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karlyman

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  1. Etliche zurückliegende Fälle (das Jägerbeispiel mit erlegtem Rehbock und geringen, aber vorhandenen Promille u.a.) zeigen, dass in solchen Fällen eher selten die Strafjustiz (also StA) zuschlägt. Die "Keule" kommt meist längere Zeit hinterher übers Verwaltungsrecht, also die Waffen-/Jagd-Behörden. Da ist aus der polizeilichen Sachverhaltsermittlung dann ein Unzuverlässigkeitstatbestand hergeleitet, mit bekannten Folgen. So auch hier. Deshalb wird hier auch vor dem Verwaltungsgericht gestritten.
  2. Dir ist aber schon klar, dass der Beschluss des VG vom 07.02.2022 kein Urteil in der Hauptsache ist...? Sondern nur zum vorläufigen Rechtsschutz - ein sog. Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO. Im eigentlichen, d.h. Hauptsacheverfahren wird es dann um Fragen gehen wie die, Zitat: "Das Verwaltungsgericht wird im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, ob der Bescheid rechtmäßig ist, da das zuständige Landratsamt keine Ausführungen dazu gemacht hat, ob eine Ausnahme von der Regelvermutung vorliegt. Zur Klärung, ob ein Ausnahmefall vorliegen könnte, kommt im Hauptsacheverfahren z.B. die Einvernahme des Zeugen A., der eine auf den 22. Juni 2021 datierte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wie der Fund und der Transport der Waffen aus seiner Sicht stattfanden, in Betracht."
  3. Oft werden die spürbaren Folgen für den Betroffenen aber im Nachhinein erzeugt, nicht vom Pol.vollzugsdienst... Ich erinnere mich z.B. an den veröffentlichten Fall des Jägers mit erlegtem Rehbock im Kofferraum auf dem Rückweg vom Revier; bei dem bei einer Polizeikontrolle festgestellt wurde, dass er zwar noch seine Fahrfähigkeit, aber auch etwas Alkohol im Blut hatte. Da wurde m.W. auch durch die Polizeibeamten mitgeteilt, man müsse das zwar aufnehmen, aber da werde absehbar nichts großes folgen... Ist es aber. Die Behörde hat dann in der Folge (nach Monaten) richtig "ausgeholt". JS weg, WBK weg.
  4. Diese Details sind interessant. Liest sich zumindest anders als (von einigen hier vermutet), die Waffen seien "einfach so auf den Rücksitz geworfen worden". Was die Abgrenzung Transport/Beförderung, ggf. davon ausgelöste abstrakte Gefährdung einer Entwendung, angeht, wird das Gericht dann in der Hauptsache zu entscheiden haben (nachdem dies hier offenbar nur das Eilverfahren, vermutlich § 80 Abs. 5 VwGO, war).
  5. Im ersten, verlinkten Pressetext waren so einige Details nicht genannt. Und das war der, den wohl die meisten hier gelesen haben.
  6. Es ist in dem Fall wahrscheinlich so gelaufen, dass der Chef im Bewusstsein, dass sein anwesender Mitarbeiter ja Jäger und einschlägig waffen-sachkundig sei, diesen anwies (oder bat), die Sache in die Hand zu nehmen. "Du kennst dich da ja aus und gehst ja auch sonst mit den Dingern um", oder ähnlich. Und der hatte da auch keine Bedenken (und niemand irgendeine schlechte Absicht)... Mit bekanntem Ergebnis.
  7. Was lernen ein Baumitarbeiter, seine Kollegen, seine Firma nun aus einem solchen Vorfall bzw. dem Vorgehen der Exekutive? Das nächste Mal in einem solchen (zugegeben raren) Fall schmeißen sie die Knallstöcke wohl in die nächste Baugrube dort und kippen Zement, Bauschutt, Erdaushub darüber... "R.I.P.". Aber, ernsthaft: Es tappen immer wieder Leute in diese "Falle" des selbständigen Ablieferns, auch bei besten Absichten. So langsam sollte es sich rumsprechen, dass es in D wirklich riskant ist, da selbst etwas transportieren zu wollen. Finger weg, Anruf bei der Polizei, damit die die Funde abholt, anderes kann einen (so wie es hier zugeht) in Teufels Küche bringen.
  8. Und wenn man für diese E-Motoren (was man ohnehin sollte) einen Anlaufbegrenzer - gegen die momentane Überlastung im Anlauf - einsetzt?
  9. Was machen die E-Motoren (Bohrmaschine, Gartengeräte...?), wenn am Inverter-Notstromaggregat angestöpselt, dann - "in die Knie" gehen, nicht richtig anlaufen?
  10. Aber im Ernst, wenn' s mit den Ängsten der Leuten so weitergeht, wird das mit der "Lieferbarkeit" echt relevant. Im Moment sollen auch Gasflaschen, Campingkocher, Spritkanister u.ä. stark nachgefragt sein... Was bei weiterm nicht bloß mit der Camping-/Outdooorsaison erklärbar ist.
  11. Na, dann muss man's eben erklären.
  12. Für die Fristen, bis zu denen spätestens Akteneinsicht gewährt werden muss, kommt es nicht zuletzt auf die Rechtsgrundlage des Antrags (Auskunftbegehrens) an. Eine der aktuellen Anspruchsgrundlagen für Behördenauskünfte ist ja das Informationsfreiheitsgesetz / IFG. Eine Informationsseite der Bundesregierung sagt dazu: "Nach § 7 IFG soll der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. Bei Beteiligung Dritter kann sich diese Frist entsprechend verlängern, ebenso wenn die begehrte Information einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert."
  13. Der Sinn davon (außerhalb von klassischem Sammeln) hat sich mir übrigens ohnehin nie erschlossen. Ich für meinen Teil plädiere da eher für einen K98, einen Argentinien-Mauser, einen Schweden-Mauser, ein G11, einen K31, ein Springfield 1903, ein P17, einen Enfield No. 4...
  14. Noch viel "spannender" ist, wie von Otto Normalwaffenbesitzer, ja, selbst von Lieschen Sachbearbeiterin vom LRA Hintertupfing/untere Waffenbehörde, erwartet wird, da noch den korrekten rechtlichen "Durchstieg" zu haben. Die Diskussion zeigt (wieder) deutlich, dass das deutsche Waffenrecht regulatorisch bereits weit jenseits von Gut und Böse ist.
  15. Und, auch da gehe ich jede Wette ein: Wir werden wieder vergeblich nach einer faktenbasierten Begründung für diese Eingriffe in unsere Freiheit, ggf. unser Eigentum, suchen. Was nicht heißt, dass wir nicht dennoch (öffentlich hörbar) nach dieser verlangen sollten.
  16. Die BVerwG-Auslegung war dabei (auch in Bezug auf die eigentliche Intention des Gesetzgebers) so exotisch-grenzwertig, dass sich in der Folge der Gesetzgeber an eine klarstellende Neuregelung der jagdlichen 2/3-Schuss-Regelung machte...
  17. Herrlich.
  18. Das ist ein wichtiger Punkt! Wobei ich denke, dass der Gesetzgeber in D, wenn er einer "großen Agenda" der Austrocknung des legalen, privaten Waffenbesitzes folgt, mit besagter Erhöhung der Schikaneschraube da schon bewusst beim "Breitensport- und Spaßschützen", somit der zahlenmäßigen Masse, ansetzt.
  19. Bei dir im Land sind die Entfernungen ja generell größer, und ist der Sprit (trotz aktueller Entwicklung) vergleichsweise immer noch billiger...
  20. Wie eine Lichtblende auf einer Taschenlampe drauf...
  21. Na gut, wenn das in der Demokratie als so derart gottgegeben zu akzeptieren ist, kann man sich auch zurücklehnen und braucht sich nicht mehr drüber aufzuregen (oder lange hin und her zu schreiben). Nach der Lesart... kommt das dann wie's Gewitter.
  22. karlyman

    Krisenvorsorge

    Das mag sein, ja. Im Ergebnis, wenn jeder nun doppelt oder dreimal so viel einkauft wie es dem üblichen Verbrauch entspricht (oder wenn man ausgerechnet jetzt anfängt, Vorräte aufzubauen) sind die Regale dann leer. Da geht's auch nicht so sehr um ausreichende Produktion, sondern, dass der "Nachschub"/die Warenlogistik nicht mehr hinterherkommt.
  23. Ja, alles korrekt... Die Herkunftsspur vieler illegaler Kriegswaffen führt bekanntlich auf den Balkan (insbes. Bosnien). Dennoch muss man sich im LWB-Bereich den thematischen Schuh illegaler Kriegswaffen weder anziehen, noch von völlig sachfremd von der Politik anziehen lassen... Es hat einfach nichts miteinander zu tun.
  24. Genauso "gut" könnte man als Grund für eine Verschärfung nehmen, wenn dort jemand einen geklauten RUS-Panzer als Sammlerstück herbringt... Irgendwas völlig abgedrehtes/unzusammenhängendes findet sich, so gesehen, immer.
  25. Ich weiß generell nicht, was es soll oder nützen soll, hier den Russland-Ukraine-Krieg zu thematisieren. Was haben wir Sportschützen/Jäger in dem Kontext mit Kriegswaffen wie AKs und Javelins am Hut?
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