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Da ist zwar was Wahres dran und bei kritischen Entscheidungen auch nachvollziehbar. Aber ich meine die Fälle, in denen ein bloßes Versehen, eine Banalität, ausgenutzt wird. Da fällt unbemerkt eine .22er Patrone aus der Schachtel in den Koffer, in dem der übliche Kram liegt, den man zuhause natürlich nicht ausräumt. Die Behörde kontrolliert auch den Koffer, räumt alles aus (oder läßt ausräumen) und findet die Patrone. Und dann ist die Zuverlässigkeit weg. Dies nur als Beispiel. Es geht nicht darum, in Zweifelsfällen, unklaren Situationen, absehbaren Risiken das eigene Risiko zu minimieren, den sichersten Weg zu gehen. Das machen wir Anwälte pflichtgemäß nicht anders. Das würde jeder vernünftige Mensch so tun. Och nö, immer das Eindreschen auf den deutschen Michel. Als ob es in anderen Ländern anders sei. Ist es aber nicht. Siehe doch nur die angebliche doch so freien USA - nach jedem Massaker wird laut nach Verboten geschrien (jetzt bitte keine Diskussion über die dortigen Probleme, Ursachen und Lösungen) bis hin zu Massendemos. Und auch entsprechenden Reaktionen des Gesetzgeber. Jetzt werden jede Art von Bumpstocks verboten. Wie oft ist mit Bumpstocks ein Verbrechern geschehen? Ein Mal! Nein, ob D, F oder USA oder die EU - es ist gleich. Es gibt immer eine mehr oder minder große Minderheit, die schreit, und Medien, die es aufgreifen, und Poitiker, die das Problem nicht lösen wollen oder können und stattdessen Placebos verteilen. Suaviter in modo, fortiter in re. Aber häufig genug klappt das nicht, eben weil die Entscheidungsträger nicht wollen. Siehe z.B. die Verschärfung der Aufbewahrungsregeln 2017. "Alle" haben höflich darauf hingewiesen, daß dies nicht Not tut, weil Schränke praktisch nie aufgebrochen werden. Das wurde alles ignoriert. Brüllen hätte wohl nicht mehr gebracht. Aber vielleicht eine härtere Gangart, ein "Drohen" mit Verfassungsbeschwerden. Die Scharfmacher in Berlin wissen sehr genau, daß unsere Verbände nur Papiertiger sind, nichts in der Hose haben und danach immer kneifen.
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Ich nehme an, Du bist nicht mehr ganz frisch und hast vor Generationen angefangen ... ;-). Damals hat man vieles noch entspannter gesehen. Aber der Eindruck, daß es heute Behörden und Gerichte geradezu anstreben, möglichst viele Bürger vom Waffenbesitz auszuschießen und beim privaten Waffenbesitz eine 0%-Toleranz-Politik praktiziert wird, erscheint mir durchaus berechtigt und daher ist es nur zu verständlich, daß diejenigen, die sich der Risken und Fallstricke bewußt sind, besonders Gedanke über erlaubt/nicht erlaubt machen. Vielleicht bin ich da etwas paranoid geworden, aber auch mein Eindruck ist, daß die Behörde nur darauf wartet, geradezu lauert, daß man irgendeinen kleinen Fehler macht um dann die gesamte Staatsgewalt niedersausen lassen zu können.
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Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Sodele,die Vben sind fristgerecht eingereicht. Vielleicht geschieht ja ein Wunder ... Übrigens: Der BDS hat sich noch gemeldet und mir deren Stellungnahme überlassen. Der FWR hat sich geweigert. Man sei nicht bereit, die Korrespondenz mit dem BMI offenzulegen. Und dies trotz anwaltlicher Versicherung, die Stellungnahme nicht weiterzugeben, nicht daüber zu reden. Da kann sich nun jeder seinen Teil denken. Der BMI hat nicht solche Hemmungen. Der macht die Stellungnahmen nämlich öffentlich, worauf ich von anderer Seite hingewiesen wurde. Peinlich.- 33 Antworten
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Ich hatte mich letztes Jahr etwas zu knapp ausgedrückt. Wenn man sich auf die WaffVwV beziehen möchte, ist die Frage, ob mit dem zitierten Passus gebrauchsfertige Patronen gemeint sind, die so wie sie sind verwendet werden und lediglich anstelle einer Messinghülse eine Papierhülse haben. Oder ob es sich um zwar Patronen (man nennt sie wohl auch so) handelt, die aber nicht so verwendet werden. Sondern man öffnet die Papierhülse (beißt den Teil mit der Kugel ab, was der Grund war, weswegen bei der Musterung Wert auf ein funktionierendes Gebiß gelegt wurde), füllt das Pulver in dern Lauf, stopft das Papier drauf und dann ie Kugel. Vorher handelt es sich zwar um Patronen, aber tatsächlich sind sie nur Transport- und Aufbewahrungbehälter für das dann lose einzufüllenden Pulver und das Geschoß. Bei dieser Art von Papierpatrone hat man definitiv Umgang mit losem Pulver und dies darf nur mit Erlaubnis oder unter Aufsicht eines Berechtigten erfolgen. Und bei verständigem Lesen ist dies genau das, was die WaffVwV anspricht. Hat man sich dagegen "richtige" Papierpatronen basteln lassen (oder unter Aufsicht eines Berechtigten gebastelt), die wie Metallpatronen verwendet (und gerade nicht auseinandergenommen werden), also so wie sie sind in die typischerweise VL-Revolver geladen werden, dann hat man gerade keinen Umgang mit (losem) Pulver sondern nur mit fertiger Patronenmunition. Es ist sicherlich kein allzu fernliegender Gedanke, daß dem Autor der WaffVwV diese Papierpatronen nicht bekannt waren sondern er nur die Abbeiß-Papierpatronen kannte, die während der späteren Zeit der VL-Gewehre üblich und verbreitet waren. Selbständiger, d.h. nicht durch einen Berechtigten überwachter Umgang mit (losem) Pulver ist nicht zulässig. Da führt nichts drum herum. Wobei man das Gesetz natürlich etwas auslegen muß. Denn natürlich kommt man auch bei "normaler" Patronenmunition an das Pulver, sei es Nitro-, sei es Schwarz-: Geschoß abziehen und fertig. Daher kann es nicht darauf ankommen, ob Pulver "drin" ist. Und auch nicht, aus welchem Material die Hülse ist. Der Unterschied ist eben die bestimmungsgemäße Verwendung: Wird die Kombination aus Hülse, Ladung und Geschoß so, wie sie ist, ohne weitere Zwischenschritte, verwendet, dann ist Patrone Patrone, egal aus welchem Material. Aber explizit würde dies nur im Gesetz stehen, wenn jemand daran gedacht hätte und ihm der Gedanken gekommen wäre, daß jemand bei solchen Patronen mit Papierhülsen ein Problem daraus machen würde. Solange es keine gegenteiligen Urteile gibt sehe ich aus obigen Gründen den Umgang mit solchen Papierpatronen für VL-Revolver als in gleiche Weise erlaubnispflichtig und zulässig wie den Umgang mit Metallpatronen an. Wer ganz sicher gehen will, der holt sich ein Plazet seiner Waffenbehörde. Und wenn Die "nein" sagen, dann kann man auf Feststellung klagen, daß dem aber doch so sei. Ohne Risiko für die eigene Zuverlässigkeit. Leider dauern die Verfahren heute dank der Überlastung durch die Migranten Ewigkeiten. Daher am besten von vornehrein so überzeugend argumentieren, daß die Behörde es einsieht. Und die Streitwerte sind leider alles andere als hoch. Meist deutlich unter 5.000 Euro.
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VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
MarkF antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Und genau darum geht es. Wobei ich kein Hehl daraus mache, daß ich diesen Standpunkt nicht allein der reinen Lehre bzw. aus prinzipeillen Gründen vertrete sondern auch aus Eigennutz, denn ich möchte selbst nicht eines Tages zu den Betroffenen zählen. Die "demokratische Mehrheit" ... gibt es auch eine "nichtdemokratische Mehrheit"? ;-) Eine nicht unproblematische Aussage. Immerhin scheint die Mehrheit der Abgeordneten nicht dieser Auffassung zu sein. Und der Bevölkerung scheint dieses Thema mehrheitlich auch nicht eben auf den Nägeln zu brennen. Andererseits stößt man, wenn man sich einmal jenseits der Kreise der LWB bewegt und die Thematik gezielt und vielleicht auch etwas provokant anspricht, fast ausnahmslos bestenfalls auf nichtmilitantes Unverständnis, wenn nicht geradezu fanatische Ablehnung (natürlich bar jeder noch so geringen Kenntnisse und Wissen in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht). -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
MarkF antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Leider kennst Du Dich damjt überhaupt nicht aus. Aber lassen wir das, wer als LWB und in Kenntnis der häufig genug durchgekauten waffenrechtlichen Rechtsprechung noch immer hinausposaunt, daß wir hier in einem makellosen Rechtsstaat leben würden, dem ist nicht zu helfen. -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
MarkF antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Merkst Du was? Du führst zwei, drei Delinquenten als Beleg dafür an, daß alle sog. Reichsbürger letztlich die geltenden Regeln nicht beachten. Auf genau die gleiche Weise "begründen" Linke, Grüne, Sozis und auch viele "gutmenschige" Angehörige von CDU/CSU und FDP, daß alle LWB eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen und daher ihre Waffen abgeben müssen. Allerbilligste Polemik. Ich brauche das nicht weiter auszuführen. Du bist schon ziemlich frech und anmaßend. Wenn Dir die Verschärfung der Aufbewahrungsregeln nicht paßt (was zweifellos der Fall ist), dann nutze die dürftigen Möglichkeiten, die Dir als betroffenen Bürger bleiben, und lege selbst Verfassungsbeschwerde ein. Aber dafür reicht es anscheinend nicht. Was ich mache braucht Dich nicht zu kümmern und da ich von niemandem - am wenigstens von Dir - supportet werde, steht es Dir auch in keiner Weise zu, meine Maßnahmen in irgendeiner Form zu kommentieren oder gar zu kritisieren. -
Dir gefällt die Gesetzeslage nicht. Mir auch nicht. Aber wie willst Du gegen "ungerechte" Gesetze vorgehen, wenn noch nicht einmal auf der, sagen wir mal, untersten "handwerklichen" Ebene, in der man als Betroffener noch nicht einmal das Gesetz angreift, korrekt, rechtsstaatlich, vorgegangen wird? Dies ist die tägliche, sozusagen "kleine", gerichtsübliche Willkür, die man sozusagen routinemäßig bei Gericht erlebt. Da braucht man sich noch nicht einmal eine Ebene höher zu begeben und etwa die sehr restriktiven Bedürfnisregelungen, da das Recht auf Selbstverteidigung ausschließend, als verfassungswidrig angreifen. Da kann man dieser oder jener Auffassung sein, Verfassungsrecht ist nun mal so, aber bei der Frage der persönlichen Unzuverlässigkeit gibt es keine Deuteln, das muß individuell und konkret begründet werden.
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Usw. Das ändert aber nichts daran, daß es nunmal auf an auf die Person des Betroffenen bezogenen Folgerungen und Prognosen fehlt. Und diese kann man eben auch nicht allein aus einer solchen Gruppenzugehörigkeit folgern, wenn langjähriges Wohlverhalten als Tatsache dagegen spricht. es ist eine typische geschobene entscheidungD as Ergebnis war gewollt, ordentlich begründen konnte man es nicht, also hat man es nicht getan sondern nur den Schein gewahrt. Bleibt ja auch folgenlos, Spruchrichter haften nicht, das Ergebnis entspricht dem gesellschaftlich Gewollten, also ist das ohne jedes Risiko. Uns wird das als "Rechtsstaat" verkauft und zugleich über andere im Ergebnis auch nicht weniger rechtsstaatliche "Rechtsstaaten" als nicht-mehr-rechtsstaatlich hergezogen. Und dies überdies auch von einer EU, die offensichtlich nicht eben der Hort des Rechtsstaats ist.
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Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Mal offen: Was soll das bringen? So eine Anfrage ist per se "Chefsache", meine Anfrage liegt zwangsläufig auf seinem Tisch, aber wenn sich die Jungs bis jetzt nicht gemeldet haben ... kann man nur die Konsequenz ziehen und austreten. -
Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Tja, Maulhelden ... Danke fürs Angebot, aber da mir niemand das Schreiben abnimmt brauche ich nur diese nachgefragte Stellungnahme. -
Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
German, denk doch bitte etwas nach, bevor Du Deiner gundsätzlichen Antipathie gegen mich freien Lauf läßt - nur ein bischen, wirklich. Wie kann man nur so wenig Ahnung haben und dennoch mitreden (wollen) ... -
Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Was soll das? Prozeßstandschaft? Hallo? Unfug. Und letztlich ist es doch völlig wurscht, ob ich nur in eigener Sache tätig werde oder für andere LWB oder beides. Sollte das irgendeinen Erfolg haben, so kommt dies allen LWB zugute. -
Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Danke, aber die Gesetzgebungsmaterialien kenne und habe ich natürlich. Und wie Du richtig zitierst gibt es umfängliche Verbandsstellungnahmen, und zwar eine gemeinsame Stellungnahme, wie man an anderen Stellen im Netz nachlesen kann. Die FWR-Mitteilungen sind jedenfalls teils auf deren Homepage, was aber nicht hilft. es geht hier nicht um seichtes Geschwätz sondern um die Argumente und hoffentlich auch Tatsachen, die die Verbände vorgebracht haben, und das steht nun mal nur in deren Stellungnahme. Eine Anfrage beim BT oder BMI oder welcher Behörde auch immer erübrigt sich, denn bis die reagieren - falls die reagieren - ist die Beschwerdefrist vorüber und außerdem man kann davon ausgehen, daß die nichts rausrücken. Müssen sie ja auch nicht, das sind ja keine Gesetzgebungsmaterialien sondern Eingaben Dritter. Das Schweigen der Sportverbände überrascht mich nicht, bestätigt nur meine Meinung von diesen, aber das auch der FWR mauert hätte ich nicht gedacht. Anscheinend geht es auch diesen Leuten überhaupt nicht um unsere Interessen, die Interessen der LWB, sondern nur um die eigenen. Was auch nicht weiter überrascht, wenn man sich den jüngsten Wechsel im Vorstand anschaut. Übrigens schweigt auch die GRA. Und dann schwätzen die Schwachköpfe der Gegenseite von einer Waffenlobby ... in den USA würde die NRA sofort auf den Zug aufspringen .... -
Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Welche Subsidiarität? Die neuen Aufbewahrungsregeln gelten für jedermann ohne das Erfordernis irgendeines Verwaltungshandelns, Verwaltungsakts. Und erst gegen die neuen Regeln verstoßen, dann eine Kontrolle abwarten oder den Verstoß selbst anzeigen, dann den Instanzenweg beschreiten, mit der Gewißheit, daß eine bei pragmatischer Sichtweise bedauerlicherweise vermutlich zu erwartende negative Entscheidung die eigene Zuverlässigkeit zerstört, ist eine "Option", die auch das BVerfG nicht als solche behauptet. Das bedeutet, daß z.B. der Besitzer einiger hundert Luftgewehre (einschließlich Nicht-Spielzeuge-Softair) ab 6.7.2017 einen externen Lagerraum anmieten und diesen nach dem Regelungswortlaut mit (abschließbaren) Schränken vollstellen muß (weil er zuhause keinen Platz für so viele Schränke hat). Und zwar auch dann, wenn in seinem Haus, einer Wohnung keine Minderjährige oder sonstwie Gehandicapte verkehren, nie, niemals. Von der unmittelbar geltenden Aufbewahrungspflicht von Feuerwaffen nicht zu reden. Und bitte: Ich will das hier nicht weiter diskutieren, ich hätte lediglich gerne diese Stellungnahme. -
Der entscheidende Passus ist: "wenn bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person künftig Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder nicht berechtigten Personen überlassen werde" (Hervorhebung durch mich) Die Strukturmerkmale der Gruppe unbenommen kommt es doch gerade, entscheidungserheblich darauf an, daß gerade auch die in Rede stehende Person delinquent werden wird. Und hierzu findet sich natürlich kein Wort. Denn bei dieser Prognose kommt es neben anderen Umständen natürlich auch auf das bisherige Verhalten des Betroffenen an, und wenn dieser seit Jahr und Tag die einschlägigen Regeln beachtet hat, gar überhaupt nicht - trotz Zugehörigkeit zu dieser sicherlich bösen Gruppe - strafrechtlich aufgefallen ist, dann läßt sich schlechterdings eine entsprechende negative Prognose nicht begründen. Aber das kennen wir ja aus anderen Fällen, etwa wenn aufgrund eines einzigen Verstoßes gegen die Aufbewahrungsvorschriften gerade wegen dieses einen Verstoßes "gefolgert" wird, daß der Betreffende auch in Zukunft nicht ordentlich verwahren wird. Dabei ist gerade das Gegenteil der Fall: Verständigerweise wird man davon ausgehen müssen und können, daß jemand, dem der Kopf mittels eines empfindlichen Bußgelds bzw. Strafe gewaschen wurde und der gerade noch mit einem blauen Auge davon gekommen ist (jetzt bezogen auf einen letztlich folgenlosen, niemanden tatsächlich gefährdenden Verstoß), künftig oeinlichst genau die Regeln beachten wird. Ausgenommen natürlich Leute, die durch ihr Verhalten im Rahmen der Ahndung eine gewisse Unbelehrbarkeit demonstrieren, was aber gerne schon aufgrund des Versuchs einer Verteidigung behauptet wird. Würde man dieses Prinzip auf andere Lebensbereiche anwenden, dann müßte man jedem den Führerschein wegnehmen, der einmal gegen irgendeine straßenverkehrsrechtliche Regelung verstößt. Und die Gefahr, die von rechtsuntreuen Fahrer von Kfz ausgeht, ist hoch, das belegen die knapp 4000 Verkehrstote jährlich, bei denen auch einige Opfer gröbster Fahrlässigkeit und Vorsatz sind. Nein, was Waffenbesitz anbetrifft kann in diesem Staat nicht mit Gerechtigkeit gerechnet werden.
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Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Die Verbände haben sich sicherlich nicht auf diesen Punkt und eine bloße Behauptung beschränkt. Es ist aber bezeichnend, daß die Verbände in Wirklichkeit nur Papiertiger sind und Versuche, die Regelung verfassungsgerichtlich überpüfen zu lassen, geradezu torpedieren. Im übrigen teile ich Deine Meinung, aber wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Man muß es zumindest versuchen ... Also Leute, her mit dem Dokument, irgendeiner wird es doch wohl haben ... -
Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Ich habe wiederholt erklärt, daß ich als Sammler alles bekomme, woran mein Herz hängt, und mich § 6 AWaffV daher nicht (mehr) belastet. Also habe ich, da nicht betroffen, leider keinerlei Möglichkeit, selbst dagegen vorzugehen. Und da anscheinend kein anderer, der betroffen ist, (nicht nur) mir ein entsprechendes Mandat erteilen, sich dagegen zur Wehr setzen will, bleibt die Vorschrift eben bestehen. -
Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
MarkF erstellte Thema in Waffenrecht
Ich bräuchte etwas Support: Wie der Interessierte weiß läuft in Kürze die Frist ab, um gegen die letztes Jahr erfolgten Änderungen der Aufbewahrungsregeln Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ich habe dies vor, würde aber gerne im Sinne einer möglichst breiten Argumentation auch - soweit mir noch nicht bekannt, einschlägig und stichhaltig - die damals gegen die beabsichtigte Änderung erhobenen Einwände einschließen. Angeblich wurde letztes Jahr eine gemeinsame Stellungnahme der Verbände abgegeben. Ich habe versucht, sie vom FWR zu erhalten, aber die Jungs rühren sich nicht (soviel zum Thema Verbände). Hat jemand einen link dazu oder gar selbst und kann sie mir zukommen lassen?- 33 Antworten
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VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
MarkF antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Damit machst Du Dir es doch etwas zu einfach. Angeblich kann man ja an jeder dunklen Ecke eine illegale Waffe kaufen. Warum also soll ich mich als jemand, der auf die bundesdeutschen Gesetze pfeift, auf die Gängelei durch Behörden und die Gefahr der täglichen Durchsuchung einlassen und eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, wenn ich mich doch illegal (angeblich) nach gusto aufrüsten kann? Tatsache ist doch, daß diese Leute dort, wo sind mit der bundesdeutschen Gesetzesrealität konfrontiert werden, diese letztlich beachten. Sie fahren nicht ohne gültige Fahrerlaubnis, sie zahlen Steuern usw. usw. und sie beantragen getreu des geltenden Rechts waffenrechtliche Erlaubnisse und beachten - allem Anschein nach - auch die waffenrechtlichen Regeln. Sie fallen offenbar nicht mehr als alle anderen durch Rechtsverstöße auf. Daß sie sich teilweise eigene "Papiere" ausstellen und sich durch absurden Schriftwechsel mit Behörden blamieren ist eine andere Sache und solange nicht strafbar .... und würde es strafbar werden, dann würden ganz gewiß die weit überwiegende Mehrheit davon ablassen. Nein, solange sich nichts daran ändert, daß sich diese Leute in vergleichbarem Umfang wie der "Rest" der Bevölkerung an die Gesetze halten und damit jeden Tag erneut beweisen, daß sie letztlich die Rechtsordnung, in der zu leben sie faktisch (wie fast alle von uns) gezwungen sind, beachten, faktisch akzeptieren, kann und darf man ihren Widerspruch nicht zu ihren Lasten verwenden. Wie jeder kritisch denkende Mensch bin auch ich - nicht zuletzt gerade aufgrund meines Berufs - mit vielen geltenden Gesetzen und erst recht Handlungen der Politiker etc. überhaupt nicht einverstanden und beachte (die Gesetze) gleichwohl, mit innerem Protest. Gerade im Gegenteil, es ist sogar meine Pflicht, im Interesse meiner Mandanten gesetzliche Regelungen anzugreifen bis hin zu Verfassungsbeschwerden. Macht es wirklich einen Unterschied, ob dies im Rahmen der Rechtsordnung erfolgt oder sozusagen "privat", wenn das Ergebnis - letzten Endes das Beachten und Befolgen des geltenden Rechts - das gleiche ist? Auch wenn vermutlich niemand außer diesen selbst mit den sog. Reichsbürgern sympathisiert gilt doch auch hier, daß man ein Verhalten, das nicht strafbar oder sonstwie rechtswidrig ist, nicht sanktionieren darf, Meinungen frei sein müssen und man den Anfängen wehren muß. Heute die, morgen andere, übermorgen wir. -
Natürlich ist diese Berufungsentscheidung keine Überraschung. In Zeiten, in denen sog. Reichsbürgern (sei es nun selbsterklärt oder von außen zugerechnet), die in ihrer Gesamtheit weder eine Organisation darstellen noch gar (per oder im Einzelfall) kriminell sind, unter dem Beifall der Medien und der durch diese beeinflußten Öffentlichkeit die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt wird, ist nur folgerichtig, daß natürlich auch solche Rocker ihre waffenrechtliche Erlaubnisse verlieren. Ungeachtet der Frage, ob die ober- und höchstrichterlich genannten "Gründe" stichhaltig oder überzogen oder nur vorgeschoben sind, ist durchaus absehbar, daß sich die Obrigkeit zunehmend auf jeden fokussieren wird, der sich wie auch immer feststellbar jenseits des mainstreams bewegt und nicht auf eine starke gesellschaftliche oder politische Lobby stützen kann. Bei Mitgliedern solcher bekanntlich zu kriminellen Handlungen neigenden Organisationen wie den "bösen" MCs mag man dies insgesamt bewertet vielleicht noch als hinnehmbar ansehen, aber wenn man sich den Hype um die sog. Reichsbürger betrachtet und die Augen nicht davor verschließt, daß diese Leute von einer absurden rechtlichen Bewertung und einer vielleicht ebenso als abwegig zu beurteilenden politischen Meinung abgesehen insgesamt weder kriminell sind noch irgendwelche kriminelle Handlungen erwarten lassen, also im Ergebnis nur eine politische Auffassung verfolgt wird, dann kann man schon Befürchtungen hegen. Da hilft auch nicht, vordergründig zu behaupten, daß jemanden, der eine solche abwegige und absurde Meinung vertritt, "alles" zugetraut werden müsse, er damit geradezu zwingend Zweifel an seiner geistigen Gesundheit begründe, denn je nach politischem Standpunkt gilt dies ebenso für Mitglieder und Wähler der Linken, der Grünen, der AfD und in letzter Konsequenz auch der SPD und sogar der CDU/CSU (wer mit auch nur ansatzweise genügender geistiger Gesundheit macht die Grenzen auf und läßt unkontrolliert und ungeregelt 1 Mio sog. Flüchtlinge aus Krisengebieten etc. etc. ins Land?). Vielleicht werden wir es erleben, daß in Zukunft auch WBK-Inhaber, die das geltende Waffenrecht als viel zu eng, gar grundrechtsverletzend, bewerten, entsprechend behandelt werden, denn letztlich ist ja kein Unterschied, ob ich wie ein sog. Reichsbürger zwar den Staat und die Rechtsordnung, in der ich lebe, ablehne, deren Regeln gleichwohl nolens volens befolge (befolgen muß, da ich andernfalls in den Knast wandere), oder speziell das Waffenrecht unerbittlich kritisiere und dennoch zum Weiterbehalten der Erlaubnisse beachte.
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Gerne. Ein Druck auf den richtigen Knopf wäre noch besser ;-). Da es hier zentral um waffenrechtliche Fragen ging war dies auch einer der Rügen und Argumente bei den Verfassungsbeschwerden - Verstoß gegen das Grundrecht auf den eine Entscheidung durch den gesetzlichen - also zuständigen - Richter. Aber das wird in Karlsruhe alles nicht so eng gesehen, zumindest dann, wenn man es nicht will. Andernfalls hätten ja die Mehrzahl der Verfassungsbeschwerden Erfolg und wer will das schon ...
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Es gibt nicht "das" BVerwG. Entschieden hatte nicht der für Waffenrecht sondern der für Jagdrecht zuständige Senat. Und die jeweilige Entscheidung kann auch durch den jeweils zuständigen Berichterstatter (aber natürlich auch durch den Senatsvorsitzenden) stark geprägt sein. Anders gesagt: Die in jener Entscheidung unverkennbar zum Ausdruck gelangene privatwaffenbesitzfeindliche Einstellung läßt keinen Schluß auf die künftige Judikatur in originär waffenrechtlichen Fragen zu. Wobei man aber sicherlich davon ausgehen kann, daß insgesamt bei Gerichten keine großen Freunde von privaten Waffenbesitzes sitzen.
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Der in § 34 geforderte Nachweis kann natürlich auch ohne Vorlage der WBK erbracht werden. Aber um die Vorlage der WBK kommt man nicht herum, wenn beim Kauf von Händler dieser nach § 34 die Eintragungen in die WBK vornehmen möchte. Hierzu ist es verpflichtet, und ausdrückliche Sanktion hin oder her: Wir wissen doch, daß die Gerichte schnell dabei sind, auh bei sanktionslosen Verstößen gegen waffenrechtliche Vorschriften die Zuverlässigkeit zu verneinen: Null Toleranz. Meine eigenen unmittelbaren Erfahrungen sowie die Schilderungen von Kollegen besagen, daß die Verfahrensweise des Übersendes eines Scans der WBK iVm mit einer telefonischen Nachfrage des Verkäufers beim Amt die Regel ist. Aber natürlich kann ich dies nicht verallgemeinern und auch eine Umfrage hier würde keine repräsentative Übersicht erbringen. Zumal es darauf nicht ankommt: Denn ein Anspruch auf diese vereinfachte Verfahrensweise gibt es nicht. Wenn die eigene Behörde nicht mitspielt (keine Auskunft erteilt), der Verkäufer nicht mitspielt (nur die originale WBK als Nachweis akzeptiert oder als Händler die Eintragung selbst vornehmen möchte) oder die Behörde des Händler-Verkäufers nicht mitspielt (verlangt, daß dieser die Eintragung selbst vornimmt), dann ist das eben so und muß käuferseits akzeptiert werden. Und selbst wenn die vereinfachte Verfahrensweise wirklich usus, absolut gebräuchlich, geworden sein sollte (was nach meinem begrenzten Erfahrungsschatz der Fall ist): Zumindest wenn die Behörden nicht mitspielen geht es eben nicht, denn niemand ist verpflichtet, contra legem (erst recht nicht im Waffenrecht) zu handeln, und auch wenn ich es begrüßen würde, wenn diese vereinfachte Verfahrensweise ins Gesetz aufgenommen werden würde, möchte ich doch bezweifeln, ob man einen privaten Verkäufer als verpflichtet ansehen kann, auf den 100% sicheren Nachweis der Vorlage der WBK zu verzichten und stattdessen selbst aktiv zu werden und bei einer "fremden" Waffenbehörde anzurufen. Denn bei einer falschen Auskunft wird es natürlich niemand gewesen sein, das ist ja klar, da mag er sich notieren was er will.
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Die Vorschläge sind gut, kranken aber daran, daß das nur funktioniert, wenn die Behörde mitspielt Die hat aber anscheinend kein Problem, sich verklagen zu lassen, und es besteht daher durchaus die Möglichkeit, daß die die WBK nicht freiwillig herausgeben, solange der Widerspruch aufrechterhalten bleibt - mit der Behauptung, daß ohne WBK nicht abgeholfen werden könne. Usw. usw. usw. Klar, man könnte klagen, aber da unsere Verwaltungsgerichte die nächsten 20 Jahre mit den Klagen der Migranten ausgelastet sein werden (die keine Gerichtskosten und Steuern zahlen), wird sich dies für uns trotz Zahlens von Gerichtskosten und Steuern unendlich hinziehen.