

Rohrzange
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Rohrzange antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Und das wird solange bleiben, solange der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht durch einen freieren Funk, den auch jeder ohne Internet sehen kann, ersetzt wird. -
Der Gegner stellt sich ebenso darauf ein und fährt weg. Dann funktioniert das nicht mehr, weil man dann zwar den Abschussort trifft, aber nicht das Ziel, das man treffen wollte. Es gibt also einen Punkt, wo man einfach näher ran muss und das geht in schnell und halbwegs sicher nur mit gepanzerten Fahrzeugen. Mit einem Schützenpanzer kann man hinfahren, absteigen und die Haubitzen per Panzerfaust bekämpfen oder man nimmt ein paar Kampfpanzer und macht es gleich direkt. Beides sind mögliche Lösungen und beides sind Panzer.
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Je kleiner die Besatzung, desto kleiner kann der umbaute Raum sein und das senkt massiv die Masse des Panzers oder erlaubt bei gleicher Masse die Panzerung zu verbessern. Und bei einer Berufsarmee senkt es die Kosten für den Unterhalt bzw. erlaubt es bei gleicher Anzahl an Panzersoldaten mehr Panzer zu haben. Viele Aufgaben kann heutzutage zudem der Computer übernehmen und so die Menge an Informationen reduzieren und das Wesentliche herausarbeiten. Bei Kampfflugzeugen macht man das auch, diese Entwicklung ist auch bei Panzern möglich. Klar, wenn man dann mit nur noch 3 oder gar 2 Mann Ketten klopfen muss, ist das kein Spaß mehr, aber hier muss man dann eben technische Lösungen finden, die das ganze vereinfachen. Und dann darf man nie vergessen, dass so ein Panzerzug aus 4 Panzern und somit 4 Besatzungen besteht. D.h. mit panzerübergreifendem Teamwork geht es dann auch.
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Ähm, gerade dagegen braucht man Panzer. Um die Artillerie auszuschalten müsste man nämlich mit Panzer vorrücken und die fehlen der Ukraine in ausreichender Stückzahl. Eine Artillerie, die von Panzern überrannt wird, hat in der Regel keine Chance. Und ja, natürlich gibt es heutzutage dafür auch Kampfhubschrauber und die Luftwaffe, aber alles muss im Verbund eingesetzt werden und deswegen sind auch Panzer nach wie vor erforderlich. Gerade dann, wenn man zum Angreifer hin muss und der nicht einfach mehr die Stadt betritt, in der man ihn Wochen vorher noch mit Panzerfäusten stellen konnte.
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Rohrzange antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Letzteres ist genau das, was der Gesetzgeber möchte. Die Anzahl der Waffen möglichst verringern, entsprechend sind auch die Waffengesetze ausgelegt. Deswegen halte ich es für sinnvoller, falls sich keine Käufer finden sollten, einem Waffenhändler die Waffen eher zu einem symbolischen Wert von 1 € zu verkaufen, als sie dem Gesetzgeber für dessen Ziele zur Vernichtung zu überlassen. Man sollte hier nämlich auch beachten, manche Waffen sind auch kulturell wertvolle "Schmuckstücke", es wäre ein Unding so etwas verschrotten zu lassen. Man führt ja auch keine sonstigen Kunst- und Kulturgegenstände zur Vernichtung zu. Erben werden hier auch manchmal ausgetrickst. Eine Übernahme der Waffen auf eine Erb WBK ist in solchen Fällen laut Gesetz meines Wissens nach nämlich nur innerhalb eines Monats möglich. Dadurch dass die Waffenbehörde den Betroffenen aber eine zusätzliche Zeit für einen alternativen Verkauf der Waffen einräumt, verstreicht diese Zeit und hinterher geht das dann nicht mehr, während der Erbe im Glauben gelassen wird, er könnte sie dann auch dann noch als Erbwaffen bekommen, falls er sie nicht verkauft bekommt. Und dann sagt die Waffenbehörde: "Nein, dafür ist es jetzt zu spät, der eine Monat in dem ein Erben möglich wäre ist ja rum." In dem Fall geht es zwar nicht um ein Erben, ich erwähne es aber nur der Vollständigkeit halber. -
MHD bei Konserven und anderen haltbaren Lebensmitteln
Rohrzange antwortete auf desertlandrover's Thema in Survival
Weichmacher sind in Plastikflaschen für Lebensmittel nicht zugelassen. Das Problem ist ein anderes, es diffundieren mit der Zeit Stoffe durch die Plastikflasche, so dass die Qualität des Inhalts über die Zeit abnimmt. Glasflaschen sind da weitaus dichter. -
MHD bei Konserven und anderen haltbaren Lebensmitteln
Rohrzange antwortete auf desertlandrover's Thema in Survival
Die Schweiz ist nicht so weit weg. Durch das Preisgefälle kann es schon sein, dass du hier in Deutschland keine erste Wahl mehr bekommst. Es kann also gut sein, dass die Schweiz zuerst mit den ganz frischen Dosen beliefert wird, dann stehen die in kleinen Supermärkten mit geringem Durchsatz 2 Jahre rum und werden dann, um den Kunden wieder Dosen mit längerer Haltbarkeit anbieten zu können, wieder zum Großhändler zurückgefahren und der wird sie dann in Deutschland, das kein reiches Land mehr ist, dann los. Und so kommt es dann, dass du als Kunde Dosen im Supermarkt findest, die eigentlich nach MHD 5 Jahre halten müssten, laut MHD aber nur noch bspw. 18 Monate halten. -
MHD bei Konserven und anderen haltbaren Lebensmitteln
Rohrzange antwortete auf desertlandrover's Thema in Survival
Vermutung: Die Dosen, die nicht mehr so lange haltbar sind, könnten für den Supermarkt günstiger im Einkauf sein. D.h. die stehen beim Großhändler schon länger rum oder sind vielleicht sogar Rückläufer aus teuren Supermärkten oder Ländern. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass es von Supermarkt zu Supermarkt unterschiedlich ist. Da muss man dann einfach mal alle Supermärkte in der Gegend abklappern und dann stichprobenartig schauen, bei wem das MHD bei bestimmten Dosen am längsten ist. Das sind dann die Supermärkte, die entweder ganz frische Ware bekommen haben oder einen schnelleren Zyklus haben, d.h. die Regale mit den Dosen öfters erneuern müssen. -
Die Frage war ja, ob jemand in der Position wäre, etwas zu fordern. Und ja, fordern dürfen wir Bürger. Das kann uns keiner verbieten. Dass die Politiker oft nur an sich selber denken und wir nur Steuern zahlen dürfen, ja, da habt ihr natürlich recht. Aber dennoch dürft ihr weiter fordern.
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Wir sind doch auch Bürger dieses Landes und somit der Souverän. Die Politiker müssen sich nach dem Volk richten und nicht das Volk nach denen, denn die wollen wiedergewählt werden.
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Das ist nicht das maximale. Die Bedürfnispflicht ist nur eine der vielen Kriterien die man erfüllen muss, um Waffen als Bürger erwerben zu dürfen. Und gerade wenn man mehr fordert, kriegt man eher etwas als Kompromisslösung zu seinen Gunsten, anstatt gar nichts. Das ist wie beim Feilschen, wenn man da zu wenig fordert, kommt man schnell an den Punkt, den die Gegenseite ohnehin haben will. Fordert man mehr, dann ist die Gegenseite eher bereit Kompromisse einzugehen und dann trifft man sich irgendwo in der Mitte.
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Deine Argumentation ist schlüssig. Allerdings nur dann, wenn man sie aus der Sicht des Bedürfnisses betrachtet, denn diese ist die einzige Grundlage deiner Argumentation. Da die Anzahl der Waffen, die rechtliche Thematik mal beiseite gelegt, objektiv und praktisch betrachtet, an den eigentlichen Bedarf für das Bedürfnis gekoppelt wird und sich so etwas auch konstruieren lässt. Was hier ja auch deine Argumentation ist. Daher ist die Bedürfnispflicht das eigentliche Problem. Ich würde es deswegen gut finden, wenn Jäger und Sportschützen sich für eine Abschaffung der Bedürfnispflicht einsetzen würden, dann würde einer solchen Argumentation nämlich der Boden entzogen werden. Denn leider gibt es immer noch vereinzelte Jäger und Sportschützen, die den Zusammenhang nicht erkennen wollen, inwiefern die Bedürfnispflicht ihnen selbst schadet, weil sie glauben, da sie selbst ja ein Bedürfnis haben und nachweisen können, davon nicht betroffen wären. Und genau diese obige Argumentation zeigt den Irrtum in diesem Gedankengang deutlich auf. Sobald man begründen muss, warum man überhaupt Waffen besitzen dürfen soll, muss man nämlich in letzter Konsequenz und zu Ende gedacht dann auch begründen, wie viele es sein dürfen sollen. Ohne Bedürfnispflicht, also Begründungspflicht für den Waffenbesitz, fällt auch eine Begründungspflicht für die Anzahl der Waffen weg. Letzteres macht nämlich nur Sinn, wenn auch ersteres existiert. Die gleiche Argumentation führen Waffengegner übrigens auch bei der Anzahl der Munition. Und der einzige Grund warum sie sich da noch nicht durchsetzen konnten liegt lediglich daran, weil unsere Argumentation, dass der Erwerb von viel Munition auf einmal wesentlich günstiger ist als der Erwerb von kleinen Mengen, stichhaltiger ist. Das lässt sich allerdings leider nicht auf die Anzahl bei Schusswaffen ummünzen. "Kauf 3, kriegst eines gratis dazu," gibt's halt bei Schusswaffen nicht.
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Umfrage Verschärfung des WaffG nur noch heute (23.02.)
Rohrzange antwortete auf valium's Thema in Waffenlobby
Es bringt nicht viel, bei der Angabe der Postleitzahl zu schummeln, denn wie fast jede Umfrage ist die PLZ die Prüfung auf Plausibilität für die abgegebene Stimme. Denn die Richtigkeit der PLZ kann man anhand der IP Adresse gut prüfen. Die Einwahlknoten der IP Adresse sind nämlich bekannt und die sollten dann nicht groß von dem abweichen, was Postleitzahlenmäßig in der Nähe ist. Bei der PLZ sollte man also schon ehrlich sein. Beim Alter und Geschlecht sollte man tunlichst darauf achten, dass man die Umfrage im privaten Modus des Browsers durchführt, denn hinterlegte Cookies könnten einem ansonsten als ganz andere Person entlarven. -
Umfrage Verschärfung des WaffG nur noch heute (23.02.)
Rohrzange antwortete auf valium's Thema in Waffenlobby
Möglich wäre es, aber für besonders wahrscheinlich halte ich es nicht, weil eine moderne Armee heute hochkomplexe Waffensysteme benötigt und weniger einfache Soldaten mit einem Gewehr. Da müsste man dann auch die Wehrpflicht wieder von letztmalig ca. 6 Monate auf 18 Monate verlängern, damit man die Wehrpflichtigen auch auf diesen Systemen ausbilden kann und so eine lange Wehrpflicht ist nicht gewünscht. Und dann fehlen der Bundeswehr noch die Kasernen dafür. Denn ein Großteil dieser wurde ja verkauft. -
Heute im TV - Kontrovers: im Visier. Waffen in den falschen Händen
Rohrzange antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Kein Problem. 🙂 -
Heute im TV - Kontrovers: im Visier. Waffen in den falschen Händen
Rohrzange antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Ja, das war in Tschechien und dort ist das wahrscheinlich erlaubt, du hast mich aber nicht verstanden. Es geht darum, dass das Fernsehen hier so eine Art vorauseilenden Erziehungsgehorsam vorlebt und dann schießt man für die Filmaufnahmen natürlich daneben. Denn den Pappkameraden zu treffen wäre erziehungstechnisch ja nicht vorbildlich. -
Heute im TV - Kontrovers: im Visier. Waffen in den falschen Händen
Rohrzange antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Achtet mal darauf, wo die Journalistin ab ca. 16:45 min hinschießt. In der Bundeswehr mussten alle Wehrpflichtigen auf Pappkameraden schießen, aber so schlecht, wie die Journalistin schießt, schießen nicht einmal blutige Anfänger. Das war also ein absichtliches daneben schießen, denn auf Pappkameraden darf man laut Gesetz in einem Schützenverein ja nicht schießen. Ehrlicher wäre gewesen, die Scheibe einfach gegen eine normale Kreisscheibe auszutauschen und es wenigstens ernsthaft zu versuchen den Kreis auch zu treffen. Wer das Video nicht angucken möchte dazu folgender Hinweis: Sie hat auf der Pappkameradenscheibe ganz unten neben der Hüfte des Pappkameraden die weiße Fläche getroffen und somit die Kreisfläche um ca. fast den Radius der Kreisfläche verfehlt. -
Erstmal Danke für deine Antwort. Ich möchte dir gerne glauben, aber ich lese da aus den entsprechenden Paragrafen etwas anderes und habe die aktuellen Gesetze zum Waffengesetz und SprenG vorliegen. Paragraf § 10 Abs. 3 wurde im Jahr 2008 nochmals geändert, daher frage ich erstmal vorsichtig, bist du dir sicher, dass deine Aussage auf einer aktuellen Fassung beruhen? Wenn ich den Absatz 3 des Paragrafen § 10 des WaffenG nämlich zerpflücke dann verstehe ich darunter folgendes: So weit so gut, bis hier ist noch alles in Ordnung. Aber nun folgt: Okay, also man braucht eine Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart, soweit so gut. Und weiter heißt es dann, dass die Erlaubnis für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren befristet ist. So weit entspricht das noch deiner Ausführung. Aber dann im letzten Teil des Satzes steht dann, dass diese Erlaubnis für den Besitz der Munition unbefristet ist. Daraus schließe ich also, die Erlaubnis (Munitionserwerbsschein) zum Kaufen von Munition erlöscht zwar nach 6 Jahren, wird also für den Erwerb gestrichen, aber die Gültigkeit des Munitionserwerbsschein erlischt nicht für den bloßen Besitz der Munition. Für den Besitz ist sie also als nicht gestrichen anzusehen. Der Rest des Absatzes wäre dann noch dieser: Daraus kann ich keine Verknüpfung mit dem Munitionserwerbsschein ableiten. Bis jetzt verstehe ich darunter also folgende drei Punkte: 1. Berechtigung für den WBK mit entsprechend eingetragenen erlaubten Waffen und Munitionsarten, dies regelt den Besitz der Waffe und eingetragenen Munition und den Erwerb der Munition, sowie ein Erwerb einer Waffe die dann gleich eingetragen werden muss. Wobei man für den Erwerb den Munitionserwerbsschein oder für den Erwerb durch die Möglichkeiten des SprgG Schein § 27, also im Sinne von Einzelteile kaufen und selbst befüllen, benötigt. Und Zugriff darf man auf diese Munition dann solange haben, solange sie auch in der WBK eingetragen ist und diese noch gültig ist. 2. Munitionserwerbsschein, dieser regelt den Erwerb und ist auf 6 Jahre für den Erwerb befristet, der Besitz bleibt unbefristet. Allerdings berechtigt der Munitionserwerbsschein auch zum Erwerb anderer Munitionsarten die nicht in der WBK drinstehen, z.B. für den Vereinskollegen. Eben weil in § 10 (3) auch steht "In den übrigen Fällen", womit die Munitionsarten gemeint sind, die nicht auch von der WBK abgedeckt sind. 3. SprgG Schein § 27 und das ist dann das Laden von Patronenhülsen, wobei hier aber nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitzt befristet ist. Daraus würde ich also folgern: Erwirbt man die durch die WBK eingetragene Munition durch einen Munitionserwerbsschein, dann darf man diese Munition unbefristet besitzen solange eben die WBK und die darin eingetragene Munitionserlaubnis gültig ist. Erwirbt man die durch die WBK eingetragene Munition aber durch die Möglichkeiten des SprgG Schein § 27, dann ist der Besitzt von den Fristen der Gültigkeit des SprG SChein § 27 abhängig, obwohl der WBK noch wesentlich länger gültig sein kann. So verstehe ich das zumindest, aber Gesetzestexte sind natürlich immer so ne Sache und schwierig zu lesen, ich könnte mich auch irren und du könntest recht haben und deine Auslegung wäre auch die wesentlich angenehmere, vielleicht bist du auch Rechtsanwalt, dann dürfte das, was du sagst sicherlich stimmen. Vielleicht kann noch jemand etwas dazu sagen, wie das zu verstehen ist und wenn ein Rechtsanwalt im Forum unterwegs sein sollte, dann wäre das noch besser. Momentan bin ich bezüglich der Auslegung des Gesetztextes verunsichert, über weitere Meinungen oder Auslegungen würde ich mich freuen.
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Im SprengG steht unter § 27 (1a) folgendes: Und im WaffenG heißt es dann unter § 10 Abs 3: Wenn ich den Gesetzestext richtig verstanden habe, darf man also gekaufte Munition unbefristet besitzen, aber nach § 27 SprenG selbst geladene Munition darf man nur solange besitzen, solange man auch diese Erlaubnis nach § 27 besitzt + sechs weitere Monate. Ich frage mich gerade warum ist das so? Eine gekaufte Patrone ist meiner Einschätzung nach ja auch nichts anderes, als eine geladene Patrone und umgekehrt. Beide haben einen Primer, beide haben eine Füllung mit einem Explosivstoff und beide haben irgendein Projektil. Wenn sich also jemand mit Erlaubnis nach § 27 seine Patrone selbst läd, dann muss er die spätestens 6 Monate nach Erlöschung seiner Erlaubnis entsorgen, während er seine x-tausend Schuss gekaufte Munition weiter besitzen darf. Falls ich mich hier irre und auf dem völlig falschen Dampfer bin, dann bitte ich um Welpenschutz. Denn ich bin noch ganz am Anfang und informiere mich gerade über Waffen, die Waffengesetze im allgemeinen und habe noch keine Waffen und auch noch keine WBK.