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callahan44er

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Alle Inhalte von callahan44er

  1. War doch klar. Ist ja nur Steuergeld was da verplempert wird!
  2. Ist doch genau wie bei ebay. Mach nur gute Fotos und lass dir Zeit. Bis dahin kannst du gleiche oder ähnliche Waffen mal beobachten und weißt was du erwarten kannst.
  3. Was für ein Affe! Kennt er seine eigene Verwaltungsvorschrift nicht? Paragraph 36 (WaffVwV) 36.2.4 In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem VDMA 24992 dürfen grundsätzlich nicht mehr als fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung von mehr als fünf und bis zu zehn Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem VDMA 24992 oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 setzt voraus, dass das Sicherheitsbehältnis ein Gewicht von mindestens 200 kg hat oder es mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert ist. Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I möglich.
  4. Wie komisch!!!
  5. Wie ist das mit der Reinigung bei einem Lamellenkugelfang, gehen die Geschosse einfach raus?
  6. Da wäre Material, Fotos oder ne Zeichnung ganz interessant.
  7. https://www.frimaa.de/
  8. @mwe Andrea Jürgens!!! Echt jetzt? Das Thema ist doch schon ernst genug. Zumal jappse Boy ja wohl auch mal voll rassistisch ist!
  9. @WOF hast nen link? Hab nix gefunden.
  10. Stimmt natürlich. Gerade aktuell kurze ARs mit Schubschaft und Kompensator z.b.
  11. ........anders war es, anders. Ob immer besser?
  12. Wenn dann Merz oder Söder (ja beides Kacke, aber nenn mal einen der ernsthaft in frage kommt) Laschet ist doch so ein Verlierer und eine Lusche. Der hat ne Ausstrahlung wie das gemoppte Kind was nie mit in den Sandkasten durfte!
  13. Keine Ahnung wie das bei Jägern ist. Aber erstmal ruhe bewahren und schock bekämpfen!!! Vernichten ist absoluter Quatsch. Das macht es ja nicht besser, da du ja bereits erworben hast. Wenn überhaupt übwrlasse sie einem Berechtigten. In deinem Fall am besten dem Händler. Aber warte mal was die anderen noch beisteuern.
  14. Generalstaatsanwältin James ist zufällig Mitglied der Demokratischen Partei Muss man da noch mehr wissen?
  15. Nimmst du Overnite kommt Herr Müller und holt ab. Nimmst du waffenkurier kommt auch Herr Müller. Nur diesmal ist es günstiger. Manche Behörden geben Auskunft ob der jeweilige was erwerben darf, andere nicht. Machs per Mail, dann hast du im Fall der Fälle einen Beleg das du dir Mühe gegeben hast.
  16. Aha, und weil ich mir vielleicht mal ohne Not einen oder zwei weitere Schränke zugelegt habe vielleicht 5 Jahre vor der Änderung soll ich die dann nicht mehr nutzen? Die könnten mich mal.
  17. Es mussten keine Schränke angemeldet werden. Wenn die Behörde heute fragt und ich denen 10 B Schränke sage, muss sie das akzeptieren. Heißt also rein theoretisch und natürlich nicht gesetzeskonform, könnte man heute noch einen B Schrank kaufen wenn die Behörde noch nicht den genauen Bestand kennt.
  18. Alter Hut. Ham wa hier schon. Einfache Mail an deine Behörde und du hast es.
  19. Das halte ich für ein Gerücht! In dem anderen stimme ich dir zu.
  20. callahan44er

    NWR ID

    Habs heute von der Behörde auf Nachfrage bekommen. Mit Merkblatt das ich den Kram brauchen werde.
  21. Ja kann man wohl auch bei der Pol abgeben. Ruf vorher einfach an. Allerdings sollte man nicht so große Mengen laden wenn man sich bei der Ladung nicht so sicher ist.
  22. Ja ne is kla.....und wenn dann gibt man z.b. bei einer Waffe in schlechten Zustand nur das zur Vernichtung ab, was wesentliche Teile sind. Den Rest verkauft man als Ersatzteilkonvolut. Das ist manchmal wirtschaftlicher. Gibts nicht! Rechtliche Grundlage dazu? Wobei man da abwägen muss. Macht man das nicht, kommen sie zur Kontrolle und du musst zahlen. Aber Fotos würden die dann da auch nicht machen.
  23. Steht ja schon alles hier drin. Das Formular vom LV4 https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_fortbestand_beduerfnis/Vorlage Bestaetigung4 Abs4 Satz 3.pdf reicht völlig! Ein Schießbuch hast du einfach nicht! Das ganze zum 14.08. abschicken und dann entspannt auf September warten.
  24. Welche ist das? Entenhausen?
  25. Hat er mit Kopie der WBK!
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