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Rohrzange

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  1. Siehe mein Kommentar im anderen Thread. Da habe ich dazu schon etwas geschrieben: Ansonsten zur Frage der Auffälligkeit wenn es ganz allgemein um normale Sportschützen geht abseits von diesem Täter. Es gibt auch noch junge Sportschützen, denen das Geld fehlt gleich 2 Waffen zu kaufen. So ungewöhnlich oder verdächtig wäre das meiner Meinung nach also nicht, wenn ein Sportschütze erst einmal nur eine kauft. Wenn jemand gleich eine Kurzwaffe kauft, dann könnte ich mir auch vorstellen, dass er sich einen kleinen Waffentresor nur für Kurzwaffen gekauft hat, die kleinen Tresore kosten ja auch weniger und daher gar keine Langwaffe kaufen kann, weil er da noch auf einen geeigneten Waffentresor für Langwaffen sparen müßte.
  2. Ja, ich verstehe schon was du meinst. Fortwährend Kriminelle, für die ein kriminelles Leben Gewohnheit ist, würden eher eine illegale Waffe am Bahnhof erwerben und wohl auch keine legale Waffe als Sportschütze bekommen. So weit bin ich deiner Meinung. In diesem Fall ist das aber etwas anders. Der Täter war zuvor ein unbescholtenes Blatt, zumindest aus Sicht unseres Staates. Der hat kein kriminelles Leben geführt, zumindest keines, wovon wir als Staat etwas wüssten. Ob er innerhalb seiner Religionsgemeinschaft Straftaten verübte, die nicht nach außen drangen, wissen wir ja nicht. Es ist also davon auszugehen, dass er, da er nicht wie ein Krimineller gelebt hat, auch nicht wie ein Krimineller gedacht hat. Dass erklärt auch, warum so einer eher viele Monate geduldig an einer Sportschützenlaufbahn teilnimmt um eine Waffe zu bekommen, als sich die Waffe illegal zu besorgen. Und ich schätze mal, wenn es keinen Schießsport geben würde, dann hätte er wohl eher den Jagdschein gemacht um Waffen zu bekommen, als sich eine illegale Waffe am Bahnhof zu besorgen, denn er war eben kein Gewohnheitskrimineller. Das Geld hätte er für die Jägerprüfung allem Anschein nach sicherlich dafür gehabt. Da er kein Gewohnheitskrimineller war, hätte er sich im kriminellen Milieu auch nicht ausgekannt, vermutlich wäre er dort auch nicht akzeptiert oder gleich gegen irgendeinen Boni verraten worden. Das Risiko, dass so einer an einen verdeckten Ermittler gerät, ist daher weitaus höher. Der Weg über den Schießsport war daher der für ihn sichere Weg.
  3. Wenn ich das hier so lese: https://file-service.nuernbergmesse.de/cmsfile/155/23/2f1505f3-643e-11ed-8ffc-000d3aaeefb8--data/file?downloadFileName=IWA_Legitimation_Sicherheitsbehoerden_DEU.pdf Dann wäre ich wohl früher als Wehrdienstleistender mit dem Truppenausweis reingekommen.
  4. Ich würde mal spekulieren, dass es beim legalen Weg einfacher ist unentdeckt zu bleiben und eine funktionstüchtige Waffe inkl. Munition zu erhalten, der Täter braucht lediglich Geduld bzw. einen langen Atem. Eine illegale Waffe auf dem Bahnhof dürfte mit Risiken verbunden sein, denn: 1. Die Kontaktperson die die Waffe scheinbar anbietet, könnte ein Lockvogel der Polizei sein. 2. Es könnte unerwünschte Zeugen vor Ort beim Warenaustausch geben. 3. Das Herstellen des Kontakts und des Geldflusses könnte überwacht werden. 4. Die Waffe könnte funktionsuntüchtig, beschädigt, umgebaut, eine nachgebaute Fälschung usw. sein. 5. Die Munition könnte nicht funktionieren oder überlagert sein. 6. Außerdem gibt es dann auch keine Sachkunde für den Täter, er hat also, wenn er das nicht irgendwie anders gelernt hat, nicht wirklich Ahnung was er da kauft und wie er damit sicher umzugehen hat. Und wenn so einer eine Waffe vom Bahnhof dann hat, gibt's weitere Risiken wenn er sie testen und damit üben will. Wo soll er das machen, ohne dabei erwischt zu werden?
  5. Im Prinzip sehe ich das so auch. Was hier aber noch erwähnenswert wäre, ist der Sachverhalt, dass dieser Fall auch zeigt, dass die 12er bzw. 18er Regel solche Taten nicht verhindern kann. Wer Waffen erhalten will und dies über einen Missbrauch des Sportschützenbedürfnisses erreichen will, der wird sich diese Mühe machen. Dieser Fall hat das nun bewiesen. Man könnte das also auch mal zum Anlass nehmen über die Sinnhaftigkeit der 12er bzw. 18er Regel zu debattieren.
  6. So einen kannst du nur aufhalten, indem du die Bevölkerung bewaffnest und wehrhaft machst.
  7. Zustimmung, wir haben offenbar beide von einem unterschiedlichen Gerät gesprochen. Bezüglich dem Preis würde ich auf die laufenden Kosten achten. Ein teureres Gerät kann unter Umständen günstiger sein als ein günstiges. In der Wikipedia gibt es mehrere Verfahren: https://de.wikipedia.org/wiki/Luftentfeuchter#Wirkungsweise Prinzipiell eignet sich auch ein Klimagerät mit Heizfunktion, das enthält einen Kompressor und kann die Luft ebenso entfeuchten. Im Keller bietet sich die Version mit Heizfunktion an. Die Geräte werden Massenweise produziert, das senkt die Kosten. Ja, das war auch nur als vorübergehende Lösung vorgeschlagen. Siehe oben.
  8. Also in dem obigen Link zu Profishop steht bei dem Gerät unter Beschreibung -> Anwendung & Funktion > Eignung: definitiv 70m³ für unbeheizte Räume. Also eine Volumenangabe und keine Flächenangabe. Letzteres macht auch wenig Sinn, da es ja um das Raumvolumen geht. Ich weiß, du solltest da natürlich anwesend sein. Und mit einem starken Lüfter könntest du für eine schnelle Luftzirkulation sorgen. Idealerweise kombiniert mit so einem Faltschlauch mit möglichst großen Durchmesser.
  9. Da steht nicht 70m² sondern 70m³. Das sind Kubikmeter, also eine Volumenangabe, kein Flächenmaß! Ein Raum mit 8 m² Fläche hat bei 2,3 m Deckenhöhe ein Volumen von 18,4 m³. Zur Luftfeuchtigkeit. Selbstverständlich wirst du für eine Dauerlösung dich nach einer richtigen technischen Lösung umsehen müssen, aber so als Tipp, jetzt im Winter, wenn es draußen kalt und der Himmel blau ist, dann ist der beste Zeitpunkt den Keller zu lüften. Also alle Fenster im Keller aufmachen und mal richtig durchlüften lassen. Die Luft im Winter ist nämlich nicht nur kalt, sondern aufgrund der Kälte auch extrem trocken. Kalte Luft kann nämlich nur wenig Feuchtigkeit speichern. Erfolgt jetzt ein Luftaustausch im Keller, dann wird die warme Luft, die viel Feuchtigkeit enthält, aus dem Keller transportiert und durch die kalte Luft mit wenig Luftfeuchtigkeit ersetzt. Wenn du dann die Fenster rechtzeitig bevor die Sonne untergeht schließt, dann wird die kalte Luft im Keller aufgeheizt, während sich der absolute Feuchtigkeitsgehalt theoretisch nicht ändert und damit erhält diese dann nun aufgeheizte Luft eine extrem niedrige relative Luftfeuchtigkeit. Ich sage theoretisch deswegen, weil die Luft natürlich vorhandene Feuchtigkeit aus Wänden aufnehmen wird, dadurch verändert sie sie doch wieder, aber sie entzieht damit auch den Wänden und allem, was sich so im Keller befindet und Feuchtigkeit aufgenommen hat die Feuchtigkeit und genau das ist gut. Wenn du das im Winter ein paar mal an den richtigen Tagen machst, trocknet der Keller sehr schnell aus. Im Sommer gilt das glatte Gegenteil, da müssen die Fenster zwingend geschlossen bleiben.
  10. Nein, ich sprach davon, dass man unterscheiden muss zwischen eindeutigen Fällen und Fälle, wo es halt nicht eindeutig genug ist. Im Zweifelsfall, also bei den Fällen, wo es nicht eindeutig genug ist und was daher praktisch auf die meisten unschuldig verurteilten zutrifft, würde ich das Risiko dann doch eingehen, solchen Verurteilten doch noch Waffen nach der Absitzung ihrer Haft zuzugestehen. In den anderen Fällen, wo man die Kapitalverbrecher eindeutig bei ihrer Tat gesehen hat, es genug Zeugen gibt und die Schuld somit absolut zweifelsfrei erwiesen ist, da sollten die keine Waffe mehr bekommen. Die Freiheit nach Absitzung der Haftstrafe, wenn eine Rückführung in die Gesellschaft möglich ist, genügt, daraus würde ich aber noch lange kein Recht ableiten dass die dann auch Schusswaffen besitzen dürfen sollen. Der Zug sollte für solche schon abgefahren sein, es gibt auch andere Hobbys, mit denen die sich dann in ihrer Freizeit beschäftigen können, z.B. Pullover stricken.
  11. Ich würde da unterscheiden zwischen Freiheit zurückerhalten und volle Rechte zurück erhalten. Jemandem wie Breivik oder dem Messermann in Norddeutschland vor wenigen Tagen würde ich niemals mehr die Möglichkeit zugestehen wollen, eine Schusswaffe und Munition legal zu erwerben. Die Gefahr für die Allgemeinbevölkerung ist da einfach viel zu hoch. Falls die jemals ihre Freiheit zurückerhalten sollten, dann ist die Freiheit völlig ausreichend für eine Rückkehr zur Gesellschaft. Man muss denen dann nicht auch noch Schusswaffen zugestehen, das sollte, bei eindeutigen Fällen, verwirkt bleiben. Und ein Recht auf Waffen haben wir in Deutschland juristisch auch nicht, juristisch ist es immer noch und da fehlt mir jetzt der Fachbegriff, so ne Art Erlaubnis um die man bitten darf, aber die auch verwehrt werden kann und die man nicht einfach einfordern kann. EDIT: Mit dem Fachbegriff meine ich übrigens nicht das Wort Bedürfnis.
  12. Dagegen sprechen würden Fälle von unschuldig verurteilten, die aber nie als unschuldig freigesprochen werden, das könnte jeden von uns irgendwann mal betreffen. Auch wäre es bei falscher Notwehr denkbar, deswegen hatte ich das ein paar Seiten vorher erwähnt. Das Problem ist halt, man müsste zwischen absoluter Eindeutigkeit und nicht Eindeutigkeit unterscheiden können und das ist halt kaum möglich, weil ein Urteil, wenn es mal gefällt wurde, grundsätzlich erst einmal als eindeutig gilt, sonst würde man es ja nicht fällen. Wärst du also betroffen und man würde dich wegen eines Kapitalverbrechens schuldig sprechen, obwohl du unschuldig bist, aber das Gericht entscheidet anders und revidiert diese Entscheidung auch nicht, dann dürftest du, nachdem du deine Strafe abgesessen hast, nie wieder Waffen besitzen. Und das kann dir halt jederzeit passieren, das ist oft ein wesentliches Merkmal von unschuldig verurteilten.
  13. Tja, das WaffG ist schon kurios. Nach §5 WaffG (1) 1. gibt es eine Befristung für die Unzuverlässigkeit, aber wenn du leichtfertig mit Waffen oder Munition umgehst, siehe WaffG §5 (1) 2. gibt es diese scheinbar nicht. Mord darfst du also begehen, aber wehe, dir kullert eine Patrone aus der Jackentasche in dein Auto oder du lässt die Schreckschusswaffe auf dem Waffentresor liegen, dann kannst du das waffenrechtlich nie wieder gut machen, denn eine Befristung gibt es nach WaffG §5 (1) 2. scheinbar nicht. Es könnte natürlich sein, dass Verstöße nach WaffG §5 (1) 2. zu einer Verurteilung führen und die Verurteilung dann wieder unter die anderen Absätze mit Befristung fällt. Bin allerdings kein Rechtsanwalt.
  14. Es gibt nicht nur die Linke. Und warum sollte man den Nachfolger der SED wählen? Ich sehe darin keinen Grund. Die in der Regierungsverantwortung waren, eben und die kann man eben nicht mehr wählen und ich mache das auch nicht. Also keine CDU/CSU, keine SPD, keine Grünen, keine FDP und wenn man die DDR mit einbezieht, auch keine SED Nachfolgerpartei, also auch nicht die Linke. Wer nachgucken will, hier gibt's nochmal eine Übersicht, wer alles in einer Regierungsverantwortung in der BRD war: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen Für mich alle unwählbar, ohne Ausnahme. Wenn du hier für dich andere Maßstäbe setzt, dann ist das aus meiner Sicht zwar bedauerlich, immerhin könntest du anderen mal eine Chance geben, aber ändern kann ich das auch nicht, es ist schließlich deine Entscheidung, wenn du diejenigen, die ihr Versprechen dir gegenüber gebrochen haben und die nie dafür gerade standen, noch einmal wählst. Ich mache das nicht. Tja, die darf man halt alle nicht wählen.
  15. Ich habe jetzt nur bis Abschnitt 17 gelesen, da es auch schon recht spät ist. Aber bezüglich deiner Frage. Mich würde hier das Urteil interessieren, wie es dazu kam, dass er des Mordes schuldig gesprochen wurde. Ohne diese Information ist es schwer, auf obiges neue Urteil überhaupt Stellung zu nehmen. Aus dem neuen Urteil geht nur hervor, dass man ihn lediglich anhand von Indizien überführt hätte, er aber die Tat bis heute leugnet und die Leiche hat man auch nie gefunden. Da stellt sich für mich gleich die Frage, was wenn er die Tat nicht begangen hat? Unschuldig verurteilte gibt es genug und wenn er, wie er angibt, unschuldig sein sollte, dann kann er logischerweise nicht wissen, wo die Leiche ist. Dann wird im Urteil noch erwähnt, dass er die Leiche mithilfe seiner Mutter verbrannt und die Asche vergraben haben solle. Um Leichen bis einschließlich der Knochen restlos zu verbrennen sind sehr hohe Temperaturen notwendig, das ist gar nicht so einfach. Aufkommende Fragen wie, hat man die Böden nach Ascheresten untersucht und den vermuteten Ofen untersucht, ob der überhaupt auf eine ausreichende Temperatur kommt, werden in diesem Urteil nicht beantwortet. Sollte er die Tat, wie das Urteil besagt, aber doch begangen haben, dann war die kriminelle Energie und das Wissen zur Spurenbeseitigung erheblich. Dass er nie verraten hat, wo die Leiche liegt, erachte ich als besonders schwerwiegend bezüglich der Frage, ob hier überhaupt ein Vertrauensbasis bestehen kann, ihm eine ausreichende Zuverlässigkeit bezüglich einem Waffenbesitz zuzugestehen. Anderseits schwimmt aber immer auch mit, dass das Mordurteil vielleicht nicht ausreichend war, siehe dazu der vorherige Abschnitt. Bei so einem Fall muss ich also passen. Die Widersprüche oder zumindest das Informationsdefizit über das alte Urteil ist da viel zu groß um da zu einer eindeutigen Meinung zu kommen. Wäre der Fall anders, z.B. dass es eindeutig wäre, dass er den Mord begangen hat, z.B. weil er die Leiche gezeigt hat oder die Tat zugegeben hat, oder es Zeugen gegeben hätte usw. dann würde ich allerdings das neue Urteil vom Richter bezüglich der Zuverlässigkeitsfrage als höchst fragwürdig einstufen. Und dass er ein Dam- und Rotwildgehege zu betreiben hat, würde ich hier auch nicht gelten lassen. Andere Menschen haben wegen viel Geringerem sich von ihren Waffen oder ihrer Arbeit trennen müssen.
  16. Ob eine Partei ihr Wort hält oder ihre Wähler verrät kann man nur an der Historie erkennen. Und die Aktiven von heute waren auch damals schon da, sie waren höchstens nur ein paar Stufen weiter unten, aber oftmals schon bereits im Parlament. Umso wichtiger ist die Geschichte.
  17. Kann man bedingt (Details siehe weiter unten) zwar machen. Für 1 ist aber eine Waffenamnestie nötig, die in der Regel zeitlich begrenzt ist und 2017/2018 gab es die ja auch, endete dann aber. Soll die generell immer gelten? Aber wie willst du solche Fälle regeln? https://openjur.de/u/2344607.html Da ging es zwar auch um eine falsche Aufbewahrung, aber der Punkt, worauf meine Frage abzielt ist der illegale Waffenbesitz. Der Mann war zum einen Legalwaffenbesitzer und zum anderen hatte er eine Waffe auf dem Dachboden gefunden und somit illegal besessen. Soll der auch Amnestie kriegen oder soll ihm die Zuverlässigkeit aberkannt und die legalen Waffen weggenommen werden, wenn er die Illegale Waffe zur Abgabe melden würde? Punkt 2 sehe ich kritischer. Es gibt Fälle, z.B. Mord, da sollte jemand nie wieder Waffen besitzen. Und mit Mord meine ich hier jetzt nicht solche Fälle, bei denen der Täter glaubte in Notwehr zu handeln, sondern vorsätzlichen gezielten absichtlichen Mord.
  18. Klar, aber Revolver und Pistole gibt es und für eine Grundeinführung und den richtigen Umgang mit Waffen sind diese erst mal durchaus ausreichend. Den Umgang mit Stecher und Unterrepetierer kannst du dann immer noch auf dem Schießstand beibringen, wenn deine Waffen wirklich so speziell sind und du keine einfacheren Alternativen fürs Probeschießen und Reinschnupern zur Verfügung hast.
  19. Warum liberale Waffengesetze so wichtig sind, kann man übrigens auch an der Aussage von Yeonmi Park, eine Frau, der es gelungen ist aus Nordkorea zu fliehen, erkennen:
  20. Als Ergänzung zu diesem Buch kann man nicht oft genug auf die Zeitzeugin Kitty Werthmann verweisen. Ihre Rede ist sehenswert:
  21. Für ein Tempolimit hätte Rot Grün und Dunkelrot gar keine Mehrheit. Das kann man so nicht bestätigen. Die FDP war von 2009 bis 2013 Teil der Regierung und in dieser Zeit wurde im Jahr 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt. Weiter wurde die Truppenstärke, die 2010 bei 220.000 lag, bis zum Dezember 2013 auf 185.000 Soldaten reduziert. Alles innerhalb der Zeit, in der die FDP die Zügel der Macht in der Hand hatte. Die FDP hat den Ausstieg aus der Kernenergie Ende 2011 mitbeschlossen. Auch das war genau in der Zeit, als die FDP das Zepter der Macht in der Hand hatte. Ohne die FDP wäre keine Ampel zustande gekommen. Die FDP war anfangs bedauerlicherweise für die Uploadfilter. Erst die Massendemonstrationen auf der Straße gegen Artikel 13 bzw. 17 haben ihre Meinung geändert. Das zeigt aber auch, dass sie sich entweder nicht richtig informiert oder gerne auch mal Entscheidungen gegen den Bürger durchboxt, wenn es dieser nicht merkt. Die Richtungswende am Ende war nichts anderes als reiner Populismus zum Stimmenfang und keine innere Überzeugung die Freiheit zu verteidigen. Denn wer eine innere Überzeugung hat, die Freiheit zu verteidigen, der hätte auch ohne Demonstrationen bereits vorzeitig gegen die Uploadfilter gestimmt: Hier ein Vorher und Nachher Abstimmungsergebnis der einzelnen Politiker zu den Uploadfiltern: https://www.facebook.com/NeinZuArtikel13%2Fposts%2Fpfbid026DfQYFpzKRNJ9P1m6jHpPUtv2T898kmo4ErurtfUSyHR5DZHsQruLDbkTQo4uuql Aber selbst diese Richtungswende reichte nicht alle FDP Abgeordneten zum Umdenken zu bewegen. Wolf Klinz (FDP) glänzte mit Abwesenheit, bei dieser für die Freiheit des Internets wichtigen Abstimmung. Und leider ging die Freiheit verloren, die Uploadfilter wurden gegen den Bürgerwillen in der EU durchgeboxt. Die FDP wird weiterhin nicht meine Partei sein, das sagte ich aber auch schon ein paar Seiten weiter vorne.
  22. Das mache ich, wenn, dann mit einer SRS. Die darf er nämlich derzeit noch auch ohne Sachkunde in der Hand halten, wenn er über 18 ist. Es hat schon die kuriosesten Gerichtsverfahren gegeben.
  23. Tut mir Leid, aber du hast offensichtlich keine Ahnung wie Platinen in China bestückt werden. Hier, informiere dich: Hier sieht man die Bestückung etwas genauer, obiges Video war mehr Platinenherstellung und weniger Bestückung:
  24. Also ich finde die Kombination 2 elektronische Tresore mit jeweils mechanischem Notfallschlüssel am sinnvollsten. Die Schlüssel kann man Überkreuz im jeweils anderen Tresor lagern und für den Alltag bequem zum Öffnen die Elektronik nutzen. Sollte die Elektronik bei einem Tresor mal ausfallen, kann man den Notfallschlüssel aus dem anderen Tresor holen. Bei den Tresoren reicht es in der Regel, wenn nur einer für Langwaffen ist. Der andere kann somit als Kurzwaffenschrank günstiger ausfallen. Mechanische Zahlenschlösser sind mir in der Qualität zu unsicher. Mechanische Schlösser mit Schlüssel sind da zwar besser, aber dann hat man das umständliche Problem mit dem Schlüssel.
  25. Wenn du einen Waffenraum hast, dann ist doch gerade der Waffenraum ein Vorteil, wenn du in diesem die Waffen zerlegst und reinigst. Da ist es nämlich dann egal, wann die Behörde kommt, weil du ja nur deinen Waffenraum vorher zuschließen musst und die Sicherheit damit hergestellt ist, völlig egal in welchem Zustand sich die Waffen befinden. Wenn du dagegen nur einen Waffenschrank hast, dann musst du die Waffen aufräumen und im Waffenschrank verstauen bevor du der Behörde die Haustüre öffnest. Insofern verstehe ich jetzt nicht, wie dieser Vorteil des Waffenraum ein Nachteil sein soll, bzw. worauf du hinaus willst. Das Problem hättest du mit Waffenraum ja nur dann, wenn du deine Waffen außerhalb des Waffenraum zerlegen und reinigen würdest oder du trotz Waffenraum deine Waffen trotzdem in einem Waffenschrank verstauen musst, weil der Waffenraum der Behörde nicht sicher genug war, erst da würde sich nichts zur Situation mit nur einem Waffenschrank ändern. Man kann also sagen, wenn man einen Waffenraum einplant, dann solle man immer auch gleich eine Putz- und Reinigungsecke innerhalb des Waffenraum mit einplanen. Nur so kann man am besten vom Waffenraum profitieren. Die einzige Ausnahme wäre das Wiederladen und der Umgang mit Pulvern, da bringt eine Arbeitsecke im Waffenraum nicht viel, weil man bei Umgang mit Pulvern das Wiederladen aus Sicherheitsgründen und aufgrund der fehlenden Druckausgleichsfläche nicht im Waffenraum machen würde.
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