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HBM

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  1. Bei Waffen ja, bei Munition nein (das wurde noch geändert, im "alten" Entwurf galt die Verschärfung für Waffen und Munition).
  2. Welche Zeitspanne würdest Du denn als Sachbearbeiter "akzeptieren" ohne noch mal nach zu fragen? Meiner Meinung nach, aber da kannst Du natürlich anderer Meinung sein, auch das akzeptiere ich, haben wir schon viel zu viele Regelungen, Fristen, Verordnungen, etc. im Waffenrecht (nicht nur da, aber darum geht es ja jetzt), kann ich auf eine Regelung bzgl. "Gültigkeit von Bedürfnisbescheinigungen" durch den Staat verzichten. Wenn Du, mit der Bedürfnisbescheinigung in der Tasche / im Schrank, erst mal acht Monate wartest, dann ist das halt Deine Entscheidung. Selbst würde ich das nicht so machen, schon alleine deshalb, da ich die Bescheinigung ansonsten bestimmt auch mal mehr als 12 Monate oder länger rumliegen lassen würde und das die Bescheinigung nicht unbeschränkt gilt, darüber sind wir uns doch einig, oder?
  3. Ich verstehe Deinen Ärger, aber wenns Dir um Zeit geht, dann hättest Du gleich für alle Bedürfnisse einen Voreintrag beantragt, denn das hätte Dir schon mal mindestens einen Weg / Brief zum Amt erspart. In dem Fall "8 Monate altes Bedürfnis" mit unklarer Sachlage zum Thema "vorhandener Schießstand" ist doch "bringen Sie eine aktuelle Bedürfnisbescheinigung" noch ganz o.K., finde ich zumindest, aber das kann natürlich jeder anders sehen. PS: Hab ich schon erwähnt, dass das Bedürfnisprinzip keinen Sinn macht oder zumindest, analog zu Österreich um "Waffe zum Selbstschutz" erweitert gehört? ;-)
  4. Siehe Beschreibung: " In Deutschland nur als Munitionsschrank verwendbar!"
  5. So wie bei allen Gesetzten, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt und dann ab dem Datum, dass im Gesetz genannt wird (falls im Gesetz kein Datum genannt wird, dann gelten glaube ich 14 Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, aber da bin ich mir nicht sicher, da das nicht oft vorkommt).
  6. Bin ich auch gespannt darauf, vor allem ob es bzgl. Erbschaft (Waffe in vorhandenem Schrank bisher "sicher", auch weiterhin "sicher") hoffentlich noch Änderungen zum Entwurf geben wird. Ansonsten sind gerade ältere Jäger bzw. deren Erben "die D****n" und das dann bei vielen Repetier-Langwaffen ist echt nervig. Auch "Spezialthemen" wie "gemeinsame Aufbewahrung" im Haushalt werden hoffentlich noch im Sinne der Nutzer klar gestellt.
  7. Unter https://www.google.de/search?q=rheinland+pfalz+jagdrecht+schalldämpfer&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=dRAaWe2kOMSV8Qf3joGgDw findet sich als erster Treffer https://www.jagdverband.de/content/schalldämpferregelung-rheinland-pfalz-gelockert und evtl. findest Du ja auch bzgl. Gebühren und andere Fragen noch weitere Infos von Jagdverband oder auch Gebührenordnungen, etc.. Du könntest dann ja einen Vergleich hier rein stellen, dann haben alle was davon.
  8. Ist mir schon klar, aber zum einen bin nicht ich betroffen, sondern heute Mittag hat dies ein anderer Schütze erwähnt und wir hatten dann darüber diskutiert und zum anderen wäre es eben, genau aus dem von Dir genannten Grund, schon interessant wie die Behörde dieses "Problem" (aus Sicht der Behörde in Weilheim) lösen möchte.
  9. Danke, hab hier noch ein Versa Pod (ist allerdings echt schwer das Teil, aber das SIG 751 ist ja auch kein Leichtgewicht). Unter http://www.sg550.de/index.php/cID/3/pID/c42_adapter-fuer-versa-pod.html kommt mir allerdings die Abbildung irgendwie nicht stimmig vor. Bei meinem 751 (schaut aus wie hier http://www.swissarms.ch/de/SG_751_Predslon_Rifle.html) gibt es vorne eine "Öse" in die das Versa Pod anders befestigt werden müsste. Beim Zweibein auf der Seite steht auch "incl. Pica-Adapter", alles irgendwie komisch. Muss mal bei meinem nächsten Besuch in Zürich bei ein paar Händlern fragen, die werden sowas ja wohl haben.
  10. War heute beim Schießen - was für ein Zufall ;-) - und dort wurde folgendes diskutiert: Im Landkreis Weilheim (Bayern) wird, lt. Aussage eines Schützen, bei Anschaffung einer neuen Waffe bzw. schon beim Antrag auf Voreintrag, ein 0er oder 1er Schrank gefordert. Wenn nicht vorhanden, kein Voreintrag. Mal abgesehen davon, dass nach dem aktuell veröffentlichten Entwurf für die Gesetzesänderung ein Bestandsschutz für "bisher durch den Erwerber genutzte Schränke" auch für neu erworbene Waffen gilt, finde ich dieses "wir halten uns schon mal an ein Gesetz, auch wenn es noch nicht verabschiedet ist" schon sehr frech. Kennt Ihr noch weitere solche Fälle bzw. könnt Ihr das Vorgehen bestätigen? PS: Was ich vergessen habe ist zu fragen, was gemacht wird, wenn man als Jäger bzw. auf Gelbe WBK eine Waffe kauft, den Erwerb anzeigt. Beim Voreintrag kann die Behörde ja auf "Zeit spielen", aber bei Erwerb aufgrund anderer Grundlage eher schwierig.
  11. Servus, suche ein Zweibein für mein SIG 751 da ich gerade festgestellt habe, das keines meiner (nicht gerade wenigen Zweibeine) passt. :-( Danke HBM
  12. Es geht um Verkauf durch Händler mit Erwerbsgrundlage Voreintrag, also z.B. Kurzwaffen für Jäger, Selbstlader/Kurzwaffen für Sportschützen, Schalldämpfer für Jäger, etc.. Es geht nicht um Langwaffen auf JJS für Jäger. Bzgl. Straftat bin ich mir nicht sicher, aber lies doch mal in oben verlinktem Gesetz nach, welchen Tatbestand ein Verstoß gegen §34 Ziff. 2 darstellt, dann bist Du und evtl. auch wir, wenn Du die Quelle verlinkst schlauer.
  13. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html
  14. Aber halt nicht gesetzeskonform bei einem Kauf von einem Händler. Der ist, zumindest lt. Gesetz, dazu verpflichtet die (auf Voreintrag, nicht auf Jagdschein, etc.) überlassene Waffe in die WBK ein zu tragen. Manche SB sehen das nicht gerne, manche meckern allerdings auch, wenn die Waffe nicht eingetragen wird. Manche SB tragen auch die Nummer der Waffe mit dem Voreintrag (wenn schon bekannt) mit ein - diese Variante ist mir am liebsten - aber es gibt hier viele verschiedene Vorgehensweisen, aber rechtlich richtig ist, dass der Händler die Waffe/Kurzwaffe/Schalldämpfer einträgt und nicht erst der SB.
  15. HBM

    Preiswerte IPSC Rifle Munition

    Und kleine Hände sind auch besser geeignet die "kleinen schmutzigen Teile" in einem AR-15-Verschluss zu reinigen. ;-)
  16. Ich glaube mich zu erinnern, dass in der Begründung zum Entwurf etwas bzgl. "das Thema 0/1er Schrank" wurde schon länger beschlossen, aber noch nicht umgesetzt weil ..., aber sicher bin ich mir da jetzt nicht, evtl. war das auch nur in einer Diskussion mit einem Bundestagsabgeordneten.
  17. Und er sprach davon, da S1/2 am ehesten als "Nachfolge-Norm" für "A" herhalten würden und 0/1 eben eine Verschärfung des Waffenrechts bzw. Erhöhung der Auflagen darstellt.
  18. Das war keine Empfehlung sondern der "aktuelle" (zumindest der letzte, der veröffentlicht wurde und den Abgeordneten zur 1. Lesung vorlag) Entwurf des Gesetzes. Da können jetzt kurzfristig Verbesserungen (z.B. Klarstellung bzgl. Nutzung durch Mitbenutzer der Schränke die evlt. schon oder später dazukommen - Frau, Mann, Kinder, etc.) aber auch Verschlechterungen (z.B. Nutzung nur für bereits vorhandene Waffen) kommen und über diese Änderungen (mal neutral formuliert) wird in 2. Lesung bzw. eher vorher in den Ausschüssen diskutiert.
  19. Ich würde "energisch widersprechen", macht sich besser. ;-) Hast Du evtl. einen Link zu einem Artikel, einem Bericht in einer Mediathek, etc. in der ein Vereinsvorstand und mehrere Mitglieder eines "IPSC-Vereins" (oder eines GK-Vereins) über andere Schießsport-Disziplinen "herziehen", denn vielleicht kenne ich ja "einige Nasen" und kann denen dann meine Meinung sagen. Es geht doch nicht darum ob man mit dem Hobby eines anderen selbst nichts anfangen kann. Ich mache ich mal über Leute lustig, die z.B. "Bierkrüge sammeln" oder "mit Piaffe und Passage durch die Bahn wechseln und darauf achten, dass das Plastron richtig sitzt" (hoffentlich hab ich jetzt alles richtig geschrieben), aber wenn es nicht gerade um falsche Pferdehaltung geht, dann kritisiere ich öffentlich keine Hobbys anderer, auch wenn ich damit nichts anfangen kann.
  20. HBM

    WBK Frage wegen dauer

    Der Jungjäger bekommt also seinen Jagdschein relativ pünktlich (oder geht es um den Jagdschein?) und dann kann er doch, zumindest Langwaffen erwerben. Wenn er dann den Erwerb innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde anzeigt ist es doch kein Problem, wenn er auf die WBK wartet, oder? Ich muss zwar nicht lange warten (bei meinem SB in Bayern dauert es halt "den Postweg" wenn ich nicht selbst vorbei fahre) aber natürlich habe ich die Erwerbsanzeige (eine Kopie davon) dabei, wenn ich die Waffe führe. Bin zwar noch nie kontrolliert worden bzw. bei den Kontrollen hat noch nie jemand nach Waffen gefragt, aber wieso sollte ich da lange diskutieren? Ich glaube nicht, dass die Polizei Lust auf Diskussionen bzgl. WaffG hat oder der Polizist kennt sich aus und dann ist es ja auch kein Problem. Der Sportschütze hat, bei Erwerb auf Gelbe WBK das gleiche Problem (oder eben keins) wie der Jäger und ja, im Bezug auf Kurzwaffen bzw. Schalldämpfer (halt nur bei Jägern) haben Sportschützen und Jäger ein Problem mit der langen Bearbeitungszeit. Im Moment hakts bei mir allerdings auch beim Thema Kurzwaffen, allerdings hat das mit der Lieferzeit vom Hersteller und nicht mit meinem (seit fast einem Jahr vorhandenen) Voreintrag zu tun. Wahrscheinlich muss ich jetzt den Voreintrag verlängern, nur weil eine Waffe über 1 Jahr Lieferzeit hat. :-(
  21. Wenn ers noch nicht hat, dann http://www.maglula.com/product/uplula-9mm-to-45acp/ Gibt es bei vielen Händlern bzw. Online-Shops in Deutschland.
  22. 1. Glaub mir, ich bin immer ehrlich. 2. Den Prozentsatz kann ich Dir nicht sagen, aber natürlich gibt es in allen Verbänden bzw. unter allen Gruppen von Menschen immer auch D****n, die nichts anderes als Ihre Einstellung "dulden" bzw. akzeptieren. Trotzdem, allerdings ist das meine Meinung und nicht empirisch erforscht, dass es unter den "reinen Großkaliberschützen" zwar viele gibt, die mit "Tradition, Trachten, Lichtgewehre und Luftpumpten" nicht konform gehen, aber da kommen dann Äußerungen wie "ist nichts für mich", "darauf habe ich keine Lust", "gibt mir nichts" oder "hatte ich jahrelang, aber GK macht mir mehr Spaß", etc.. Vielleicht liegt das daran, dass viele "gute" Schützen im GK-Bereich schon mal mit "Tradition, Trachten, Lichtgewehre (wohl eher weniger) und Luftpumpen" zu tun hatten bzw. diesen Sport / die Vereine kennen und daher eben für sich entschieden haben, dass GK mehr Spaß macht. Die Äußerungen im Beitrag zeigen halt, dass man "irgendein difuses Problem" mit IPSC hat ohne diesen Sport zu kennen und dann kommt statt "brauche ich nicht" ein "braucht niemand" und das ist das eigentliche Problem. 3. ja, allerdings siehe 2. gibt es, zumindest keine die ich kenne, GK-Schützen, die "Tradition, Trachten, Lichtgewehre und Luftpumpen" verbieten möchten bzw. diesen Themen "kritisch" gegenüber stehen. Bzw. nur in so weit kritisch, das man Fehlverhalten, z.B. Alkoholgenuss oder mangelnde Sicherheit, auch über den Tellerand hinaus kritisiert. Diese Problem des "nicht kennens" und daher pauschal mal ablehnen gibt es ja auch in anderen Bereichen. Nimm nur mal "schnelle Autos" oder besser noch "schnelle Motorräder". Viele Menschen, vor allem diejenigen die keinen Führerschein haben, sagen mal schnell "niemand braucht Autos mit 400 PS oder mehr" und eben nicht "ich brauche kein Auto". Daher wäre es wichtig, dass die GK-Schützen so viele Menschen wie möglich mit nehmen damit diese dann sagen "GK-Schießen ist nichts für mich" (damit habe ich kein Problem, denn es gibt auch vieles, was "nichts für mich ist") und nicht mehr "GK-Schießen braucht es nicht".
  23. HBM

    Flinten und der BDS

    Bin mir nicht ganz sicher. In der Sportordnung des DSB steht bei "Flintendisziplinen": - Zugelassen sind alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die Kaliber 12 nicht überschreiten. - Vorderschaftrepetierer (sog. Pumpguns) sind verboten. Allerdings steht in der Datei mit den "B-Listen" folgendes: Im Rahmen der Ausübung der Disziplinen des Teils B werden die allgemeinen Regelungen des Deutschen Schützenbundes zugrundegelegt, sofern im Teil B nicht ausdrücklich vom jeweiligen Landesverband etwas anderes festgelegt wird. Und in den von Dir genannten Disziplinen steht bei "Waffenart" ja "Ein- oder mehrläufige Flinte, Repetier- oder Selbstladeflinte, Mehrlader" und daher sollte das so lange gehen, bis in der DSB-Sportordnung der Zusatz "Flinten mit gezogenen Läufen sind nicht erlaubt" eingefügt wird (wie bei den anderen Verbänden auch). Oder findet jemand, der die DSB-Sportordnung besser kennt als ich (bin nicht beim BSSB) eine Einschränkung bzgl. gezogenen Läufen bei Flinten?
  24. HBM

    Flinten und der BDS

    Sorry, dass das falsch rüber kam, aber meine Antwort (die Ihr gelesen und zitiert habt) ist eine Antwort auf das Thema VRF mit gezogenem Lauf auf Gelb (siehe meinen Beitrag). Das VRF mit glattem Lauf nicht auf gelbe WBK gehen, ist ja hoffentlich unstrittig und mir ging es nur darum, dass weder BDS noch BDMP die VRF mit gezogenem Lauf zulassen. Beim DSB suche ich gerade ob das auch so ist.
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