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J.D.

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  1. An und für sich ein guter Punkt. Das Problem sind allerdings im Zweifel Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Deine Behörde sitzt nicht mit draußen an und kontrolliert, womit du weidwerkst. Da muß dich nur ein roboterhafter Cop auf dem Weg vom/zum Revier mal anhalten, und du hast eine ganz, ganz ernste Anzeige am Hals, auch ohne die Mitwirkung von jemanden bei deinem LRA.
  2. Ich habe die vergangenen Wochen damit zugebracht, meine unmittelbar benachbarten Hegeringe (die aufgrund der abgeordnetentechnisch "privilegierten" Stellung meiner Region für eine Aktion in Sachen Leipzig & BJagdG geradezu prädestiniert wären) zu einer sehr bescheidenen Form des politischen Aktivismus zu motivieren, die keinen weder besondere Zeit noch Mühe gekostet hätte. Ich glaube mittlerweile, daß man eher eine Ansammlung loser Steine zum eigenständigen Bau einer Pyramide bewegt als den deutschen Jäger zur eigenverantwortlichen Vertretung seiner Interessen.
  3. Föderalismusreform 2006. BJagdG ist Rahmengesetz. Baden-Württemberg hat es mit der Aufhebung der Zwei-Schuß-Begrenzungsregel bei HA für anerkannte Nachsuchengespanne so halb und ungefähr bereits vorgemacht. Analoge Regelungen könnte man nach Leipzig in jedem Bundesland jederzeit zwecks provisorischer Bereinigung der Situation bis zur Änderung BJagdG treffen. Wenn man denn wollte.
  4. Die suchen also erstmal wiggle room.
  5. Ist bereits bekannt, ob die Betroffenen in den Widerspruch gehen bzw. den Klageweg beschreiten werden? Das FWR sollte von solchen Vorgängen umgehend unterrichtet werden.
  6. Niemand kann diese Länder zwingen, irgendeine Richtlinie in Gesetzesform zu gießen. Von daher können die das ganz entspannt sehen. Wieviele Länder haben gleich nochmal das geforderte zentrale Feuerwaffenregister eingeführt? Eben.
  7. Aus welchem Grund sollte man die ausnehmen?
  8. Das wäre nur dann entscheidend, wenn man realistischerweise davon ausgehen könnte, daß diese Mordopfer in einem hypothetischen Universum, in dem niemals Schußwaffen gleich welcher Art erfunden worden wären, noch am Leben wären. Was man natürlich nicht kann. "Legalität" und "Illegalität" sind zwei von der Gegenseite erfundene artifizielle Attribute, mit der die bang zitternden Schießbuben in Hypnose gehalten werden können, während in Wahrheit jederzeit auf kurzen Zuruf hin der Zustand einer Waffe geändert werden kann (die Besitzer von PSM, .338- und .50 BMG-HA, Pumpen ohne Hinterschaft usw. können davon bekanntermaßen Arien singen) - wären ab morgen alle HA für Private "illegal", nützt es dem AR-Besitzer von heute herzlich wenig, auf der ehemaligen "Legalität" seines Schießeisens herumzureiten.
  9. @dkp3011 Unbekannt. Die Novelle BJagdG kommt mit einiger Wahrscheinlichkeit nun doch erst 2017. Der DJV selbst sprach kürzlich irgendwo von "Ende des Jahres". Was auch sein Gutes hat, denn die bis dato vorliegende Novelle hat auch ohne HA-Kram genug Potential für neue Katastrophen. Zumindest einige der schlimmsten Grobheiten wird man hoffentlich mildern können.
  10. Tja, das frage ich mich eben auch. Wirklich. Wer hat den Nutzen? Ich kann auch nach dem x-ten Male vorsätzlich voreingenommenen Lesens der zitierten Äußerungen keinerlei Anzeichen dafür erkennen, daß der Betreffende Waffen und Munition mißbräuchlich einsetzen wollte. Oder andere dazu aufgefordert hat. Wer das behauptet, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, resultatorientiert zu denken. Als Rechtfertigungsversuch hierzu wäre dann nur noch so etwas wie "Der anzunehmende Mißbrauch ist im Halbschatten der getätigten Äußerungen, die überdies in ihrem Gesamtzusammenhang und nicht jeweils einzeln für sich zu betrachten sind, zu suchen" als letzte Option offen.
  11. Also so viele gleichbenamte Sowjets gab es auch unter Hammer und Sichel nicht.
  12. Ich glaube ja, daß wir das Zeitalter des von dir umrissenen Legalitätsburgfriedens seit dem 18.11.2015 hinter uns gelassen haben. Alles wird gegen uns verwendet. Von daher schadete es uns eher, wenn wir jetzt nicht all in gingen.
  13. Solange Waffenbesitzer weiter so pathetisch auf die "Legalität" ihrer Instrumente pochen (die kontinuierliche Umerziehung auf diesem Sektor seit 1919ff. und insbesondere 1972ff. hat hier unglücklicherweise hervorragend funktioniert), kann rhetorisch nicht auch nur der klitzekleinste Blumentopf gewonnen werden. Das einzige Problem waren, sind und bleiben Täter. Was ein Pech, daß man die nicht einfach per Gesetz "verbieten" kann.
  14. Selbst wenn man die Äußerungen des Betroffenen zum Aufruf zur allgemeinen Bewaffnung verstünde - Was konkret wäre daran im Hinblick auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bedenklich?
  15. Ich bin mir immer noch uneins, ob die positiven Aspekte hier nicht vielleicht doch überwiegen. Mao Zedong sprach schließlich auch davon, daß die systemimmanenten Widersprüche auf die Spitze getrieben werden müßten...
  16. Das ist bereits jenseits von Absurd. Können dann Akteuren der FvLW oder der GRA ihre WBKen widerrufen werden, weil sie für ein liberaleres WaffG oder gar dessen Abschaffung werben? Der Mann sollte dringend den Klageweg beschreiten.
  17. Auf die schiere Existenz der verschiedenen Fraktionen innerhalb der Ausschüsse hatte ich zwischenzeitlich insofern gehofft, als dadurch ein ergebnisloser Death in committee hätte erfolgen können. Niemand hätte sich in dem von mir erhofften, hoffnungslos verfahrenen Deadlock auf irgendwas einigen können, und der Kommissionsvorschlag wäre ohne nochmal aufzutauchen einfach sanft entschlafen.
  18. @Obermaat: Gedenkst Du, etwas wegen des fehlenden Pistoleneintrags zu unternehmen? Einen Antrag einfach nicht bearbeiten so ganz ohne rechtsmittelfähigen Bescheid ist ja nun auch nicht in Ordnung.
  19. GB wird selbst im Falle eines "Ja" zum BREXIT nicht am nächsten Tag aus der Union ausgeschieden sein. Da wird dann erst irgendein Prozeß anlaufen müssen, den heute noch gar keiner kennt, und der wohl aber über viele Monate, wenn nicht JAHRE abgerollt wird. Und berauschend war Frau Fords Gegenentwurf nun wahrlich auch nicht.
  20. Anders als die FDP-Fraktion ausweislich des verlinkten Schriftstückes glaubt, fordern sie in ihrem Antrag, der seit 07.03. höchstrichterlich abgesegneten "Zwei Schuß"-Zusatzeintrag in den Jäger-WBKs nun auch den Servus des Gesetzgebers zuteil werden zu lassen. Und nicht etwa die Wiederherstellung des status quo prä-Leipzig. Es ist zum Haareraufen. @MarkF - Ja, das überflüssigerweise auch noch mit dazu. Wozu bezahlt man bei den LJVen eigentlich Justiziare.
  21. Die ersten Anwaltsrechnungen i.H.v. knapp über 24.000,- € wurden ja bereits über das von der GRA geführte Konto beglichen. An welcher Stelle sollen da noch irgendwelche immateriellen finanziellen Zusagen der Verbände zum Tragen kommen?
  22. Hier nochmals festgehalten: Am kommenden Donnerstag, den 28.04., findet im Bundesinnenministerium eine Sondersitzung zum Thema "Jäger und HA" statt. Teilnehmer: Referenten der Länderinnenminsterien, der obersten Jagdbehörden, BKA, DJV und "weiterer [...] Behörden".
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