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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. Eine Aktion für die Medien - sonst nix.
  2. Er plappert doch nur nach was sonst die Cops so erzählen. Aber jetzt wo die das selber nutzen wird alles anders
  3. Doch! An so einer schxx. Makarov hab ich mich mal geschniten weil die Russen den Schlitten nicht mal entgraten. ?
  4. jeder halbwegs gescheite Stift eines Metallberufes im 2 Lehrjahr baut dir jede Schußwaffe die du haben willst. Da ist ja nun keine Raketentechnik dran.
  5. Es tut einfach nur weh ?
  6. und genau deshalb haben die Linksgrünen so leichtes Spiel.
  7. OK, wer kauft welchen Verlag auf?
  8. Der DSB reagiert erst wenn auch Lichtgewehre verboten werden.
  9. Ah jetzt ja ...
  10. Aber die sind doch gefährlich!
  11. Der T800 hat eine Schrotflinte benutzt, muss also verboten werden.
  12. Wenn die Regel greift ist der Wert nicht mehr mehrere 10.000 Euro sondern Null!
  13. Dresden stattet sogar seine Ordnungshüter damit aus... https://www.welt.de/politik/deutschland/article187334582/Dortmund-stattet-Ordnungsdienstmitarbeiter-mit-Schlagstoecken-aus.html (vorletzter Absatz)
  14. Doch, das geht. Man steckt diese Kampfsportler halt in eine geschlossene Anstalt. Wäre auch nicht das erste Mal.
  15. Dazu passt dann das Niemöller-Zitat. Wie viele Ankündigungen dieser Art hat es schon gegeben? Wurde jemals auch nur eine einzige gehalten? Nein!
  16. Nein. Nicht nach der Definition im AffG.
  17. Beim schieben? Im Ernst: Die Aufbewahrungskontrolle für Parfümzerstäuber gibt es (noch) nicht. Man fällt nur unangenehm auf wenn etwas passiert oder bei einer Hausdurchsuchung. Dann ist der Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften (OWi) aber eher weniger interessant - es sei denn es wird nichts gefunden. Dann bekommt man wegen so einem Blödsinn gerne die Kosten der Veranstaltung aufgebrummt.
  18. Ja, häufig ist das so. Da der Gesetzgeber allerdings in seiner unermesslichen Weisheit definiert hat dass ein abschließbares Behältnis ausreichend ist wird die Situation im blödesten Fall sogar mal besser. Die Änderung als Solche ist trotzdem eine völlig unnötige und willkürliche Gängelei.
  19. Es gib ja doch noch Richter mit Verstand. Chapeau!
  20. Der Gesetzgeber meint es genau so und ziemlich ernst. Dass da nicht viel Verstand im Einsatz war ist eine ganz andere Geschichte. Aber das widerholt sich ja gerade.
  21. Du darfst zuhause damit herumlaufen, kein Problem. Wenn du allerdings nachts überfallen wirst musst du die Fachkraft für Eigentumsübertragung auf 1 Reker Abstand halten und um einen kurzen Aufschub bitten bis du die Waffe hervorgeholt hast.
  22. Seit der Gesetzgeber das spezifiziert hat (2018) nicht mehr.
  23. Nein. Führen ist außerhalb der Wohnung Wenn du schläfst hast du keine Kontrolle => wegschließen. Wenn du weggehst hast du keine Kontrolle => wegschließen. Sogar wenn du dich in einem anderen Raum aufhältst hast du keine Kontrolle => wegschließen.
  24. Definiere "erforderliche Vorkehrung" ... Im übrigen ist es durch den Gesetzgeber in der AWaffV spezifiziert.
  25. Quatsch! Zugriff verwehren bedeutet nicht im Atombunker sondern nicht einfach zugreifbar. Jedes verschlossene Behältnis reicht aus.
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