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Alle Inhalte von Stefan Klein
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Erste Frage: Wie groß soll der Schrank werden? Dann das Gewicht des Schrankes in erwachsene Männer umrechnen. Im Ergebnis wird man feststellen, dass man sich eine solche Frage hätte nie stellen brauchen. Waffen, Munition und Treibladungspulver in einer Mietwohnung sind kein Problem. Gruß Stefan
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Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
Stefan Klein antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Nach dem letzten Waffenrecht und der 2/6 Regel konnte wohl kaum jemand 140+ Waffen auf die Gelbe WBK gekauft haben. Dafür bräuchte er ja 35 Jahre. Insofern muss es sich um Altbesitz gehandelt haben. Die neue 10er Regel ist für mich defacto ein Kaufverbot, da ich die Regel deutlich ausgeschöpft habe. Wird die Welt dadurch sicherer, dass ich nichts mehr auf Gelb kaufen kann? Ich denke nicht. Gruß Stefan -
Wenigstens herrscht jetzt Klarheit und das Thema divide et impera ist beendet. Jetzt ist außer Luftpumpen alles fällig. Grüße Stefan
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Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
Stefan Klein antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Frage 1b) Inwiefern lässt sich aufgrund der im NWR gespeicherten Daten etwas über die Konzentration in Form großer Waffenbestände sagen (bei-spielsweise so: Wie viele Waffen sind auf die 100 natürlichen Personen mit den meisten Waffen eingetragen oder ähnlich)? Jetzt geht es gegen Sammler... Da fällt mir sinngemäß folgender Spruch ein: Man muss nicht Angst vor Menschen haben, die hunderte Waffen besitzen wollen, genauer muss man auf solche schauen, die nur eine haben wollen. Gruß Stefan -
Modularer Waffenraum - Wer hat Erfahrungen?
Stefan Klein antwortete auf Karlfried54's Thema in Allgemein
Nicht zu dem Preis Grüße Stefan -
NWR-Einträge - Probleme - Entrechtungen + Fragen
Stefan Klein antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Guck mal, auf welcher gesetzlichen Grundlage dein „Sprengstoffschein“ basiert. Dann weißt du, warum der nicht im NWR ist. Gruß Stefan -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
Stefan Klein antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Nicht jeder hat einen Stand mit beliebigen Öffnungsterminen. Nach dem Lockdown im März bis Juni hat der Stand, auf dem ich regelmäßig trainiere, nur noch Mittwoch Abend auf. Nicht ideal. Gruß Stefan -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
Stefan Klein antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Für Neuerwerb ist 12/18 nach neuer Gesetzeslage formal korrekt. Wobei, in Corona-Zeiten 12/18 zu fordern ist schon dreist, vor allem wegen der teils monatelangen Standschließungen während des ersten Lockdowns. Gruß Stefan -
Messe ist offen. Grüße Stefan
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Gerade angerufen und Auskunft bekommen, dass Angelegenheit bei Gericht liegt und der Richter bis 9:45 Uhr entscheiden will. Das Ergebnis wird dann unmittelbar bekannt gegeben. Gruß Stefan
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Hab gerade auch nochmal die Allgemeinverfügung der Stadt Kassel von gestern geschaut. Die verbietet nur private Feiern. Von der Messe kein Wort. Gruß Stefan
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Na ja, der Veranstalter hat eine offizielle Genehmigung. Bei einem drohenden finanziellen Fiasko solchen Ausmaßes würde ich bis zur offiziellen Rücknahme dieser Genehmigung (Verwaltungsakt) oder einer Allgemeinverfügung erst mal Kurs halten. In Zeiten von Fake-News würde ich die Tore nicht aufgrund einer schwindeligen Pressemitteilung schließen. Gruß Stefan
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Gibt es mittlerweile eine offizielle Bestätigung des Veranstalters? Gruß Stefan
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War eine urspüngliche Idee, die es nicht ins Gesetz geschafft hat. Sicher beim nächsten Mal... Gruß Stefan
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Dann ist es falsch. hier Paragraph 58 (22), der am 01.09.2020 in Kraft tritt: Besitzt jemand am 1. September 2020 aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht. Gruß Stefan
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Und wo ist das her? Mach mal das WaffG Paragraph 14 unter Gesetze-im-Internet auf. Da siehst du, was in Moment gilt. Grüße Stefan
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Ja, du darfst noch kaufen. Gruß Stefan
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Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
Stefan Klein antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Warum heißt es eigentlich „in die Waffenbesitzkarte“ und nicht unbestimmt „in eine waffenrechtliche Erlaubnis des Waffenbesitzers“. Kreative Behörden könnten ja die 10-Jahres Frist auf jede einzelne WBK anwenden. Gruß Stefan -
Durch die Nacharbeit wird aus dem Wechsellauf ein Austauschlauf. Hinterfrag doch nicht die Logik hinter diesem Kram... Gruß Stefan
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Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
Stefan Klein antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Grundsätzlich hat die Behörde die Möglichkeit, das Bedürfnis zu prüfen. Aber: 1. Es handelt sich nicht um deine erste waffenrechtliche Erlaubnis. 2. Besteht keine Verpflichtung zum Führen eines Schießbuchs. Eine Vereinsbescheinigung über regelmäßige Teilnahme ist nach altem Gesetz ausreichend. 3. Zum 01.09.2020 treten jedoch die letzten Anteile des neuen WaffG in Kraft. Hiernach werden erstmals konkrete Zahlen für Trainingstermine für Erwerb und Besitz genannt. Für Personen, die sich bereits seit mehr als 10 Jahren im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis befinden, gelten jedoch gegenüber anderen vereinfachte Regelungen. Es reicht eine Vereinsbescheinigung aus. Mein Tipp: Zunächst Vereinsbescheinigung zusenden und dann zum 01.09. aussitzen. Gruß Stefan -
Seit 2016 ca. 100.000 verschwundene oder gestohlene private Schußwaffen in Deutschland
Stefan Klein antwortete auf highlower's Thema in Allgemein
Die sind doch aber nicht erst seit 2016 verschwunden. Diese Zahlen kommen doch nur zuammen, weil man seit einigen Jahren ein NWR aufstellt, Altbesitzer anschreibt und den Datenbestand abgleicht. Und dabei ist es nicht mal klar, ob es sich tatsächlich um "echte" Verluste handelt, oder ob der Buchbestand auf Karteikarten und in lokalen EDV-Systemen der Waffenbehörden einfach nicht der Realität entspricht. Beispiel: Ich hatte zu Anfang einen Abgleich mit dem NWR gemacht und da waren noch Waffen auf mich gebucht, die ich schon Jahre davor verkauft hatte. Jetzt stell dir vor, ich hätte die WBK zwischendrin verloren, oder - wie es mir auch schon ging - die Behörde hätte mal Kaffee drüber geschüttet und mir eine neue WBK ausgestellt (natürlich ohne die verkauften Waffen). Ich hätte keinerlei Nachweis über den Verkauf gehabt. Gruß Stefan -
Seit 2016 ca. 100.000 verschwundene oder gestohlene private Schußwaffen in Deutschland
Stefan Klein antwortete auf highlower's Thema in Allgemein
Das hat doch mit Aufbewahrung nichts zu tun sondern mit Buchführung. Wenn ich im Rahmen der Konsolidierung der NWR-Daten nach Jahrzehnten erstmals nachfrage, ob das 1973 bei Quelle erstandene KK noch da ist, dann muss ich mich nicht wundern, wenn die Antwort aus Verwunderung und Fragezeichen besteht. Ins System wandert dieser Vorfall als Verlust. Gruß Stefan -
Guten Morgen! Dann lies mal nach. Gruß Stefan
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WBK als Deutscher der im EU-Ausland seinen Wohnsitz hat, möglich?
Stefan Klein antwortete auf Micha176's Thema in Waffenrecht
Waffengesetz (WaffG) § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller 1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1), 2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt, 3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7), 4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8 ) und 5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist. (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen. (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.