-
Gesamte Inhalte
311 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von tont
-
Du musst schon alles lesen und nicht nur selektiv was dir gefällt… Also nicht nur 12/18 beim Antrag. Das mag zwar wie @ASE schreibt alles rechts- und verfassungswidrig sein, aber 12/18 für jede Waffenart im Überkontingent ist nun mal damit gesetzt und wird von vielen Behörden, die mir bekannt sind auch so gehandhabt. Einige wollten jedoch 12/18 mit jeder Waffe im Überkontingent und dem ist nun erst einmal ein Riegel vorgeschoben.
-
Der Umgang des IM mit dem WaffG bei uns in BW ist echt ärgerlich. Aber zumindest bringt die Ergänzung zu den Vollzugshinweisen zumindest in einem Teil den Besitzern von Überkontingentwaffen Klarheit und fängt übereifrige Behörden etwas ein. Auf Seite 6 und 7 wird klar definiert, dass nicht mit jeder einzelnen Überkontingentwaffe 12/18 zu erbringen sind, sondern nur mit der Waffenart. Es gab schon einige Behörden, die das anders sahen und für jede Waffe 12/18 verlangten. Ich kenne Schützen, die daher, weil dies ja gar nicht zu leisten ist, gezwungen waren ihr komplettes Überkontingent abzugeben. Wäre jetzt interessant zu sehen, ob hierfür Schadensersatz von der entsprechenden Behörde einzuklagen wäre.
-
Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?
tont antwortete auf TimoS's Thema in Waffenrecht
Doch, z.B. der BDMP. Dort ist bei Befürwortungen etc. eine Kopie des BDMP Schießbuches vorzulegen und dort ist jeweils der konkrete Schießstand / Ort einzutragen. Jeder Eintrag wird zudem mit einem individuell zuzuordnenden Schießleiterstempel bestätigt (anstelle einer Unterschrift). Außerdem steht auf den evtl. notwendigen Wettkampfnachweisen ja auch der Austragungsort. -
Nur mal der Transparenz halber, die Gespräche des VBD in diesem Jahr (Quelle VDB Homepage): Unsere politischen Gespräche 2024 14.05.2024 Jahresempfang der CDU-Thüringen 11.05.2024 VDB bei 150-Jahrfeier BSSB 26.04.2024 Treffen mit Reinhard Houben (FDP) 21.04.2024 Auftaktveranstaltung „Liberalen Mitte Bayern“ 14.04.2024 Delegiertenversammlung der DSU 02.04.2024 Austausch DPolG und VDB 26.03.2024 Gespräch im Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz 21.03.2024 Gespräch mit dem niedersächsischen Landespolizeipräsidium 11.03.2024 Austausch mit Innenminister Pegel (MV) 01.03.2024 Gespräch mit Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) 01.03.2024 Austausch mit Hubert Aiwanger (Freie Wähler) 29.02.2024 Besuch von Joachim Herrmann (CSU) auf unserem IWA Stand 29.02.2024 Expertenrat Waffenrecht ins Lebens gerufen 29.01.2024 Verbändeaustausch auf der Jagd & Hund 16.01.2024 Delegiertenversammlung des Forum Waffenrecht e.V. (FWR) 15.01.2024 Gespräch mit Marcel Emmerich (Grüne) 15.01.2024 Gespräch mit Jochen Kopelke (GdP) Welche Gespräche hat das BZL in diesem Zeitraum geführt?
-
Nein Ken, du hast mich hier wohl falsch verstanden. Das hat nichts mit dem BDMP zu tun. Das gilt für die Mitglieder ALLER Verbände! Also, dass mit JEDER Überkontingentwaffe 12/18 Termine ZUSÄTZLICH zu den Wettkämpfen nachzuweisen sind. Das schwankt aber von Landkreis zu Landkreis bzw. Behörde. Mein LRA wollte nur den Nachweis eines Wettkampfs pro ÜK-Waffe in 24 Monaten und kein 12/18. Die Bescheinigung des BDMP-LV wurde anstandslos anerkannt. Andere Behörden fordern einen Wettkampf pro 12 Monate und Waffe in den zurückliegenden 24 Monaten (also zusammen zwei) und 12/18 Termine mit erlaubnispflichtigen Waffen. Andere fordern zusätzlich für jede Waffe im Überkontingent 12/18 Termine mit genau dieser Waffe. Ich bezog mich daher primär auf deine Aussage, dass das WaffG mich nicht in meiner Ausübung meines Sportes behindert. Das tut es nämlich inzwischen sehr. Dass der VDB in diesem Fall nicht spezifisch tätig wird ist ja auch verständlich, denn die Interessen der Mitglieder des BDMP werden ja durch das BZL vertreten… also theoretisch… praktisch jedoch nicht.
-
Doch, z.B. 12/18 für JEDE einzelne Waffe im Überkontingent in vielen Teilen BaWüs!!! Ich kenne inzwischen einige Schützen im BDMP, die alle Überkontingentwaffen deshalb freiwillig abgegeben haben bzw. abgeben mussten. Was unternimmt der Landes- und der Bundesverband diesbezüglich… genau… NICHTS… weil man ist ja im BZL… und das unternimmt diesbezüglich genau… NICHTS.
-
Wir verwenden in unserer SLG seit einiger Zeit easyverein: https://easyverein.com Die Software ist voll skalierbar, vom kleinen Verein bis zum kompletten Verband. Je nach Vereinsgröße und Bedarf lassen sich verschiedene Module buchen. Wer z.B. keine Buchhaltung benötigt, lässt das Modul einfach weg. Klar ist, eine Software in diesem Umfang benötigt eine gewisse Einarbeitungszeit. Für mich als Schriftführer ist die Software eine große Erleichterung, die die Mitgliederverwaltung und Kommunikation sehr vereinfacht. So läuft z.B. der komplette Aufnahmeantrag digital über die Software. Das Neumitglied füllt diesen in Ruhe daheim oder am Handy aus. Mit einem Klick, können wir dann die Aufnahme genehmigen oder nicht. Alle Daten sind dann direkt in der Mitgliederkartei, nichts muss mehr von Hand eingetragen werden. Mit individuellen Feldern können wir zudem für jedes Mitglied z.B. seine vorhandenen Berechtigungen etc. speichern. Also ob z.B. Berechtigung zur Standaufsicht, Schießleiter, JubaLi etc. vorliegt. Vereinsjubiläen, Geburtstage usw. werden direkt angezeigt, so dass man auch hier nichts vergisst. Zu jedem Mitglied lassen sich individuelle Dokumente und Vorgänge ablegen, z.B. Anträge für ein WBK oder jeglicher Schriftverkehr. Die komplette Kommunikation per Mail (und Brief) lässt sich auch rechtssicher dokumentieren. Denn jede Mail oder jedes Schreiben wird der individuellen Person zugeordnet und in seiner Akte gespeichert. So lässt sich z.B. nachweisen, dass der Person XY am X.X. folgende Mail / Schreiben zuging. Auch die Terminverwaltung und der Kalender sind super. Mitglieder können z.B. ganz einfach über die zur Software dazugehörigen App alle Vereinstermine sehen, ihre Teilnahme an Veranstaltungen oder Trainings zu- oder absagen. Über ein Kalenderabo haben wir auch alle Termine des Landesverbandes in die App integriert, so dass das Mitglied nicht mehr auf zig Webseiten nach den ganzen Infos suchen muss. Das ist jetzt nur ein kleiner Ausschnitt, was die Software kann… da gibt es unzählige Möglichkeiten z.B. Verwaltung und Ausleihmanagement von Vereinseigentum (z.B. Vereinswaffen), Verwaltung aller Sitzungsprotokolle, integrierte Videokonferenzlösung usw. usw. Leider kann ich zum sehr umfangreichen Buchhaltungsmodul nichts sagen, da ich dieses nicht nutze.
-
Wer sagt, dass der VDB sich nicht für das Schlüsselthema zuständig fühlt?
-
Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf Punkt II.3 Mischnutzung ist das worauf sich deine Behörde bezieht.
-
Ich frage mich schon langsam ob @Tommie der Neuaccount von colt_s ist, der seinen Lebensfrust hier loswerden muss, nachdem man ihm alle Waffen weggenommen hat?
-
Bei der Sachkunde haben wir geschlafen???
-
Ihr müsst das Bild schon nach rechts scrollen, wenn ihr den Text lesen wollt. Aber komische Variante hier etwas zu schreiben.
-
Überprüfung der Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung für Jäger
tont antwortete auf sealord37's Thema in Waffenrecht
So so… dann erklär das doch gerne mal dem IM in BaWü. Das schreibt nämlich in den aktuellen Vollzugshinweisen zur Bedürfnisüberprüfung… Zudem hast du gar nicht verstanden um was es geht. Es geht nicht um die Bedürfnisüberprüfung entsprechend §4 (4) in Verbindung mit §14 WaffG, sondern um die mindestens alle drei Jahre durchzuführende Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach §4 (3). Aber Hauptsache neu hier und mal mächtig rumgetrollt. -
Anders kann es ja nicht sein, sonst wäre ja bei 10 Schluss (außer er kann darüber hinaus ein Bedürfnis nachweisen, dann auf grün) und er müsste die Waffen ja über 2/6 über einen langen Zeitraum erwerben.
-
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
tont antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Wie im Fall colt_s kennen wir halt nur die halbe Geschichte, bzw. das was man halt davon kundtun will. Die Wahrheit liegt halt wieder vermutlich dazwischen. -
Schießtermine auserhalb des Vereins, Bedürnissprüfung
tont antwortete auf Rsb_1's Thema in Waffenrecht
Kommt halt auch darauf an WAS du auf dem Jagdstand geschossen hast. Wenn es z.B. der laufende Keiler war, wird es eher schwierig mit dem sportlichen Bedürfnis. Im BDMP LV9 ist z.B. geregelt, dass nur Schießtermine anerkannt werden, die nach einer genehmigten Sportordnung irgendeines Verbandes geschossen wurden. -
Die mir bekannten Behörden sehen das genau so wie du bzw. noch entspannter. Von mir wurden nur die Wettkampfnachweise gefordert, 12/18 wollte niemand sehen. Für den Erwerb und den fortgesetzten Besitz für ÜK-Waffen soll ja laut Vollzugshinweisen gelten: Dröseln wir es mal auf. Für den fortgesetzten Besitz ist zusätzlich zu den Wettkampfnachweisen notwendig: Ich muss mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreiben. Mindest einmal pro Monat oder 18 mal in 12 Monaten Jahr geschossen haben. Eine Waffe beantragt haben, die für eine Disziplin nach einer genehmigten Sportordnung zugelassen und erforderlich ist. Daraus lässt sich auch unter gröbster Verbiegung der Hirnwindungen kein 12/18 mit jeder Waffe konstruieren, weil ich die 12/18 ja mit jeder erlaubnispflichtigen Schusswaffe erfüllen kann und nicht mit einer ganz spezifischen.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Fälle, in denen Jäger im Alb-Donaukreis ab der dritten Langwaffe gleicher Art ein Bedürfnis nachweisen sollen, sind mir vergangenes Wochenende auf einem Wettkampf auch zugetragen worden. Besonders radikal geht hier scheinbar das RP Tübingen vor bzw. die ihm untergeordneten Waffenbehörden. So war hier im Forum ja auch schon zu lesen, dass Behörden dort 12/18 Schießtermine für jede Überkontingentwaffe einfordern. Bei einem Vereinskameraden von mir, haben sie, die zwei von seiner verstorbenen Ehefrau geerbten Kurzwaffen, per ordre de mufti kurzerhand in Sportwaffen umgewidmet und als Überkontingent deklariert (er hat nur zwei eigene Kurzwaffen). Dazu kommt noch, obwohl 30 Jahre im WBK Besitz, dass sie von ihm (wegen dem Überkontingent) noch 12/18 Schießtermine im Jahr sehen wollen. Es wird gemunkelt, dass das CDU geführte IM gerade eine aggressive Vergrämungsaktion in Bezug auf LWBs durchführt. Aber natürlich wird der WSV 1850 beim nächsten Landesschützentag IM Strobel wieder einladen und umschmeicheln. -
Hi, das entsprechende Formular ist doch schon seit Monaten auf der Seite des LV abrufbar. Die Klärung mit dem Bundesverband ist schon seit langem erfolgt. https://www.bdmp-lvbw.de/formulare/20230317/1_4_Antrag_Fortbestand_Beduerfnis_14_4 in Verbindung mit_14_5.pdf
-
Hmmm, der BDMP hat die Vo, der DSB als übergeordneter Verband die Deutsche Schützenzeitung, der WSV hier in BaWü die Südwestdeutsche Schützenzeitung, ok vom BDS und Gsvbw habe ich noch nie was in Papierform bekommen. Alle diese Zeitschriften haben allerdings eines gemeinsam, neben verbandsinternen Meldungen, geht es primär um den SPORT und wenn es nur die Meldung ist, dass der SV Hintertupfingen gegen den SV Vordertupfingen in der Kreisliga bei der Lupi gewonnen hat. Was ich aber darin noch nie gelesen haben, waren völlig themenferne Bericht zur Auswirkung des Klimawandels auf Kirchenorgeln, ob der Pabst auf dem richtigen Weg ist oder etwas zur Stellung des Alkohols im Christentum und Islam. Ich bin ja eigentlich für Leben und Leben lassen. Ob Luftgewehr oder IPSC, ob Großkaliber oder Schwarzpulver… jeder nach seiner Façon. Und wenn es in Teilen Deutschlands scheinbar zum guten Ton gehört mit Lametta behängt in grünen Phantasieuniformen wie die Paradiesvögel durch den Ort zu stolzieren und sich dabei auch noch todernst zu nehmen, gerne, wem das Spaß macht. Nur fühle ich mich als SPORTschütze nicht von diesen Personen im FWR adäquat lobbymäßig in Sachen Waffenrecht vertreten und möchte nicht mit diesen „Schützen“ und ihrem verschrobenen religiösen Weltbild in der öffentlichen Wahrnehmung gleichgesetzt werden.
-
Ich bin ja selbst BDMP-Mitglied, im Vorstand einer SLG und mit dem Sportprogramm ziemlich zufrieden. Aber wie @Glockeroo schon schreibt, die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit ist schon stark verbesserungswürdig. Das sieht beim BDS aber auch nicht wirklich besser aus und ist sogar noch schlimmer hinsichtlich der Aktualität, wenn man mal einen Blick auf die Homepage wirft. Meiner Meinung nach haben sich alle Verbände zu lange, zu intensiv auf ihre Rolle als SchießSPORTverbände konzentriert und die politische Dimension unseres Sportes sträflich vernachlässigt. Diese wurde dann an entsprechende Lobbyorganisationen wie das FWR, prolegal und Co ausgelagert, damit man sich damit nicht wirklich beschäftigen muss. Die erzielten Erfolge waren entsprechend mager. Ich bin absolut kein Fan der VDB Aktion next guneration, denn außerhalb der Blase der Waffenaficionados hat sie niemand wahrgenommen, aber damit scheint man beim FWR in ein Wespennest gestochen zu haben, denn plötzlich wird die eigene Untätigkeit für alle offensichtlich. Die Reaktion gleicht 1:1 der, die gerade in der Politik zu beobachten ist: Parteiverbote und Aberkennung der Grundrechte, anstatt sich selbstkritisch mit dem eigenen Misserfolg auseinanderzusetzen. Ob man mir dem BDHS nun einen starken Partner beim Kampf um ein faires Waffenrecht mit ins Boot geholt hat, wage ich aber stark zu bezweifeln. Auf dessen Homepage ist von 400.000 Mitgliedern in rund 1.250 Bruderschaften die Rede, also nochmals mehr als Brandenburger vom BDMP nennt. Der Anteil der Waffenbesitzer, insbesondere derer mit großkalibrigen Schusswaffen dürfte jedoch sehr überschaubar sein. Wenn man sich einmal die Artikelübersicht des Verbandsmagazins anschaut, merkt man schnell, dass das eine etwas obskure Gruppe ist, die mit Schießsport und Waffenbesitz nicht wirklich viel am Hut hat. Hier nur ein kleines Best of der Beiträge aus dem Jahr 2022: Betroffene fordern Buß-Reise des Papstes nach Deutschland Apps, die das Leben besser machen: Geniale Apps für Senioren Bräuche unserer Heimat: Heil und Heilung - Blasius als Vorbild und Fürbitter Die Bedeutung von Alkohol in Judentum und Christentum Energiekrise in Pfarrgemeinden: Von LED‘s und maroden Pfarrheimen Hochzeitsmonat Mai: Ein junges Paar erzählt von seinem Bild der Ehe NRW-Heimatministerium: Wegweisende Gespräche zum Thema Brauchtum Vatikanexperte lobt Ablass durch Papst Franziskus - Eine gute Richtung Wie der Klimawandel Kirchenorgeln beeinflusst passend zur aktuellen Diskussion: Wir stellen Bauern an den gesellschaftlichen Pranger und natürlich: Schützen und Vereinsrecht: So stoppen Sie Vielredner und Dauerschwätzer und ganz wichtig für @EkelAlfred --> Größe allein ist nicht entscheidend Schaut man sich dann noch die Cover des Verbandsmagazins an, wird klar wo der Hase rennt... Das scheint mehr ein christlich angehauchter rheinischer Karnevalsverein als zeitgemäßer SPORTschützenverband zu sein.
-
Ah ja… z.B. recht aktuell… Nein, niemand spricht mit dem VDB. Erst informieren, dann urteilen.
-
Nur weil du mit den Dingern nichts triffst