

Rohrzange
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Ist das Rechts in der Ecke auf mittlerer Höhe der Ein- oder Auslass einer Lüftungsanlage? Falls ja, dann finde ich das top. So etwas verhindert zu viel Feuchtigkeit und vermeidet somit Schimmel. Schön gestaltete Waffenräume finde ich klasse, mir fehlt leider der Raum dazu. Das einzige was ich schade finde ist halt, das wegen unseren Waffengesetzen praktisch keiner Zutritt haben darf, sofern er nicht waffenberechtigt ist oder vom Amt kommt. So einen Raum hat man dann leider nur für sich und kann ihn gegenüber nicht Berechtigten nur auf Fotos zeigen, zumindest wenn man die Zuverlässigkeit nicht riskieren will. So würde ich das WaffG jedenfalls interpretieren, es reicht ja schon, wenn nur ein nicht Berechtigter eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe in die Hand nimmt und schon hat er sie gemäß dem WaffG im Besitz, was für den Waffeninhaber dann streng genommen die Zuverlässigkeit kostet. Und wenn er es heimlich macht, dann darf der andere es nicht erzählen. Vielleicht sehe ich das aber auch zu eng, aber so stelle ich mir das vor. Ansonsten hat so ein Raum aber den großen Vorteil, dass man praktisch seine Waffe darin reinigen und putzen kann und die Waffe zerlegt liegen lassen und das ganze auch mal unterbrechen kann, wenn es zeitlich nicht passt. Man muss ja nur die Türe zum Waffenraum schließen und schon gelten die Waffen dem Gesetz entsprechend korrekt verwahrt, sofern der Raum die dafür notwendigen Schutzkriterien erfüllt. Mit einem Waffenschrank geht das nicht, da muss man die Waffe zuerst zusammen setzen bevor man sie aufräumen und im Schrank verwahren kann.
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Wenn du einen Wiederladeschein machst und Pulver lagern willst, wäre das Fenster von Vorteil. Waren Gitterstäbe nicht möglich?
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Dass die Region relevant ist, ist klar, aber er weiß nicht ob: 1. das ein Waffenbesitzer ist oder 2. ein besorgter Bürger, der gerne nur einen besseren Lärmschutz hätte Durch die Quelle Waffen-Online hat er jetzt aber mehr Aufschluss genau darüber. Und auch im Ort wird man den Onlinepetitionsweg bevorzugen, weil das viel bequemer ist, als nen Brief zu schreiben. Die Petition beweist dies auch, Stand jetzt stammen 196 Stimmen aus dieser Region.
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Weil diese Informationen jeder einsehen kann, auch der, den die Petition erreichen soll. So und was glaubst du, welche Stimmen einer Petition mehr Gewicht verleihen, wenn die politische Herkunft der Stimmen dem Empfänger bekannt ist/wird? Die Stimmen der Durchschnittsbevölkerung. Die Stimmen aus überwiegend von der "Waffenlobby". Bei Waffengegnern werden die böswillig auch "Waffennarren" genannt. Und Politiker wie Nancy Fraeser, die auch Empfänger von solchen Petitionen sein können, sind bekennende Waffengegner. Oder anders gesagt, wenn dir jemand sagt, du sollst etwas fürs Klima tun weil sie sich Sorgen um das Klima der Erde machen, wen nimmst du mehr ernst: Den Klimakleber, der sich auf die Straße klebt und dich mit seinen langen Haaren in stinkigen Ökoklammoten anschreit, dass du weniger Auto fahren sollst. oder ganz normale Menschen, angefangen von besorgten Eltern, Arbeitskollegen, bis hin zum Dorfpfarrer und deinem Friseur? Wen nimmst du ernst und wen nicht?
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Wenn ihr die Webseite aufruft, dann solltet ihr den Link zuerst kopieren und dann in ein neues Browserfenster einfügen. Grund: Die Petitionsseite weiß ansonsten ganz genau wo die Stimmen herkamen. Unter der Rubrik Woher kamen Unterstützende? wird waffen-online.de auch an erster Steller aufgeführt. Alternativ könntet ihr auch euren Browser entsprechend einrichten, so dass der Referrer nicht mehr weitergeleitet wird, aber da nicht alle IT affin sein dürften, dürfte die obige Lösung für viele einfacher sein. Wer nicht weiß, was ein Referrer ist, hier ein Artikel dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Referrer
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Ich habe mir euren Wurftaubenstand gerade mal auf der Karte angesehen: https://goo.gl/maps/D7nkkDKUUeqqcMoSA Bezüglich Lärmschutz würde es sich hier anbieten mehr Bäume zu pflanzen, insbesondere größere Bäume. Habt ihr diesbezüglich schonmal mit den Landwirten und Gemeinden gesprochen, inwieweit das möglich ist?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wer die Umfragen sucht, hier ein Überblick diverser Umfragen: Bundesländer: https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/index.htm Gesamtdeutschland: https://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm -
Interessant. Du wirst diese Art von Versicherung die das abdeckt nie auf eine niedrigere Stufe wechseln können, falls entsprechende Installationen vorliegen. Für den Thread nicht relevant. In dem hier besprochenen Fall müsste ihn Tommytom gemacht haben und diejenigen, die vergleichbares umsetzen wollen, ihn machen/haben. Ob er ihn hat, keine Ahnung. Das ganze ist also allgemein zu betrachten.
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Ich habe bereits ganz am Anfang gesagt, das ansonsten keine Versicherung zahlt. Siehe mein vorheriges Kommentar. Da musst du einen Richter fragen. Ein Elektroingenieur darf meines Wissens nach bspw. theoretisch seine Steckdosen selber anschließen, beim Schweißen gehört aber auch handwerkliches Können bei der Ausführung und nicht nur Theorie dazu. Wenn der Schweißfachingenieur das also auch handwerklich gelernt hat, sollte es, wie beim Elektroingenieur auch, gehen, wenn nicht, dann sollte er es besser lassen. Richtig, das war aber mehr ein nebensächlicher Hinweis. Auch um zu untermauern, dass da noch meiner Meinung nach etwas fehlt, wenn es fachmännisch werden soll. Der Wiederlader hat aber einen Wiederladerschein und kann es somit fachmännisch. Ob er deswegen auch für andere laden dürfte, weiß ich nicht. Ich schätze mal nein, aber das dürfte dann andere Ursachen haben, z.b. gesetzliche. Fachmännisch hätte er aber das Wissen und Können dazu. Das ist halt der Punkt. Auch wenn Laien irgendwas machen, kann es sein, dass es in 1000 Fällen hält und in dem einen dann halt nicht. Und dann wird diese eine Sache untersucht, ob sie fachmännisch ausgeführt wurde. Da sie nicht gehalten hat, dürfte viel dafür sprechen, dass es dann nicht fachmännisch war und die Versicherung wird im Zweifelsfall dann ohnehin direkt den Sachverhalt, dass der Ausführer Laie war, als Angriffspunkt nehmen. Amen
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Die Fälle, wo es 100 % fachmännisch gemacht wurde, obwohl der Hobbywerker kein Fachmann ist, landen nicht vor Gericht. Es sind die anderen Fälle, die vor Gericht landen und die Richter müssen dann entscheiden, ob der Laie das fahrlässig machen durfte und die Versicherung zahlen soll. Wie würdest du dich da als Richter entscheiden? Sicherlich wäre eine Versicherung, die auch den Do it yourself Versuch von Laien abdeckt, etwas schönes, aber ich wette, diejenigen, die sie dann gerne hätten, wären dann von der Höhe des Versicherungsbeitrag abgeschreckt. Noch interessanter wäre es, wenn dieser Beitrag auf jede gewöhnliche Versicherung verpflichtend aufgeschlagen werden müsste. Dann könnte jeder Laie seine Wandsteckdosen selber anschließen und die Brandschutzversicherung zahlt dann im Schadensfall, nur du würdest dich dann sicher ärgern, wenn der Versicherungsbeitrag deutlich höher wäre als jetzt.
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Nochmal, handwerkliches Geschick war nie das Thema. Um es nochmal zu verdeutlichen, für den, der es noch nicht verstanden hat, es ging um Jura. Unter diesem Sammelbegriff kann man das zusammenfassen.
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Das war nie das Thema. Aber macht ruhig, ist mir im Prinzip egal. Darauf hingewiesen habe ich euch ja.
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Na da können wir aber alle froh sein. Denn wenn es anders wäre, dann würdest du mit dieser Einstellung in solche Situationen wohl geraten. Es geht ja auch nicht um das Schweißen ansich, sondern um Haftungsfragen und Folgekosten.
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Auf deinen Unfug werde ich erst gar nicht groß eingehen. Sicher gehörst du auch zu denen, die an Silvester glauben, dass man mit der SRS vor dem Haus auf dem Gehweg herumballern dürfe. "Sind ja nur 2 m bis zur Tür und es ist ja Silvester, was könnte da schon schief gehen?" So reden die auch und glauben die Rechtslage würde besser werden, wenn man den Sachverhalt nur versucht ins Lächerliche zu ziehen. Lies dir mal von diesem Thread eines anderen Forums die ersten 2 Seiten durch: https://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=203796 Der dortige Fragesteller hat dort auch geglaubt, dass es in dem Forum darum ginge, Trost und Zuspruch zu erhalten, nachdem er mit einer Geldstrafe frontiert war, weswegen er auch die Frage stellte. Das bekam er von denen aber nicht, weil die Forennutzer allein die rechtliche Frage versuchten zu erörtern. Und das habe ich mit meinem Hinweis auch versucht dir zu erklären. Wenn etwas passiert und es dem Waffenkontrolleur auf die Füße fällt, hast du ein Problem, Punkt! Und nein, ich werde dir jetzt keinen Trost und Zuspruch spenden, nur weil dir diese Antwort nicht gefällt. (und denen, die dein Kommentar positiv bewertet haben übrigens auch nicht)
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Du darfst auch keinen Hochsitz selber zusammenschweißen, wenn du nicht über einen Schweißschein verfügst. Das leichte Dach eines Hochsitz aber, könntest du meiner Meinung nach aber wohl schon schweißen, weil das keine Personen tragen muss und keine schweren Lasten zu erwarten sind. Du kannst auch Wandsteckdosen kaufen, trotzdem darfst du die nicht selber anschließen. Das machen zwar viele, aber wie schon gesagt, die Versicherung wird sich dann weigern falls etwas passiert. Mir fehlen da die Winkelstreben und ob die Schweißnähte gut sind, kann man an der lackierten Oberfläche nicht erkennen. 200 kg ist aber eine enorme Last. Das ist das Gewicht von ca. 2 Erwachsenen Männern, daher würde ich hier schon die Kriterien für tragende Bauteile heranziehen.
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Waffenschrank in Wohnung der Ehefrau zulässig?
Rohrzange antwortete auf Herman Upmann's Thema in Waffenrecht
Sind sie nicht. Er will die Waffe ja zum Tresor bringen um sie einzuschließen. Siehe mein Kommentar weiter vorne. https://forum.waffen-online.de/topic/473099-waffenschrank-in-wohnung-der-ehefrau-zulässig/#comment-3486796 Und natürlich ist sie Besitzer und Eigentümer der Wohnung und Besitzer des Waffenschrank. Besitz und Eigentum ist nicht das gleiche. Im juristischen Sinne ist Besitz, das worüber jemand die unmittelbare Gewalt hat. Die Sache muss ihm nicht gehören. Und natürlich hat die Frau die unmittelbare Gewalt über den Waffentresor. Eigentum ist im juristischen Sinne das, was einem gehört, aber man muss einer Sache nicht die unmittelbare Gewalt haben, also in Besitz haben, um daran Eigentum zu haben. Du hast also zwar Eigentum am Waffentresor, wenn du ihn gekauft hast, aber du bist nicht Besitzer des Waffentresors wenn er bei jemandem anderen in der Wohnung steht. Bei deinem zitierten Gesetzesparagrafen geht es nur darum, wenn dir jemand etwas wegnimmt, dann darfst du dich gegen die Wegnahme wehren. Das ist aber zeitlich gebunden. Es heißt darin nämlich: Das muss also unmittelbar stattfinden. Der Tresor steht aber schon ne ganze Weile bei der Dame und das basierend auf dem Willen des Sportschützen und Eigentümer des Tresors. Sie kann dich also aus der Wohnung aussperren und dir den Zugang zum Tresor verwehren und du kannst vorerst nichts dagegen tun. Du müsstest auf dem Rechtsweg einklagen, dass sie dir den Tresor aushändigt. Wenn dann der Weg zum Hotel deine Lösung ist, dann wird das auf Dauer nicht von der Waffenbehörde akzeptiert werden, da es bei einem Hotelaufenthalt ja nur um eine vorübergehende Aufbewahrung der Waffen bei einer Reise zu Schießsportevents ist. Es ist also wie ich sagte, deine Zuverlässigkeit ist in Gefahr. Du könntest nach der ersten Übernachtung im Hotel zwar die Waffe bei einem Schützenkameraden aufbewahren, aber auch das ist nur zeitlich begrenzt und jetzt kauf mal einen neuen Waffentresor in kurzer Zeit. Da dürfte es auch Lieferfristen geben. -
Waffenschrank in Wohnung der Ehefrau zulässig?
Rohrzange antwortete auf Herman Upmann's Thema in Waffenrecht
Das greift hier nicht. Der Besitzer ist hier nämlich die Frau, nicht der Waffeneigentümer. -
Bei deinem Carport sind die Stahlsäulen fest mit der Mauer verbunden, daher können die nicht umkippen. Freitragend würde das schon anders aussehen.
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Für tragende Bauteile aus Metall benötigt man gemäß UVV einen Schweißschein. Selbst wenn man glaubt das selber zu können, so weigert sich jede Versicherung zu zahlen, wenn etwas passiert und das nicht von einem qualifiziertem Schweißer, also mit Schweißschein, gemacht wurde. Bei deiner Konstruktion fehlt meiner Meinung nach auch eine Winkelstrebe, wenn die Schweißnähe reißen, dann faltet sich das zusammen wie ein Origami.
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Waffenschrank in Wohnung der Ehefrau zulässig?
Rohrzange antwortete auf Herman Upmann's Thema in Waffenrecht
Ja, das wäre natürlich auch eine Möglichkeit. -
Bei Schubladen hat man den Nachteil, dass man den Hebelarm beachten muss. Munition ist schwer. Da brauchst du also schon richtig gute Schubladen, damit die nicht durchhängen und damit steigt auch der Preis. Ich würde eher einen Stahlblechschrank für Munition mit Türen nehmen, die Regalböden sind statisch und halten das Gewicht aus und die Türen hängen auch nicht durch. Außerdem gibt es das günstig und das Merkmal abschließbar ist bei einem richtigen Munitionsschrank standardmäßig dabei.
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Waffenschrank in Wohnung der Ehefrau zulässig?
Rohrzange antwortete auf Herman Upmann's Thema in Waffenrecht
Zulässig wohl schon, aber was machst du, falls ihr geschieden seid, die Frau dich nicht mehr in die Wohnung lässt um dich gezielt ins offene Messer rennen zu lassen? Du bist nach dem WaffG ja nach wie vor verpflichtet die Waffen ordnungsgemäß wegzuschließen, bevor du die Gewalt über die Waffen verlierst, also z.B. schlafen gehst? Sie könnte dich also nicht rein lassen, dann gehst du mit den Waffen mangels Alternativen zu dir nach Hause, dort hast du keinen Waffenschrank und dann schläfst du ein und sie sorgt mit einem Anruf dafür, dass man dich schlafend und mit den Waffen neben dir erwischt. Ab dem Punkt geht's dann um deine Zuverlässigkeit. Ein Plan B, z.B. Verwahrung beim Schützenkamerad oder kleinerer Schrank in der eigenen Wohnung sollte also schon vorhanden sein. -
Im WaffG Anlage 2 heißt es bspw. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html Nach der "Dritten Verordnung zum Waffengesetz" http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl191s1872.pdf und Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl100s0038.pdf habe ich daher mal gesucht, aber eine Tabelle mit Namen Tabelle 5 scheint es darin nicht zu geben. Es gibt zwar im letzteren Dokument auf Seite 10 Abschnitt n) eine Tabelle, die dem obigen Text nahe kommt, aber Tabelle 5 heißt die auch nicht. Und in der Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz gibt es zwar auch Tabellen, aber da scheint auch keine zu passen. https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html Und im WaffG selbst https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html oder AWaffG https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html gibt's auch keine. Also, wo findet man diese ominöse Tabelle 5? Die Tabelle würde ich mir gerne mal ansehen. Ein direkter Link wäre super.