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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Hab null Plan von Glock und die sind mir auch sehr suspekt. Aber mir wurde öfters erzählt die Glock 19 ist wie die 17 nur mit einem kleineren Griff für zartere Hände. Und jetzt lese ich das sie nen anderen Lauf hat.
  2. Der Lauf passt auf das Griffstück und ist damit erlaubnisfrei. Du benötigst lediglich noch den passenden Verschluss dazu (bei der DE der gesamte Schlitten) - ergo wird es ein Wechselsystem. Steht ja nirgends das man Lauf und Verschluss zwingend zusammen kaufen muss.
  3. Qnkel

    Waffen im Wohnwagen ?

    Hab auch nicht gesagt dass es gefordert ist, aber von der WaffVwV empfohlen weil es die 3-Handschläge/3-Sekunden-Regel simpel erschlägt. Wie immer muss es jeder für sich entscheiden. Ich würde nicht mit nem Verschluss in der Jacke rumrennen ohne dass die Tasche sicher verschlossen ist. Die Diebstahlwahrscheinlichkeit ist in _meinen_ Augen höher und dann darf man melden warum der Verschluss fehlt.
  4. Qnkel

    Waffen im Wohnwagen ?

    Da wesentliche Teile den Schusswaffen gleich gestellt sind reicht eine Besitzberechtigung zum Führen nicht aus sondern man benötigt eine Führberechtigung. Denn auch eine ungeladene Waffe darf man nicht einfach so führen. Er bräuchte ja nur ein Schloss an seine Jackentasche machen und schon wäre es erlaubnisfreies Führen. Man könnte sich auf den Passus der WaffVwV berufen wegen "in Anschlag bringen" und das man ein einzelnen Verschluss, egal wie, nie in Anschlag bringen kann und daher das Führen unter den Umständen erlaubnisfrei sei. Aber vor Gericht und auf hoher See...
  5. Qnkel

    Waffen im Wohnwagen ?

    Schon öfters gelesen von wegen "Verschlüsse getrennt verschließen oder mitnehmen" wenn es um Aufbewahrung im Hotel etc. geht. Is das ein Mythos? Was soll der Zweck sein? Außer wie callahan44er schon sagte das man mit Verschlüssen in der offenen Tasche wege. Führen dran ist. Hofft man auf eine mildere Strafe weil "nur" eine funktionslose Waffe geklaut wurde?
  6. Saubere Entscheidung. Wer das "weich" findet und ein auf Hardliner macht, stand noch nicht vor Gericht und musste entscheiden wie viel Zeit und Geld er noch riskieren muss.
  7. Remington ruft die 887 zurück! http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/alerts/main/index.cfm?event=main.notification&search_term=A12/0635/15&exclude_search_term=0&search_year=2015
  8. Nur der Inhaber kann nach §12 verleihen, nicht der Leiher. A muss einen Leihschein für D ausstellen, anders geht es nicht.
  9. Mein 25m Stand hat LW bis 7000 Joule und KW bis 3000 Joule. Auf denselben Bahnen! Verstehe auch nicht warum KW begrenzt wurden.
  10. Und wenn es auf dem Typenschild nicht steht oder es keins gibt?
  11. Wenn Du sie mit dem Schrank dauerhaft verbindest... Aber nich das noch jemand seine Zuverlässigkeit wegen MIR verliert. Ich wäre zutiefst betrübt...
  12. Oh Gott, das geheiligte Typenschild. Und wo steht, dass man den Schrank nicht zusätzlich beschweren darf? Mein B-Schrank hat kein Typenschild. Nur ein Aufkleber, wo drauf steht dass er Klasse B entspricht. Komm ich jetzt in die Hölle? Bestimmt... hab da einfach so Löcher reingebohrt zum verankern... Und der Unfug, dass das Typenschild eines Dübels Beweis genug ist, ist okay? Weil ja jede Wand gleich ist. Mal davon ab habe ich nur geschrieben wie ich vorgehen würde. Das muss keiner nachmachen und wer auf Nummer Sicher gehen will, bespricht es mit seinem SB und verlässt sich nicht auf ein Forum...
  13. Wenn ein SB echt meint er will ein belastbares Gutachten zum Abreissgewicht würde ich einfach Bleigewichte in den Schrank legen bis er 200kg hat. Bisschen fest kleben und schon sind sie Teil des Schrankes.
  14. Ich weiß ja nicht in welcher Bananenrepublik Du wohnst, aber in D gilt das Einheiten- und Zeitgesetz, welches die SI-Einheiten vorschreibt und Kilogramm ist eine der fünf grundlegenden SI-Basiseinheiten. Newton ist nur eine abgeleitete SI-Einheit und unbrauchbar, da die Kraft eben abhängig von der Erdanziehungskraft ist.
  15. Das impliziert das Wort Erbfall und wenn der Nachlassverwalter den Fall abgeschlossen hat dann ist der Prozess des Erbens vorbei. Er kann auf Herausgabe der alten Erlaubnis bestehen. Chancen sehe ich da aber 0.
  16. Quelle: WaffG. Erben-WBK gibt es beim Erbe? Erbt er die Waffen gerade? Nein? Keine WBK.
  17. Damals ist aber nicht heute. Erbfall ist eine besondere Ausnahme, die nur einmal eintreten kann! Damals war dein Bedürfnis Erbe. Jetzt brauchst Du nunmal ein neues. Wenn ich eine Waffe verkaufe und genau diese wieder kaufe benötige ich auch ein neues Bedürfnis! Alles andere ist Gutwill des SB.
  18. Und Freie Klasse ist bei ihm ja wohl schon mit einer Pistole belegt, wenn ich es richtig verstanden habe.
  19. Auch Du darfst gern mal die Definition in der WaffVwV zu Erlangen und Ausüben lesen... oder es lassen und weiter unhaltbare Eigeninterpretationen verbreiten. Ein Richter stützt sich wohl eher auf die WaffVwV.
  20. Du erlangst die Gewalt bereits wenn Du den Tresorcode kennst. Ausüben tust Du sie wenn Du denn Tresor öffnest. Das ist ein Unterschied von über einer Sekunde! Fahre allein 20 Minuten bis zum Verein... Übrigens sehr gut verdeutlicht bei dem Urteil zum Überlassen eines Tresorschlüssels, was nicht erlaubt war. Der Kollege hat nämlich in dem Moment erlaubnispflichtig erworben obwohl der Tresor in der Wohnung des Besitzers viele Kilometer weit weg stand. Wenn ich zu Hause meiner Freundin den Code sage, erwirbt sie in diesem Moment die Waffen im Tresor!
  21. Lesekompetenz ist wohl eher mangelhaft. Du schreibst es doch selbst. Wenn ich die tatsächliche Gewählt nur erlange und nicht ausübe, dann erwerbe ich und führe nicht. Dazu muss man natürlich den Unterschied kennen. Aber wenn man nur kopieren und nicht lesen kann, wird es schwer...
  22. Nicht falsch. Erwerb = Erlangen Führen = Ausüben Dazu die Definition in der WaffVwV lesen und dann wird das klar.
  23. Indem ich sie in meiner Wohnung erwerbe. ... oder auf einem Schießstand. ... oder bei jemand anderen zu hause.
  24. Meine WBK kam damals als ganz normaler Brief mit Citipost an meine Adresse. Meine Freundin hatte den Brief geöffnet. Warum dürfte sie dann nicht auch die WBK wieder mitnehmen? Dann müsste der SB ja auch die WBK per Eigenhändig verschicken... Hat sich leider eh erledigt, da das Amt berufsfreundliche Öffnungszeiten von 9-12 hat. Also wird erst morgen eingetragen...
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