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Rohrzange

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  1. Ich habe das Urteil gerade gelesen, ich bin als Nichtjurist mehrmals abgeschweift und musste mich richtig durch das Dokument quälen. Es wundert mich absolut, wieviel Text jemand schreiben kann um einen einfachen Sachverhalt zu klären. Aber sei es drum, interessant fand ich aber diese Stelle auf Seite 11 und deswegen schreibe ich auch dieses Kommentar, darin heißt es: Mir ist zwar bekannt, dass es inzwischen Urteile gab, in denen geurteilt wurde, dass man seine Waffen auch außerhalb der eigenen Wohnung, z.B. im Elternhaus, in entsprechenden Waffenschränke aufbewahren kann, wenn man selten Zuhause ist und das Haus praktisch wie unbewohnt gilt, aber dass dies grundsätzlich und generell möglich ist, so wie es dieses Urteil zu schreiben scheint, ist für mich etwas neues. Happig finde ich auch die Zeit, die für die Übernahme der Daten ins Programm nach der Rückkehr veranschlagt wird. Die beträgt hier 10 min und kostet 8 €. So etwas sollte in unter 1 min zu machen sein. Und wenn die Behörde Digitaltechnik nutzen würde, dann könnte sie das per Handy, Tablet oder Notebook auch direkt vor Ort machen. Die Erstellung des Gebührenbescheid dauert mit 20 min auch viel zu lange, dafür verlangen die dann 16 €. Die Daten haben die nach der Eingabe ins Programm ja schon digital vorliegen, da sollte so ein Gebührenbescheid automatisiert in unter 10 s ausdruckbar sein. Das gleiche gilt für die Erstellung des Kontrollplans, der 10 min dauern soll und mit 8 € Aufwand berechnet wird. Auch das ließe sich per Computer auf einen Bruchteil der Zeit automatisieren. Diese Behörde scheint also sehr ineffizient zu arbeiten und verursacht unnötige Kosten, die leicht vermieden werden könnten.
  2. Wieso nimmt die Partei die Linke Personen in ihre Reihen auf, die zum Massenmord anderer aufrufen? Wo ist die Abgrenzung der Linken gegen solche Personen? Und was hier noch besonders schwer wiegt, die Linke hat diese Person als Mitglied aufgenommen, nachdem sie das gesagt hat. Da stellt sich eher die Frage, ob die Linke sich durch die Mitgliedsaufnahme so einer Person deren Aussage zu eigen machen will? Die AfD hat eine Unvereinbarkeitsliste, da würde der Mitgliedsantrag solcher Personen sofort abgelehnt werden, wieso hat die Linke keine derartige Liste gegen solche Personen? https://www.afd.de/unvereinbar/ https://www.afd.de/wp-content/uploads/2022/07/Unvereinbarkeitsliste-Mitgliedschaft-AfD-2022_07_18.pdf
  3. Ach ich nutze dafür jetzt einfach die Gelegenheit und verweise auf die Aktion des VDB um dafür zu sorgen, dass das Waffengesetz mal vereinfacht und neu gemacht wird: https://next-guneration.de/
  4. Waffengesetz Anlage 1 Abschnitt 2 Wenn man eine Waffe transportiert, dann verbringt man sie, im Sinne des Waffengesetzes. Also Punkt 5. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
  5. Ich habe den Gerichtsbeschluss jetzt durchgelesen, dabei ist mir folgendes im Abschnitt Gründe I. 2 aufgefallen: Wieso gilt eine Waffe, die sich in einem mit einem Zahlenschloss verschlossenen Behältnis befindet, neuerdings als griffbereit? Dass der Typ sich falsch verhalten hat ist klar, um den geht es mir jetzt auch nicht, sondern um den Transport im verschlossenen Behältnis. Griffbereit hieß bisher doch, dass man sie in wenigen Sekunden mit wenigen Handgriffen einsatzbereit machen können muss. Die Munition war nicht einmal in Reichweite der Waffe, sondern in einem Rucksack im Kofferraum: In Punkt 4 heißt es weiter: Warum wurde er hier gefragt, warum er die Waffe geführt hat? Die Waffe befand sich, wie es das Waffengesetz vorschreibt in einem verschlossenen Behältnis. Das gilt somit als Transport und nicht als Führen. Auch weiter ist im Beschluss von Führen die Rede, obwohl es ein Transport zum Schießverein war: Im Schreiben der Verteidigung, das im Beschluss zitiert wird, siehe Punkt 5, wird auch erwähnt, dass im Sicherungsprotokoll festgestellt wurde, dass die Waffen vorschriftsgemäß aufbewahrt worden wären: Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-27007?hl=true Soviel zum Thema Waffen. Ansonsten fand ich in dem Beschluss noch folgendes im Hinblick auf den LED Bildschirm interessant. Da wurde die Verteidigung folgendermaßen zitiert: Und in Punkt 8 steht seitens der Verteidigung noch: Aber in Punkt 7 heißt es dann: Da kann man praktisch lesen: Er hat sich informiert, damit er in dieser einen Sache gegen kein Gesetz verstößt. Weil er aufgrund seiner Recherchen zu der Schlussfolgerung gekommen sein muss, dass so ein Bildschirm kein Verstoß des Gesetzes sein könne, hat er den Bildschirm darauf angebracht. Und dann wird in dem Beschluss zwar eingeräumt, dass er sich informiert hätte, aber gleich im folgenden Nebensatz wird es dann so dargestellt, als hätte er wissentlich im Wissen erkennbarer Sanktionen mit Vorsatz gegen das Gesetz verstoßen. Mir fehlen da die Worte. Einige seiner anderen Aktionen und Aufrufe waren natürlich nicht okay. Auch noch aufgefallen ist mir folgender Satz bei Abschnitt 36: Was für ein Kennzeichen das war, steht leider nicht drin, aber Ich dachte bisher, dass solche Kfz Kennzeichen generell alle verboten und daher gar nicht möglich sind, also nicht zugelassen werden können. Wie kann es daher sein, dass man bei einem zugelassenen Kennzeichen dann darin doch etwas derartiges deuten oder hineininterpretieren kann? Das klingt ja so, als würde sich dafür jede beliebige Zahl eignen und man muss nur lange genug danach suchen oder entsprechend fantasievoll konstruieren um dann etwas entsprechendes vortragen zu können. Etwas mehr Objektivität und Neutralität würde ich hier für zielführender halten. Dass die Zahlenkombination nicht angegeben ist, macht ein nachvollziehen der Begründung umso schwerer. Denn wenn diese Kombination tatsächlich verboten ist und in rechtsextremen Kreisen verwendet wird, dann sollte das KfZ Kennzeichen die Zulassung verlieren, so dass er sich ein neues Nummernschild zulegen kann, also sollte es auch möglich sein, dass die Zahlenkombination im Beschluss erwähnt wird, damit es nachvollziehbar wird. Man muss also feststellen: Momentan gibt es für Autokennzeichen zulässige Kennzeichen, die nicht gesperrt sind, also zugelassen werden, aber sich dafür eignen, dass sie im Gerichtsfall gegen einen verwendet werden. Na super, das kann ja dann praktisch jeden betreffen! Abschließend kann ich sagen, dass der Beschluss lesenswert ist. Aus solchen Dokumenten kann man immer wieder etwas lernen.
  6. Ich handhabe das ganz genauso. Ich muss niemandem meine Meinung über die Flächen meines Autos kund tun. Denn das Auto kann man nicht 24 h 7 Tage die Woche bewachen und es reicht ja schon einer, der etwas dagegen hat, wenn man das Frühstücksei an der spitzen Seite aufschlägt und der andere der Meinung ist, dass nur die stumpfe Seite die einzig wahre Seite ist. Wie schnell ist da ein Kratzer im Auto und dann steht man da. Mit Aufklebern am Auto kann man nur verlieren.
  7. Nein, kein bisschen, denn die Wähler haben doch die regierenden ins Amt gewählt und die Polizisten sind von ihrem Job abhängig. Wenn ich also jemandem etwas vorwerfen würde, dann dem Wähler. Der sollte sich mal an die Nase packen und Eigenverantwortung zeigen.
  8. Weil er mit Ahnung die Nummer schnell selber finden kann, während du die anderen Waffen aus dem Schrank holst. Wenn du alles selber machst, Waffe einzeln aus dem Schrank holen, dann Waffe entsprechend händeln damit du die Nummer zeigen kannst, dann Waffe abstellen und nächste Waffe aus dem Schrank holen usw. ist ein serieller Arbeitsschritt und dauert somit gewiss länger, als der parallele, wo ihr beide etwas macht. Deine Freizeit ist dir nichts wert? Gibt Leute, die sind froh, wenn die Kontrolle zügig vorbei ist und man den ganzen Tag nicht unnötig aufgehalten wird. Zumal es hat auch nicht jeder eine Waffe die von einmal schief angucken auseinanderfliegt. Manche haben robuste Gebrauchswaffen. Das wird momentan von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Kosten sollte es eigentlich nur, wenn ein Verstoß gefunden wurde. Dass das derzeit ein leidiges Thema ist, ist mir bekannt, aber einer hat ja schon geklagt.
  9. Polizisten sind dem Gesetz verpflichtet, das Gesetz kommt vom Parlament und das wurde von den Bürgern gewählt. Zwar gibt es auch Weisungen vom Innenministerium, aber auch hier gilt, dass die Mehrheit der Bürger den Innenminister indirekt gewählt haben.
  10. Das ist deine Sicht der Dinge und wie du es handhaben würdest. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es auch Waffeninhaber gibt, die bei einem vollen Schrank die Waffen aus dem Schrank pulen und dann dem Sachbearbeiter zwecks Seriennummerüberprüfung in die Hand drücken, weil es so schneller geht.
  11. Für jede Strafe ist ein Strafmaß definiert, das nicht voll ausgeschöpft werden muss und in der Praxis in der Regel auch nicht wird. Und ich denke schon, dass es beim festlegen des Strafmaßes einen Unterschied geben sollte, zwischen dem illegalen Besitz einer Schreckschusswaffe und dem illegalen Besitz einer scharfen Waffe bei ausgesprochenem Waffenverbot. Wenn du die Unterscheidung als Richter nämlich nicht machst, dann wird sich keiner mit einem ausgesprochenem Waffenverbot mehr eine Schreckschusswaffe zulegen, sondern gleich zur scharfen Waffe greifen. Und letzten Endes ist der Sinn des Waffenverbots für diese Person ja der, die Gefahr für die Allgemeinheit zu vermindern. Mit einer SRS kann er weniger Schaden anrichten.
  12. Er sollte mindestens über eine entsprechende Waffensachkunde verfügen, damit er eine Waffe nach dem Ladezustand überprüfen kann, ohne dass sich dabei ein Schuss löst, falls sie geladen sein sollte, was verboten wäre, aber man weiß ja nie, was für Personen kontrolliert werden. Dabei lernt er dann auch wie die Waffen und Munition aufbewahrt sein müssen und wie er an die Seriennummer herankommt und sie überprüfen kann. Außerdem lernt er dann auch die Feinheiten des Waffengesetz. Optional wäre es noch gut, wenn er an möglichst unterschiedlichen Waffen ausgebildet wird, denn da haben alle ihre Eigenheiten. Das ist bei einem gewöhnlichen Waffensachkundekurs leider nicht garantiert, dass da alles verfügbar ist. Deswegen sollte das Land dafür extra Kurse bereitstellen, wo die dann geschult werden können. Jäger oder Sportschütze muss er keiner sein. Aber er sollte sich in Jäger und Sportschütze hineinversetzen können. Da wäre eine Ausbildung zum Jäger dann wiederum hilfreich.
  13. Ja, wobei ich vermute, dass die Strafe höher ausfällt, wenn er mit einer scharfen Schusswaffe erwischt wird.
  14. Danke, dann wundert mich nichts mehr. Der entscheidende Hinweis. Das erklärt einiges.
  15. Könnte aber passen. Chemie gehört zu den Naturwissenschaften. Anwalt gehört zum Bereich Rechtssiwssenschaften und Jura, also gleich neben den Sozial- und Geistwissenschaften und hinter den BWL-ern. Quelle: https://www.e-fellows.net/studium/welche-studenten-sind-die-kluegsten
  16. Ja, dürfen sie. Dazu wird ein generelles Waffenverbot gemäß § 41 Waffenverbote für den Einzelfall (1) ausgesprochen. https://dejure.org/gesetze/WaffG/41.html Gar nicht bzw. genauso wie bei illegalen Waffen. Wenn er dann halt damit erwischt wird, ist die Strafe entsprechend.
  17. Hier hat er sich falsch verhalten. Warndreieck, Warnweste und Verbandstasche müssen auf Verlangen vorgezeigt werden. Aber auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aufforderung, die technische Einrichtung im Kofferraum genauer zu begutachten? Der Kofferraum muss meines Wissens nach nur geöffnet werden, wenn eine hinreichende Gefährdungslage oder Verdacht besteht. Meist wird deswegen nach Warndreieck, Warnweste und Verbandstasche gefragt, in der Hoffnung, dass sie sich im Kofferraum befinden und der dann zum Zeigen dieser drei Dinge geöffnet werden muss. Was war das für eine technische Einrichtung? Steht dazu genaueres in diesem Urteil? Habe es mangels Zeit nicht gelesen.
  18. Der Staat hilft dir hier nicht und schreibt sogar vor, dass das Rauchen vertraglich nicht untersagt werden darf. Deswegen, Tipp fürs nächste mal: Tu so, als wärst du Raucher, stinke deine eigenen Klamotten vor der Besichtigung ein und biete ihm eine Zigarette an und sag ihn noch, dass dein Mieter ein Stockwerk darunter Kettenraucher sei und ob das für ihn ein Problem sei. Wenn er die Zigarette dann nimmt und die Wohnung immer noch haben will, dann weißt du Bescheid.
  19. Du kennst doch meine Meinung zu dieser Frage. Die Bedürfnisregelung ist unnötig, jeder der die notwendige Zuverlässigkeit hat und über die entsprechende Sachkunde und körperliche Eignung verfügt, soll bestimmte Waffen besitzen dürfen, wenn er das möchte. Also eine Sache der Regelung des "wie".
  20. Deswegen sagte ich Regularien sind notwendig, es kommt nur auf das "Wie" an.
  21. Im Bezug zur Kriminalität erreicht die Regulierung durch Gesetze und Verordnungen insbesondere eines, sie definiert was erlaubt und verboten ist. Erst dadurch kann man sich auf juristischem Weg Kriminellen, die dagegen verstoßen, habhaft werden. D.h. ohne Regulierung kein Gesetz, ohne Gesetz kein Verbot und somit kein Verstoß. Einen illegalen Besitz gibt es erst durch die Definition eines Gesetzes, was den Besitz verbietet. Hast du diese Regelung nicht, dann ist der Besitz legal. Im Bezug auf Waffen bedeutet das also. Würde es das Waffengesetz nicht geben, dann gäbe es keinen illegalen Waffenbesitz. Nur weil also Kriminelle an Waffen kommen, bedeutet das nicht, dass das Waffengesetz unnütz wäre. Denn es definiert ja gerade erst, dass bzw. wann deren Besitz illegal ist und somit rechtswidrig ist. Durch das Gesetz wird also definiert was verboten ist und in welchem Rahmen abweichend davon etwas erlaubt ist. Erst durch das Gesetz kannst du dich Kriminellen juristisch habhaft machen, wenn sie dagegen verstoßen. Ohne Verbote gäbe es formal juristisch keine Kriminalität. Die mag dann gefühlt existieren, wenn man dir etwas wegnimmt und du dadurch unrecht verspürst, aber juristisch belangen kann man das erst, wenn es durch ein Gesetz geregelt ist.
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