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schopy

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Alle Inhalte von schopy

  1. Danke. Ich wollte gleich auf die 300m-Bahn. Jetzt sehe ich nichts mehr.
  2. Fähnchen schwingen und Briefe schreiben ist ein schwaches Schwert, wenn ein Politiker sich ersteinmal etwas in den Kopf gesetzt hat. Aber wenn die Legislative S******e baut, ist die Judikative in der Pflicht, das wieder zu kassieren, weil die Exekutive in der Umsetzung massiv kollidierendem Recht begegnet oder der Souverän ohne ausreichende Begründung zu stark eingeschränkt wird. Passiert gefühlt nicht selten und würde vermutlich noch viel öfter passieren, wenn sich jemand nur mal wehrt. Insbesondere, wenn nicht nur ein Einzelner klagt.
  3. Ich habe keine tiefen Einblicke in das Verfahren und will auch für niemanden Stimmung machen - aber mal drüber nachgedacht, dass sich die Fachleute auf unserer Seite erstmal in Containance üben und die Fakten abwarten, bevor man sich dann auf den vielversprechenden Rechtsweg begibt? Wie oben beschrieben, der Entwurf ist in vielen Belangen unbestimmt, greift nicht nur unerhelblich in Grundrechte ein (Eigentum) und ist gespickt von rückwirkenden Einschränkungen. Ein brauchbare Rechtsvertretung zerpflückt das in allen Instanzen. Wird halt ein steiniger Weg, aber am Ende kann es meiner Meinung nach maximal so schlimm kommen, wie in der EU-Kommission als Regelung über den Handel beschlossen (darf man dann eigentlich auch formell eine einschränkende Gesetzgebung zur "Verbesserung" der Inneren Sicherheit darauf aufbauen?). Und läuft da nicht auch noch etwas von tschechischer Seite, dass die ganze Richtlinie in Frage stellt? Ich denke, Abwarten und dann Widerspruch-/Klageverfahren gegen die Verwaltungsbescheide in sechsstelliger Anzahl durchzuziehen ist erfolgversprechender, als sich jetzt zu benehmen wie ein aufgeschreckter Hühnerhaufen und damit ggf. die Eitelkeiten einzelner Entscheidungsträger zu verletzen. Das ist jedenfalls meine "Strategie". Wenn es allerdings vorher zu einer großangelegten öffentlichen Veranstaltung (welche im gesitteten Rahmen abläuft) kommt, wäre ich auch gern bereit teilzunehmen und ein paar hundert km zu fahren.
  4. hm...gute Frage. Technisch vielleicht, weil der Verschluss bei den älteren Ordonnanzmodellen mit dem fest verschraubten Verschlussgehäuse verriegelt - nicht mit dem Lauf, wie beim AR15. Hab jedenfalls noch nie ein Garand-/Ljungman-/StGW44-Wechselsystem o.Ä. gesehen. Und das AR15-Lego (nicht falsch verstehen, habe selbst eines und auch ein WS dafür) als Stilblüte und damit als Ausnahme unseres Flickwerk-Waffengesetzes eingeschätzt. Ich muss diesen Monat noch meine 27er verlängern, da frage ich doch einfach mal meine Sachbearbeiterin. Finde die Idee aber interessant, ein zweites M1A-System zum Wechseln zu haben (eines mit ZF, eines offen).
  5. Beim AR15 geht das wohl....aber "Ordonnanz"? Stelle ich mir z.B. bei nem M14, Garand oder Ljungman irgendwie rechtlich hakelig vor...Lauf und Verschlussgehäuse sind da ja recht fest miteinander verbunden. Aber andere, fundierte Meinungen würden mich aber interessieren...so ein "Wechselsystem" für meinen M1A wäre schon nett.
  6. Weil das eine vor 20 Jahren illegal beschaffte Flinte war. Passt grad nicht in die Politlandschaft.
  7. Ist alles schöngerechnet. Bei den Magazinen geht man davon aus, dass im Schnitt -zwei- Magazine mit Kapazität von über 10/20 Patronen pro Inhaber vorhanden sind. D.h., für jeden Schützen, der z.B. fünf AR-15 Magazine >10 Schuss besitzt (was, wenn Begrenzer nicht mitgezählt werden, vmtl. eher die Regel ist...), sollen 5-6 weitere existieren, die nur ein einziges haben. Ist wohl etwas weltfremd. Aber wären von Vornherein angenommen mehr "große" Magazine im Umlauf, könnte die Rechnung kippen, dass das Magazin-Verbot bzw. dessen Umsetzung hinsichtlich Altbeständen volkswirtschaftlich zu vernachlässigen sei.
  8. Der Nachweis bleibt dann wohl der Kreativität des Besitzers selbst überlassen...Kaufnachweise müssen ja nicht aufbewahrt oder bislang überhaupt erstellt werden. Und defekte Magazine muss man dann wohl behalten oder abmelden. Die Weitergabe wird allerdings problematisch.
  9. Na ja, ein Türchen bleibt gem. Entwurf noch offen: 4.1.5 Magazine Magazine für Schusswaffen für Zentralfeuerzündung, die eine Ladekapazität von mehr als 10 Patronen (bei Magazinen für Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (bei Magazinen für Kurzwaffen) aufweisen, werden künftig zu verbotenen Gegenständen (vgl. Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 bzw. 1.2.4.4. WaffG-E). Allerdings besteht für Personen, die an dem in der EU-Feuerwaffenrichtlinie genannten Stichtag (13. Juni 2017) solche Magazine besessen haben, die Möglichkeit, ihren Besitzstand durch eine Anzeige bei der Waffenbehörde zu legalisieren und damit auch weiter die Berechtigung zum Besitz dieser Magazine zu behalten. Hierdurch entsteht einmaliger zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die solche Magazine besitzen und sie auch künftig behalten wollen. Warum der Stichtag rückwirkend benannt wurde - und ob das rechtlich so haltbar ist, bleibt dann noch zu klären.
  10. Da es noch keine deutsche Regelung zur EU-Richtlinie gibt, gibts logsicherweise auch noch keine Strafvorschriften dazu. Die Meinungen gehen von vorauseilender Panik zu Kopfindensandstecken. In der Vergangenheit gabs für die meisten Neuerungen Bestandsschutz, nicht zuletzt wegen des Art 14 GG, wie ich annehme. Wurde aber auch schon tausendfach diskutiert, mit dem Ergebnis: Es gibt noch kein zuverlässiges Ergebnis.
  11. Sehe ich leider auch so. Das Grundbedürfnis wird verbandsübergreifend geregelt. Auch im DSB nen .44er Revolver zu beantragen und dann ne .44 Pistole zu besorgen, ist vermutlich nicht ganz lege artis und könnte spätestens beim Eintrag auf der Behörde zu Ärger führen...Und wenn speziell der Desert Eagle als Objekt der sportlichen Begierde gewünscht ist, warum nicht über Super Magnum und dann gleich in .50AE mit Option auf WS in .44? Aber nur so am Rande. Hab die BDMP-Sportordnung jetzt nicht auswendig drauf, aber gibts da nicht irgendwo nen Passus "über Ausnahmen entscheidet der VP Sport"? Dort eine entsprechende Anfrage zu stellen, wäre nach den von Dir geschriebenen Umständen ja vermutlich nicht überzogen. Gruß
  12. Meine zwei Bestelliungen vom Mittwoch und Freitag der Black Week (ausschließlich freie und lieferbare Teile) sind am vergangenen Samstag hier eingetrudelt. Dauerte im Grunde genau so lange, wie letztes Jahr ohne den "externen Versanddienstleister". Insoweit bin ich zufrieden.
  13. Ah...Tippfehler bei der Monsterabkürzung. Da gehts vermutlich eher um Deko (auch Großgerät), wenn ich das richtig verstanden habe. Und die o.g. Übergangsfristen gelten für die fahrfähigen ehemaligen Kriegswaffen.
  14. Vielleicht mit Bezug auf die noch ausstehende Umsetzung der EU-Richtlinie geschrieben und etwas vorschnell veröffentlicht? Da ist allerdings von ehemaligen VA die Rede, die zu HA umgebaut wurden und die ab dann Kategorie A sind, wenn ich mich recht erinnere...nicht von Kriegswaffen (ist ja ein eher deutscher Rechtsbegriff). Möglicherweise hat der Autor da was durcheinandergebracht. Unter der abkürzung "KrWaffUnbUmgV" findet jedenfalls selbst Google nichts.
  15. Joa, habe auch auf den Geissele G2S-E spekuliert. 239 zu 219 sind mal unter 10%. Brownells-USA-Angebot jetzt gerade bei 137 USD statt 215... Nun ja, wie schrieb ich weiter oben: Man muss ja nicht kaufen. Hatte den Abzug aber eh aufm Wunschzettel und so immerhin 20,- weniger abgedrückt... @Brownells: Wie läuft das denn mit dem extra angeheuerten Paketdienstleister die kommenden zwei Wochen? Hoffentlich nicht FedEx?
  16. Es muss ja niemand kaufen, wenn er dem Händler den Gewinn nicht gönnt. Oder man macht es halt woanders. Oder wartet auf Angebote, wie zur Zeit. Es geht hier ja nicht um Lebensmittel oder Heizöl.
  17. Thüringen hat wohl Muffe, dass irgendein Schreiberling eine tatsächlich stattgefundene Hetzjagd nachweist. Konsequenterweise müsste man dann aber aus Pietätsgründen auch Versammlungen jeder Art und das Anzünden von Kerzen verbieten.
  18. schopy

    Schutzweste Kl. 1

    Vielleicht nur eine Außentragehülle, wie z.B. die P7 von Mehler? Da ist das Vorderteil überlappend. Ich habe eine ähnliche und finde die, soweit man bei Schutzwesten davon sprechen kann, recht bequem.
  19. schopy

    Waffensachkunde

    Geh rechtzeitig zum Amt und leg einfach den Zettel vor. Kann ja nix Schlimmeres passieren, als die Sachkunde neu ablegen zu müssen. Ansonsten gilt §7 (1): Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
  20. Ich gebe mal zu bedenken, dass sich möglicherweise nicht jede Behörde als Annahmestelle für Sondermüll sieht...wenn du sie als rechtmäßiger Besitzer einfach nur entsorgen willst, wird das u.U. gebührenpflichtig - oder sie schicken dich weiter zu einem zertifizierten Entsorger für soetwas $$$...
  21. Ich sehe das so, wie mit jedem anderen interessierten Gast. Bin aber auch kein Funktioner in unserem Verein, leidiglich aktives Mitglied. Wer von sich aus kommt und Interesse am Schießsport hat, der darf meines Erachtens volle Betreuung und Hilfestellung genießen, wie jeder andere Neuling auch. Wer in Gruppen von einem derart veranlagten "Flüchtlingsbespaßer" angekarrt wird, eher nicht. Das hat andere Gründe, als den Interesse am sportlichen Umgang mit Waffen. Vor allem solche, die jedem WBK-Bewerber in der Zuverlässigkeitsprüfung das Genick brechen würden. Hatte übrigens vor ein paar Wochen einen Unfall mit einem Syrer aufgenommen, der gut 2 Jahre hier war und gerade Pizza auslieferte, bis ihm jemand auffuhr. Überaus höflich, nicht dieses sofortige HWS-Schmerzensgeld-Gejammer bei Aufprall mit 5kmh und er sprach besser deutsch, als viele, die in 3. Generation die Vorzüge unseres Staates genießen dürfen und die hiesige Staatsbürgerschaft haben. So einem, wenn er aus Eigeninitiative vorstellig wird, würde ich ohne Bauchschmerzen den Verein vorstellen.
  22. „Aus meiner Sicht braucht kein Sportschütze eine großkalibrige Waffe" Nö. Aber es spricht ja auch nichts dagegen, wenn man gewisse Regeln einhält. Mir platzt immer der Hals, wenn Leute meinen "braucht man nicht" (zumindest ich nicht und es ist mir suspekt) und es soll dann verboten werden. Solche Leute disqualifizieren sich in der Regel selbst, dass ich weiter zuhöre. Keine Ahnung, was dahinter steckt. Angst vor dem Unbekannten? Gekränktes Ego? Kontrollzwang? Ich würde den Leuten allerdings gern mal den Art 2 (1) GG erklären, in dem es im Grunde um freies Ausleben seiner persönlichen Gelüste geht, solange man niemand anderem auf die Füße tritt. Niemand braucht Motocross, Bahnrennsport, sonntäglichen Vereinsfußball, Rauchen, Skisport. Alles mit Sicherheit gefährlicher für sich und Andere (und die Umwelt) als IPSC. Aber wems Spaß macht, der soll es doch ausüben. Leider rennt man da in Diskussionen regelmäßig gegen eine Wand. Weil solche Leute in ihrer Urteilsfähigkeit einfach durch den eigenen Horizont begrenzt werden. Ich übe im Übrigen keine IPSC-Disziplin aus und sie wären wegen des hohen Aufwands auch nix für mch. Aber wessen Steckenpferd das ist, der solls doch bitteschön ausleben können... Nun ja. Solange sich Leute gern über Minderheiten und Gruppen Andersdenkender echauffieren und sich solche Zeitungsartikel gut verkaufen lassen, wird sich immer ein Schreiberling finden, der entsprechend "recherchiert" um damit sein Einkommen zu sichern.
  23. schopy

    Gelbe WBK

    Ich würde zuerst bei der alten Behörde anrufen...denn wenn die gelbe nie von denen eingezogen wurde, hätte die schon vor langer Zeit ins NWR eingegeben werden müssen. Ggf. sind die, einen freundlichen Ton vorausgesetzt, ja kulant, wenns um Bestätigung des Fortbestandes der alten WBK geht...
  24. Ebay USA sieht das nicht so eng, da kann man auch fürn Appel mit Ei Verschlüsse für Springfields kaufen. Ebay D hat da aber wohl nicht aufgepasst bei weltweitem Versandangebot des Anbieters. Normalerweise ist ja alles von drüben, was von ner Waffe stammt, in D gesperrt. Fängt teils schon bei Trageriemen an. Würds trotzdem nicht bestellen, da hier ja EWB-Teil. Und die Wahrscheinlichkeit, dass der Zoll hineinguckt, ist bei rund 150 USD Warenwert plus Transport recht hoch.
  25. Kann man auch anders interpretieren, wenn man das Bedürfnis aus §8 als Grundlage für jeglichen Waffenerwerb nimmt. Bei tatsächlich besessener und genutzter Grundwaffe ja nicht das Problem. Wenn er seine Waffe aber als Erbe erworben hat, könnte man ihm nicht vorhandenes Bedürfnis zum Erwerb unterstellen. Den damaligen Erwerb seiner Waffen könnte unter dem Schutz des Art. 14 GG erfolgt sein, nämlich dem Recht auf Besitz (= annahme der zuvor von jemand Anderem legal besessenen Erbschaft). Deshalb besitzt er vermutlich ja auch keine Erlaubnis zum Erwerb von Munition. Erbwaffen sind im Sinne des Gesetzgebers ja nicht zur fortwährenden Nutzung durch den Erben gedacht, sondern zur Bewahrung des bereits vorhandenen Eigentums. Demnach kann er auch kein Bedürfnis für eine Erweiterung seines Waffenbesitzes für ein nun zu erwerbendes Wechselsystem begründen. Am sichersten wäre es wohl, das mit seinem SB zu besprechen, bevor man irgendetwas kauft und dann große Augen macht.
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