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Rohrzange

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  1. Zustimmung, wir haben offenbar beide von einem unterschiedlichen Gerät gesprochen. Bezüglich dem Preis würde ich auf die laufenden Kosten achten. Ein teureres Gerät kann unter Umständen günstiger sein als ein günstiges. In der Wikipedia gibt es mehrere Verfahren: https://de.wikipedia.org/wiki/Luftentfeuchter#Wirkungsweise Prinzipiell eignet sich auch ein Klimagerät mit Heizfunktion, das enthält einen Kompressor und kann die Luft ebenso entfeuchten. Im Keller bietet sich die Version mit Heizfunktion an. Die Geräte werden Massenweise produziert, das senkt die Kosten. Ja, das war auch nur als vorübergehende Lösung vorgeschlagen. Siehe oben.
  2. Also in dem obigen Link zu Profishop steht bei dem Gerät unter Beschreibung -> Anwendung & Funktion > Eignung: definitiv 70m³ für unbeheizte Räume. Also eine Volumenangabe und keine Flächenangabe. Letzteres macht auch wenig Sinn, da es ja um das Raumvolumen geht. Ich weiß, du solltest da natürlich anwesend sein. Und mit einem starken Lüfter könntest du für eine schnelle Luftzirkulation sorgen. Idealerweise kombiniert mit so einem Faltschlauch mit möglichst großen Durchmesser.
  3. Da steht nicht 70m² sondern 70m³. Das sind Kubikmeter, also eine Volumenangabe, kein Flächenmaß! Ein Raum mit 8 m² Fläche hat bei 2,3 m Deckenhöhe ein Volumen von 18,4 m³. Zur Luftfeuchtigkeit. Selbstverständlich wirst du für eine Dauerlösung dich nach einer richtigen technischen Lösung umsehen müssen, aber so als Tipp, jetzt im Winter, wenn es draußen kalt und der Himmel blau ist, dann ist der beste Zeitpunkt den Keller zu lüften. Also alle Fenster im Keller aufmachen und mal richtig durchlüften lassen. Die Luft im Winter ist nämlich nicht nur kalt, sondern aufgrund der Kälte auch extrem trocken. Kalte Luft kann nämlich nur wenig Feuchtigkeit speichern. Erfolgt jetzt ein Luftaustausch im Keller, dann wird die warme Luft, die viel Feuchtigkeit enthält, aus dem Keller transportiert und durch die kalte Luft mit wenig Luftfeuchtigkeit ersetzt. Wenn du dann die Fenster rechtzeitig bevor die Sonne untergeht schließt, dann wird die kalte Luft im Keller aufgeheizt, während sich der absolute Feuchtigkeitsgehalt theoretisch nicht ändert und damit erhält diese dann nun aufgeheizte Luft eine extrem niedrige relative Luftfeuchtigkeit. Ich sage theoretisch deswegen, weil die Luft natürlich vorhandene Feuchtigkeit aus Wänden aufnehmen wird, dadurch verändert sie sie doch wieder, aber sie entzieht damit auch den Wänden und allem, was sich so im Keller befindet und Feuchtigkeit aufgenommen hat die Feuchtigkeit und genau das ist gut. Wenn du das im Winter ein paar mal an den richtigen Tagen machst, trocknet der Keller sehr schnell aus. Im Sommer gilt das glatte Gegenteil, da müssen die Fenster zwingend geschlossen bleiben.
  4. Nein, ich sprach davon, dass man unterscheiden muss zwischen eindeutigen Fällen und Fälle, wo es halt nicht eindeutig genug ist. Im Zweifelsfall, also bei den Fällen, wo es nicht eindeutig genug ist und was daher praktisch auf die meisten unschuldig verurteilten zutrifft, würde ich das Risiko dann doch eingehen, solchen Verurteilten doch noch Waffen nach der Absitzung ihrer Haft zuzugestehen. In den anderen Fällen, wo man die Kapitalverbrecher eindeutig bei ihrer Tat gesehen hat, es genug Zeugen gibt und die Schuld somit absolut zweifelsfrei erwiesen ist, da sollten die keine Waffe mehr bekommen. Die Freiheit nach Absitzung der Haftstrafe, wenn eine Rückführung in die Gesellschaft möglich ist, genügt, daraus würde ich aber noch lange kein Recht ableiten dass die dann auch Schusswaffen besitzen dürfen sollen. Der Zug sollte für solche schon abgefahren sein, es gibt auch andere Hobbys, mit denen die sich dann in ihrer Freizeit beschäftigen können, z.B. Pullover stricken.
  5. Ich würde da unterscheiden zwischen Freiheit zurückerhalten und volle Rechte zurück erhalten. Jemandem wie Breivik oder dem Messermann in Norddeutschland vor wenigen Tagen würde ich niemals mehr die Möglichkeit zugestehen wollen, eine Schusswaffe und Munition legal zu erwerben. Die Gefahr für die Allgemeinbevölkerung ist da einfach viel zu hoch. Falls die jemals ihre Freiheit zurückerhalten sollten, dann ist die Freiheit völlig ausreichend für eine Rückkehr zur Gesellschaft. Man muss denen dann nicht auch noch Schusswaffen zugestehen, das sollte, bei eindeutigen Fällen, verwirkt bleiben. Und ein Recht auf Waffen haben wir in Deutschland juristisch auch nicht, juristisch ist es immer noch und da fehlt mir jetzt der Fachbegriff, so ne Art Erlaubnis um die man bitten darf, aber die auch verwehrt werden kann und die man nicht einfach einfordern kann. EDIT: Mit dem Fachbegriff meine ich übrigens nicht das Wort Bedürfnis.
  6. Dagegen sprechen würden Fälle von unschuldig verurteilten, die aber nie als unschuldig freigesprochen werden, das könnte jeden von uns irgendwann mal betreffen. Auch wäre es bei falscher Notwehr denkbar, deswegen hatte ich das ein paar Seiten vorher erwähnt. Das Problem ist halt, man müsste zwischen absoluter Eindeutigkeit und nicht Eindeutigkeit unterscheiden können und das ist halt kaum möglich, weil ein Urteil, wenn es mal gefällt wurde, grundsätzlich erst einmal als eindeutig gilt, sonst würde man es ja nicht fällen. Wärst du also betroffen und man würde dich wegen eines Kapitalverbrechens schuldig sprechen, obwohl du unschuldig bist, aber das Gericht entscheidet anders und revidiert diese Entscheidung auch nicht, dann dürftest du, nachdem du deine Strafe abgesessen hast, nie wieder Waffen besitzen. Und das kann dir halt jederzeit passieren, das ist oft ein wesentliches Merkmal von unschuldig verurteilten.
  7. Tja, das WaffG ist schon kurios. Nach §5 WaffG (1) 1. gibt es eine Befristung für die Unzuverlässigkeit, aber wenn du leichtfertig mit Waffen oder Munition umgehst, siehe WaffG §5 (1) 2. gibt es diese scheinbar nicht. Mord darfst du also begehen, aber wehe, dir kullert eine Patrone aus der Jackentasche in dein Auto oder du lässt die Schreckschusswaffe auf dem Waffentresor liegen, dann kannst du das waffenrechtlich nie wieder gut machen, denn eine Befristung gibt es nach WaffG §5 (1) 2. scheinbar nicht. Es könnte natürlich sein, dass Verstöße nach WaffG §5 (1) 2. zu einer Verurteilung führen und die Verurteilung dann wieder unter die anderen Absätze mit Befristung fällt. Bin allerdings kein Rechtsanwalt.
  8. Es gibt nicht nur die Linke. Und warum sollte man den Nachfolger der SED wählen? Ich sehe darin keinen Grund. Die in der Regierungsverantwortung waren, eben und die kann man eben nicht mehr wählen und ich mache das auch nicht. Also keine CDU/CSU, keine SPD, keine Grünen, keine FDP und wenn man die DDR mit einbezieht, auch keine SED Nachfolgerpartei, also auch nicht die Linke. Wer nachgucken will, hier gibt's nochmal eine Übersicht, wer alles in einer Regierungsverantwortung in der BRD war: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen Für mich alle unwählbar, ohne Ausnahme. Wenn du hier für dich andere Maßstäbe setzt, dann ist das aus meiner Sicht zwar bedauerlich, immerhin könntest du anderen mal eine Chance geben, aber ändern kann ich das auch nicht, es ist schließlich deine Entscheidung, wenn du diejenigen, die ihr Versprechen dir gegenüber gebrochen haben und die nie dafür gerade standen, noch einmal wählst. Ich mache das nicht. Tja, die darf man halt alle nicht wählen.
  9. Ich habe jetzt nur bis Abschnitt 17 gelesen, da es auch schon recht spät ist. Aber bezüglich deiner Frage. Mich würde hier das Urteil interessieren, wie es dazu kam, dass er des Mordes schuldig gesprochen wurde. Ohne diese Information ist es schwer, auf obiges neue Urteil überhaupt Stellung zu nehmen. Aus dem neuen Urteil geht nur hervor, dass man ihn lediglich anhand von Indizien überführt hätte, er aber die Tat bis heute leugnet und die Leiche hat man auch nie gefunden. Da stellt sich für mich gleich die Frage, was wenn er die Tat nicht begangen hat? Unschuldig verurteilte gibt es genug und wenn er, wie er angibt, unschuldig sein sollte, dann kann er logischerweise nicht wissen, wo die Leiche ist. Dann wird im Urteil noch erwähnt, dass er die Leiche mithilfe seiner Mutter verbrannt und die Asche vergraben haben solle. Um Leichen bis einschließlich der Knochen restlos zu verbrennen sind sehr hohe Temperaturen notwendig, das ist gar nicht so einfach. Aufkommende Fragen wie, hat man die Böden nach Ascheresten untersucht und den vermuteten Ofen untersucht, ob der überhaupt auf eine ausreichende Temperatur kommt, werden in diesem Urteil nicht beantwortet. Sollte er die Tat, wie das Urteil besagt, aber doch begangen haben, dann war die kriminelle Energie und das Wissen zur Spurenbeseitigung erheblich. Dass er nie verraten hat, wo die Leiche liegt, erachte ich als besonders schwerwiegend bezüglich der Frage, ob hier überhaupt ein Vertrauensbasis bestehen kann, ihm eine ausreichende Zuverlässigkeit bezüglich einem Waffenbesitz zuzugestehen. Anderseits schwimmt aber immer auch mit, dass das Mordurteil vielleicht nicht ausreichend war, siehe dazu der vorherige Abschnitt. Bei so einem Fall muss ich also passen. Die Widersprüche oder zumindest das Informationsdefizit über das alte Urteil ist da viel zu groß um da zu einer eindeutigen Meinung zu kommen. Wäre der Fall anders, z.B. dass es eindeutig wäre, dass er den Mord begangen hat, z.B. weil er die Leiche gezeigt hat oder die Tat zugegeben hat, oder es Zeugen gegeben hätte usw. dann würde ich allerdings das neue Urteil vom Richter bezüglich der Zuverlässigkeitsfrage als höchst fragwürdig einstufen. Und dass er ein Dam- und Rotwildgehege zu betreiben hat, würde ich hier auch nicht gelten lassen. Andere Menschen haben wegen viel Geringerem sich von ihren Waffen oder ihrer Arbeit trennen müssen.
  10. Ob eine Partei ihr Wort hält oder ihre Wähler verrät kann man nur an der Historie erkennen. Und die Aktiven von heute waren auch damals schon da, sie waren höchstens nur ein paar Stufen weiter unten, aber oftmals schon bereits im Parlament. Umso wichtiger ist die Geschichte.
  11. Kann man bedingt (Details siehe weiter unten) zwar machen. Für 1 ist aber eine Waffenamnestie nötig, die in der Regel zeitlich begrenzt ist und 2017/2018 gab es die ja auch, endete dann aber. Soll die generell immer gelten? Aber wie willst du solche Fälle regeln? https://openjur.de/u/2344607.html Da ging es zwar auch um eine falsche Aufbewahrung, aber der Punkt, worauf meine Frage abzielt ist der illegale Waffenbesitz. Der Mann war zum einen Legalwaffenbesitzer und zum anderen hatte er eine Waffe auf dem Dachboden gefunden und somit illegal besessen. Soll der auch Amnestie kriegen oder soll ihm die Zuverlässigkeit aberkannt und die legalen Waffen weggenommen werden, wenn er die Illegale Waffe zur Abgabe melden würde? Punkt 2 sehe ich kritischer. Es gibt Fälle, z.B. Mord, da sollte jemand nie wieder Waffen besitzen. Und mit Mord meine ich hier jetzt nicht solche Fälle, bei denen der Täter glaubte in Notwehr zu handeln, sondern vorsätzlichen gezielten absichtlichen Mord.
  12. Klar, aber Revolver und Pistole gibt es und für eine Grundeinführung und den richtigen Umgang mit Waffen sind diese erst mal durchaus ausreichend. Den Umgang mit Stecher und Unterrepetierer kannst du dann immer noch auf dem Schießstand beibringen, wenn deine Waffen wirklich so speziell sind und du keine einfacheren Alternativen fürs Probeschießen und Reinschnupern zur Verfügung hast.
  13. Warum liberale Waffengesetze so wichtig sind, kann man übrigens auch an der Aussage von Yeonmi Park, eine Frau, der es gelungen ist aus Nordkorea zu fliehen, erkennen:
  14. Als Ergänzung zu diesem Buch kann man nicht oft genug auf die Zeitzeugin Kitty Werthmann verweisen. Ihre Rede ist sehenswert:
  15. Für ein Tempolimit hätte Rot Grün und Dunkelrot gar keine Mehrheit. Das kann man so nicht bestätigen. Die FDP war von 2009 bis 2013 Teil der Regierung und in dieser Zeit wurde im Jahr 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt. Weiter wurde die Truppenstärke, die 2010 bei 220.000 lag, bis zum Dezember 2013 auf 185.000 Soldaten reduziert. Alles innerhalb der Zeit, in der die FDP die Zügel der Macht in der Hand hatte. Die FDP hat den Ausstieg aus der Kernenergie Ende 2011 mitbeschlossen. Auch das war genau in der Zeit, als die FDP das Zepter der Macht in der Hand hatte. Ohne die FDP wäre keine Ampel zustande gekommen. Die FDP war anfangs bedauerlicherweise für die Uploadfilter. Erst die Massendemonstrationen auf der Straße gegen Artikel 13 bzw. 17 haben ihre Meinung geändert. Das zeigt aber auch, dass sie sich entweder nicht richtig informiert oder gerne auch mal Entscheidungen gegen den Bürger durchboxt, wenn es dieser nicht merkt. Die Richtungswende am Ende war nichts anderes als reiner Populismus zum Stimmenfang und keine innere Überzeugung die Freiheit zu verteidigen. Denn wer eine innere Überzeugung hat, die Freiheit zu verteidigen, der hätte auch ohne Demonstrationen bereits vorzeitig gegen die Uploadfilter gestimmt: Hier ein Vorher und Nachher Abstimmungsergebnis der einzelnen Politiker zu den Uploadfiltern: https://www.facebook.com/NeinZuArtikel13%2Fposts%2Fpfbid026DfQYFpzKRNJ9P1m6jHpPUtv2T898kmo4ErurtfUSyHR5DZHsQruLDbkTQo4uuql Aber selbst diese Richtungswende reichte nicht alle FDP Abgeordneten zum Umdenken zu bewegen. Wolf Klinz (FDP) glänzte mit Abwesenheit, bei dieser für die Freiheit des Internets wichtigen Abstimmung. Und leider ging die Freiheit verloren, die Uploadfilter wurden gegen den Bürgerwillen in der EU durchgeboxt. Die FDP wird weiterhin nicht meine Partei sein, das sagte ich aber auch schon ein paar Seiten weiter vorne.
  16. Das mache ich, wenn, dann mit einer SRS. Die darf er nämlich derzeit noch auch ohne Sachkunde in der Hand halten, wenn er über 18 ist. Es hat schon die kuriosesten Gerichtsverfahren gegeben.
  17. Tut mir Leid, aber du hast offensichtlich keine Ahnung wie Platinen in China bestückt werden. Hier, informiere dich: Hier sieht man die Bestückung etwas genauer, obiges Video war mehr Platinenherstellung und weniger Bestückung:
  18. Also ich finde die Kombination 2 elektronische Tresore mit jeweils mechanischem Notfallschlüssel am sinnvollsten. Die Schlüssel kann man Überkreuz im jeweils anderen Tresor lagern und für den Alltag bequem zum Öffnen die Elektronik nutzen. Sollte die Elektronik bei einem Tresor mal ausfallen, kann man den Notfallschlüssel aus dem anderen Tresor holen. Bei den Tresoren reicht es in der Regel, wenn nur einer für Langwaffen ist. Der andere kann somit als Kurzwaffenschrank günstiger ausfallen. Mechanische Zahlenschlösser sind mir in der Qualität zu unsicher. Mechanische Schlösser mit Schlüssel sind da zwar besser, aber dann hat man das umständliche Problem mit dem Schlüssel.
  19. Wenn du einen Waffenraum hast, dann ist doch gerade der Waffenraum ein Vorteil, wenn du in diesem die Waffen zerlegst und reinigst. Da ist es nämlich dann egal, wann die Behörde kommt, weil du ja nur deinen Waffenraum vorher zuschließen musst und die Sicherheit damit hergestellt ist, völlig egal in welchem Zustand sich die Waffen befinden. Wenn du dagegen nur einen Waffenschrank hast, dann musst du die Waffen aufräumen und im Waffenschrank verstauen bevor du der Behörde die Haustüre öffnest. Insofern verstehe ich jetzt nicht, wie dieser Vorteil des Waffenraum ein Nachteil sein soll, bzw. worauf du hinaus willst. Das Problem hättest du mit Waffenraum ja nur dann, wenn du deine Waffen außerhalb des Waffenraum zerlegen und reinigen würdest oder du trotz Waffenraum deine Waffen trotzdem in einem Waffenschrank verstauen musst, weil der Waffenraum der Behörde nicht sicher genug war, erst da würde sich nichts zur Situation mit nur einem Waffenschrank ändern. Man kann also sagen, wenn man einen Waffenraum einplant, dann solle man immer auch gleich eine Putz- und Reinigungsecke innerhalb des Waffenraum mit einplanen. Nur so kann man am besten vom Waffenraum profitieren. Die einzige Ausnahme wäre das Wiederladen und der Umgang mit Pulvern, da bringt eine Arbeitsecke im Waffenraum nicht viel, weil man bei Umgang mit Pulvern das Wiederladen aus Sicherheitsgründen und aufgrund der fehlenden Druckausgleichsfläche nicht im Waffenraum machen würde.
  20. Tun sie das? Also für mich nicht. Du meinst jetzt sicher den Punkt mit der Dauer. Ohne Kontext reicht mir das aber nicht. Und der Rest bestätigt eher das mit der tatsächlichen Gewalt. Das ist deine Auslegung. Okay. Wenn du damit vor Gericht durchkommst, glaube ich dir das. Das mit dem "nach eigenen Willen verfügen" zielt im zitierten Urteil auf die waffenrechtliche Situation ab, deswegen steht da auch "unabhängig von rechtlichen Befugnissen". Ok. Der DSB scheint das für seine Schützenvereine anders zu sehen: "Zugang zu erlaubnispflichtigen Waffen darf nur haben, wer Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist, mithin zuverlässig und geeig- net sowie sachkundig ist. Grundsätzlich dürfen unter 18-jährige Jugendliche keinen Zugang zum Waffenschrank oder Waffenraum haben." https://www.wsb1861.de/images/PDF/Aufbewahrung-in-Schützenhäusern.pdf Ja, damit könnte natürlich auch gemeint sein, wer den Schlüssel hat, sich also Zugang verschaffen kann. Aber es wäre auch eine andere Auslegung möglich. Prinzipiell kannst du das aber auch einfach ausprobieren. Zeige einem nicht Berechtigten deine Waffen in deinem Waffenraum und drück sie ihm in die Hand, lade noch einen waffenberechtigten Zeugen dazu und dann erstatte gegen dich selbst Anzeige, weil du das getan hast. Wenn du recht haben solltest, dann wird man dich freisprechen und die Kosten der Gerichtsverhandlung zahlt der Staat. Egal wie das Urteil ausfällt, werden wir dann eindeutig Rechtssicherheit haben, zumindest ein Urteil, worauf man sich dann berufen kann.
  21. Schon klar. Der theoretische Teil ist der ohne Waffe, also reine Theorie. Alles andere ist der praktische Teil, also mit Waffe, auch dann, wenn die nur ungeladen ist. Ich würde davon ausgehen, dass es beim Händler irgendwelche Ausnahmen gibt. Er muss ja die Möglichkeit haben, seine Waffen zu zeigen. Im privaten Bereich würde ich aber vom Worst Case Fall ausgehen, solange es dazu noch kein konkretes Urteil gibt und nicht von dem, was wir uns alle gerne wünschen. Wenn ich also jemandem nicht Berechtigten meine Waffe zeigen will, dann lade ich ihn mit auf den Schießstand ein und nehmen noch etwas Munition mit. Dann kann er gleich mal testen, wie das mit dem Schießsport so ist und auf den Schießstand ist es ja, zumindest bis jetzt noch, erlaubt. SRS und einläufige Vorderlader ohne Erlaubnispflicht kann man aber natürlich zeigen und dem anderen auch in die Hand drücken, sofern er volljährig ist. Nur auch da gilt, dass ich ihn nicht in den Waffenraum lassen würde, solange dort auch erlaubnispflichtige Waffen zugriffsbereit vorliegen.
  22. Es gibt noch Archiv- bzw. Rollregale, die können den verfügbaren Platz besser ausnutzen. Den Waffen Reinigungstisch würde ich nicht opfern.
  23. Ich würde da folgende Gesetze heranziehen: WaffG § 2 (2) WaffG § 5 (1) 2. c) sowie WaffG § 34 (1) Ok, letzten Endes müsstest du halt im Falle der Fälle einen Richter davon überzeugen. Nehmen wir mal an, du zeigst 2 Personen die Waffen in deinem Waffenraum und schließt den Raum auf. Die eine heißt Nancy und ist gegen Waffen, die andere Person heißt Bert und findet deine Waffen toll und du lässt ihn auch mal eine WBK pflichtige halten. Ein paar Monate später geraten du und Nancy in Streit und sie erstattet Anzeige gegen dich, weil sie sich daran erinnert, wie du dem Bert eine WBK pflichtige Waffe in die Hand gegeben hast. Und jetzt wird der Richter entscheiden. Ersteres reicht doch schon, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. D.h. wenn ein Nichtberechtigter sie in den Händen hält. Im Zweifelsfall muss man sich halt fragen ob es das den möglichen Ärger wert ist.
  24. Darum geht's doch nicht. Es reicht ja, dass er es könnte und zwar schneller als du reagieren kannst.
  25. Ja, weil die Waffen erst auf dem Schießstand für die Nichtberechtigten greifbar wurden und da ist das erlaubt. Außerdem wird das, wenn du dich zur Waffensachkunde anmeldest, bereits behördlich geprüft und die Ausbilder haben eine entsprechende Zertifizierung, dürfen das also.
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