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J.D.

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  1. Feigheit vor dem Feind, was. Das liest sich leider im Protokoll völlig anders. Der Thread ist jetzt mit den übrigen themenbezogenen Beiträgen aus dem Brüssel-Faden konsolidiert worden, alles was hierhergehört, wurde auch hierhergeschoben.
  2. Das alles hat mit legaler Ausfuhr ungefähr so viel zu tun wie Ausdruckstanz mit anständiger Schulbildung. Der von Dir hier beschriebene Prozeß existiert schlichtweg nicht. Ich wiederhole mich, aber ATF kann überhaupt keine "Genehmigungen" ausstellen, weil die für Exportangelegenheiten nur bei NFA items als Mitzeichnende beteiligt sind. Deutsche Einfuhrgenehmigungen interessieren übrigens auch beim (zuständigen) State Department im Zweifelsfall niemanden, obwohl es (in Abhängigkeit vom Sachbearbeiter) zu einer zügigeren Bearbeitung des Exportantrags kommen kann, wenn man eine solche (übersetzt) beifügt. Und für den Threadstarter ist das ohnehin nicht relevant, weil in Deutschland niemand für einen frei verkäuflichen Gegenstand wie ein Griffstück eine solche ausstellen kann. Daß du mit einer gültigen Jagdkarte in den USA Munition legal erwerben kannst, trifft zu, bloß hat auch hier ATF nirgends etwas zu genehmigen oder "zuzustimmen". Die Munition, sofern nicht verbraucht, darf nur über einen für den Export lizenzierten FFL die Staaten verlassen, andernfalls drohen bei Erwischtwerden zwischen fünf bis zehn Jahren Knast. Und die kriege ich hierzulande nicht, wenn ich die Lichtanlage vor dem Losfahren nicht überprüft habe. Dein Vabanquespiel ist (buchstäblich) von einem ganz anderen Kaliber.
  3. ITAR sowieso, da definitiv Anbauteil für eine Feuerwaffe. Da Dein Griff aber (ob aus Holz oder Plaste ist irrelevant) für eine Maschinenwaffe bestimmt ist, kommt dafür noch nicht einmal mehr das vereinfachte Exportverfahren für Mindermengen via AES infrage. In Zahlen bedeutet das: 250 US$ für die Exportlizenz (ohne Erfolgsgarantie), paar Hunderter für den lizenzierten FFL, dazu üblicherweise air freight (ab 3-400 US$, es sei denn, Du kannst es mit viel Glück via UPS drehen, dann so 150 US$) plus 19% Mwst plus 3.x% Drittlandzollgebühr, da kommt schnell was für ein blödes 25 US$-Teil zusammen. Selbst amazon-Pakete werden an den exit ports geöffnet. Kenne wenigstens einen Fall, wo der Kram dann vom Zoll einbehalten wurde.
  4. Du hast bislang null relevante Beiträge zum Thema geliefert, insofern kann von einer "Diskussion" mit mir auch nicht die Rede sein. Ich hingegen habe wiederholt umfassende (und vor allem korrekte) Informationen auf Basis bestehender (und hier verlinkter) U.S.-Gesetze geliefert. Wie seriös Dein bisheriges Auftreten hier im Thread v.a. in Verbindung mit dem anschließenden Verweis auf geheimnisvolle Hinweise via PN ist, darf die geneigte Leserschaft für sich selbst beurteilen. EDIT: Und nein, ich bin kein Händler oder sonstwie kommerziell an der Angelegenheit interessiert. Mir wäre ein Ende der sinnlosen U.S.-Exportkontrollen eher vorgestern als heute lieber.
  5. Das wiederum wollte ich mit meinem obigen Post nicht zum Ausdruck bringen.
  6. Seufz. Greg, das Procedere auf deutscher Seite steht hier nicht in Zweifel. Daß man für erlaubnispflichtige Waffen und Munition eine Einfuhrerlaubnis braucht, dürfte hier hinreichend bekannt sein. Was Du hingegen über die Ausfuhr aus den USA hier von Dir gibst, ist, mit Verlaub, hanebüchen. Zitiere doch mal bitte die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer man aus den USA für den "Eigengebrauch" im Gegensatz zu "Handel" ohne die üblichen AECA/ITAR-Beschränkungen USML-relevante Artikel exportieren darf. Es interessiert in den USA dabei keine Sau, ob Du eine deutsche WBK, einen Jagdschein oder sonstwas Dein Eigen nennst. AECA/ITAR gilt für alle - Gewerbliche, Private, Jäger, Nichtjäger, etc. Diese Monstrosität von einem Gesetzeswerk beschränkt sich dabei noch nicht einmal auf Waffen. Schon mal versucht, an ITAR-freie FPGA für die Raumfahrt zu kommen? Den grabschenden TSA-Drohnen, denen Du Deinen MFD im Handgepäck beim Einchecken in den USA zeigst, ist das übrigens egal, weil AECA/ITAR-Compliance (und Exportkontrollen generell) schlichtweg nicht in deren Aufgabenbereich fallen. Wenn mich hingegen anschließend im Terminalbereich ein CBP-Officer auffordern sollte, mal mein Handgepäck vorzuzeigen, würde mir schon ganz anders. Übrigens: ATF exekutiert die Waffengesetze des Bundes im Inland. Was eine US-Jagderlaubnis (die übrigens nur die Bundesstaaten jeweils für sich und nicht der Bund ausstellen können) mit all dem zu tun haben soll, würde mich stark interessieren. ATF widerspricht ferner Deinen hier geäußerten Thesen und verweist (mangels Zuständigkeit, abgesehen von NFA-Ware) auf die Departments of State sowie Commerce. Das kann klappen, muß aber nicht. Wie gesagt, jeder spielt russisch Roulette so gut er kann. Wer gesteigerten Wert darauf legt, auch in Zukunft komplikationslos in die USA einreisen zu können, überlegt sich das zweimal. Hinweis: So ein Paket trägt dann zwar "irgendeinen" Absender, hat aber nach wie vor einen i.d.R. eindeutig identifizierbaren Empfänger...
  7. Jo. Das Gericht hat gesagt, was das Gesetz bedeutet, und das ist nun einmal ebendie erwähnte gültige Fassung. Daß alle anderen es 40 Jahre lang falsch gemacht haben, dafür kann ja der 6. Senat nix.
  8. Ja nur deswegen. Wenn da Hinz und Kunz in der ganzen Republik meinen Bestand rechtswidrig abfragen... Wird mal wieder Zeit für eine Selbstauskunft.
  9. Mail an die GRA wegen der Gantzer-Sache ist raus - vielen Dank an Dich, Empty8sh, für das Auffinden dieses etwas obskuren Dokuments. War halt vor nunmehr fast fünf Monaten. Für die, die's nicht überflogen haben: In der benannten Drucksache wollte die Bayern-SPD via Dringlichkeitsantrag ihre mustergültige Verbundenheit mit den Genossen der Brüsseler Kommission demonstrieren. Halbautomaten bloß schnell fort, nix Internet usw. Gleichzeitig sprach sie sich gegen die befristeten Erlaubnisse und medizinischen Tests aus. Als ob das auch nur irgendeine Sau interessiert. Erinnert mich an die BaWü-FDP, die als Wahlkampfgag die ständig schwebende Hausdurchsuchung für unsereiner künftig gebührenfrei durchführen lassen wollte. Special kind of stupid.
  10. Die ersten Anwaltsrechnungen i.H.v. knapp über 24.000,- € wurden ja bereits über das von der GRA geführte Konto beglichen. An welcher Stelle sollen da noch irgendwelche immateriellen finanziellen Zusagen der Verbände zum Tragen kommen?
  11. Hier nochmals festgehalten: Am kommenden Donnerstag, den 28.04., findet im Bundesinnenministerium eine Sondersitzung zum Thema "Jäger und HA" statt. Teilnehmer: Referenten der Länderinnenminsterien, der obersten Jagdbehörden, BKA, DJV und "weiterer [...] Behörden".
  12. Vielleicht wirkt in Zukunft auch jemand engagiert darauf hin, daß diese Voodoo-artigen Verbote aus dem WaffG gestrichen werden. Dann braucht es auch keine absurden Konstruktionen mit automatisch sichernden Klappschäften.
  13. *hüstel* Thema des Fadens beachten... *krächz* Danke.
  14. Ja. Ich z.B. habe mit Leichtigkeit, ohne Planung und ohne Überredungskunst eine Handvoll Nichtwaffenbesitzer dazu bewegen zu können, zwei- und in einem Fall auch dreistellige Summen zu geben. Eine große Zahl von Leute sind bereit, ihr Geld (und zwar viel!) für sehr konkrete Maßnahmen, die ihnen sympathisch sind, auszugeben. Die kennen vielleicht den Unterschied zwischen einer Kipplaufbüchse und einer SLB nicht, aber Sätze wie "Der Staat will uns die Waffen wegnehmen" gehen ins Ohr. Kurze Kommunikationswege via Internet tun ein Übriges. Mit so etwas können naturgemäß die althergebrachten Verbandsstrukturen nicht konkurrieren.
  15. Man braucht gar nicht zu klagen (da müßte man überhaupt erstmal wissen wer gegen wen und auf welcher Grundlage), aber glaubwürdig damit drohen zu können, wäre ja auch schon eine feine Sache. Eine Sammlung für diesen Zweck hielte ich für sinnvoll.
  16. Unterforum "Allgemein" wäre dafür wohl am geeignetsten. Mich interessiert die Materie übrigens.
  17. Ich habe sogar einige Nichtwaffenbesitzer zu Spenden animieren können.
  18. Tjo, nur wer schreibt, der bleibt. Wußten schon die antiken Sumerer.
  19. @inst200: Genau um diese Fragen zu klären, bedürfte es eben deutlich mehr als nur der beiden Zweiseiter. Ich als Informatiker bin z.B. null qualifiziert, darauf irgendeine taugliche Antwort zu geben. Ich kenne auch die relevante juristische Fachliteratur nicht, und selbst wenn, würde ich sie nicht hineichend genau verstehen. Die beiden verlinkten Schreiben kann man zunächst natürlich dazu verwenden, uns gegenüber aufgeschlossenen MdEP mit mehr und besserer Munition für Gespräche mit Parlamentskollegen der Marken "Wackelkandidat" oder "gleichgültiger Dilettant" zu versorgen. Denn wer sich für die Tugenden dieser unserer ersten Menschenpflicht schon nicht erwärmen kann und auch sonst nix über Schießeisen weiß, wird vielleicht immerhin bei der Aussicht auf Prozeßlawinen und schlechter Presse über stümperhafte Parlamentarierpossen hellhörig. Im Klartext: Den grundsätzlich aufgeschlossenen Abgeordneten in Brüssel (empty8ish's Liste der deutschen Parlamentarier hier) die beiden Dokumente zukommen lassen mit einer kurzen (max. vier, fünf Sätze) Inhaltsangabe und dem sich anschließenden Hinweis, daß man über juristische Formalitäten bislang desinteressierte Abgeordnetenkollegen vielleicht erreichen könnte. Es ist sogar entfernt möglich, daß der ein oder andere SPDler unter den Schwatzbudeninsass..., äh, Parlamentariern auf Kenntnisnahme der angehängten PDF hin ins Nachdenken kommt. == TRENNUNG == Der Nutzen eines umfassenderen hypothetischen Rechtsgutachten wie angesprochen wäre aber noch ein anderer - mit so einem in der Hand ließen sich gezielt, unauffällig und sozusagen auf dem kleinen Dienstweg die für die Materie zuständigen Ministerialbeamten ansprechen (und zwar von den richtigen Leuten - NICHT als Mailbombenteppich von der "Basis"!). Ich wundere mich offen gesagt etwas, daß ProLegal bzw. Prof. Degenhart den Brief direkt an de Maizière gesandt haben. Kann es wirklich sein, daß man dort so naiv war? Minister treffen Entscheidungen nun einmal fußend auf den Ratschlägen und Einschätzungen ihrer Fachbeamten und sind ansonsten mit der Vertretung des Ressorts nach außen (Öffentlichkeit, Parlament und Kabinettskollegen) betraut - das, und nichts anderes ist deren Hauptaufgabe. Wenn hingegen von den Ministerialreferenten oder Staatssekretären Warnungen kämen, daß man sich juristisch in Teufels Küche begäbe, möglicherweise sogar verbunden mit schlechter Publicity in Zeiten immer größer werdender Europaskepsis bei "den Määänschen da draußen im Land"... (Copyright A.M./Hasso; nichts; nichts fürchten Minister mehr als schlechte Publicity!)
  20. Man muß dazu nicht einmal aktiv juristisch anfechten. Eine glaubwürdige Drohung wäre schon genug. Beispielsweise in Form eines ausführlichen Rechtsgutachten von jemandem, der von der Materie (Staatsrecht, Europarecht in Zshg. mit Waffen-/Verwaltungsrecht) auch etwas versteht. Ich verweise im Anhang auf zwei Dokumente, die ich bislang dazu auftreiben konnte. Einmal wäre da der besser bekannte Beschluß des Bundesrates vom November 2013: Die EU hat keinerlei Kompetenz, via "Handelsharmonisierung im Binnenmarkt" das Waffenrecht der Mitgliedsstaaten zu diktieren war da die Kernaussage. Zum anderen hat Prof. Dr. Christoph Degenhart, seines Zeichens Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig diesen Januar erst im Auftrag von ProLegal einen offenen Brief an den Bundesminister des Inneren mit seiner Fachmeinung bezüglich der aktuellen Kommissionspläne geschickt. Er kommt darin im Wesentlichen zu den gleichen Schlüssen wie der BR in 11/2013. Leider wurde es bislang versäumt, diese beiden Äußerungen entsprechend wirksam zu vermarkten. Ein umfangreicheres (und sehr teures) Gutachten über den Kommissionsentwurf von einer auf das Sachgebiet spezialisierten Kanzlei und/oder einem aus universitär verankerten Juristen bestehenden, äh, Kombinat anfertigen zu lassen, wäre natürlich potentiell noch nützlicher. Vor allem, wenn man die Ergebnisse einer solchen Studie PR-technisch einigermaßen geschickt bekannt machen würde. Prof. Degenharts Schreiben dürfte außer dem Poststellenmenschen im BMI bislang niemandem sonst groß aufgefallen sein, was schade ist. Bundesrat Drucksache 732-13(B) - 29.11.2013.pdf Offener Brief Prof. Degenhart EU-Waffenrichtlinie.pdf
  21. Wenn ich am Trapstand stehe, und um mich herum ist der Wald, über mir der blaue Himmel, die lustigen lokalen Schießopas links und rechts meine Rottennachbarn, die Scheibe fliegt, ich gehe hoch, der Schuß ruckt kurz, und die Splitter stieben danach auseinander, dann bin ich ganz in meiner Mitte. Gibt nichts Entspannenderes, Erdenderes nach zwei Tagen Critical Design Review im Job. Gräm' Dich nicht wegen Deiner deutschen Besucher. Die haben nun mal zu 80% in den Genen, daß sie allen anderen die Welt erklären können und müssen.
  22. Plus, jede blöde Hülsenbrücke und jeder upper/lower und jedes weißfertige Gehäuse würden damit über Nacht wesentliche Waffenteile.
  23. Schon. Auf dem direkt umlaufenden Ring des Staatswappens innen. Sieht man auf dem Bild nicht so gut. Das große drumherum ist dann nochmal Eichenlaub.
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