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Waffenschein als gefährdete Person (Transsexuell)
Nakota antwortete auf Johanna1986's Thema in Waffenrecht
Kann man auch selber machen. -
Waffenschein als gefährdete Person (Transsexuell)
Nakota antwortete auf Johanna1986's Thema in Waffenrecht
Quellenangabe vorhanden? Und wie hoch ist den das effektive Risiko in eine Gefahrensituation zu kommen: 1 zu 10 oder 100 oder oder? Bei der Weiblichkeit des Mannes geht es doch eher um innere Gefühlswelten und nicht darum, dass er sich wie eine Frau gibt. Weibliche Abwesenheit meint nur das Äussere des Mannes. Und dann passt obiges. Letztendlich geht es aber um Menschlichkeit und nicht ob Weiblich oder Männlich. -
Fehlbeitrag gelöscht.
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Waffenschein als gefährdete Person (Transsexuell)
Nakota antwortete auf Johanna1986's Thema in Waffenrecht
Bevor jetzt Transsexuelle ihren WS bekommen, dürften Frauen dran sein oder? Kann mich erinnern das Frauenparkplätze in Tiefgaragen eingerichtet wurden (80ziger oder 90ziger Jahre?), weil Frauen Angst vor Vergewaltigung in TG hatten. Die Angst stand in keinem Verhältnis zur Realität. Wenn ich mir vorstelle, dass diese ängstlichen Frauen jetzt noch Schusswaffen haben: ich würde nie mehr in einer Tiefgarage parken. -
Ja, ist Soll. Sonst würde dort stehen "kann".
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Gonzzo, für Kaffee und Kuchen zu sorgen . Scherz beiseite: müsste doch in diesen Qualifizierungsrichtlinien auch aufgeführt sein? (nimm mir den Scherz nicht übel bitte)
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*gelöscht*
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Wenn man sich mit der Materie vertraut macht, sollten auch anders gestellte Fragen nicht das Problem sein, allerdings frage ich mich, warum es immer wieder mal welche gibt (Kursverantwortliche), die nicht genau lesen was da steht (Fragekatalog BVA). Irgendwelche selbstgebastelten Fragen sollten eigentlich vermieden werden.
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Sehe ich auch so. Und wenn überhaupt, müsste das jeder Bürger lernen. Es kommen ja nicht nur LWB in die Lage einer Notwehr, Nothilfe etc..
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Diesen Widerstandsfall wird es für die "Obrigkeit" faktisch und rechtlich nie geben. D.h. sobald ein paar Leute auf die Idee kommen würden Widerstand aus zu üben, würden sie vor Gericht gestellt und als Terroristen abgeurteilt. D.h. also auch, dass gegen eine (erneute) Diktatur (von den USA toleriert) in Deutschland kaum etwas entgegegen zu stellen wäre. "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" Theodor Adorno
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Wenn dir einer bei Rot ins Auto fährt, reicht dir dann ein Handschlag und die Sache ist geklärt? Oder sind Regeln und Gesetze nur dann etwas verachtenswertes, wenn man selbst keinen Nutzen daraus zieht?
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Kenne den Mann nicht.
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Eigentlich hat ein Grenzbeamter keine Möglichkeit der Auslegung. Nimmt er sich diese Möglichkeit, ist die Frage, ob er dann alle Gleich behandelt oder Herrn Stadtrat oder Frau Doktor eher, mit "Sturmgewehr" oder 100tausend in Bar, durch winkt.
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Die Verhältnismäßigkeit stellst du selber her. Wenn du wegen einer Ohrfeige jemanden erschiesst, stellen andere die Verhälnismäßigkeit für dich her.
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Und wenn er mit Rennen aufhört, ist der Angriff dann vorbei? Die Frage wurde schon gestellt: was passiert, wenn ich ihn zufällig am nächsten Tag treffe und er wieder anfängt zu Rennen, dauert der Angriff immer noch an?
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Ich habe nur das entsprechende zitiert. So wie ich das mitbekommen habe, verfügt @Cornid nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis nach den §§ 8, 13, 14, 16 bis 19.
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@Cornid, Schwarz auf Weiß
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In gerade dieser einen Sache halten sich Behörden nicht an den Buchstaben (Mir wäre es an anderer Stelle lieber) und verbreiten dadurch auch noch grob Rechtsunsicherheit.
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WaffVwV 10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/ Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Für die voreingetragene Waffe steht da nicht.
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Aber deine Sicht ist erlaubt und richtig (oh man)? Wäre vielleicht angebracht, auch in deinen Beiträgen das Wörtchen "aus meiner Sicht" einzufügen?
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In Spalte 4 steht: berechtigt zum Erwerb. In Spalte 5, 6, 8, 9 und 10 steht gar nichts (solange keine Waffe gekauft wurde). Also ist auch noch keine Waffe vorhanden und somit nicht eingetragen (?). Wenn ich jetzt Munition kaufe, kaufe ich die ohne eingetragene bzw. vorhandene Waffe. Und wenn da jetzt steht "berechtigt zum Munitionserwerb" ist das ja vollkommen korrekt, allerdings sehe ich den Stempel in Zeile 10 als den abschliessenden an, ohne den eigentlich auch der Besitz von Munition über die 2 Wochen hinaus, nicht legal ist.