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WOF

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  1. Es ist fast immer so daß Unterstellungen was Andere so alles im Sinn haben könnten auf der eigenen Vorstellung beruhen.
  2. Wenn man die Freibeträge nutzt kommt man damit schon weit...
  3. Ich denke nicht daß die 2-teiligkeit das Problem macht. Mit den Ausstoßen hätte ich aber auch kein Problem. Das geht mit einen langen Durchtreiber schneller als aufschrauben. Und ein ZH-Setzer ist auch preiswert. Wenn man es richtig auslegt ist es nur eine Patronenhülse.
  4. Ich weis nicht genau wie die gearbeitet sind. Wenn nur gerade so eine Kugel hineinpasst nicht, sonst schon. Darüber hinaus besteht eine Zulassungspflicht lt. § 7 BeschG.
  5. Solche Patronen sind waffenrechtlich relevant sobald Sie dem Geschoß eine Führung bieten. Ab 1,5-fachem Kaliber Führungsläge sind Sie erlaubnispflichtig.
  6. *Räusper* Der Staat hat diese Messer an die Soldaten ausgegeben!
  7. Die Soldaten waren im Zug auf der Heimreise. Praktisch alle wurden beanzeigt.
  8. Gab es da nicht mal ein ganzes Battalion Soldaten denen Ihr dienstliches Taschenmesser abgenommen wurde (incl. Anzeige latürnich)...
  9. Werde doch Mitglied bei den Pfadfindern. Die tragen immer ein Fahrtenmesser zur Brauchtumspflege.
  10. Das Schriftsatz an das Gericht soll aber nicht den Mandanten beeindrucken. Das versuchen nur ganz schlechte Anwälte; wobei die es oft einfach nicht besser können. Dafür ist es eh zu spät bzw. egal, das Mandat ist ja erteilt. Kann man zwar auch beenden, die Rechnung kommt trotzdem...
  11. Gab es doch bei dhd24. Ist aber eingestellt. Und warum wohl?
  12. Ich Schriftsätzen die an das Gericht gehen fangen Anwälte immer dann das Schwafeln an wenn Sie eine eher aussichtslose Position vertreten müssen. Der das Recht auf seiner Seite hat formuliert das kurz und trocken. Anders ist die Situation wenn man rechtliche Zusammenhänge einem Laien (auch dem Mandanten) erklären muss. Das kann schon mal länger dauern...
  13. Das verlangt doch niemand. Hast du den Thread überhaupt gelesen?
  14. Man würde damit ja auf Gebühren verzichten. Das will man natürlich nicht!
  15. Das habe ich nie bestritten. Ging mehr um die Art der Diskussion.
  16. Wenn jemand anderweitig verkauft ist das sogar verständlich. Aber auf bloßen Verdacht hin dem Verkäufer zu schaden geht natürlich so nicht. Auch eGun muss geschlossene Verträge ein- halten.
  17. Super! Wie kommt es dazu?
  18. Ich würde die auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. So nach Gutsherrenart zu verfahren geht einfach gar nicht.
  19. Wenn du die Fragestellung nicht gelesen hast scheint dieses Problem eher bei dir zu liegen. Auf die Auktion um die es ging waren bereits Gebote abgegeben.
  20. Du hast noch nicht viel Erfahrung mit eGun nicht? Wenn ein Gebot drauf ist kannst du nicht mehr löschen. Die Anfrage löst regelmäßig eine Sperre aus.
  21. Ich bin dann mal gespannt ...
  22. Dazu musst du die Auktion editieren. Genau daß haben die ja mit der Sperre unterbunden.
  23. Ja. Du kannst nur versuchen mit denen zu kommunizieren. Ein Bild vom beschädigten Messer könnte helfen, die halten solche Angaben immer für einen Vorwand. Eine Antwort kann aber durchaus mehrere Tage dauern...
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