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callahan44er

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  1. Das spielt keine Rolle! Natürlich darf und MUSS sie Zugriff haben. Als häusliche Gemeinschaft gilt auch das Elternhaus, selbst wenn man dort nicht mehr wohnt. Bei einer Konteolle muss sie uneingeschränkt Zugang zu Haus und Tresor haben. Von daher überleg noch mal ob sie nicht doch noch zugriff darauf hat! Zitat aus der WaffVwV 36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z.B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z.B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen Ja stimmt. Ist aber ein klarer Fall von Gesetzgeber will beschissen werden! Gemeinsame Aufbewahrung ja, aber Waffe mit zum stand nehmen is nich...... Mit den genannten Nachteilen! Ich würde es nicht machen. Bitte.
  2. Dann weiß er ja jetzt wie sich AfD Politiker fühlen! Er sollte es mit der berühmten Armlänge Abstand versuchen oder einem der sonstigen geistreichen Tipps seiner Kollegen! Wenn alles nicht hilft........
  3. Same procedure here. Druck 12 Leihscheine aus lass sie unterschreiben tu nur den aktuellen in die Tasche. Gemeinsame Nutzung ist kritisch, da euch dann bei einer Beantragung eine Waffe verweigert werden kann, da ihr ja gegenseitig Zugriff auf die des anderen habt.
  4. Bestimmt. Stillenmunkes, bist du es?
  5. Solange bis die Kapazität erreicht ist. Oder sie sagen ein 30 Magazin ist jetzt ein verbotener Gegenstand und muss in einem 0er.
  6. Was ist mit der 300m Bahn in Sprockhövel der Kreisjägerschaft?
  7. Geht halt heute nicht. Du bist in Hamburg und kommst erst morgen wieder!
  8. Die Behörde fragte 1 Jahr später bei mir auch was ich so habe. Durch die erstbeantragung wusste die Behörde von einem A und 1 B Schrank. Hat alles was zusätzlich da war, anstandslos akzeptiert! Hätte also noch schnell was besorgen können. Jeder der noch nicht kontrolliert wurde könnte das also heute noch. Wo die Beweispflicht liegt sei mal dahingestellt. Wer das nicht hinbekommt, ist selber schuld. Es gab und gibt keine Meldepflicht für Tresore!!! Bei dem Nachweis wollten sie Bilder, auch in geöffnetem Zustand. Habe überlegt ob ich das machen soll. Hab dann gewartet bis es dunkel war. Die Bilder sind so beschissen, man sieht nix, aber sie waren zufrieden! Wer fragt warum. Bis jetzt war die Behörde noch nie hier und das soll auch so bleiben. Bin meinem Geld nämlich nicht böse! Genauso wenig wie ein Schießbuch vorzulegen! Solchen Leuten verdanken wir Urteile wie 12/18 pro Waffe! Es geht die Behörde einfach nix an!!!
  9. Oder ne Gesichts OP! Dem haben seine Eltern damals auch nen Schnitzel um den Hals hängen müssen.........wie bei den grüninnen. Hätten wir sie damals doch nur mit in den Sandkasten gelassen. Oder fester mit der Schüppe auffen Kopp gehauen.
  10. Warum brachte die letzte Beschwerde nix? Weil das Gesetz geändert wurde. Jäger dürfen nun ein 30 Schuss Magazin benutzen. Zwar nur 3 laden, aber vorher durfte man nur ein 3 Schuss Mag nehmen.
  11. Leute mal ehrlich 20000.- sind doch ein Fliegenschiss! Haben wir doch bei der 3 Schuss Geschichte bei den Jägern über die gra auch gemacht. Wenn's gut ausformuliert wird vom Anwalt bitte. Mein Obulus ist dabei!
  12. Beste? Gebrüder Blattschuss. Ist doch klar!
  13. Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast. Alleine G20 und Hambi müsste an Straftaten alles andere überflügeln. Migranten sind ja angeblich auch nicht gefährlicher als andere. Es sollten alle Straftaten und jeder Extremismus gleich verfolgt werden!
  14. Ah jetzt ja.... In der Regel werden die linken Steine, Brandsätze und Gehwegplatten auf Polizisten, plündern Geschäfte und setzen alles in Brand! Jupp und bei jedem Mord an Deutschen ist der Täter natürlich psychisch krank, oder das Opfer war ja eh so krank und der Täter wollte doch eigentlich nur spielen. Ist doch sonst gar nicht so. Eher ein netter Mensch.
  15. callahan44er

    Petition

    Gescannt geht auch per Mail.
  16. Der sieht auch Patienten weinen wenn sie reanimiert werden!
  17. Vielleicht heißt es ja auch nur genau das. Ohne Bezug auf Waffen.
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