Rohrzange
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die SRS sind dann immer noch weiterhin frei erhältlich, es bedarf dann lediglich eines WBK Eintrag und einer Zuverlässigkeitsprüfung. Es gibt dafür keine Bedürfnispflicht wie bei erlaubnispflichtigen Waffen. Ich habe doch gesagt, dass dann die Strafe höher ausfällt. Die meisten dürften trotzdem mit in Deutschland gekauften SRS Waffen geschossen haben. Man kann die Leute immer noch Dingfest machen, es gibt ja Videoaufnahmen. Wenn die Polizei von sich aus nicht tätig wird, kannst du sogar selbst Anzeige erstatten und auf die Videoaufnahmen verweisen, dann MUSS die Polizei tätig werden. Lediglich der Staatsanwalt könnte es dann noch einstellen. Fakt ist aber, du kannst sie zwar jetzt Dingfest machen, aber du wirst nicht verhindern können, dass sie nächstes Jahr das gleiche machen, eben weil sie die SRS frei kaufen können und es da keinerlei Hürden gibt. Und nächstes mal gibt es vielleicht keine Videoaufnahmen. Weil das so einfach nicht stimmt. Jetzt wäre man machtlos, siehe oben. Mit einer WBK Pflicht fischst du die Täter nach und nach wirksam raus und ohne WBK wären die Strafen höher. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, die Faeser will einen KWS und ein KWS kostet regelmäßig Geld, eine WBK nicht. Außerdem wäre eine KWS Pflicht gegen diejenigen, die SRS nur besitzen aber nicht führen wollen. Die müssten dann mit einer KWS Pflicht regelmäßig Geld zahlen, was sie momentan noch nicht müssen. Mit einer WBK würde sich für sie dagegen nichts ändern, außer einer Einmalzahlung für den WBK Eintrag. Wo denn? Das wäre eine WBK für SRS. Die wäre nicht den normalen WBKs gleichgestellt. Genau das wäre eine WBK für SRS. Lediglich das mit der Sachkunde wäre noch nicht dabei. Alle legal besessenen SRS wären innerhalb eines Jahres in WBKs eingetragen und registriert. In den Folgejahren hätte man durch die WBK Pflicht effiziente Methoden bei Gesetzesverstößen mit SRS alle SRS der Täter einzuziehen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass sie legal keine neuen mehr kaufen können. Wenn sie dann illegal SRS kaufen, ist die Strafe noch höher. Eben und deswegen soll der auch nicht mit einer KWS Pflicht, wie ihn die Faeser will und den Familienvater regelmäßig finanziell belasten würde, bestraft werden. Eine WBK Pflicht ist somit eine leichter verdauliche Lösung bei gleichzeitiger Verbesserung der Ist-Situation bezüglich der Handhabe gegenüber Tätern, die eine SRS missbräuchliche nutzen. Und wenn diese dann erwischt werden, sind die Strafen viel höher. Und ja, das muss man natürlich dann auch umsetzen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
So etwas würde niemals gehen und hat auch nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Es wäre gegen die Freiheiten derjenigen Ausländer, die sich gesetzestreu verhalten. Und dann gibt es auch noch die EU und unsere EU Bürger, das wäre gegen diese genauso diskriminierend. Außerdem gibt es genug mit Pass und Migrationshintergrund die diese SRS rechtswidrig einsetzen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was machst du mit den 7 anderen SRS Wafen, die er vielleicht Zuhause hat? Die sind kein Tatmittel und der Besitz ist legal, da frei verkäuflich und derzeit ohne WBK Pflichteintrag. Die behält er also und nächstes mal schießt er wieder damit und dann wird er vielleicht nicht erwischt, weil die Polizei gerade woanders im Einsatz ist. EDIT Gerade letzteres ist ein Problem, da nicht alles kontrollierbar ist. Deswegen braucht man effiziente Mittel, wenn man mal einen erwischt hat. Eine WBK Pflicht würde genau dafür sorgen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Deswegen ist bei denen die Strafe dann auch höher, wenn die WBK für SRS fehlt. Mit einer zusätzlichen Hausdurchsuchung, die sich dann daraus ergibt dass keine WBK für SRS existiert kriegt man dann auch die anderen Schreckschusswaffen, sofern vorhanden. Sowie noch alles andere, was illegal besessen wird. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und ob das umsetzbar ist. Momentan kannst du einen Täter, der mit einer SRS Waffe auf öffentlichem Grund grundlos herumballert zwar die SRS Waffe wegnehmen, aber du kannst nicht verhindern, dass er sich am nächsten Tag eine neue kauft oder von seinem Kumpel ausleiht. Mit so einer WBK Regelung würde das nicht mehr legal gehen. Und wenn es dann illegal gemacht wird ist die Strafe höher. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rohrzange antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
SRS Waffen sollen wie echte scharfe Waffen aussehen, das ist ihr wesentlicher Zweck. Die Dinger sollen nämlich bei Gefahr abschrecken ohne zu töten. Für einen Einsatz als Ballerwerkzeug an Silvester sind die gar nicht vorgesehen und damit es keine Missverständnisse gegenüber Personen mit scharfen Waffen gibt dürfen die außerhalb von Notwehrsituationen deswegen nur auf befriedetem Grund abgefeuert werden. Das ist die aktuell gültige Rechtslage. Die Aufgabe muss also sein, denen, die diese SRS Waffen missbräuchlich an Silvester benutzt haben, die SRS wegzunehmen und nichts anderes. Damit man das kann und alle SRS Waffen, die sie besitzen, einziehen kann, dafür habe ich weiter oben vorgeschlagen eine WBK Pflicht für SRS einzuführen und damit die nicht jeder Kriminelle legal kaufen kann, kann man noch eine Zuverlässigkeitsprüfung an den Erwerb knüpfen. Mehr braucht es nicht. Wer eine SRS dann an einen Unzuverlässigen überlässt oder abgibt, der macht sich strafbar und dem können dann auch alle SRS eingezogen werden. Eine gültige WBK für SRS oder vergleichbares wäre dann ein Nachweis für die Zuverlässigkeit. Ergänzung: Und ein Besitz ohne eine solche WBK mit entsprechendem Eintrag wäre dann ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Damit kriegt man dann an all die, die sich daran nicht halten wollen. -
Was war damals die Begründung diesen abzuschaffen? Frage aus reiner Neugierde.
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Patentrechtsverletztende Waren verletzen zwar das Patent, aber es sind keine Plagiate. Also Kopien des Originals. Schon gar nicht dann, wenn die Patentidee anders umgesetzt wurde.
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Wie lange hat denn dieses Urteil bestand? Das Patent wird ja irgendwann ablaufen, dann besteht kein Patentschutz mehr. Dürften Privatbesitzer ein CR223 danach dann immer noch nicht verkaufen, obwohl dann kein Patentschutz mehr besteht und jeder mit Waffenherstellungsberechtigung so etwas nachbauen dürfte?
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Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Rohrzange antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Doch habe ich. Denn wozu soll man für den bloßen Besitz einen kleinen Waffenschein benötigen? Der kleine Waffenschein regelt das Führen, der große übrigens auch, während für den Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen eine WBK nötig ist. Warum willst du da ein Kuddelmuddel und es bei SRS anders machen und dann auch noch durch eine Lösung, die laufende Kosten verursacht? Doch, natürlich! Die SRS kann man dann bei Vergehen entziehen, weil man dann weiß, dass der, der die Straftat damit begann, eine besitzt und wenn er sie nicht selbst besitzt, jemand ihm die also geliehen hat, man dann weiß, wer das ist, dem man sie dann auch entziehen kann. Das Vergehen ist Führen einer Schreckschusswaffe ohne Besitz eines kleinen Waffenscheins im öffentlichen Raum. Und im Falle von Silvester kommt noch das Schießen im öffentlichen Raum dazu, was auch nicht durch den kleinen Waffenschein abgedeckt ist. Beides ist bereits heute strafbar und ein Verstoß gegen das WaffenG, aber dadurch, dass die SRS nicht registriert werden müssen, kriegst du im Falle eines Vergehen halt nicht alle Waffen die er besitzt, sondern nur die, die er bei der Tat dabei hatte. Es geht nicht ums aufhalten, es geht um das definieren was verboten ist. Die Waffen können danach eingezogen werden, das nächste Jahr schießt der Betroffene dann nicht mehr damit herum. Und wenn es dir um eine Zuverlässigkeitsprüfung geht, wäre das auch mit einer WBK für eine Schreckschusswaffe machbar, dafür ist keine Führerlaubnis nötig. Und? Wenn sie jemand im Ausland kauft und nach Deutschland einführt, müsste er sie nach dieser Regel in eine WBK für Schreckschusswaffen eintragen. Der Nichteintrag wäre ein weiterer Verstoß. Abgesehen davon, dass die Schreckschusswaffen in Deutschland noch ein PTB Prüfzeichen benötigen, was die im Ausland gekauften nicht alle haben dürften. Die Kosten werden beim SRS Eintrag in die WBK bezahlt. Das sind einmalige Arbeiten im ersten Jahr, danach sind alle legal besessenen SRS registriert. Du hast nicht verstanden wozu das Waffengesetz da ist! Das Waffengesetz ist nicht dazu da, um den illegalen Waffenbesitz zu verhindern, sondern um zu definieren, was ein illegaler bzw. legaler Waffenbesitz ist. Erst durch diese Gesetztesdefinition gibt es überhaupt eine rechtliche Handhabe gegen Verstöße. DAS gilt übrigens für ALLE Gesetze. Kein Gesetz verhindert Gesetzesverstöße, Gesetze regeln und definieren lediglich, was Verstöße sind und geben eine juristischen Strafrahmen vor. Wozu soll das gut sein? Polenböller sind aufgrund ihrer Beschaffenheit in Deutschland gemäß dem Sprengstoffgesetz nicht frei verkäuflich und erfordern gewisse "Scheine" nach dem Sprengstoffgesetz um sie legal besitzen zu dürfen. Der bloße Besitz stellt somit bei den meisten Personen selbst bereits ein Verstoß gegen die aktuelle entsprechende Gesetzeslage dar und kann daher entsprechend juristisch sanktioniert werden. Eine WBK-Pflicht ist somit nicht erforderlich. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Rohrzange antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Auf die Details muss man achten. Der kleine Waffenschein beinhaltet eine Zuverlässigkeitsüberprüfung alle 3 Jahre für die eine Gebühr erhoben wird. Die Höhe der Gebühr ist meines Wissens nach von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Vergangenheit wurde übrigens nicht jeder SRS-Waffen Inhaber überprüft, bzw. fiel bei dem keine Gebühr an, das ändert sich jetzt allerdings zunehmend, da die Gemeinden dringend Geld brauchen und eine Gebühr für die Überprüfung gestattet ist, aber das war nicht Punkt, auf den ich hinaus wollte, der eigentliche Punkt ist folgender: Der bloße Besitz einer Schreckschusswaffe würde also laufende Kosten verursachen, weil der Besitz dann in Zukunft einen kleinen Waffenschein erfordern würde. Bisher ist ein kleiner Waffenschein nicht erforderlich und daher fallen auch keine Kosten an. Warum macht man hier keinen pragmatischen Ansatz? Alle Schreckschusswaffen werden registriert und den SRS-Besitzern eine WBK ausgestellt. Wenn sie dann eine Straftat begehen, wird im Register nachgeschaut und die SRS und WBK entzogen. Nennenswerte laufende Kosten würde es so dann keine geben und wer dann immer noch einen kleinen Waffenschein machen will, der kann ihn dann immer noch machen. Was Frau Wegge da behauptet kann gar nicht sein, da der Legalwaffenbesitz eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz beinhaltet. Es ist für die genannte Personengruppe somit überhaupt nicht möglich, Waffen legal zu besitzen. Hier sehe ich also eine klare Irreführung der aktuellen Situation. Interessant ist die Formulierung. Warum sagt Frau Carmen Wegge nicht einfach Halbautomat, wenn sie alle Halbautomaten meint oder will sie da jetzt tatsächlich unterscheiden zwischen kriegswaffenähnlich und nicht kriegswaffenähnlich? Wenn ja, man könnte die Waffen auch pink anmalen, dann sind sie nicht mehr kriegswaffenähnlich. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Rohrzange antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Das Problem ist die ahnungslose Masse, die das Waffengesetz nicht kennt. Vielleicht sollte man Silvester 2022 zum Anlass nehmen den Verkauf und die Abgabe von Schreckschusswaffen nur noch an Personen zu erlauben, die einen Waffensachkundelehrgang gemacht haben, das würde die Anzahl der Bürger, die das Waffengesetz dann kennen, deutlich erhöhen. -
Cineshot Munition am Schießstand vergessen
Rohrzange antwortete auf AnonymGuy's Thema in Waffenrecht
Oben steht da: "Nehmen wir mal an, man hat so eine 300 St. 22.lfb Schüttgutpackung in der Tasche. " Eine Tasche kann reißen, ein Behältnis brechen. Es gibt keine unzerstörbaren Behältnisse. -
So, ich habe jetzt das gesamte Urteil einmal durchgelesen. Wenn ich das als Nichtjurist richtig verstehe, dann ging es bei dem Verfahren nur darum, ob der Beklagte das Patent des Klägers verletzt hat und nicht darum, ob das Patent nichtig ist. Siehe dazu die Abschnitte 194 und 196 (die Nummern auf der rechten Seite). Das Verletzungsgericht hat also lediglich basierend auf dem Grundsatz, dass das Patent erst einmal gültig ist, entschieden. Es ging also nicht um die Frage, ob das überhaupt ein Trivialpatent ist. Nicht entnehmen konnte ich dem Urteil, warum den Löchern hier eine gewisse geistige Schöpfungshöhe zustehen soll und der Grund warum das nicht im Urteil steht dürfte wiederum der sein, weil es bei dieser Verletzungsklage gar nicht darum ging, ob es sich um ein trivial Patent handelt. Das müsste wohl in einer Nichtigkeitsklage entschieden werden und dazu steht in 196 unter anderem folgendes: Eine Nichtigkeitsklage wurde also wohl eingereicht, aber diese vom Bundespatentgericht abgewiesen (warum?) und jetzt liegt es am Beklagten, dagegen in Berufung zu gehen. Soweit mein Verständnis von dem Ganzen. Interessant fand ich dann noch die Abschnitte 48, 49, und 56.
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Cineshot Munition am Schießstand vergessen
Rohrzange antwortete auf AnonymGuy's Thema in Waffenrecht
Ok, dennoch ist es schade, wenn hier zivilrechtlich nicht unterschieden wird. Nehmen wir mal an, man hat so eine 300 St. 22.lfb Schüttgutpackung in der Tasche. Weiter nehmen wir an, dass einige Munition bereits verschossen wurde, aber über die genaue Anzahl kein Buch geführt wird. Geschätzt ist die Schüttgutpackung noch zu 3/4 voll. Nun passiert beim Entladen des Autos ein Unglück, was dazu führt, dass die Schüttgutpackung aus irgendeinem Grund aufbricht. Die gesamte Munition verteilt sich auf dem Fußboden des Autos. Der Sportschütze sucht darauf intensiv und sammelt alle Munition, die er finden kann, ein. Danach verschließt er sie ordnungsgemäß in seinem Munitionsschrank. Eine einzige .22 Patrone hat er allerdings übersehen, die ist so unglücklich in einen Spalt gerutscht, dass er sie trotz seines Suchaufwands nicht finden konnte. Da er kein Buch über die Munitionsmenge führt, weiß er auch nicht, dass diese eine Patrone fehlt. Er geht mit der inneren Überzeugung, alle Munition gefunden und im Munitionsschrank sicher verwahrt zu haben ins Bett. Ein paar Monate später kommt er in eine Polizeikontrolle, die untersucht das Auto mit einem Spürhund und findet diese eine .22 lfb Patrone. Oder Alternativ, falls Spürhunde das nicht können, folgender abweichender Fall. Das Auto muss in die Werkstatt und da sollen die Sitzbezüge erneuert werden. Ein Arbeiter der Werkstatt findet darauf die Patrone und ruft anstatt den Kunden die Polizei. Ok, das betrifft dann aber nur Schützen, die schon länger Schützen sind. Jungschützen dürften das im Sachkundelehrgang gelernt haben. Da könntest du recht haben. Aber was ist mit oben? Die Schüttgutpackung ist in einem geschlossenen Behältnis mit verschließbarem Deckel und bricht auf. Danke! -
Ich sprach vom Normalfall, meist bei groß gegen klein. Wenn das schon bis in die letzten Instanzen ausgefochten wurde, dann sieht es für die betroffene Firma natürlich schlecht aus. Vielen Dank!
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Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Rohrzange antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Die Politiker gehen mit obiger Idee davon aus, dass ein Schrank nicht sicher genug ist. -
Deswegen ist die Urteilsbegründung wichtig, was da drin steht und ob da Details zutage kommen, die aus obiger einfacher Formulierung nicht zu entnehmen sind. Manchmal liegt es aber auch an den Richtern, wenn so etwas durchgewunken werden sollte. Dann muss es die obere Instanz kassieren. Im Vorteil ist dann leider wieder der, der bezüglich der Gerichtsstreiterei den längeren Atem hat.
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Cineshot Munition am Schießstand vergessen
Rohrzange antwortete auf AnonymGuy's Thema in Waffenrecht
Das sehe ich nicht so. Denn natürlich haben sie die Munition dort verloren. Zu einem unsachgemäßen Aufbewahren gehört nämlich Vorsatz, das muss man wissentlich wollen oder fahrlässig in Kauf nehmen, wozu wieder Wissen gehört. Wenn man aber über die Munition im Auto gar nicht Bescheid weiß, weil sie aus der Tasche gefallen ist, dann ist das ein Verlust und keine willentliche Aufbewahrung. Es reicht dafür bereits eine einzige Patrone, die aus der Tasche kullert. Davon würde ich auch ausgehen. Und darin sehe ich ein Problem, wenn es tatsächlich dann so wäre, denn die Ehrlichkeit würde so dann nicht als Zuverlässigkeitsbeweis bewertet werden. Was stand auf dem Aufkleber? -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Rohrzange antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Logisch betrachtet würde das nur mit zwei Schränken Sinn machen und damit stellt dieser Politiker die Sicherheit der "neuen" Waffenschränke nach Widerstandsgrad 0 bzw. 1 in Frage. Wenn die Widerstandsgrade der "neuen" Schränke von den Politikern als so gering eingestuft werden, dann hätte man auch für Neuschützen gleich bei den günstigeren A und B Schränken bleiben können. -
Die Innentiefe von 400 mm könnte etwas knapp werden, wenn man eine Langwaffe mit entsprechendem Zielfernrohraufbau hat.
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Cineshot Munition am Schießstand vergessen
Rohrzange antwortete auf AnonymGuy's Thema in Waffenrecht
Jetzt würde mich doch mal interessieren. Gab es den Fall mal und was ist dem Waffeninhaber dann passiert, wenn es ein Verlust und kein Raub oder Diebstahl war? Zuverlässigkeit weg? Gab ja schon Leute, die ihre Zuverlässigkeit verloren haben, weil sie die Munition in ihrem Auto verloren haben. -
Für mich klingt das irgendwie nach Trivialpatent ohne besondere geistige Schöpfungshöhe.
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Weitaus schlimmer finde ich das Verscherbeln der einst 2125 Stück Leopard 2. Heute haben wir nur noch einen Bruchteil davon und bräuchten eigene große Stückzahlen in der BW dringender denn je.