Zum Inhalt springen

WOF

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    9.560
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von WOF

  1. Der T800 hat eine Schrotflinte benutzt, muss also verboten werden.
  2. Wenn die Regel greift ist der Wert nicht mehr mehrere 10.000 Euro sondern Null!
  3. Dresden stattet sogar seine Ordnungshüter damit aus... https://www.welt.de/politik/deutschland/article187334582/Dortmund-stattet-Ordnungsdienstmitarbeiter-mit-Schlagstoecken-aus.html (vorletzter Absatz)
  4. Doch, das geht. Man steckt diese Kampfsportler halt in eine geschlossene Anstalt. Wäre auch nicht das erste Mal.
  5. Dazu passt dann das Niemöller-Zitat. Wie viele Ankündigungen dieser Art hat es schon gegeben? Wurde jemals auch nur eine einzige gehalten? Nein!
  6. Nein. Nicht nach der Definition im AffG.
  7. Beim schieben? Im Ernst: Die Aufbewahrungskontrolle für Parfümzerstäuber gibt es (noch) nicht. Man fällt nur unangenehm auf wenn etwas passiert oder bei einer Hausdurchsuchung. Dann ist der Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften (OWi) aber eher weniger interessant - es sei denn es wird nichts gefunden. Dann bekommt man wegen so einem Blödsinn gerne die Kosten der Veranstaltung aufgebrummt.
  8. Ja, häufig ist das so. Da der Gesetzgeber allerdings in seiner unermesslichen Weisheit definiert hat dass ein abschließbares Behältnis ausreichend ist wird die Situation im blödesten Fall sogar mal besser. Die Änderung als Solche ist trotzdem eine völlig unnötige und willkürliche Gängelei.
  9. Es gib ja doch noch Richter mit Verstand. Chapeau!
  10. Der Gesetzgeber meint es genau so und ziemlich ernst. Dass da nicht viel Verstand im Einsatz war ist eine ganz andere Geschichte. Aber das widerholt sich ja gerade.
  11. Du darfst zuhause damit herumlaufen, kein Problem. Wenn du allerdings nachts überfallen wirst musst du die Fachkraft für Eigentumsübertragung auf 1 Reker Abstand halten und um einen kurzen Aufschub bitten bis du die Waffe hervorgeholt hast.
  12. Seit der Gesetzgeber das spezifiziert hat (2018) nicht mehr.
  13. Nein. Führen ist außerhalb der Wohnung Wenn du schläfst hast du keine Kontrolle => wegschließen. Wenn du weggehst hast du keine Kontrolle => wegschließen. Sogar wenn du dich in einem anderen Raum aufhältst hast du keine Kontrolle => wegschließen.
  14. Definiere "erforderliche Vorkehrung" ... Im übrigen ist es durch den Gesetzgeber in der AWaffV spezifiziert.
  15. Quatsch! Zugriff verwehren bedeutet nicht im Atombunker sondern nicht einfach zugreifbar. Jedes verschlossene Behältnis reicht aus.
  16. Weil es im Gesetz steht!
  17. Leider nicht. Seit 2018 gilt wegschließen!
  18. Ja, das trifft es.
  19. Getrennt von Munition bedeutet in diesem Fall ausserhalb der Waffe. Darf im gleichen Schrank liegen. Tresor ist auch nicht nötig, ein einfacher Kleiderschrank reicht völlig aus, nur einen Schlüssel muss er haben (nicht stecken lassen).
  20. Alles richtig. Nur schert sich doch kein Mützenträger darum was geltendes Recht ist. Solange man diese Büttel nicht für Ihr Tun belangen kann wird sich das auch nicht ändern.
  21. Die machen sich Ihre Regeln mal wieder selbst.
  22. Verwechselst du da nicht etwas. Irgendwie habe ich Bananen im Sinn...
  23. Oder gar Polizist?
  24. Habe ich nicht mitbekommen. Hast du mal einen Link?
  25. Ein verschlossenes Behältnis reicht aus. Material ist egal.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.