte mit am unumstrittensten unter den "sozialadäquaten" Verwendungen sein (für die die Beschränkungen aus § 42a WaffG, Einhandmesser etc., eben nicht gelten). Aus DK übrigens, wo (im Recht bzw. der polizeilichen Praxis) in einigen Punkten noch strengere "Messerregeln" gelten, ist zu hören, dass bei Verwendung für Fischerei/Angeln ebenfalls niemand kritisch nachfragt... Das ist dort offenbar auch der akzeptierte "Grund Nr. 1".
  24. AGSHP. Nicht nur beim Reservistenverband, sondern allgemein als Ausbildungsgerät der Bw. Laserschießen auf Kollimatorspiegel/"Leinwand" mit eingespielten Gefechtsfeldern und -szenen; auf Laser umgerüstete Originalwaffen.
  25. Der Begriff "Laserwaffe" als solcher ist daneben.
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