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MarkF

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  1. Jetzt habe ich den Faden verloren. Erkäre mir doch bitte noch mal kurz, was ich eigentlich sagen wollte ... ;-)
  2. Du glaubst aber wohl nur im Traum, daß die Gerichte dies auch für ihresgleichen erlauben würden? Z.B. mit dem Trick, den Anlaß dieser Äußerung - die beiden Urteile des BVerwG - heranzuzuziehen und damit dieses Unwerturteil entgegen des ausdrücklichen Wortlauts als insbesondere/speziell auf die Richter des 6. Senats bezogen anzusehen. Überdies stimmt dies nicht. Man lernt auch Richter kennen, die ihren Job ernst nehmen, sich redlich Mühe geben, den Anforderungen gerecht zu werden, und - last but not least - "richtig" entscheiden.
  3. Es ist immer wieder klasse und erheiternd, wie als eindeutig empfundende posts mißverstanden werden. Dann ist es natürlich kein Wunder, wenn ganze Kriege durch Fehlkommunikation entstehen (siehe Douglas Adams). Ohne jetzt jemanden konkret und persönlich angreifen zu wollen.
  4. Du kannst es ja darauf ankommen lassen und den Versuch wagen. Auf, hau drauf, laß alles raus, was Dich belastet, zieh so richtig vom Leder ohne Rücksicht auf Verluste, werde so richtig gemein. Machen wir einen Feldversuch.
  5. Hatten wir hier schon ab 14.6. diskutiert und kritisiert. Bitte zurückblättern.
  6. Amen.
  7. Aber nur geringfügig. Aber das Problem ist ja nicht die Kompliziertheit der Regeln (wenn man mal die Hürde der Sachkundeprüfung außen vor läßt) sondern die erforderliche ernste Bereitschaft, sich an die Regeln zu halten (auch und erst recht wenn man sie in Teilen als überzogen, falsch, unsinnig ansieht). Klar, in der Heftigkeit der Diskussion, dem Hochschäumen der Antipathie, dem plötzlichen Anstieg des Blutdrucks (und dies alles gepaart mit einer gewissen Borniertheit, Beschränktheit, intellektueller Minderfunktion und vielleicht auch etwas suboptimalen Sozialisation) kann man in dem vermeintlichen Schutz der Anonymität eines Forums, in dem man nicht damit rechnen muß, durch einen körperlichen Verweis auf die einzuhaltenden Mindestregeln der Höflichkeit hingewiesen zu werden, schon mal verbal über die Strenge schlagen. Das hat, mag es im Einzelfall auch die Grenze zur Delinquenz überschreiten, aber doch eine andere Qualität als ein Verhalten, wie es der Troll in seinen posts beschreibt, und das doch, meine ich, deutlich eine grundsätzlich regelfeindliche oder zumindest -gleichgültige Einstellung eines wenigstens Bruders Leichtfuß, wenn nicht schlimmer, erkennen läßt. Das paßt natürlich überhaupt nicht zu dem idealtypischen regelkonformen Verhalten eines verantwortungsbewußten LWB. Es geht also nicht um Nichtverstehenkönnen sondern um Beachtenwollen und Befolgenwollen. Und da stellt eine entsprechende Delinquenz eben eine klare Gegenindikation dar. Vielleicht sollten die Mods diesen Fred in die Abteilung für Smalltalk und Dummschwatz verschieben?
  8. Ich bin mir nicht recht darüber im klaren, ob Du nicht nur ein Troll bist, aber etwas zu bestellen ohne das Geld zum Bezahlen zu haben oder davon ausgehen zu können, am Zahltag zahlen zu können, IST Betrug.
  9. So kompliziert ist das doch nicht: Zuhause nur aus dem Schrank nehmen zum Putzen und zum Transport zum Schießstand. Transport nur in mit einem per Schloß verschlossenen Behälter. Auf dem Schießstand nur zum Schießen gemäß Schießstandordnung auspacken. Zuhause allenfalls reinigen und dann getrennt von Mun in zugelassenem Schrank einsperren. Unter Verzicht auf das Ausloten von Grenzbereichen sind das nur wenige, klare Regeln.
  10. :-)) Wenn man z.B. hier im Forum die Pöbeleien einiger user anschaut, dann kann dies offenbar kein Hinderungsgrund für eine WBk sein. ;-) Was man als WBK-Inhaber übrigens auch bedenken sollte: Die Grenze zum Ehrdelikt ist schnell überschritten, vor allem, wenn man sich anschaut, wie leichtfertig hier so mancher unter dem Mantel der scheinbaren Anonymität aus dem Rahmen fällt.
  11. Oops. Ich leiste Abbitte. War wohl übernächtigt, trunken oder sonstwe nicht ganz Herr meiner Sinne. aber wie der andere link zeigt schießt er doch quer.
  12. MarkF

    WBK gelb "NEU"

    "Wir" sind aber auch selbst schuld. Wenn sich der DSB lauthals der "Ächtungskampage" gegen militärisch aussehende Waffen anschließt ... wenn DSB-Gruppen"leiter" und ausgesprochen intensive Sportschützen militärisch aussehende Waffe nicht nur nicht mögen sondern am liebsten verbieten würde bzw. deren Verbot begrüßen (ich habe zahlreiche militärisch aussehende LG und KK, bei den LG auch die hochpräzise Anschütz 8001er im AR15-Kleid, also schießsportlich voll und ganz akzeptabel, und dennoch wird allseits boykottiert, damit Mitglieder zur "begeistern"), dann darf man sich ja nicht wundern. Wenn sogar die "eigenen Leut" zu beschränkt sind um zu begreifen, daß 10 Mio Sportschützen, die militärisch aussehende HA "toll" finden, und davon 100.000 "echte" Sportschützen werden, besser sind als nur 200.000 "echte" Sportschützen ... das alte Lied.
  13. MarkF

    WBK gelb "NEU"

    Naja, für den, der es sich leisten kann, als Alternative zum Auto. Der Individualverkehr, sogar zum reinen Spaßvergnügen, ist uns ja auch jährlich 3.000 bis 4.000 Tote allein in D wert. Kein Grüner regt sich da wirklich auf und bislang hat noch niemand deswegen die Abschaffung des Individualverkehrsr gefordert.
  14. MarkF

    WBK gelb "NEU"

    Und das Schlimme, Bestürzende ist, daß dies auch an sich bzw. in anderer Hinsicht recht intelligente Menschen denken. Die halten andererseits aber auch die EU, wie sie ist, und den Euro, wie er ist, für die beste Sache seit der Erfindung des Feuers. Naja, sind dann vielleicht doch nicht so intelligent.
  15. Eben erfahren: http://www.hund-jagd.de/content/index_html?a=&b=14&docID=1116: Seehofer will Jagdrecht derzeit nicht reformieren "... Horst Seehofer (CSU) sagte am ... 21. Apri ... dass er nach Rücksprache mit den Länderministern auf der Agrarkonferenz im Saarland derzeit keine Absichten habe, das Bundesjagdgesetz zu novellieren. ... Dem steht die Aussage von DJV-Präsident Jochen Borchert gegenüber, der angeblich eine Einigung mit den Ländeministern erzielt haben will, das DJV-Diskussionspapier zum Bundesjagdgesetz bis zur Sommerpause weitestgehend zu übernehmen. Nach den Aussagen von Bundesminister Seehofer ist jedoch nicht mit einer Anpassung des Bundesjagdgesetzes zu rechnen. ..." Wenn das stimmen und so bleiben sollte, dann wird es lustig werden. Meine WaffBeh hat mir heute noch mal die Weisung (aufgrund der Konferenz beim BMI) bestätigt, daß zwar zunächst nichts hinsichtlich "Altbesitz" unternommen werden, aber den Betroffenen geraten werde, die Waffen im Schrank zu lassen, und daß natürlich nichts neues eingetragen werden. Für eine kurze Übergangszeit ist dies vernünftig, aber wenn wirklich nicht in überschaubarer Zeit eine Gesetzesänderung erfolgen sollte ....
  16. MarkF

    WBK gelb "NEU"

    Mit den gleichen "Begründungen" kann man uns auf Uralt-Repetierer, Einzellader und KK reduzieren.
  17. MarkF

    WBK gelb "NEU"

    Auch als LWB ist man geneigt, zu sagen, daß man natürlich zugestehen müsse, daß man mit einem VA im Falle des Falles mehr Unheil anrichten könnte. Mit dem Finger auf dem Abzug sind die 30 Kugeln raus und in die Menge ... So stellen sich dies die Verbieter von VA vor. Aber ist das wirklich realistisch? Oder anders herum: Kann ein geübter Schütze nicht auch in ausreichend schneller Geschwindigkeit sein Mag mit einem HA leeren? Vielleicht sogar effektiver? GK-HA schieße ich eher mit Bedacht, ich bin halt geizig, aber KK-HA sind quasi wie VA, nach gefühlten 5 Fingerbewegungen ist ein 30er Mag leer. Nur zu Funktionstestzwecken natürlich. Letztlich sind das aber doch alles Spekulationen, die unterstellen, daß der VA-Besitzer tatsächlich ein Massaker begehen würde. Und da trifft sich das, was Joe zu seinem anderen Gebiet gesagt hat: Dem Fliegen. Das Verbot von VA ist vergleichbar mit dem Verbot von allem, was mehr als ein Leichtflugzeug o.ä. (entschuldige meine Ignoranz, aber da ich kein Flieger bin - man kann leider nicht alles machen) ist. Wen so ein Kleinteil aufdozt ist der Schaden eher begrenzt und mehr als 1 oder 2 Insassen gehen auch nicht drauf. Kommt dagegen ein Learjet runter .... Wenn Du aber darauf abstellst, daß man bei der Fliegerei nur besonders geprüftes Material verwendet, Sicherheitschecks hat, nur überprüfte Piloten fliegen dürfen (ich kenne die Einzelheiten nicht), dann ist dies noch nichts anderes als die Überprüfung der LWB bei uns. Wenn der Pilot gecheckt und o.k. ist und den Schein für einen Learjet hat, dann darf er damit fliegen. Der Learjet-Pilot ist ja kein "sicherer" oder "zuverlässigerer" Mensch als der Cessna-Pilot. Er kann halt den Learjet fliegen und Learjetfliegen erfordert halt besondere Kenntnisse. Wenn ein LWB gecheckt ist, dann darf er Waffen besitzen. Es erfordert aber nun mal keine besondere Schulung oder Kenntnisse, um einen VA "sicher" zu besitzen. Ist man "sicher" und "zuverlässig" genug, um HAs zu haben, dann ist man es auch für VA. Unsicherheit kann man weder bei HA noch bei VA tolerieren (sagen wir hier in D). Das "Argument", daß es keinen vernünftigen Grund für VA gebe, ist, woraus andere hingewiesen haben, gefährlich. Denn es führt zu der Frage, ob es einen "vernünftigen" Grund für Waffen überhaupt gibt. Ist Interesse am Schützensport ein vernünftiger Grund? Würde ich verneinen. Ist Interesse an Waffen oder gar deren Sammeln ein vernünftiger Grund? Von dem auch der Allgemeinheit dienen Aspekt, Technikentwicklungen zu bewahren, zu dokumentieren, abgesehen: Ich denke nicht. Der einzige private vernünftige Grund, Waffen zu besitzen, ist bei uns nicht anerkannt: Zum Selbstschutz, zur (häuslichen) Selbstverteidigung. Alles andere sind private Interesse, Hobbies, Vorlieben und "Schlimmeres", also per se nicht "vernünftig". Das ist aber die falsche Frage. Waffenbesitz fällt ungeachtet der Frage der Selbstverteidigung und des Widerstands unter Art.2 GG, die allg. Freizügigkeit (auch wenn wir dieses Grundrecht, das es so auf EU-Ebene nicht gibt, nach der aktuellen Entscheidung des BVerfG, der EU und dem EuGH den absoluten Vorrang vor unseren Grundrechten einzuräumen, vergessen können, denn diese Feiglinge werden sich offensichtlich niemals mit dem EuGH anlegen). Dieses Freiheitsrecht besteht zunächst und darf rechtmäßig eingeschränkt werden. Die Frage ist also nicht, warum man VA haben sollte, denn dies muß niemand erklären und rechtfertigen, ebensowenig wie man erklären und rechtfertigen muß, warum man jeden Abend auf seiner Modellbahn Grashalme "pflanzt". Deren Besitzverbot muß rechtfertigt werden und die bloße Behauptung, VA seien "gefährlicher" als HA, ist jedenfalls für D offenkundig nicht wahr: Schon mit HA wird so gut wie kein Schindluder getrieben (vielleicht sogar überhaupt keiner, ich glaube zwar zu "wissen", daß HA überhaupt nicht deliktsrelevant sind, aber ich mag mich irren), aber mit den im Privatbesitz befindlichen VA - leider habe ich keine Zahlen dazu - definitiv nicht. Und auch wenn es sich vermutlich durchgehend um alte Kamellen aus den 40er Jahren handelt, so ist es eine Tatsache, daß die betreffenden Leute auch nicht "zuverlässiger" sind als wir anderen, denn es gibt keine Steigerung der "Zuverlässigkeit". Nur das Gegenteil ist der Fall: jeder popelige Verstoß führt zum Entzug der Lizenz. Es ist also in D keinerlei Rechtfertigung für das Verbot von VA zu erkennen.
  18. MarkF

    WBK gelb "NEU"

    Ich bin durchaus dafür, nicht jedermann ungeprüft - von mir aus auch nicht unkontrolliert - Zugang zu Schußwaffen zu gewähren, aber warum soll ein LWB mit sagen wir 5 KW und 5 HA im Schrank "gefährlich(er)" werden, wenn er auch einen VA dazu stellt? Oder einen Granatwerfer? Oder eine Kanone? Gut, mit ABC kann man auch unbeabsichtigt Schaden anrichten, das muß nicht sein, da wäre der Schaden im Mißbrauchsfall auch zu groß, aber wie realistisch ist denn die Annahme, der deutsche LWB, Sammler, mit einer Kanone im Garten oder einem oder zwei VA im Keller, würde jetzt - gar erfolgreich - damit eine Revolution beginnen? Eine VA-Reglementierung ergibt nur Sinn, wenn grds. relativ unkontrolliert, wie halt in einigen Teilen der USA, Waffen erworben werden können. Sind die LWB ohnehin geprüft und gesiebt und kontrolliert wie bei uns .... es gibt ja auch durchaus Leute, die eine VA-Ausnahmegenhmigung haben. Wieviele von denen treiben Schindluder mit ihren VA? Die Deliquenzquote ist doch Null,folglich sind VA in LWB-Händen grundsätzlich kein Problem, ebensowenig wie HA.
  19. MarkF

    WBK gelb "NEU"

    Tut mir leid, aber du irrst. Siehe meinen obigen Kommentar zu besagter Entscheidung des BVerwG. Dem ist nichts hinzuzufügen. Und daß das BVerwG seine klar zum Ausdruck gebrachte und durchaus auch nachvollziehbare Meinung ändern wird oder dem andere VGen nicht folgen sollten ist nun wirklich nicht zu erwarten.
  20. Auch hier: http://www.schuetzenverein-eisenach.de/Waffenrecht/WaffG_Entwuerfe/Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Neuregelung_des_Waffenrechts.pdf S.109. Dazu auch http://www.xn--rechtsanwlte-bb-8kb.de/fach2.htm
  21. Man könnte das auch viel "härter" formulieren. Für mich ist das eine zwar fachlich wunderbar und professionell formulierte, teilweise auch durchaus lehrreiche und instruktive, aber letztlich nur bestellte Bestätigung der Linie des BVerwG. Wenn man so möchte eine bessere Version der Entscheidungsgründe. Mit den gleichen inhaltlichen Mängeln. Möglicherweise waren den Verfasser die hieran geübte Kritik auch nur nicht bekannt (keine Ahnung, wie die im JD des BT arbeiten, das ist wirklich nicht meine Welt). Die verfassungsrechtlichen Ausführungen könnten so auch vom BVerfG stammen (wenn es die VerfBesch.zurückweisen und dies begründen sollte), was aber nicht wundert, weil aus solchen Urteilen stammend. Je nach Standpunkt überzeugend oder eben nicht. Also ergebnisorientiert formuliert. Wie es halt so ist.
  22. Danke für den interessanten Link. Wer grds. gegen Waffen ist und ignoriert, daß von Jägern besessene und geführte HA offenbar noch nie ein Problem waren, der kommt natürlich zu diesem Ergebnis. Insofern nicht überraschend. Überraschend auch nicht, daß man sich bei der einfach-rechtlichen Bewertung auf die Argumentationslinie des BVerwG beschränkt und einfach nicht zur Kenntnis nimmt, daß in der Artenschutzrichtlinie - um die es ja allein ging - kein Besitzverbot sondern nur ein Verwendungsverbot ausgesprochen wird. Ich halte es daher nicht für vertretbar, zu behaupten, daß der Gesetzgeber auch ein Besitzverbot einführen wollte. Dies wollte die Artenschutzrichtlinie nicht und da die Änderung des BJagdG nur den Beitritt zu dieser ermöglichen wollte, wollte es auch unser Gesetzgeber nicht. Berücksichtigt man dies, kann man gar nicht anders als die Entscheidung des BVerwG als unrichtig zu erkennen. Daß der JD des BT nicht bereit ist, diese Umstände und Tatsachen zu berücksichtigen, läßt seine Ausarbeitung als das erscheinen, was sie möglicherweise auch ist: Als ein auch vom Ergebnis her bestelltes Gutachten.
  23. Sch... Forensoftware. Bitte löschen.
  24. Das kann man auch anders sehen. Aber das ist ein weiterer Grund, erst nachzudenken und ggfs. zu recherchieren und erst dann zu posten, gar dabei andere anzugreifen.
  25. Art.14 GG (@ Hephaistos: Zufrieden? ;-))
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