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Ansatzweise verstehe ich schon, was die "Verantwortlichen" (soweit nicht ideologisch zugekleistert wir unsere Grünfaschisten und Weltverbesserer) umtreibt. Gewalttaten mit vor allem Messern nehmen - wenn auch vielleicht nur lokal - zu, da kann, da will man nicht dabeistehen und zuschauen. Mehr Polizei ist nicht die Lösung, schon weil es nicht bezahlbar ist und auch niemand will (und man so viel Polizei, um derartiges zu verhindern, gar nicht hinstellen kann), also bleibt ein Verbot als einiges Maßnahme. Diese Leute mögen vielleicht sogar im Hinterkopf haben, daß sich diejenigen, die man eigentlich "entwaffnen" will, um das Verbot nicht kümmern, aber das wird verdrängt und ebenso die Folgen für die überwältigende Mehrheit der harmlosen Zeitgenossen mit Taschenmesser, oder was man sonst noch "normal" dabei hat, oder diejenigen, die nur derartiges transportieren. Man muß ja etwas tun, man muß ja beim nächsten Mal sagen können, da man nicht bloß zugeschaut hat. Natürlich könnte man Nichtstun auch damit erklären, rechtfertigen, daß ein Verbot viel zu sehr die Rechte und Interessen der überwältigenden Mehrheit beeinträchtigen würde, aber dazu müßte man erst mal wirklich Freiheitsrechtsrechte als wichtig und überragend anerkennen. Und so wie z.B. Schily ein gutes Beispiel für die Wandlung des Paulus zum Saulus hergibt (nicht, daß ich ihn vor seiner Zeit als BMI als vorbildlichen Paulus bezeichnen wollte) kann man anscheinend nicht im Ordnungs- und Sicherheitsbereich verantwortlich tätig sein ohne Repression als gut und bürgerliche Freiheitsrechte als absolut irrelevant zu empfinden. Und ich bezweifele, daß ein solches Argument ad hoc von der Mehrheit, deren Rechte damit gewahrt werden, anerkannt werden wird. Ebenso wie manche Leute, obwohl wie ich nicht selbst betroffen sind, aus grundsätzlichen Gründen gegen diese Verbote sind, finden sie viele zumindest potentiell Betroffene richtig (weil sie ihre eigene Betroffenheit in ihrer letzten Konsequenz nicht überschauen). Von denen vielen (obrigheitshörigen) Zeitgenossen, die halt nicht routinemäßig Taschenmesser, Spray o.ä. dabei haben, nicht zu reden. Und der Rest verläßt sich darauf, daß wie in HH (oder war es Berlin?) angekündigt, Frauen mit Sprays nicht kontrolliert bzw. verfolgt werden würden.
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Danke. Habe eben auch den ausführlicheren Bericht in der FAZ gelesen. Gleichwohl, das Problem bleibt hinsichtlich des Waffentransports und des Führens von erlaubten Messern bestehen. Denn um diese "normalen" Messer unter die Bedenken zu subsumieren muß man dies wollen - und an diesem Willen habe ich bei den Verwaltungsrichtern insgesamt erhebliche Zweifel. Denn wer nicht selbst routinemäßig (und ohne die Absicht, diese gegen Mitmenschen einzusetzen) Taschenmesser im Säckel hat, der wird dem als Richter mit Unverständnis gegenüberstehen.
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Kennt jemand das AZ jener Entscheidung? Denn wenn das VG wirklich hauptsächlich/maßgeblich auf die unzulängliche Konkretisierung abgestellt hat, dann hilft das im Ergebnis auch nicht weiter. Denn dann werden als Reaktion eben die wesentlichen davon erfaßten Gegenstände einschließlich Taschenmesser, Dosenöffner und was weiß ich noch exemplarisch aufgezählt. In diesem Zusammenhang: Die FAZ hat vor ein paar Tagen berichtet, daß in Wien aufgrund der "gehäuften" Verwendung von Messern ein die gesamte Stadt umfassendes Waffenverbot beabsichtigt sei. Bemerkenswert dabei ist nicht nur, daß sich die Wiener Polizei dagegen ausspricht, sondern daß es sich bei den fraglichen Taten wenigstens überwiegend um Beziehungstaten handelt, die natürlich so oder so erfolgt und durch ein natürlich nur für den öffentlichen Raum geltendes Waffenverbot überhaupt nicht verhindert worden wären bzw. werden würden. Als weiteren Schmankerl muß man bedenken, daß die Österreicher zum Zwecke der häuslichen Notwehr Kurzwaffen erwerben dürfen (also häusliche Verteidigung als Bedürfnis anerkannt ist). Diese häuslichen Schußwaffen wurden offenbar nicht für die Klärung von Beziehungsstreß verwendet.
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Du hast ja recht. Ich kann aber nicht aus meiner Haut. Auch wenn ich mir bei jedem post sage: "Jetzt ist genug, jetzt ist Schluß" kann ich dann doch gegen meine Natur. Es ist da immer noch die Hoffnung, daß es zu einer konstruktiven Diskussion kommt, daß er entsprechende Urteile/Entscheidungen liefert, in denen wirklich auf Straftaten abgestellt wurde, auch wenn ich im Inneren längst davon überzeugt bin, daß Heletz da wie in anderer Hinsicht die Grünfaschisten ideologische Scheuklappen sieht und es einfach nicht erkennt, erkennen kann, erkennen will. Vielleicht sollte der Mod den Fred ganz einfach dicht machen. Es gibt ja ohnehin nichts neues mehr und wir drehen uns nur noch im Kreis (bzw. um Heletz ;-)).
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Immer nur dieses pauschale Blabla. Nenne und zitierte endlich mal eine Begründung, in der nicht nur auf Dummquatsch sondern auf solche (Straf)taten abgestellt wurde. Und nicht nur eine Begründung sondern so viele, daß sich daraus ergibt, daß grundsätzlich nur wegen begangener (Straf)Taten diese Negativprognose gestellt wurde. Denn eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
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Ich glaube nicht, daß allein dummes Zeug zu schreiben für eine Verbannung genügt. Auf diese Ebene würde ich mich auch nur ungern begeben, denn morgen bin ich derjenige, dem dieser Vorwurf gemacht wird. Allein mit Dummquatsch muß man schon umgehen können. Nein, auch als ein Beispiel muß mehr hinzu kommen. Nämlich z.B. Unfrieden zu stiften, sich ungehörig zu benehmen usw. Und da könnte man anlog der "Reichsbürger"-Argumentation durchaus meinen, daß Heltz´ Ausführungen in gleicher Weise wie man den "Reichsbürgern" die künftige Nichtbeachtung der Gesetze unterstellt den Verdacht begründen, daß er demnächst (mehr) aus dem Rahmen fallen und/oder für Unfrieden sorgen wird. Und bevor dieser Zustand eintritt wird er präventiv rausgeschmissen. Wobei man durchaus der Auffassung sein kann, daß er bereits für Unfrieden gesorgt hat, also im Gegensatz zu den "Reichsbürgern" bereits "Beweise" nicht nur für Dummquatsch sondern auch für die befürchteten (oder unterstellten) Folgen vorliegen.
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@ Callahan: Ich nehme an, wie habe beide die smileys vergessen .... Zum Schieß"sport" lasse ich mich öffentlich nicht ein. Aber ja, auch ich bin "Sport"schütze. Aber ich bezeichne mein alljährliches Skifahren auch nicht als Sport - das Verständnis von Sport ist halt unterschiedlich. Ernsthaft: Mit der Frage der Gruppenzugehörigkeit sprichst Du natürlich einen weiteren wichtigen Aspekt an. Das kommt erschwerend hinzu, nämlich wenn man auf mangels individueller Verfehlungen, die eine entsprechende Negativprognose begründen (können), auf gruppenspezifische bzw. bzw. -bedingte (Straf)Taten abstellen will. Bei z.B. Rockern ist man ja zimperlicher als bei den sog. ""Reichsbürgern", da wird dies explizit entsprechend begründet (ich unterstelle mal, daß jeder die entsprechenden Begründungen kennt, sie standen ja häufig genug in den Zeitungen). Aber da ist es ja nicht nur eine "Gruppe", diese Leute gehen freiwillig in eine Gemeinschaft mit persönlichen (und auch durchaus auf Delinquenz gerichteten) Verbundenheiten und Verpflichtungen, wenn nicht gar einer vereinsmäßigen Verfaßtheit. Das kann man bei den sog. Reichsbürgern nicht sagen, diese Leute sind kein Club, keine Gemeinschaft, keine "Brüderschaft", diese "eint" (wenn man das überhaupt so sagen kann) nur eine mehr oder minder geteilte absurde Rechtsvorstellung. Das ist ja recht evident. Selbst wenn der eine oder andere dieser sog. "Reichsbürger" spezifisch oder allgemein gegen Regeln verstoßen würde, so dürfte man dies nicht allen anderen in dem Sinne "zurechnen", daß auch sie deswegen als unzuverlässig etc. gelten.
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@ Heletz Wie gesagt HABE ich einige der von Dir zitierten Urteile gelesen und es geht immer nur um Dummgequatsche. Das hat mit "Beweisen" nichts zu tun. Natürlich gab es "Beweise" für deren Dummgequatsche. Da Du behauptest, die hätten mehr getan als nur dumm gequatscht, also gegen (Straf)gesetze verstoßen, dann mach es bitte ordentlich und zitiere diese Stellen aus den Urteilen mit entsprechender Quellenangabe. Und nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wir reden nicht über Gefährder und diskutieren auch nicht darüber, welche Verdachtsmomente gegen "Gefährder" vorliegen müssen und wie konkret die Verdachtsmomente sein müssen, damit ein "nachgewiesener" Islamist das tut, wozu Islamisten gemeinhin bekannt sind bzw. neigen. Hier geht es darum, ob Maulheldentum ohne einen tatsächlichen Regelverstoß in individueller oder "Gruppen"-spezifischer Hinsicht ausreicht, um sozusagen als "Staatsfeind" behandelt zu werden. Mit dem Schlagwort "präventiv" ist nichts begründet, "präventiv" hat auch Stalin bzw. Stalins System jeden Kritiker in die GULAGs stecken lassen. Mit "präventiv" kannst Du allen LWB verbieten, mit "präventiv" kannst Du allen über 50 den Führerschein abnehmen, mit "präventiv" kannst Du alle CDU-Wähler einkassieren (denn diese sind verstärkt verdächtig, irgendwann AfD zu wählen, und AfD-Wähler sind ja ohnehin ganz, ganz Böse und Staatsfeinde us. usw. usw.) und mit präventiv, mein Lieber, könnte man auch ruckzuck Dich einkassieren denn Du bist offensichtlich renitent und uneinsichtig (vielleicht auch beschränkt, da bin ich mir noch nicht sicher) und begründest damit die erhöhte Gefahr, gegenwärtige oder künftig Gesetze, die Dir nicht passen, zu mißachten. Nicht wahr, da warten wir am besten auch nicht ab, bis es soweit kommt, sondern kassieren Dich am besten sofort ein, auch wenn Du bislang noch nie rechtswidrig gehandelt hast sondern nur verbal aufgefallen bist.
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Ich will nicht ausschließen, daß man auch ein paar Urteile finden kann, in denen Schußwaffen als "gemein"gefährliche Gegenstände bezeichnet wurden. Die Regel ist es aber nicht - idR wird nur von "gefährlich" gesprochen. Und die strafechtliche Definition von "gemeingefährlich" kannst D z.B. bei https://www.iurastudent.de/definition/gemeingef%C3%A4hrliches-mittel nachlesen. Eine Schußwaffe ist daher per se nicht gemeingefährlich. Selbst eine MPi oder ein Sturmgewehr ist es (grundsärzlich) nur in einer konkreten Benutzung im VA-Modus.
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Ach je. Mal anders herum: Wer wurde denn als einer der ersten in die Mannschaften gewählt und bekommt "bzw. bekam die tollen Frauen" ab? Vermutlich keiner hier. Im Gegenteil wird man davon ausgehen, daß die Mehrzahl von Forenschreibern zu den insofern Minderprivilegierten gehört, denn die anderen beschäftigen sich lieber mit Sport und den "tollen Frauen".
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Falsch? Ich habe mir die Mühe gemacht und einige der von Dir zitierten Urteile nachgelesen und in keiner der Begründungen sind andere "Handlungen" dieser Leute aufgeführt als dumm zu quatschen, Maulhelden halt. Es wurde gerichtlicherseits keine Straftat oder sonst eine Gesetzesverletzung, die keine Straftat oder OWi darstelllt, aufgeführt. Ich habe das mittlerweile so häufig erklärt daß ich mich den Eindrucks nicht erwehren kann, daß Du einfach nicht verstehen bzw. wahrhaben willst, daß ein wesentlicher und entscheidender Unterschied zwischen verbalem Protest, mag er auch noch so radikal und grundlegend (und absurd) formuliert und begründet sein, und tatsächlicher Mißachtung unserer Gesetze, die jedenfalls in diesem Zusammenhang faktisch immer eine Straftat bzw. OWi darstellen, besteht und daß eine verbale Distanzierung eben nicht genügt, wenn dem nicht entsprechende Taten, also letztlich Straftaten, folgen. Mein Gott, was schimpfe ich nicht den ganzen Tag auf diesen Staat und seine Justiz, und beachte als beherrschter (man beachte das Wortspiel ;-)) Bürger dennoch (zwangsläufig, denn die Konsequenzen will ich mir nicht antun) und gemäß meiner mehrfachen geleisteten Eide die Regeln. Mit dieser Schein-"Begründung", mit denen die sog. "Reichsbürger" über den Löffel barbiert werden, könnte man aber auch mir sämtliche Zulassungen und Lizenzen entziehen. Und nein, die kenne die "Reichsbürger"-Szene eigentlich nicht, genausowenig wie die Szene der (nicht) organisierten Kriminalität oder der Rocker, das sind nun mal nicht meine Kreise und auch beruflich habe ich mit diesen nichts zu tun, und vor allem interessieren mich diese Schwachmaten als solche überhaupt nicht. Aber ich lese Zeitung etc. und man kann sich heutzutage darauf verlassen, daß alle Berichte über die sog. "Reichsbürger" zumindest nichts beschönigen, vermutlich übertrieben sind (so wie die angeblichen "Waffenlager", die bei Delinquenten wie Rockern, anderen Kriminellen oder auffällig gewordenen Jugendlichen gefunden werden, in aller Regel in Wahrheit aus freien Waffen bestehen), und abgesehen von dem Fall des LWB, der sich gegen die Wegnahme seiner Waffen nach dem erfolgten Einziehen seiner WBKen dämlicherweise mit diesen gewehrt hat, wurde in keinem Fall über Straftaten berichtet, die diese sog. "Reichsbürger" sozusagen gewohnheitsmäßig oder als Bestandteil einer (allerdings überhaupt nicht bestehenden) Zugehörigkeit zu einer Organisation, Vereinigung o.ä., als (zwingenden oder konsequenten) Ausdruck ihrer Weltanschauung begehen. Und da in keiner der mit bekannten diesbezüglichen Urteilen eine entsprechende Latte von Straftaten als Beleg für deren BRD-Rechts-feindliche Einstellung aufgeführt ist (obwohl dies die einfachste, sauberste und unanfechtbarste Begründung wäre), erscheint es mir nicht allzu gewagt, auch entsprechend der Unschuldsvermutung (auch wenn diese hier genau genommen nichts zu suchen hat, aber es liest sich gut) davon auszugehen, daß das Nichtberichten über solche Straftaten bedeutet, daß diese Leute zwar wohl bescheuert aber eben keine (gewohnheitsmäßigen) Straftäter sind. Oder jedenfalls nur in dem für Normalbürger normalen und lediglich individullen Umfang
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Durch welche nachhaltig begangenen Straftaten haben die Betreffenden begründeten Anlaß zu Zweifeln an ihrer Rechtstreue gegeben ? Ich sehe keine. Durchweg bestehen deren "Handlungen" in verbalen Äußerungen, in denen sie den "reichsbürgertypischen" Unsinn von sich geben. Ihr "Ungehorsam" gegenüber dem von Ihnen abgelehnten Staat bzw. deren Repräsentanten beschränkt sich auf nicht strafbare Bereiche, entweder verstoßen sie nicht gegen Gesetze oder die Staatsmacht läßt es nicht auf eine Machtrprobe ankommen, bei der sie aber einknicken würden. Denn deren Ablehnung geht ja nicht so weit, daß sie für ihre Überzeugung eine Straftat begehen oder in den Kahn einfahren würden. Maulhelden, mehr nicht, wenn auch bescheuerte. Und allein aus der verbalen Ablehnung des Staats "folgern" Behörden und Gerichte, daß sie (im Ernstfall) die Gesetze nicht beachten würden. Und gerade dies ist nicht zulässig, solange sie nicht individuell relevant/nachhaltig gegen Gesetze verstoßen haben oder jedenfalls mehr oder minder zwingend aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Organisation, Gemeinschaft etc. , in der dies "dazu" gehört, dies mit einiger Wahrscheinlichkeit tun werden. Dies ist nichts als die Bestrafung einer unerwünschten Gesinnung. Wenn es um die Rechtstreue aufgrund Handelns geht, dann müßten schon mehr als eine oder zwei fahrlässige Geschwindigkeitsübertretungen entsprechende Zweifel an der Rechtstreue führen und die entsprechenden Konsequenzen haben. Haben sie aber nicht, weil die Obrigkeit selbst weiß, daß schon einiges mehr dazu gehört. Aber bei den sog. "Reichsbürgern" genügt dummes Geschwätz. Wie anderweitig gesagt: Würde man Zweifel an ihrer geistigen Gesundheit äußern und sie untersuchen lassen und zum Ergebnis kommen, daß deren verschrobene Ansichten die Grenzen der geistigen Gesundheit überschreiten, wäre es etwas anderes. Geisig schwach = keine ausreichende Einsichtsfähigkeit = unzuverlässig. Aber darauf möchte sich der Staat natürlich nicht einlassen. Zum einen würde man damit möglicherweise die Büchse der Pandora öffnen, denn in die gleiche Schublade gehört z.B. die Auffassung, daß die Zuwanderung von Millionen Analphabeten ohne jede Qualifikation aus fremden Kulturkreisen etc. etc. etc. unser Demografieproblem lösen würden. Oder (fast) noch schlimmer es würden den Leuten gar ausreichend geistige Gesundheit attestiert werden. Und es hilft überhaupt nichts, auf Urteile zu verweisen, in denen als Feigenblatt ein angeblicher Grundsatz aufgestellt wird, der aber gleich wieder durch die Entscheidung ad absurdum geführt wird, in dem eben gerade nicht individuelle Verfehlungen sondern letztlich nur Meinungsäußerungen, mögen sie auch noch so absurd und verschroben sein, als "Begründung" herangezogen werden. Das ist das kleine Einmalseins, Urteilsbegründung prima facie, formal, einwandfrei erscheinen zu lassen.
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@ Heletz: Du verstehst es einfach nicht. Du rechtfertigst die Anti-"Reichsbürger"-Rechtsprechung mit dementsprechenden Urteilen. Was soll das? So geht das nicht. Tatsache ist, daß diese Leute vielleicht (oder sicherlich) etwas blöde und auch spinnert sind, aber das unterscheidet sie nicht sonderlich vom Gros der Bevölkerung (das ist jetzt keine Anspielung auf dieses Form). Fakt ist, daß sie sich in toto letztlich doch an die Gesetze halten. Und wenn man sich anschaut, daß Polizisten seit Jahrzehnten, Jahr und Tag ihren Dienst unangefochten versehen und die bundesdeutschen Gesetze beachten und durchsetzen und dann, wenn herauskommt, daß sie "Reichsbürger" sind, trotz des jahrzehntelangen Beweises der Gesetzestreue und ohne jede persönliche Verfehlung als "unzuverlässig" gelten, dann weiß man, was die Stunde geschlagen hat. Und deren Behandlng läßt sich nicht durch gleichartige "Reichsbürger"-Rechtsprechung rechtfertigen - dies belegt nur wie gefährlich die Situation für jeden anders- und auch kritischdenkenden Geist wird. Bei der Kritik hieran geht es nicht um die "Reichsbürger"-Gesinnung oder deren Veteidigung, es geht darum, daß hier abweichende Meinungen sanktioniert werden. Heute die sog. "Reichsbürger", morgen EU- und Regierungs- oder Establishment-Kritiker und danach alle anderen politisch/gesellschaftlich bzw. vom Establishment unerwünschten Meinungen. Und wir LWB sind dann auch mit im Sack, jedenfalls dann, wenn wir Waffenliebhaber sind bzw. diese nicht nur als Sportgeräte betrachten (und damit auch Lichtzielgeräte als vollwertigen Ersatz ansehen). Und es gibt gerade keine "Lebenserfahrung", daß sich irgendein beliebiger "Reichsbürger" nicht an die Gesetze halten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall: Jede Lebenserfahrung zeigt, DASS sich grundsätzlich jeder "Reichsbürger" in gleicher Weise wir jeder andere an die Gesetze hält, auch wenn er nach außen deren Unverbindichkeit reklamiert und sich damit lächerlich macht. Aber das Vetreten absurder Meinungen ist für sich keine Rechtfertigung für Sanktion - im Gegenteil sitzen solche Leute sogar im Bundestag (Linke, Grüne). Und jenseits die hohlen Phrasen gibt es immer, bei jedermann, bei jeder Sache ein Restrisiko. Auch kann grundsätzlich jedermann ausrasten. Gib ihm genügend (aber nicht zuviel) Alkohol, reize ihn bis aufs Blut und gibt ihm eine Waffe (Messer, Knüppel etc) in die Hand. Nicht jeder wird zuschlagen, aber doch einige. Das Restrisiko ist also immer vorhanden und wird entgegen der hohlen Phrasen naturgemäß hingenommen. Auch bei Polizisten: Irgendwo gibt es Statistiken über - waffenrechtlich oder anders - delinquent werdende Polizisten. Deren Quote liegt keineswegs bei oder nahe Null. Und dennoch gibt man diesen Leuten Waffen. Trotz des offensichtlich beachtlichen Restrisikos. Nein, das ist in dieser Form nur eine hohle Phrase. Tatsächlich bezieht sie sich auf konkrete Risiken, für die es eine entsprechende Tatsachenbasis bedarf. Sei es individueller Form, sei es wie bei kriminellen Vereinigungen (z.B. Rockern) den typischen Gruppenaktivitäten, also gruppentypischer und -spezifischer Kriminalität (bei allen diesbezüglichen "Gruppenhaft"-Bedenken). Dies es aber bei den sog. Reichsbürgern gerade nicht gibt. Aber das wird da übergangen, weil man diese Leute einfach nicht mag (was ich verstehen kann) und aussortieren will. Und das ist in dieser Form aber schlicht rechtswidrig, rechtsstaatswidrig. Völlig egal, wieviel Richter in dasselbe Horn stoßen. Und (Partei)Politiker (die von Rechtsstaat per se schon mal keine Ahnung haben) dies gutheißen. Aber das ist es schon so oft erklärt und gesagt worden ...
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Dazu noch kurz: Wenn eine Einzelfallentscheidung mit konkreten Verstößen unabhängig von irgendeiner Gruppenzugehörigkeit begründet wird ist das insofern nicht zu beanstanden. Eine andere Frage ist freilich, und dies ist völlig losgelöst von der "Reichsbürger"- oder sonstiger "Gruppenhaft"- oder "Meinungsdiskrimierierungs"-Problematik, ob es überhaupt rechtens ist, ein 15jähriges und längeres einwandfreies Verhalten bei der Prognose, ob ein aktueller Verstoß wirklich die Zuverlässigkeit beeinträchtigt, also ein signifikantes Risiko begründet, daß künftig in relevanter Weise gegen das WaffG verstoßen wird, unberücksichtigt zu lassen und sich auf den Allgemeinplatz, daß ein Restrisiko nicht heingenommen werden müsse, zurückgezogen werden darf. Denn ein Restrisiko nimmt der Staat bei allen Dingen hin, bei jedem AKW, bei jedem Gaswerk, Industriebau, bei jedem Führerschein, völlig egal was, nichts ist 100% perfekt und schadenssicher. Allein der Straßenverkehr: Das Risiko, während des Autofahrens einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden, ist keinesfalls Null, das Risiko eines Momentanversagens ist da, das Risiko, irgendetwas zu übersehen, verwirklicht sich täglich zifach, hundertfach, tausenfach .... Und da nahezu alle allein waffenrechtliche Verstöße tatsächlich folgenlos bleiben darf man bei dem Restrisiko auch nicht allein auf die Wahrscheinlichkeit, z.B. gegen eine Aufbewahrungsvorschrift zu verstoßen, abstellen sondern muß die Wahrscheinlichkeit von Folgen für die Gemeinschaft berücksichtigen. Und diese Wahrscheinlichkeit ist weit, weit, weitaus kleiner als allein die aus dem Führen von Kfz sich ergebenden Risiken. Tatsächlich wollen sich diese Richter überhaupt nicht mit der Fragen der persönlichen Zuverlässigkeit beschäftigen, denn andernfalls müßten sie erkennen, daß es für jeden nicht gänzlich verblödeten LWB schon die dunkelgelbe Karte darstellt, sich überhaupt gegen die Bezweifelung seiner Zuverlässigkeit und drohenden Entzug der WBKen zur Wehr setzen zu müssen, zu wissen, daß jeder weiterer Verstoß "tödlich" sein wird. Wer mit auch nur ansatzweise Hirn im Kopf wird von da an nicht 150% penibel sein? Diese Geschwafel lenkt nur von der Tatsache ab, daß der Richterschaft insgesamt LWB suspekt und grundsätzlich ein Dorn im Auge sind, vermutlich weil sie verinnerlicht haben, daß sie die einiige Instanz ist, die für Auseinandersetzungen (welcher Art auch immer) zuständig sind und es sie schlicht stört, daß Waffenbesitzer theoretisch diese ohne Gerichte erledigen könnten. Daß dies niemand macht interessiert sie nicht und da sie gegen die, die es evtl. tun würden - nämlich Kriminelle Illegalwaffenbesitzer - nicht tun können, dünnen sie halt die Reihen der LWB durch völlig überzogene und in jedweder Hinsicht realitätsferne Anforderungen nach Kräften aus. Eine andere Erklärung sehe ich nicht (und ich weiß ja, wie wir Juristen ticken), denn objektiv geht bspw. von einem Sportschützen, dem unbemerkt einen KK-Patrone aus der Schachtel in den Koffer gefallen ist und dort unentdeckt herumliegt, nicht die geringste Gefahr aus. Aber auch nach 25 Jahren Unauffälligkeit werden dem Mann dann mit diesen Sprüchen mit Freuden aller WBKen weggenommen.
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Du versteht es anscheinend nicht. Wenn dieses Entscheidung bzw. vergleichbare Entscheidungen die individuelle Unzuverlässigkeit aufgrund individueller Verstöße begründen würden, dann würde dagegen niemand meckern. Und es ist wahrlich keine Eigenart von sog. Reichsbürgern bzw. Leuten, die die diese zugeschriebene(n) Rechtsmeinung(en) vor sich hertragen, im Einzelfall gegen diese und jene und auch waffenrechtliche Regelungen zu verstoßen. Auch unter LWB ist de Zahl derjenigen, die hier und da gegen das Waffenrecht verstoßen Legion und den einen oder anderen erwischt es eben - und das sind keine sog.Reichsbürger. Der Umstand, daß es möglicherweise im konkreten Fall keinen "Unschuldigen" getroffen hat und im Einzelfall eigentlich alle froh sein können, daß ein "schwarzes Schaf" entfernt wurde, rechtfertigt nicht, eine bestimmte Gruppe von Leuten, deren Gemeinsamkeit allein darin besteht, eine verquerte und absurde Rechtsmeinung zu unserem Staat zu haben und mehr oder minder lautstark zu vertreten, allein wegen dieser Auffassung als grundsätzlich rechtsuntreu und unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne abzuqualifizieren und damit jedem dieser Leute ungeachtet seines individuellen Strafregisters die WBKen und Waffen wegzunehmen. Und allein darum geht es. Und selbst wenn diese Gruppe öfter als der Durchschnitt der LWB insgesamt mit spezifisch waffenrechtlichen oder allgemeinen Delikten auffallen würden, dann würde dies diese "Begründung" allenfalls bei Vorliegen der Umstände wie bei den kriminellen Rockergangs zulässig sein, wobei man unter rechtsstaatlicher Sicht auch bei diesen begründete Zweifel haben kann, denn ungeachtet deren sozusagen Gang-spezifische Kriminalität sind m.W. die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnis auch nicht mehr als andere durch waffenrechtliche oder andere Delikte aufgefallen. Unzuverlässigkeit ist ein individuelles Merkmal und wenn man meint, dies aus einer bestimmten Gruppenzugehörigkeit ableiten zu dürfen oder zu wollen, dann muß diese Gruppe bei unveränderten Verhältnissen bislang in einem sehr deutlich und derart überdurchschnittlichen Umfang aufgefallen sein, daß dies zu einem gravierend hohen Risiko der Delinquenz des Einzelnen führt. Das ist Rechtsstaat. Andernfalls könnte man mit derselben "Begründung" allen vereinsorganisierten Sportschützen und allen Jägern die WBKen entziehen. Warum? Jedermann weiß, daß in den Vereinen gesoffen wird - erst gestern habe ich es wieder erlebt, nachmittags trudeln sie mit ihren Wummen ein und als erstes ziehen sie sich ein, zwei Bier (NICHT alkoholfrei) rein, von dem Gesaufe nach dem Ballern nicht zu reden (und dann halb bis ganz besoffen greifen sie sich Wummen und Mun und torkeln oder schwanken heim). Und daß Jäger dem Trunk ergeben sind ist ja nun wirklich Allgemeinwissen. Klar, nicht jeder ist so ein Spezi, aber nach meinen sicherlich nicht ganz unrepräsentativen Erfahrungen weit mehr als 20, 30% - und Du findest garantiert nicht 30% sog. Reichsbürger mit WBKen, die wie auch immer delinquent sind. Das mit dem "Akzeptieren nicht die Rechtsordnung" in ihrer Allgemeinheit und Absolutheit ist und bleibt vorgeschobener, rechtsstaatswidriger Unfug, denn dann wären die Jungs überwiegend vorbestraft aber zumindest schon "regulär" ohne WBKen, denn wir wissen, daß der geringste Verstoß genügt um die Zuverlässigkeit zu riskieren. qed.
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Ja und? Tatsache ist, daß diese Leute letztlich doch immer tun, was "der Staat" von ihnen will. Ob sie dagegen protestieren und mit ihrer verquerten Rechtsmeinung Behörden belästigen ist ohne Bedeutung. Ob ich nun die Verbindlichkeit des Staatswesens als solches ablehne oder nur die Verbindlichkeit bzw. Wirksamkeit einzelnen Regelungen ist im Prinzip gleich (und letzteres tun viele). Entscheidend ist nur, ob ich mich letztlich an die Regeln halte bzw. gegen sie im Ergebnis nur mit dem rechtsstaatlich vorgegebenen Mitteln vorgehe. Würden sich diese Leute Straßenschlachten mit Repräsentanten des Staats liefern - wie etwa die Linken und Chaoten in HH und anderswo - dann wäre es anders. Würden sie wie Rockerclubs nicht nur verbal sondern auch tatsächlich die Gesetze mißachten und sich strafbar machen ebenso. So aber sind es bloße Maulhelden. Vielleicht könnte man sie wegen übergroßer Blödheit als unzuverlässig ansehen (auch wenn die Abgrenzung zwischen "vertretbaren" und "nicht mehr vertretbaren" Meinungen schwierig ist), aber die Begründung bzw. Behauptung, sie würden die Gesetze nicht anerkennen bzw. keine Gewähr bieten, vor allem die waffenrechtlichen Regelungen zu beachten, ist schlicht Unfug, auch wenn' s obergerichtlicher Unfug ist, und auch willkürlich, und verletzt letztlich auch die Meinungsfreiheit (die eben nicht nur "richtige" Meinungen schützt sondern auch Blödsinn).
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"Wer jedoch die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneine und ihre Rechtsordnung nicht als für sich verbindlich betrachte, nehme in Kauf, als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft zu werden." So - angeblich - in der Begründung des OVG. Anscheinend ist den Juristenkollegen des Senats nicht der Widerspruch aufgefallen: Wer sich gerichtich gegen diese Verfügungen der Waffenbehörden zur Wehr setzt und nicht einfach sag" Kommt und holt sie euch" und einen Privatkrieg vom Zaun bricht, der bringt doch unwiderlegbar zum Ausdruck, daß er nicht nur die Rechtsordnung als solche für sich verbindlich sondern so sogar die deutsche Justiz und deren Zuständigkeit und Kompetenz anerkennt. Aber es dann nicht sein was nicht sein darf. Die nächsten auf der Liste sind alle, die gegen die EU opponieren. Ohne jede Sympathie für Leute , die der ""Reichsbürger"-Meinung anhängen: Es ist zu wünschen, daß die Betroffenen weitermachen bis hin zur Verfassungsbeschwerde (beim BVerwG werden sie aber sicherlich scheitern, um dies zu prognostizieren braucht man wenig Fanrasie).
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Oha! Nicht gesehen, sorry. @ Admin: Kannst den Fred löschen, wenn Du magst.
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Bundesfinanzhof: Urteil vom 27.09.2018 – V R 48/16 Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes, insbesondere des IPSC-Schießens besteht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO ) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit. z.B. hier: https://www.iww.de/quellenmaterial/id/206103?utm_campaign=nl-bfh&utm_source=iww-newsletter&utm_medium=email&utm_content=2018-12-13 Lest es mal, sind ein paar schöne Formulierungen drin.
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Muss Aufsicht beim Übungsschießen mit Vorderladern Inhaber §27 SprengG sein?
MarkF antwortete auf de50ae's Thema in Waffenrecht
Was Du meinst ist § 10 Abs.3 AWaffV. Diese " bestimmte Bedingungen erfüllt sind und ganz gewisse Dinge getätigt werden" sind das, worüber wir die ganze Zeit reden, nämlich die "Registrierung" beim Verein und Ausstellen des Papiers hierüber.Aso nichts besonderes, absonderliches oder kompliziertes oder gar "krummes". -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
MarkF antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Ja, immer wieder lustig. Schon als FA für Verwaltungsrecht mit vorwiegender Tätigkeit darin ist eher schwer zu leben, jedenfalls ohne Honorarvereinbarungen, aber wenn man das auf Waffenrecht beschränken würde ... wobei allerdings auch ein FA für Verwaltungsrecht nicht viel "hilft", denn auch wenn Waffenrecht zum Verwaltungsrecht zählt ist ähnelt das ganze strukturell doch kniffligem Zivilrecht, ähnlich Erbrecht, und vor allem muß man auch von der tatsächlichen Materie ausreichend Kenntnisse haben. -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
MarkF antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Du ziehst von MTK nach OF? Herrjeh ... ? Als pro-Bürger möchte ich die Jungs und Mädels im Kreishaus nicht bezeichnen. Meist legen sie uns nicht übermäßig Steine in den Weg, halten sich ans Gesetz und wirklich absurde Rechtsauffassungen sind nicht die Regel. Aber pro-Bürger, also pro-LWB ... gar in Zweifelsfragen oder wenn man sich so und so entscheiden kann ... nein, das kann man nicht sagen. Und zwar auch ohne daß sie Weisungen vom RP erhalten erhalten. -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
MarkF antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Als jemand, der im (Vorder)Taunusbereich wohnt, ist die Vorstellung, sich mit einem Wohnen im Kreis OF oder gar OF selbst zu arrangieren (bzw. arrangieren zu müssen), natürlich grausam ... ;-). Aber ich gebe zu, selbst dort gibt es nette Gegenden. Als LWB, der seine Hardware behalten oder gar erweitern möchte, ist mir eine "vernünftige" Waffenbehörde aber schon wichtig. Dauerstreß zu haben, dauernd auf deren Kieker zu sein, stelle ich mir wenig erbaulich vor. Da die Jungs dort nicht für mich zuständig sind und ich auch mit LWB aus der Gegend eigentlich keinen Kontakt habe, bekomme ich nur zufällig etwas davon mit. Ich möchte aber bezweifeln, daß die dort "vernünftig" geworden sind, denn das sind ja nicht einzelne Spinner, die aus der Reihe tanzen, sondern der Kurs der Behörde. Wenn nicht gar die Sache vom RP angeordnet ist, und da haben wir ja beim RP in Darmstadt leider ein gewisses Problem. -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
MarkF antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Hä? Wen wollen die mit so einem Unfug fangen? Wenn die darauf bestehen oder darauf gestützt irgendwas veranlassen fangen sie sich einen Widerspruch ein und haben die Kosten an der Backe. Wenn sie Leute fangen wollen sollen sie Hausbesuche machen, dabei festgestellte (wirkliche) Sünden sind allermeist tödlich ... Was ich meine ist die grobe, ja gröbste Rechtsunkenntnis der SB. Vor ein paar Tagen hörte ich, daß einem Händler im Bereich Ffm quasi untersagt wurde, eine Waffe nach § 12 WaffG zum Transport zu überlassen, weil dies nicht für Händler als Überlassende gelte ... da greift man sich doch an den Kopf! -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
MarkF antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Wenn ich mich richtig erinnere war es Land ... aber darauf schwören möchte ich nicht. War zuletzt Ende letzten Jahres, also Ewigkeiten her ...