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Rohrzange

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  1. Du merkst es nicht einmal. Sachlichkeit war bei dir nicht vorhanden, eine Vernünftige Begründung auch nicht. Ich gehe die Punkte daher mal mit dir durch. Du hast geschrieben, also dein Geschwurbel: "Du bist so der Typ "deutscher vorauseilender Gehorsam". " -> unsachlicher persönlicher Angriff. Auch Ad Hominem genannt. Nicht der Sache dienlich und einfach unterste Schublade. Entweder du willst diskutieren und etwas zur Sache beitragen oder du lässt es bleiben. "Nancy hätte Dich total lieb" -> Unterstellung und inhaltsloses Geschwurbel. Wesentliches Ziel "Diskreditierung der Person" in dem suggeriert wird, sie würde der SPD nahestehen. "und ich sage, wer solche LWB in seinen Reihen hat, braucht keine Feinde. " -> unsachlich, nicht zur Sache beitragend & wieder persönlicher Angriff. Außerdem auch inhaltlich falsch. Denn LWB und SRS Besitzer sind zwei völlig verschiedene Personengruppen. "Wer die bestehenden Gesetze schon nicht durchsetzt, braucht mit Verschärfungen gar nicht anzufangen." -> Verleumdung wider besserem Wissen. " Nach Deiner Logik müssten dann auch Messer unter WBK Pflicht gestellt werden. " -> Unterstellung und unsachliches Geschwurbel, also Müll den du dir einfach mal so ausdenkst aber nichts mit der Realität zu tun hat. "Denn 42a hat augenscheinlich nicht funktioniert. " -> Unterstellung
  2. Wenn du dich mal auf den aktuellen Stand der Diskussion bringen würdest, dann müsstest du nicht schwurbeln. Sachlichkeit ist für dich auch ein Fremdwort. Sprich, dich kann man auf die Ignoreliste setzen. Also geb dir mal Mühe ordentlich zu diskutieren.
  3. Haltlose Unterstellungen, Anfeindungen, viel Bla Bla, natürlich ist das Geschwurbel. Jetzt liegt es an dir, das auch einzusehen. Es geht in erster Linie um Verstöße gegen das Waffengesetz.
  4. Der Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." kommt nicht von ungefähr. Der Richter darf Annahmen machen, ja muss es sogar um letzten Endes zu einer Urteilsfindung zu kommen, da man nicht in den Kopf von Leuten reingucken kann. Und die Beweislast war völlig ausreichend für das Urteil. Die Waffe wurde geführt und man darf nicht einfach eine Schusswaffe "vergessen". Bei einer Schusswaffe ist eine besondere Wachsamkeit erforderlich, dass man bewusst auf die Schusswaffe aufpasst und sie daher nicht verlieren kann. Als er sein Auto ludt, hätte er sich also ständig im Bewusstsein halten müssen, dass er seine Schusswaffe bzw. den Rucksack mit der Schusswaffe neben das Auto gelegt hat und er diesen Rucksack nach dem beladen auf jeden Fall wieder in das Auto packen muss. Natürlich gibt es immer einen Auslegungsspielraum, aber siehe oben.
  5. Bitte lass das Schwurbeln. Wenn es nach mir ginge, würde das Bedürfnisprinzip abgeschafft werden. Bestehende Gesetze und dazu gehört auch das WaffG müssen aber eingehalten werden, auch wenn du das nicht so sehen willst. Das ist aber nicht das Thema. Genau die Fälle mit denen man am wenigsten rechnet, treten irgendwann dann doch ein.
  6. Die Waffe war zugriffsbereit, das ist führen. Zudem war sie auch noch geladen. Hier kann man also gar nicht von einem Transport sprechen. Das Motiv dürfte hier eher sein, dass er nur seine Sachen wieder haben wollte und nicht, dass er damit zeigen wolle, dass er besonders zuverlässig mit SRS umgehen würde. 2015 hat er seine SRS verloren. 2019 hat er den KWS beantragt. Da hat er sich sehr viel Zeit gelassen. Quatsch, der Richter wendet lediglich das WaffG an.
  7. Sehe ich nicht so. Denn: 1. Die SRS Waffe war geladen. 2. Die Waffe befand sich in keinem verschlossenen Behältnis. Wurde also geführt, aber er besaß keinen kleinen Waffenschein und somit keine Berechtigung zum Führen einer SRS Waffe. 3. Er hat den Rucksack mit der geladenen SRS Waffe auf dem Parkplatz vergessen. Das sind drei Verstöße, nicht nur einer und davon sind einige besonders schwerwiegend. Dem hat man zu recht ein Waffenbesitzverbot erteilt. Interessant wäre aber die Frage, wie man so etwas später wieder aufheben könnte. Denn es ist ein Dauerverwaltungsakt und gilt soweit ich das verstanden habe für immer. Aber eine Person kann sich auch ändern, mit dem Alter reifen und somit an Zuverlässigkeit zugewinnen.
  8. Warum soll das weit hergeholt sein. Wenn ein großer Waffenscheininhaber von einer bestimmten Personengruppe bedroht wird, weswegen er ja den Waffenschein hat, dann könnten diese gerade Silvester gezielt als Tarnung nutzen, um sich unter der Schar der SRS Ballermeute sich mit einer echten Waffe der Zielperson zu nähern ohne das diese sofort Verdacht schöpft. Daher besteht für solche Waffenscheininhaber hier eine besonders große Gefahr ohne dass es denen vielleicht so deutlich ist, wie hier geschildert und ebenso für die SRS Ballermeute, die tatsächlich nur mit SRS rumballern möchte aber dann Opfer eines Missverständnisses wird. Jetzt kommt das jetzt schon zum Dritten mal. (siehe oben) Ihr (Marder, rwlturtle, Andor, Lochstanze) habt alle den Satz nicht verstanden wie er zu lesen ist. Ich schrieb: "Genau aus diesem Grund muss das Schießen mit SRS Waffen in der Öffentlichkeit unterbunden werden, wenn keine Notwehrsituation besteht und das daher auch rechtlich sanktioniert werden und auch wirksam sein." Ich habe bereits in diesem Thread weiter vorne mehrfach bereits erwähnt, dass dass Schießen mit SRS Wafen in der Öffentlichkeit gesetzlich untersagt ist, wenn keine Notwehrsituation besteht. Es sollte euch also klar sein, dass es bei diesem Satz nicht darum gehen kann so etwas einzuführen. ABER: Nur weil es gesetzlich untersagt ist, heißt das ja nicht dass es unterbunden wird. Und genau darauf zielt der Satz ab. Also auf das tätig werden, damit die bestehenden Gesetze auch durchgesetzt werden und das tätig werden so weit zu ermöglichen, dass das auch Substanz hat.
  9. Ja, das wäre es wohl. Ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein Richter die Notwehrsituation in Abrede stellen könnte, weil er unterstellen könnte, dass situationsbedingt klar zu erkennen sei, dass die alle an Silvester lediglich nur gefeiert hätten und es sich somit nur um eine SRS handeln hätte können. Insbesondere dann, wenn der dann verstorbene Anwärter auf den Darwin Award noch sehr jung gewesen sein sollte. Mit einem Bein würde der Polizist oder große Waffenscheininhaber also wohl schon im Knast stehen. Davon reden wir die ganze Zeit. Ein wirksames verfolgen und bestrafen. Siehe die vorherigen Seiten.
  10. Was könnte die Politik hier konkret tun, abgesehen davon, der Exekutive mehr Personal zur Verfügung zu stellen? Ich hoffe mal, dass die Judikative jedem, der an Silvester mit einer SRS im öffentlichen Raum ballernd erwischt wurde, ein Waffenbesitzverbot ausspricht und ich gehe mal davon aus, dass sie das auch tun wird wenn Anzeige erhoben und die Tat verfolgt wird.
  11. Es geht um den Nebensatz und das es bereits verboten ist, habe ich ein paar Seiten vorher schon gesagt.
  12. Ok, in dieser Sache hast du recht. Deine Lösung würde hier somit auch gehen. Es bleibt aber noch das Problem mit dem Kumpel, den kriegst du nicht. Den kriegst du nicht einmal dann, wenn der Kumpel vom Waffenbesitzverbot seines Freundes weiß und ihm vorsätzlich eine SRS Waffe überlässt. Ok. Wenn er sie als verloren meldet, gibt es natürlich keine Handhabe gegen ihn. Das stimmt. Man könnte allerdings je nach Fall seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, dann hat er auch ein Problem und wird daher die SRS nicht an seinen Kumpel, der keine SRS besitzen darf, verlieren wollen. Ok, du hast mich überzeugt. Wir können das gerne mit einem Waffenbesitzverbot probieren, allerdings glaube ich, dass hier die Judikative gefragt ist. Die Politik müsste hier ja nichts machen.
  13. Wenn du wirksame Strafen verhängen kannst und Unzuverlässigen die legalen SRS wegnimmst, dann spricht sich das rum und solche Ereignisse werden dann seltener. Mit dem WaffG füllst du aber das Vorstrafenregister und ein gut gefülltes Vorstrafenregister erleichtert dann später Abschiebungen, falls das das Ziel sein sollte.
  14. Und genau für diese Fälle gibt es dann eben höhere Strafen. Aber das sagte ich bereits. Dass man mit Gesetzen Straftaten nicht verhindern kann und Gesetze nur definieren was eine Straftat ist und die Höhe des Strafmaßes regeln habe ich ca. 4 Seiten vorher schon geschrieben.
  15. Das habe ich doch oben bereits erklärt. Jetzt kannst du nicht effizient fischen, weil er sich gleich wieder eine neue SRS kauft und dann macht er nächstes mal die Tat wieder und wird dann aber vielleicht nicht dabei gefilmt und auch nicht erwischt. Der Punkt ist nämlich: Ja, man kann nicht alle gleichzeitig erwischen, es wird immer mal jemanden geben, der eine SRS rechtswidrig einsetzt und dabei nicht erwischt wird. Deswegen muss es bei den Fällen, wo du jemanden erwischst, wirksam sein. Wirksam heißt: 1. Alle SRS weg. 2. Keine neuen SRS für denjenigen legal in Deutschland kaufbar. 3. Und höhere Strafen, bei SRS ohne WBK Eintrag. Das gilt dann sowohl für die im Ausland gekauften, als auch die vom Kumpel besorgten. 4. Der Kumpel, der die SRS besorgt, muss auch zu kriegen sein. Mit einer WBK Pflicht für SRS hast du alle 4 Punkte abgedeckt, mit der aktuellen Gesetzeslage keine einzige davon. Nur die Tatwaffe weg, die anderen hat er noch. Neue kann er sich jederzeit kaufen, das kann sogar der Kumpel und der wird nicht bestraft, wenn er sie an ihn abgibt, weil die Abgabe derzeit an eine solchen Täter legal ist und wenn der ein Waffenerwerbsverbot hätte, könnte es der Kumpel nicht feststellen.
  16. Sobald die Person eine Straftat begeht kriegt die Waffenbehörde eine Meldung und kann dann die Waffen einziehen. Naja, eine SRS ist keine KK. Mit einer KK kannst du schon erheblichen Schaden anrichten.
  17. Dein Vorschlag ist also nichts machen und es hinzunehmen, wenn Menschen mit ihrer SRS auf andere Menschen ballern ohne das eine Gefahr für Leib und Leben derjenigen besteht, die die SRS einsetzen? Wenn die Politik Strafen wie Ladendiebstahl und Schwarzfahren ganz abschaffen will, dann ist das traurig, aber ich habe diese Politiker nicht gewählt und viele hier sicher auch nicht. Wichtig: Wir sollten auch mal an diejenigen denken und sie schützen, die einen großen Waffenschein besitzen und deren Leib und Leben gefährdet ist. Was würden die denn machen, wenn sie an Silvester in der Öffentlichkeit in so eine Situation geraten würde, dass jemand eine SRS auf sie richtet und schießen will? Die können nicht wissen, ob das die Personen sind, die sie töten wollen und an Silvester die Situation ausnutzen, dass da viele mit SRS rumballern und sie können auch nicht wissen, dass der andere nur eine SRS Waffe hat. Was machen die also? Die ziehen ihre scharfe Waffe und sollte der andere dann nur eine SRS Waffe gehabt haben, dann ist der tot und dem großen Waffenscheininhaber wird man dann erstmal vorwerfen dass er geschossen hat. Genau aus diesem Grund muss das Schießen mit SRS Waffen in der Öffentlichkeit unterbunden werden, wenn keine Notwehrsituation besteht und das daher auch rechtlich sanktioniert werden und auch wirksam sein.
  18. Selbst wenn du so ein Waffenverbot geregelt bekommst, kann der immer noch seinen Kumpel zum Händler schicken. Der Händler prüft nur den Kumpel im NRW, aber der Kumpel kann das nicht und wird das auch nicht tun und bei Verstoß weiß keiner, wer ihm die Waffe beschafft hat. Genau das wäre mit WBK Pflicht anders.
  19. Richtig. An 4 dürfte es scheitern. Meines Wissens nach bezieht sich ein Waffenverbot nur auf erlaubnispflichtige Waffen. Sonst könnte der sich auch kein Küchenmesser mehr kaufen. Und damit kriegst du die anderen SRS nicht (siehe 3. und Verhältnismäßigkeit da keine Tatwaffe) und er könnte sich jederzeit neue kaufen. Um das zu unterbinden brauchst du die Zuverlässigkeitsprüfung mit WBK Eintrag, die dann den legalen Besitz regelt.
  20. Die SRS sind dann immer noch weiterhin frei erhältlich, es bedarf dann lediglich eines WBK Eintrag und einer Zuverlässigkeitsprüfung. Es gibt dafür keine Bedürfnispflicht wie bei erlaubnispflichtigen Waffen. Ich habe doch gesagt, dass dann die Strafe höher ausfällt. Die meisten dürften trotzdem mit in Deutschland gekauften SRS Waffen geschossen haben. Man kann die Leute immer noch Dingfest machen, es gibt ja Videoaufnahmen. Wenn die Polizei von sich aus nicht tätig wird, kannst du sogar selbst Anzeige erstatten und auf die Videoaufnahmen verweisen, dann MUSS die Polizei tätig werden. Lediglich der Staatsanwalt könnte es dann noch einstellen. Fakt ist aber, du kannst sie zwar jetzt Dingfest machen, aber du wirst nicht verhindern können, dass sie nächstes Jahr das gleiche machen, eben weil sie die SRS frei kaufen können und es da keinerlei Hürden gibt. Und nächstes mal gibt es vielleicht keine Videoaufnahmen. Weil das so einfach nicht stimmt. Jetzt wäre man machtlos, siehe oben. Mit einer WBK Pflicht fischst du die Täter nach und nach wirksam raus und ohne WBK wären die Strafen höher.
  21. Nein, die Faeser will einen KWS und ein KWS kostet regelmäßig Geld, eine WBK nicht. Außerdem wäre eine KWS Pflicht gegen diejenigen, die SRS nur besitzen aber nicht führen wollen. Die müssten dann mit einer KWS Pflicht regelmäßig Geld zahlen, was sie momentan noch nicht müssen. Mit einer WBK würde sich für sie dagegen nichts ändern, außer einer Einmalzahlung für den WBK Eintrag. Wo denn? Das wäre eine WBK für SRS. Die wäre nicht den normalen WBKs gleichgestellt. Genau das wäre eine WBK für SRS. Lediglich das mit der Sachkunde wäre noch nicht dabei. Alle legal besessenen SRS wären innerhalb eines Jahres in WBKs eingetragen und registriert. In den Folgejahren hätte man durch die WBK Pflicht effiziente Methoden bei Gesetzesverstößen mit SRS alle SRS der Täter einzuziehen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass sie legal keine neuen mehr kaufen können. Wenn sie dann illegal SRS kaufen, ist die Strafe noch höher. Eben und deswegen soll der auch nicht mit einer KWS Pflicht, wie ihn die Faeser will und den Familienvater regelmäßig finanziell belasten würde, bestraft werden. Eine WBK Pflicht ist somit eine leichter verdauliche Lösung bei gleichzeitiger Verbesserung der Ist-Situation bezüglich der Handhabe gegenüber Tätern, die eine SRS missbräuchliche nutzen. Und wenn diese dann erwischt werden, sind die Strafen viel höher. Und ja, das muss man natürlich dann auch umsetzen.
  22. So etwas würde niemals gehen und hat auch nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Es wäre gegen die Freiheiten derjenigen Ausländer, die sich gesetzestreu verhalten. Und dann gibt es auch noch die EU und unsere EU Bürger, das wäre gegen diese genauso diskriminierend. Außerdem gibt es genug mit Pass und Migrationshintergrund die diese SRS rechtswidrig einsetzen.
  23. Was machst du mit den 7 anderen SRS Wafen, die er vielleicht Zuhause hat? Die sind kein Tatmittel und der Besitz ist legal, da frei verkäuflich und derzeit ohne WBK Pflichteintrag. Die behält er also und nächstes mal schießt er wieder damit und dann wird er vielleicht nicht erwischt, weil die Polizei gerade woanders im Einsatz ist. EDIT Gerade letzteres ist ein Problem, da nicht alles kontrollierbar ist. Deswegen braucht man effiziente Mittel, wenn man mal einen erwischt hat. Eine WBK Pflicht würde genau dafür sorgen.
  24. Deswegen ist bei denen die Strafe dann auch höher, wenn die WBK für SRS fehlt. Mit einer zusätzlichen Hausdurchsuchung, die sich dann daraus ergibt dass keine WBK für SRS existiert kriegt man dann auch die anderen Schreckschusswaffen, sofern vorhanden. Sowie noch alles andere, was illegal besessen wird.
  25. Und ob das umsetzbar ist. Momentan kannst du einen Täter, der mit einer SRS Waffe auf öffentlichem Grund grundlos herumballert zwar die SRS Waffe wegnehmen, aber du kannst nicht verhindern, dass er sich am nächsten Tag eine neue kauft oder von seinem Kumpel ausleiht. Mit so einer WBK Regelung würde das nicht mehr legal gehen. Und wenn es dann illegal gemacht wird ist die Strafe höher.
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