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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Völlg egal, welche Worte Du benutzt. Ein Gesetz wird durch ein anderes Gesetz geändert - das Ding heißt Änderungsgesetz. Und sein Inhalt ist, daß die Änderung verbal beschrieben wie. Eben wie erfolgt. Das Wort soundso wird durch das Wort blablabla ersetzt. Ziffer 1 fällt weg, Ziffer 2 wird Ziffer 1, Ziffer 3 wird Ziffer 2. Usw. usw. Bei einfachen Änderungen könnte man dies auch in Form des "Änderungsmodus" darstellen, was den Vorteil hätte, daß man die neue Fassung sofort erkennen kann als Anwender nicht warten muß, bis die Änderung eingepflegt werden (immerhin gibt es heute www.gesetzeiminternet.de - früher mußte man warten bis entweder eine Neufassung des Gesetzes im BGBl veröffentlich wurde oder die nächste Nachlieferung des Schönfelder etc. erfolgte oder eine Neuausgabe der beckschen-Gesetzetexte angeboten wurde. Aber bei wirklich komplexen Änderungen kommst Du da nicht weiter, weil Du die einzelnen Änderungen nicht unbedingt präzise erkennen kannst. Und darauf kommt es nun einmal an. Akzeptiere es. So kann jeder auch ohne jede andere Hilfe die Änderung erkennen und, falls nötig, selbst händisch einpflegen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Zum "Verständlich" habe ich mich in meiner bekannt arroganten Art schon wiederholt geäußert. In meinen Augen sollten auch die Naturgesetze, Medizin, Technik usw usw. allgemein verständlich sein. Es ist zum K****n, daß ich lange Jahre Medizin studieren muß, um den Scheiß zu verstehen. Oder Physik. Oder ... oder .... oder .... Juristerei ist kompliziert, weil das Leben kompliziert ist. ich weiß, Du glaubst, das könnte man alles mit ein paar deutlichen Regeln machen und das sei nur alles so kompliziert, um uns Volljuristen ein Auskommen zu sichern (merkwürdig nur, daß dies überall auf der Welt so ist und wenn man sich die Mühe macht, die Geschichte zu betrachten, feststellt, daß dies ein Prozeß der zunehmendem Zivilisation und Komplexheit der menschlichen Gesellschaft war). Ein ausgesprochen simples und extrem banales Gegenbeispiel: "Du sollst nicht töten" ist so eine simple und für jedermann begreifliche Regelung. Erschöpfend. Abschließend. Klar. Einfach. Nicht auslegungsfähig. Man braucht keine Juristen (= niemanden, der erfahren und kundig im Verständnis und Auslegung von Gesetzen und allem, was dami zu tun hat, ist). Aber was gilt für Krieg? Oder der Todesstrafe? Oder Gottes Forderung, den Erstgeborenen zu opfen (töten)? Oder einer Notwehrsituation? Oder wenn jemand Dein Töchterchen vergewaltigen oder töten will, also Nothilfe? Die 10 Gebote sagen dazu nichts. Also mußt Du diese Regeln auslegen. Oder die eine "übergesetzliche" Rechtfertigung oder Entschuldigung basteln. Und dies ist Juristerei. Gegenwärtig eben nicht so derart banal, daß dies auch ein BILD-Leser verstehen würde, sondern derart komplex und kompliziert wie unsere Gesellschaft nun mal geworden ist. -
Man KANN - würde man gleiches gleich behandeln - schon. Auch wenn es ebensowenig rechtmäßig wäre. Aber man tut es nicht aus den von Dir zutreffend genannten Gründen nicht. Was ja von der Legislative her gar nicht mal sooooo schlimm ist, denn das Grundgesetz interessiert ja in Berlin mittlerweile niemanden mehr bzw. nur, dann, wenn man dies FÜR seine Absichten heranziehen kann. Wenn das BVerfG seinem Auftrag nachkommen würde. Aber das ist ja schon lange nicht mehr der Fall. Diese Leute - das sage ich jetzt absichtlich neutral, auf der Zunge liegen mir ganz andere Bezeichnungen - entscheiden ja nur noch Dinge, die sie entscheiden wollen, und nur noch wie es ihnen persönlich paßt. Die Entscheidungsgründe sind alles andere als zwingend, austauschbar, bestehen meist nur noch aus bloßen Behauptungen und keinen Begründungen mehr. Nimmt man die Unverletzlichkeit der Wohnung auch nur ansatzweise ernst, dann wären verdachtsunabhängige Kontrollen in Wohnungen selbst mit richterlichem Beschluß nicht zulässig. Aber so ist das halt in diesem unseren sog. Rechtsstaat ... Manchmal bin ich wirklich froh, daß ich schon älter bin und auch ohne Freitod wohl nicht mehr miterleben (und darunter leiden) muß, unter welchen Zuständen wir in nicht allzu ferner Zukunft leben werden ...
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Der Punkt ist nicht, daß Vater "bestohlen" wurde - was auch nicht der Fall war, denn der Sohn hat sich die Glocke nur geliehen. Deswegen (Verfehlung des Sohns = Wegnehmen) wurde der Vater auch nicht verurteilt. Der Punkt ist, daß Vater die Glocke nicht Waffenschrank hatte. Verstoß gegen das WaffG. Hinzukam, daß der Sohn Anlaß zur der Befürchtung gab, er würde Schußwaffen mißbrauchen. Was die weitere Verurteilung begründete (pflichtwidriges Verhalten mit entsprechenden, subjektiv vorhersehbaren Folgen). Hätte der Sohn den Tresor aufgebrochen/aufbrechen müssen hätte man dem Vater strafrechtlich keinen Strick drehen können. Aber dann wären die Aufbewahrungsvorschriften in dieser Hinsicht verschärft worden.
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Ja. Ein Fall. Und wenn es 10 wären. Oder 100. oder 1000. Oder 10000. oder 20000 (also 1% der LWB). Auch dies rechtfertigt nicht den Verdacht gegenüber allen LWB, sie würden gegen die Aufbewahrungsregeln verstoßen. Anderes Beispiel: Wir wissen, daß sich manche Abgeordnete "bestechen" lassen. Was wäre es für ein Geschrei, wenn man dies als Rechtfertigung für die Verpflichtung für alle Abgeordnete nehmen würde, der zuständigen Staatsanwaltschaft laufend alle eigenen Kontoauszüge und die der Verwandten und engen Freunde zur Verfügung zu stellen, damit kontrolliert werden kann. Oder auch nur eine stichprobenhafte, verdachtsunabhängige Einblicknahme zulassen zu müssen.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nein. Aber es hilft. Quatsch. Aber warum beschäftigst Du Dich auch mit der Gesetzgebung? Du könntest Dich auf folgendes beschränken: 1. Derzeit ist bekommst Du keinen HA mit Wechselmag eingetragen und es ist derzeit für Jäger, die kein Risiko eingehen wollen, nicht ratsam, mit so etwas zur Jagd zugehen. Wenn Du das JETZT nicht akzeptieren willst mußt Du dagegen klagen. 2. Es besteht begründete Hoffnung, daß sich dies in absehbarer Zeit für alle Jäger ändert. 3. Daraus folgt: Es genügt, regelmäßig beim Amt nachzufragen, ob die "Änderung" erfolgt ist, wenn man sich nicht darauf verlassen möchte, dies anderweitig mitzubekommen. Anders gesagt: Wollte ich mich mit der aktuellen Forschung in einem Detailgebiet etwa der Medizin, Quantenphysik, Biochemie oder auch nur mit IT oder Elektronik befassen, würde ich ebenfalls nichts verstehen. Mir sind schon die Mehrzahl der Artikel in "Natur und Wissenschaft "der FAZ trotz respektablem IQ und sehr hoher juristischer Qualifikation weitestgehend nicht verständlich, weil ich keine entsprechende Ausbildung habe sondern nur allgemein interessiert bin. Und obwohl ich IT sozusagen von der Wiege an - seit 1985 - wenn auch nur hobbymäßig mache verstehe ich viele Artikel in der c´t schlichtweg nicht (mehr). Und obwohl ich seit ca. 45 Jahren hobbymäßig Elektronik mache sind mir viele technische Unterlagen und Materialien meiner Mandanten aus dem Elektronik-Bereich unverständlich. Das ist halt so. Das Verstehen von Fachpublikationen erfordert Fachwissen. Und dann stellen Du und andere sich hin und erwarten und fordern, daß Fachpublikationen für Gesetz & Recht allgemein verständlich sein sollen? Und könnte man es so machen, daß ein intelligenter Mensch wie Du es auch ohne jdes Fachwissen versteht, kommt ein typischer BILD-Leser und fordert das gleiche. Und könnte man dies auf diese Niveau herunterbrechen, dann würde ein Asylant ohne Deutschkenntnisse kommen und ebendies verlangen. Selbst die 15 Gebote (bekanntlich hat der Dappes beim Absteigen zwei Tafel fallenlassen, nämlich die weiteren Regeln, die für das Verständnis der überlieferten 10 Gebote wichtig sind, plus die extrem kleingemeißelte und nur aus Abkürzungen verstehende Begründung durch den Gesetzgeber, sozusagen eine Mischung aus Palandt und amtlicher Begründung ;-) ) sind, wenn man sie auf komplexe Fälle des wirklichen Lebens anwendet, nicht einfach zu verstehen (Beispiel: "Du sollst nicht töten." Wie ist es aber mit Krieg, Todesstrafe oder einfach nur Notwehr/Nothilfe - von der Forderung Gottes, den Erstgeborenen zu opfern/töten, nicht zu reden? Die 10 Gebote sagen darüber überhaupt nicht aus.). Hinzu kommt: Du beschwerst Dich nicht ein einmal über den Inhalt, also die Juristerei als solche, sondern nur über die Art und Weise, wie sprachlich Gesetzesänderungen beschlossen bzw. dokumentiert werden, wobei es noch nicht einmal wie überall sonst um wirkliche Fachtermini geht - entgegen des ständigen Lamentos benutzen Juristen kaum fachspezifische Termine (vergleicht das mal mit z.B. Medizin) sondern nur eine besonders exakte, komprimierte und in gewisser Hinsicht formalisierte Sprache, die mit den natürlichen redundanten Blabla-Sprachgepflogenheiten auch des sprachgewandten Menschen kollidiert und zum Verständnis ein gegenüber BILD erhöhte intellektuelle Anforderungen und etwas Training erfordert - sondern nur um die komprimierte und exakte sprachliche Verpackung. Was, mein Lieber, ist etwa an: "2. In § 36 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Nr. 2 und 3“ durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3“ ersetzt." nicht verständlich? Du schaust in 36 Absatz 3 und suchst dort die Worte "Absatz 1 Nr.2 und 3". Diese Folge von Buchstaben ersetzt Du durch "Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3". Fertig. Was ist daran so schwer? Du bist Techniker, Du beherrschst ganz andere schwierige Dinge. Ach - Du weißt nicht, was in den zitierten Vorschriften steht? Dann hör auf zu greinen sondern geh zu www.gesetzeiminternet.de und schau es Dir an. Ja, Herrgottszeiten, erfordert das wirklich die intellektuelle Kapazität eines Albert Einstein? Dann wären 160.000 Anwälte, 60.000 (oder so, ich weiß die Zahl nicht auswendig) Richter plus einige 100.000 weitere Volljuristen und andere Leute, die tagtäglich mit Gesetzen umgehen, Einsteins. Was sie definitiv nicht sind. Auch auf die Gefahr, daß Du mich für ein arrogantes A* hältst (was ich jedenfalls teilweise auch bin): Dieses Lamento beruht schlicht auf der Faulheit und Bequemlichkeit, nicht genau lesen, den Intellekt einsetzen und mitdenken zu wollen, auf der Erwartung, alles was mit Recht & Gesetz zu tun habe müßte sprachlich wie inhaltlich das Niveau von BILD und der Speisekarte einer Pommesbude besitzen und sozusagen nicht nur mundgerecht serviert sondern auch ohne jede eigene Leistung durch Knopfdruck im Hirn erscheinen. Komisch. Warum nur stelle ich mich nicht hin und jammere herum, daß ich Deine Fachpublikationen nicht einfach so verstehe und nicht einfach so Dein fachspezifisches Wissen und Verständnis habe? Mann, ist die Welt ungerecht ! -
Leider gilt der Satz "Niemand steht in Deutschland, wie in jedem anderen Rechtsstaat auch, generell unter Verdacht. " nicht für LWB. Wir stehen ja ständig im Verdacht, gegen die Gesetze zu verstoßen. Anders läßt sich ja z.B. die verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle nicht erklären/begründen. Was natürlich beim BVerfG niemanden schert.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Wirkungg der BVerwG-Entscheidungen hatten wir doch bereits vor Monaten durchgekaut und die von universalwaffen.de gepostete Stellungnahme von Kassel bringt die Sache sehr gut (und überraschend für eine Behörde) auf den Punkt. Damit ist alles gesagt. Wo die Behörden diese Auffassung vertreten - das dürfte bundesweit die Regel sein - kann man entweder noch ein paar Wochen länger abwarten oder muß rechtlich dagegen vorgehen, was aber höchstwahrscheinlich völlig überflüssig wäre und nur unnötige Kosten verursachen würde. -
Mensch! Suchst Du mit Gewalt Streit? Nein, ich meine nicht Dich, ich meine genau das/die, wie ich es ausdrücklich formuliert habe. Die Fragesteller dummer Fragen. Ist Lesen wirklich so schwer? Aber wenn Du das unbedingt auch auf Dich beziehen willst kann ich Dich nicht daran hindern.
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Es sollte Deiner Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, daß ich nicht seine Frage kommentiert habe (bei uns gibt es neben den lateinischen und teilweise altrömischen Sprüchen einige Sprichwörter und Weisheiten und eine/s lautet: Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz) sondern Deinen Sinnspruch, daß es keine dummen Fragen geben würde. Das hat auch nichts mit Niveau zu tun. Häufig genug wenn nicht fast immer steckt hinter solchen Fragen Ignoranz und Faulheit und der Unwille, selbst zu denken und nachzuschauen. Speziell hier gilt: LWB sind im Waffenrecht etwas fachkundig und jedenfalls bei dem Kernwissen ....
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Da hast Du völlig recht, das sollte man auch nicht glauben. Darum ging es aber nicht. Sondern um den jeden Wissenden beleidigenden Spruch, daß es keine dummen Fragen geben würde .... Sicher gibt es nicht auf jede Frage nur eine (richtige) Antwort und zweifellos gibt es jede Menge Unrichtiges (vor allem auf Portalen wie gutefrage und ähnliches - Proll-TV ist meist Gold dagegen). Aber häufig, sehr häufig findet man nach einiger Recherche die richtige Antwort, mag es manchmal auch mehr als nur eine oder zwei Minuten dauern. Gut, der Laie ist häufig nicht ohne weiteres in der Lage, die Verläßlichkeit von qualifiziert erscheinenden Fach-Antworten zu beurteilen. Aber wenn, wie es hier immer wieder angemahnt wird, bei rechtlichen Antworten zur Begründung und als Beleg Quellen und Nummern genannt werden, kann man sich sein eigenes Bild machen, auch wenn man nicht vom Fach (natürlich hat man als Fachmann einen erheblichen Vorteil) ist. Und siehe da, es gibt die Gesetze bei www.gesetze-im-internet.de auch als Volltext und mit Suchfunktion ... Im übrigen:Siehe das vorstehend gequotete post von HBM.
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Natürlich interessiert ein Gericht nicht eine Forenmeinung als solche. Aber wie auch Du richtig ansprichst und neben mir auch von einigen anderen Mitgliedern regelmäßig angemahnt wird, sollen Behauptungen und Auskünfte zur angeblichen Rechtslage - gerade von Profis, die das gelernt haben - mit ordentlichen Quellenangaben erfolgen. Daß mancher dies bewußt unterläßt um dies als seine Dienstleistung verkaufen zu können ... naja. Aber diese Quellen, so einschlägig, werden beachtet werden. Und auch Meinungen, Argumente, für die es noch keine Quellen gibt, können hilfreich sein - als Denkanstöße, Entwicklung eigener Argumente (sofern man dazu befähigt ist). Klar, wenn ein Laie etwas vorträgt wird zunächst anders aufgenommen als anwaltlicher Vortrag. Laien sind halt Laien, weil sie nicht vom Fach sind (weswegen es grundsätzlich auch nicht ratsam ist, auf anwaltlichen Beistand zu verzichten). Dennoch ....
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Mal abgesehen davon, daß ich zwar notwehrwillig, aber nicht notwehrfähig wäre, da alle Waffenschränke im Keller stehe und mir eine KW unter dem Kopfkissen zu shr aufträgt ;-): Was und wieso?
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Unsinn. Was soll diese Gutmenschengetue? Natürlich gibt es dumme Fragen. Ich kann es nicht mehr hören, wenn mit diesem blöden Spruch die größte Blödheit, das größte Desinteresse, die schlimmste Ignoranz bemäntelt werden soll. Erst recht in Zeiten des Internets, wenn nicht nur Antworten auf banale Fragen problemlos selbst gefunden werden können.
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Vielleicht solltest Du dem Gedanken nahetreten, daß dem Waffengesetz eines gewisse Systematik innewohnt, so daß eine im Inland frei erwerb- und besitzbare Waffe auch insofern frei eingeführt, also verbracht oder mitgenommen, werden darf. Die Erlaubnisregeln der P.29ff gelten nur für erlaubnispflichtige Waffen, die solche VL-Waffen gerade nicht sind. Daher hat "der Pole" nicht nur Glück sondern Verbringen/Mitnahme ist systematisch zwingend wie Besitz und Erwerb nach Anlage 2 Absch.1 UA 2 Nr.7.6 bzw. 7.7 erlaubnisfrei.
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Richtig. Einschlägig ist § 15 SprengG, erlaubnispflichtig durch zuständige Behörde, welche auch immer das ist. Am besten wäre, mal beim deutschen Zoll nachzufragen, bei dem erlaubnispflichtige Dinge bei der Einfuhr ohnehin vorzuzeigen sind (meint zumindest der Zoll).
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Merkwürdig. Bei meinem Sohn und mir dauert es immer Monate. Was sollen die Kriterien für "auffallen" sein? Als LWB ist man doch per se auffällig ...
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Wir sind ja von den Grünen und anderen ideologisierten Hoplophoben eine nur sehr selektive Wahrnehmung (der Realität) gewohnt. Traurig, daß dies aber auch auf unserer Seite einreißt. Im übrigen auch für Dich zum Mitschreiben: Nicht Meinungen zählen sondern Argumente.
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WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
MarkF antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Ich rede nicht von einfachem Alkoholgenuß sondern von Betrunkensein. Andererseits .... wenn man mit 0,5 Promille nicht mehr fahrtauglich ist .... Ich weiß, da geht es um anderes als das Beibehalten des Verstands. -
Ein einschüssiger VL mit dem berühmt-berüchtigten Modell vor 1871? Rate mal .... diese Waffe ist in D frei erwerb- und besitzbar ab 18 ....
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Ich konnte es nicht mal lesen.
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Diese Sichtweise ist interessant. Ob was dran vermag ich aber nicht zu beurteilen. Aber ich werde mal bei bei der Kripo und beim LKA nachfragen, on sie es als ratsam ansehen, an den Schränken oder am besten schon an der Haustür darauf hinzuweisen.
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Die anderen schlafen offenbar noch, daher: Genauso. Es ist eine Verpflichtungsklage - im Antrag nennst und bezeichnest Du den VA, den die Behörde erlassen soll. Näheresn findest Du über google oder Du konsultierst einen Anwaltskollegen Deines geringsten Mißtrauens. Aber wenn Du meinen Rat hören willst: Tue es nicht. Frag beim SB nach, warum es solange dauert, und wenn er auf die Zuverlässigkeitsprüfung und Auskunft vom LKA verweist, dann warte. Zum einen dauert auch die Klage, mittlerweile immer länger dank der zunehmenden Zahl der Asylverfahren (bin gespannt nach welcher Zeit die diesjährige "Sammel"kapazitäsklage gegen die Frankfurter Uni wg. Medizinstudium entschieden werden wird, auch das Frankfurter VG ächzt unter den Asylklagen), und bis zur Entscheidung wird das LKA die Auskunft erteilt haben. Ddie Richter nervt die zunehmende Belastung durch Asylantenklagen auch und es ist nicht fernliegend, daß sie dies an Dir mit Deiner überflüssigen Luxus-Klage auslassen, da das Amt Dir ohne positiven Zuverlässigkeitsbescheid keine WBK erteilen darf. Und auch das Amt wird nicht allzu erfreut sein, denn es liegt ja nicht an denen, die hätten wie jedermann die Sache auch gerne vom Tisch. Du wirst in Deiner Karriere als LWB sicher noch oft mit den SB zu tun haben und wenn es nicht Idioten oder Waffen-/LWB-Feinde sind ist deren neutrales Wohlwollen oder wie immer man ein nicht durch Aversion geprägtes Verhalten bezeichnen will wichtiger als hier Dampf abzulassen und sich als Bürger mit Rückgrat zu profilieren. Heb Dir das für einen wirklichen Streit mit dem Amt auf, z.B. im Rahmen des P.6 AWaffV (dieses Mandat würde ich gerne übernehmen), und nimm als Erkenntnis den Rat mit, den unsere SB in solchen Situationen erteilen: Wenn absehbar ist, daß man in den nächsten Monaten eine (von einer Zuverlässigkeitsprüfung abhängige) Genehmigung benötigt, dann informiere das Amt sofort darüber, damit die jetzt schon die Zuverlässigkeit prüfen und sich gleich an das LKA wenden können. Dann mußt Du optimalerweise auf Bescheidung Deines Antrags nur ein paar Tage warten.