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WOF

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  1. Der Gesetzgeber meint es genau so und ziemlich ernst. Dass da nicht viel Verstand im Einsatz war ist eine ganz andere Geschichte. Aber das widerholt sich ja gerade.
  2. Du darfst zuhause damit herumlaufen, kein Problem. Wenn du allerdings nachts überfallen wirst musst du die Fachkraft für Eigentumsübertragung auf 1 Reker Abstand halten und um einen kurzen Aufschub bitten bis du die Waffe hervorgeholt hast.
  3. Seit der Gesetzgeber das spezifiziert hat (2018) nicht mehr.
  4. Nein. Führen ist außerhalb der Wohnung Wenn du schläfst hast du keine Kontrolle => wegschließen. Wenn du weggehst hast du keine Kontrolle => wegschließen. Sogar wenn du dich in einem anderen Raum aufhältst hast du keine Kontrolle => wegschließen.
  5. Definiere "erforderliche Vorkehrung" ... Im übrigen ist es durch den Gesetzgeber in der AWaffV spezifiziert.
  6. Quatsch! Zugriff verwehren bedeutet nicht im Atombunker sondern nicht einfach zugreifbar. Jedes verschlossene Behältnis reicht aus.
  7. Weil es im Gesetz steht!
  8. Leider nicht. Seit 2018 gilt wegschließen!
  9. Ja, das trifft es.
  10. Getrennt von Munition bedeutet in diesem Fall ausserhalb der Waffe. Darf im gleichen Schrank liegen. Tresor ist auch nicht nötig, ein einfacher Kleiderschrank reicht völlig aus, nur einen Schlüssel muss er haben (nicht stecken lassen).
  11. Alles richtig. Nur schert sich doch kein Mützenträger darum was geltendes Recht ist. Solange man diese Büttel nicht für Ihr Tun belangen kann wird sich das auch nicht ändern.
  12. Die machen sich Ihre Regeln mal wieder selbst.
  13. Verwechselst du da nicht etwas. Irgendwie habe ich Bananen im Sinn...
  14. Oder gar Polizist?
  15. Habe ich nicht mitbekommen. Hast du mal einen Link?
  16. Ein verschlossenes Behältnis reicht aus. Material ist egal.
  17. Die Frage stellt sich mir nicht. Mir stellt sich die Frage wieso jemand den Abzug auslöst.
  18. Wer immer noch glaubt daß man Sicherheit herstellen könnte ist zum Umgang mit Waffen nicht geeignet.
  19. Genau das wird doch in deutschen Schützenhäusern durch die Technik des "Sicherheit herstellen" gemacht. Solange der Unsinn nicht aufhört wird es immer wieder Unfälle dieser Art geben.
  20. Das kann n einer Filiale funktionieren, bei der Zentrale landet man auf einem Band. Nach 20 Min. wird die Verbindung abgebrochen. Durchkommen ist so wahrscheinlich wie 6 Richtige im Lotto.
  21. OK, ich schäme mich und korrigiere zu FWW
  22. Neben Vorsatz bezüglich der Tathandlung muss der Täter Nachteilszufügungsabsicht aufweisen. Daran wird es wohl scheitern. Und die StA in Würzburg stellt das zweifelsfrei umgehend ein. Besser wäre eine Klage auf Herausgabe. Die macht FFW Arbeit und kostet Geld ...
  23. Und du meinst er würde das verstehen?
  24. Auch die "alte Eidgenossenschaft" seit 1291 war weitgehend autark und hat sich wenig um das Reich geschert. Die Kantone erhielten bereits ab 1218 die Reichsunmittelbarkeit - was einer Autonomie gleichkommt.
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