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callahan44er

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Alle Inhalte von callahan44er

  1. Mal das Schreiben vom dsb hinschicken? Nach Schießstandrichtline gibt es nichts anderes!
  2. Natürlich nach dem schießen........... Erschreckend an was du da denkst.......
  3. Dann soll er ein paar dazu schreiben! Probleme gibt's......
  4. So meinte ich das auch nicht. Aber so ein Schreiben vom Verein ala, Herr Meier ist Mitglied in unserem Verein und aktiver Sportschütze, gibt man als erstes einfach mal ab. Kenne einen Fall, selbst gesehen, da wollte die Behörde bei der Pulverscheinverlängerung die sportlichen Erfolge wissen! Auch wenn der jenige deutsche Meistertitel hätte vorweisen können, hat er das Feld einfach mal offen gelassen. Siehe da, geht auch ohne. Bei der Begehung kamen 3 junge Hühner. Eine meinte allen ernstes das die Zimmertüre, wo der Lagerraum vom Pulver ist, ja aus Holz sei und das diese ja durchbrennen würde. Ob er nicht eine Brandschutzplatte da drauf nageln könnte.........
  5. Man sollte den einfachen Weg versuchen. Hier geben sich mehrere Behörden in NRW mit dem Schreiben das man aktiv ist zufrieden.
  6. Dann ist der Verein doof, wenn er weiß das du genug Termine hast. Der Verein muss das doch auch bei einem Bedürfnis für eine neue Waffe gegenüber dem Verband bescheinigen. Das gleiche kann man für das Training über den Verband so machen.
  7. Tja, der alte Fehler. Das Schießbuch geht die Behörde nix an!!!!!!!!! Schreiben vom Verein oder Verband das du aktiv bist und gut wäre es gewesen. Lass dir einen Rechtsmittelfähigen Bescheid geben und gut. Alles schriftlich! Dann lass dir das o.g. Schreiben ausstellen und gut. Nie, aber auch nie mehr das olle Buch vorzeigen!!!!! Es gibt keine Pflicht eins zu führen!!!!! P.S. 12/18 ist nicht gefordert zum Erhalt. Allerdings gibt es Urteile dazu die das doch so sehen. Ab September gilt allerdings die neue Regelung das zum Erhalt des Bedürfnis 6x pro Waffengattung, also 6x Kurz, 6x Lang pro Jahr reicht! Also zöger es hinaus und gut 😉 Es sei denn du bist über 10 Jahre dabei. Dann reicht sogar die einfache Mitgliedschaft in einem Verein. Aber auch erst ab 09.
  8. Man/ der Verein darf nicht meinen dass da einer vorbei kommt und sagt: Jetzt dürft ihr wieder.
  9. So, hier mal mein/ unser Hygienekonzept. Stand in NRW @highlower Der Satz zum Mundschutz ist z.b. extra so formuliert. Damit sind etwaige Bedenkenträger beruhigt und niemand muß beim schießen den Unnütz auf haben. Folgende Hygieneregeln sind zwingend einzuhalten, Trainingsbetrieb: Es gibt vorerst keine Trainingsabende (Dienstag und Donnerstag) Es ist nur individuelles Training nach folgenden Regeln gestattet. Die Schützen die Vormittags können, werden gebeten das auch zu nutzen. Aus der Erfahrung der letzten Zeit dürfte es so zu keinen Überschneidungen und einer größeren Ansammlung von Leuten kommen. Abstandsregel: Es sind jeweils nur drei Bahnen auf dem 25m Stand zur Wahrung des Abstandes geöffnet, Bahn 1, 3 und 5. Es dürfen sich also nur max. drei Schützen zuzüglich einer Aufsicht auf jedem Stand befinden. Auf der 50m Bahn ist nur eine Bahn geöffnet. Dort dürfen sich inkl. Aufsicht max 2 Personen befinden. Außerdem gilt auf dem gesamten Gelände ein Mindestabstand von 1,5m zueinander. Die Luftpistolenbahn muss leider noch geschlossen bleiben, da dies kein offener Stand ist. Wartende Schützen: Im Vorraum links dürfen sich max. drei Personen im Bereich der Theke/ großer ovaler Tisch aufhalten und drei weitere Personen im rechten Raum. Dort eine Person am Jugendtisch, zwei weitere Personen am großen Tisch gegenüber. So ist ein Abstand von über 5m gewährleistet (Größe beider Räume ca. 90m²). Weitere wartende Schützen können auf den bereit gestellten Bänken am Grillplatz warten, wenn nötig. Längere Aufenthalte im Wartebereich sollen aber vermieden werden, siehe oben. Eingang/Ausgang: Der Eingang zum Schützenhaus ist ausschließlich über den Haupteingang gestattet. Als Ausgang ist die Türe im Werkraum zu nutzen. Es dürfen nur Aufsichten den Stand entgegen der Laufrichtung_verlassen. Das gilt auch für die letzte Person auf der Anlage, um diese wieder ordnungsgemäß zu verschließen. Türklinken sind soweit möglich mit der Ellenbeuge zu betätigen. Ist dies nicht möglich ist ein Tuch oder ähnliches zu benutzen. Um eine Begegnung beim Betreten/ Verlassen des Schützenstandes zu verhindern, muss die Stahltüre vom Vorraum/ Wartebereich zum Stand während des Betriebs aufgekeilt werden. Die Türen der 25m und 50m Bahn haben große Scheiben, so das eine zufällige Begegnung ausgeschlossen werden kann. Nach dem Training ist die Stahltür zu verschließen wie immer. Mund- Nasenschutz: Alle Personen sind verpflichtet, bei Betreten des Schützenhauses, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Im gesamten Gebäude gilt die Husten und Niesetikette! Dokumentationspflicht: Jede Person muss sich zwingend in die Anwesenheitsliste am PC wie sonst auch üblich eintragen. Sollte das nicht möglich sein, zwingend mit Datum und Uhrzeit schriftlich in das Buch was daneben_ausliegt. Mit der Eintragung in die Anwesenheitsliste, bestätigt jeder das er frei von Krankheitssymptomen oder grippeähnlichen Erkrankungen ist und KEINE wissentlichen Kontakte zu erkrankten Personen hatte! Hygienepflicht: In den Toiletten sind Handwaschlotionen und Papiertücher vorhanden, Desinfektionsspray steht im Vorraum auf dem Tisch Waffenablage. Eine Händedesinfektion ist sofort nach betreten durchzuführen. Vereinsgerätschaften: Brillen, Gehörschützer, Vereinswaffen und Spektive werden bis auf Weiteres nicht ausgegeben. Es besteht natürlich weiterhin Augen und Gehörschutzpflicht. Besonderes: Personen mit Krankheitssymptomen oder grippeähnlichen Erkrankungen dürfen die Stände nicht betreten. Das gilt auch bei Kontakt mit solchen Personen. Für alle Schützen gilt aus Fairnessgründen: max. Schießzeit: 45 Min. wenn weitere Schützen warten sollten Wir wüschen allen Schützen Gut Schuss. Der Vorstand
  10. Das der Verein was verpasst hat. Seit 11.5. dürfen in NRW alle stände offen haben!
  11. Kann ich dir morgen per PN schicken. Es sei denn es interessiert noch andere.
  12. Ja habe ich. Die Frage ist, ob das akzeptiert wird woanders. Und durch andere Gegebenheiten ist das sicher nicht 1:1 umsetzbar.
  13. Warum? Wenn Sportstätten öffnen dürfen. Wer fragt, bekommt Antworten..... Hier hat das O Amt für sodas keine Zeit. Schreibt ein Hygienekonzept und gut.
  14. Bei den Sportschützen ist es i.d.R. So, zum. hier, das nach Anschreiben der Behörde die den Sport wieder aufnehmen. Zumindest so lange bis sie eine Bescheinigung bekommen. Damit ist das Thema dann auch vom Tisch.
  15. Reicht nicht auch ein Tagesjagdschein?
  16. Äh, Privatverkauf und dann vielleicht noch online?
  17. Normal geben die Behörden Auskunft. Ein ist okay, reicht ja völlig aus. Ansonsten mal fragen wie du das sonst überprüfen willst und ob er event in der Bildzeitung stehen möchte. Attentäter konnte legal Waffe erwerben weil Behörde keine Auskunft gab!
  18. Wo ist das, NRW? Dann kann die Stadt sich nicht drüber hinwegsetzen. Ansonsten reicht einen Hyg.plan ein.
  19. callahan44er

    WBK

    Man(n) hat immer eine Wahl! Notfalls etwas weiter fahren. Aber in der Nähe von Aachen bist du und da gibt es keinen weiteren Stand, auch nicht in Holland? Glaub ich nicht. Beantrage die gelbe WBK JETZT! Du bist gerade überprüft worden. So das wahrscheinlich keine neue Überprüfung gemacht wird. In 3 Monaten sieht das ganze wahrscheinlich anders aus. Und natürlich hättest du beide WBKs zusammen beantragen können. Sprich einfach mal mit deinem SB. Wenn der ja sagt, hat das beim Verein sicher einen anderen Stellenwert als wenn du sagst, im Forum haben sie gesagt. Der Verein muss das übrigens nicht zwingend böse meinen. Manchmal ist es auch einfach unwissend. Habe ich selbst oft genug erlebt.
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