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Rohrzange

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  1. Bei deinem Carport sind die Stahlsäulen fest mit der Mauer verbunden, daher können die nicht umkippen. Freitragend würde das schon anders aussehen.
  2. Für tragende Bauteile aus Metall benötigt man gemäß UVV einen Schweißschein. Selbst wenn man glaubt das selber zu können, so weigert sich jede Versicherung zu zahlen, wenn etwas passiert und das nicht von einem qualifiziertem Schweißer, also mit Schweißschein, gemacht wurde. Bei deiner Konstruktion fehlt meiner Meinung nach auch eine Winkelstrebe, wenn die Schweißnähe reißen, dann faltet sich das zusammen wie ein Origami.
  3. Ja, das wäre natürlich auch eine Möglichkeit.
  4. Bei Schubladen hat man den Nachteil, dass man den Hebelarm beachten muss. Munition ist schwer. Da brauchst du also schon richtig gute Schubladen, damit die nicht durchhängen und damit steigt auch der Preis. Ich würde eher einen Stahlblechschrank für Munition mit Türen nehmen, die Regalböden sind statisch und halten das Gewicht aus und die Türen hängen auch nicht durch. Außerdem gibt es das günstig und das Merkmal abschließbar ist bei einem richtigen Munitionsschrank standardmäßig dabei.
  5. Zulässig wohl schon, aber was machst du, falls ihr geschieden seid, die Frau dich nicht mehr in die Wohnung lässt um dich gezielt ins offene Messer rennen zu lassen? Du bist nach dem WaffG ja nach wie vor verpflichtet die Waffen ordnungsgemäß wegzuschließen, bevor du die Gewalt über die Waffen verlierst, also z.B. schlafen gehst? Sie könnte dich also nicht rein lassen, dann gehst du mit den Waffen mangels Alternativen zu dir nach Hause, dort hast du keinen Waffenschrank und dann schläfst du ein und sie sorgt mit einem Anruf dafür, dass man dich schlafend und mit den Waffen neben dir erwischt. Ab dem Punkt geht's dann um deine Zuverlässigkeit. Ein Plan B, z.B. Verwahrung beim Schützenkamerad oder kleinerer Schrank in der eigenen Wohnung sollte also schon vorhanden sein.
  6. Ja, normalerweise müsste so etwas leicht für verfügbar auf der Webseite des Bundesamt für Justiz stehen: https://www.gesetze-im-internet.de/ Das ist aber leider nicht der Fall. Gefunden habe ich es da zumindest nirgends. Ja, so ist es.
  7. Im WaffG Anlage 2 heißt es bspw. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html Nach der "Dritten Verordnung zum Waffengesetz" http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl191s1872.pdf und Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl100s0038.pdf habe ich daher mal gesucht, aber eine Tabelle mit Namen Tabelle 5 scheint es darin nicht zu geben. Es gibt zwar im letzteren Dokument auf Seite 10 Abschnitt n) eine Tabelle, die dem obigen Text nahe kommt, aber Tabelle 5 heißt die auch nicht. Und in der Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz gibt es zwar auch Tabellen, aber da scheint auch keine zu passen. https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html Und im WaffG selbst https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html oder AWaffG https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html gibt's auch keine. Also, wo findet man diese ominöse Tabelle 5? Die Tabelle würde ich mir gerne mal ansehen. Ein direkter Link wäre super.
  8. Zu meiner Verteidigung, damals hatte ich noch keine Sachkunde. Insofern ist das mit dem GK und Verein ein Irrtum meinerseits, sorry.
  9. Das mag sein, aber hier war nicht die Waffe das Problem, sondern der Verstoß gegen die nicht gesetzeskonforme Aufbewahrung. LWB zu sein heißt aber, dass man sich als LWB gesetzestreu verhält, also die Waffe richtig aufbewahrt. Der Waffenschrank hätte also bei richtiger Aufbewahrung verhindert, dass der 17 jährige an die Waffe kommt. Und wenn es so wäre, dann hätte eine Verschärfung nicht zu mehr Sicherheit geführt. Zumal, LWB die ihre Waffen nicht richtig aufbewahren verlieren ihre Zuverlässigkeit und damit auch die Waffen. In Halle hat sich der Täter die Waffen selbst gebaut. Das wäre, mit entsprechendem technischen Sachverstand auch für einen 17 jährigen denkbar. Die Munition hätte er sich auf dem Schwarzmarkt kaufen können. Für die Waffe gilt übrigens das gleiche. Ob er sie auch gekriegt hätte, dürfte wohl der Preis entscheiden. Bei den Aufbewahrungskontrollen stimme ich ja zu, die reichen aber bereits um so etwas zu verhindern. Also führt eine weitere Verschärfung nicht zu mehr Sicherheit. In England gibt es bspw. eines der restriktivsten Waffengesetze, da sind schon fast alle Messer verboten und trotzdem konnten Straftaten mit Schusswaffen nicht verhindert werden, wie folgende beiden Kategorien für 2010 und 2020 zeigen: https://en.wikipedia.org/wiki/Category:2010s_mass_shootings_in_the_United_Kingdom https://en.wikipedia.org/wiki/Category:2020s_mass_shootings_in_the_United_Kingdom Und da Messer weitreichend verboten sind, dürften andere Gegenstände verwendet werden. Nein, denn in Winnenden war die Waffe ja gerade eben nicht richtig gemäß dem Gesetz aufbewahrt. Eine richtige Aufbewahrung nach dem damals geltenden Gesetz hätte diese Tat mit dieser Waffe somit bereits verhindert. Du musst ein Beispiel liefern, wo die bestehenden Waffengesetze eingehalten wurden und eine weitere Verschärfung die Tat verhindert hätte. Ich nicht, siehe oben. Zustimmung.
  10. Nunja, mein Vereinsvorstand hat halt damals gesagt, dass wir die nicht haben dürften. Warum, das habe ich nicht weiter hinterfragt. Auf dem Stand darf mit GK geschossen werden und die Mitglieder haben eigene GK. Die Neumitglieder ohne WBK schießen somit mit KK oder eben Luftgewehr bzw. Luftpistole.
  11. Mein Verein hat keine GK, ich bin also davon ausgegangen, dass Vereine keine GK genehmigt bekommen.
  12. Ok. Doch, denn: Wenn weniger Legalwaffen im Umlauf sind, ist es dann ausgeschlossen, dass die Anzahl der illegalen Waffen steigt? Genau das wäre nämlich nötig, damit die Sicherheit wirklich steigt. Denn der Legalwaffenbesitzer hat ohnehin Zugang zu seinen Waffen, wenn der LWB eine Straftat anstellen will, dann ist es im Prinzip egal, ob er da 1 oder 10 Waffen hat. Eine reicht ihm schon. Es kann also nur darum gehen die Anzahl der Waffen, die dem LWB durch z.B. Diebstahl, Raub etc. abhanden kommen, also in illegalen Besitz geraten, zu reduzieren. Aber reduziert das die Anzahl aller illegalen Waffen mit so einer Regelung, die die Anzahl der Waffen bei den LWB Besitzern einschränkt? Das wäre nämlich zu beweisen, damit deine obige Aussage gilt. Und ich fürchte nein, denn illegale Waffen kann sich ein Krimineller auch im Ausland beschaffen und über die Grenze schmuggeln. Und ich würde mal stark annehmen, dass der Anteil an illegal geschmuggelten Waffen einfach größer wird, wenn man die Anzahl der LWB Waffen, die geraubt oder gestohlen werden könnten, reduziert. Der illegale Markt dürfte sich einfach nach Bedarf selber regeln. Entweder schmuggelt er die Waffen illegal ins Land oder er stiehlt sie, unterm Strich bleibt die Anzahl der illegalen Waffen damit aber gleich und die Sicherheit ist somit durch eine stärkere Regelung der LWB nicht besser geworden. Das ist richtig, aber genau dafür gibt es ja die Regelung Zuverlässigkeit und Verfassungsschutzprüfung. Das Waffengesetz ist also bereits hierfür ausreichend gewesen und eine Verschärfung hätte keinen Sicherheitsgewinn gebracht. Aber genau das ist ja die Grundaussage in dieser Doku, das immer schärfer, immer mehr Sicherheit bringen würde.
  13. Grundsätzlich? Du bist also der Meinung, dass eine KWS Pflicht für SRS oder eine Limitierung auf 3 Patronen in der Waffe für Jäger zu mehr Sicherheit führt, habe ich dich da richtig verstanden? Das mit den 3 Patronen in der Waffe ist übrigens bereits jetzt schon Gesetz und wurde vor ein paar Jahren mal eingeführt. Der Grund warum ist zwar ein anderer, aber Sicherheit ist es nicht und genau das war ja deine Aussage, das grundsätzlich jede Waffenrechtsverschärfung die Sicherheit erhöhen würde. Der öffentliche Rundfunk ist per Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet objektiv und neutral zu berichten, wenn er Gegenstimmen weglässt und Aussagen suggestiv als Wahrheit hinstellt, dann kommt er seinem Auftrag nicht nach. Selbstverständlich. Siehe dazu meine beiden obigen Gegenbeispiele. Sie ist aber nicht korrekt. Siehe oben.
  14. Hier ist ein Beispiel für die Erziehung in den Medien, ab 3:51 wird es gesagt und in den Raum gestellt. Da heißt es: "Grundsätzlich führen Waffenrechtsverschärfungen zu mehr Sicherheit." Zwar ist es eine Meinung einer Einzelperson, aber Gegenstimmen die dem Widersprechen gibt's natürlich keine. Das wird einfach mal so in den Raum als Wahrheit verkauft und der Zuschauer soll das glauben. Und ob der Zuschauer merkt, dass es eine Meinung ist, ist auch fraglich, wenn er nicht genau darauf achtet. Die Betonung des Sprechers ist schon so gewählt, dass es leicht unter den Tisch fällt, dass es ja eigentlich eine Meinung einer Einzelperson ist und die gar nicht die objektive Wahrheit sein muss.
  15. Das ist nicht das gleiche. In Deutschland werden Waffen massiv unter Wert verkauft, weil die Gesetze so sind wie sie sind und es sehr schwer ist, überhaupt Abnehmer zu finden. In anderen Ländern behalten die gleichen Waffen viel länger ihren Wert. Das spricht noch viel mehr dafür, dass die Waffengesetze liberalisiert werden müssen, damit eine vergleichbare Fluktuation auch beim Schießsport möglich wird. Außerdem kann man in diesen anderen Sportarten auch erst einmal die Geräte vom Verein verwenden. Da muss sich also kein Taucheranfänger eine Tauchausrüstung kaufen, kein Kanufahrer ein eigenes Kanu und kein Segelflieger ein eigenes Segelflugzeug. Beim Schießsport gibt's kein GK vom Verein geliehen, sondern maximal nur ein KK, weil die Vereine gar kein GK haben dürfen.
  16. Der Unterschied liegt aber nicht in der Meinung über Waffen, sondern am Angebot an Alternativsportarten. Das ist das, was ich mit meinem obigem Kommentar sagen wollte. Natürlich haben bei dir mehr Leute im Dort Waffen, das Sportangebot ist im Dorf ja auch kleiner. Es gibt den Fußballverein, den Schießsportverein und vielleicht noch 3 andere Sachen und dann war es das. Aus dieser kleinen Auswahl müssen nun deine Dorfbewohner auswählen. In der Stadt ist das anders, da kann man folgende Sportarten machen: - American Football - Basketball - Tennis - Kegeln - Gerätetauchen - Schwimmen - Wasserball - Schach - Gokart Bahn fahren - Karate - Judo - Boxen - Baseball ... usw. Natürlich teilt sich da dann das Interesse auf und viele wissen über die Sportart des anderen nur wenig. Deswegen ist es in den Städten notwendig, dass eine Fluktuation, also ein Wechsel der Sportart ökonomisch günstig ist. Und beim Schießsport ist halt genau da das aktuelle Waffenrecht aufgrund des Bedürfnisprinzips ein Hinderungsgrund.
  17. Ich bin nicht der Meinung, dass sich das Meinungsbild der Menschen in den Ballungsgebieten von denen auf dem Land bezüglich Schützenvereine und dem Schießsport im allgemeinen unterscheidet, es ist eher so, dass es in den Ballungsgebieten mehr alternative Sportarten gibt, denen man nachgehen kann und daher der Schießsport nicht hervor sticht. EDIT: Noch eine Ergänzung: Und gerade in den Städten ist die Bedürfnispflicht ein Problem, gerade weil es dort ein größeres Angebot an alternativen Sportarten und Freizeitmöglichkeiten gibt. Wenn es diese Bedürfnispflicht nicht gäbe, dann würden sich viel mehr Städter darauf einlassen auch mal den Schießsport auszuprobieren, allein schon deswegen, weil man als Städter ständig zu neuen Sportarten wechseln kann, da das Angebot einfach riesig ist. Wer alles ausprobieren will, muss also häufig wechseln und beim Schießsport geht das ohne finanzielle Verluste nicht, also hat man einen Grund diesen Sport generell auszuklammern. Aber nicht deswegen weil man ihn nicht mag, sondern weil er durch den finanziellen Verlust nicht so attraktiv ist.
  18. Was wir in den Mainstreammedien hören und sehen ist aber nicht die öffentliche Meinung der Bürger, sondern nur das, was diese Mainstreammedien uns anerziehen wollen. 👨‍🏫 Die sagen dir was du glauben und denken sollst, es geht bei denen um Erziehung und nicht um Aufklärung.
  19. Das mag sein, aber sie hält auch die Mitglieder in den Verbänden und dem Sport. Deswegen würde ich davon ausgehen, dass es den Schießsportverbänden sogar recht ist, dass es diese gibt. Ohne Bedürfnispflicht würde die Fluktuation an Mitgliedern größer werden, viele neue würden eintreten, aber genauso würden einige auch austreten. Im großen und ganzen würde es die Hürden für den Schießsport aber senken und da glaube ich, dass die Schießsportverbände das nicht sehen wollen und sie daher lieber auf ihr behalten der Mitglieder pochen. Momentan muss man bis zum Tod als Sportschütze im Schießsportverband sein, wenn man die oft teuer erkauften Waffen nicht zum Spottpreis verschleudern möchte. Eine lockere Bestandsregelung hätte daran auch nichts geändert, weil man das Bedürfnis Sportschütze, also Mitglied zu sein immer noch bräuchte. Die Sicherheit wird dadurch aber nicht besser. Und das ist genau der Trugschluss, dem Parteien, die Waffengegner sind, aufliegen.
  20. Besser geeignet als die Schießsportverbände ist der VDB allemal, denn die Schießsportverbände haben kein Interesse daran, dass die Bedürfnisregelung abgeschafft wird und die ist das Hauptproblem unseres Waffengesetzes, da diese Regelung die Waffenbesitzer am meisten einschränkt, die Anzahl der Legalwaffenbesitzer klein hält und so politisch dafür sorgt, dass Legalwaffenbesitzer niemals Ruhe vor neuen Waffengesetzverschärfungen haben. Ich verweise dazu noch einmal auf meine zwei Kommentare ein paar Seiten weiter vorne:
  21. Könnte man diese Zusammenfassung in einen eigenen Thread packen und dann anpinnen, sowie gegebenenfalls aktuell halten, so dass das jeder im Forum mitkriegt der hier nicht mitliest?
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