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Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Unbegründet, wie Du erkannt hast -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Stimmt... irgendwann ist immer das erste Mal Aber mit solchen Geschichten sollte man aufm Amt niemals argumentieren wollen. Nicht als Jäger, von dem die Anerkennung von der geistigen und körperlichen Gesundheit abhängt. Das wäre die allerletzte Argumentation, die ich (für mich persönlich) einbringen würde / wollte Du siehst ja, im Anlassfall, da wars der eigene Verdacht auf Schlaganfall.... (wie der drauf kam, ist mir eh rätselhaft). Wurde nicht in die Bewertung mit einbezogen... Teilzitat aus dem Artikel: "...Nachdem er ausgestiegen war, verspürte der Antragssteller Schmerzen, die auf einen Schlaganfall hindeuteten. Er begab sich zurück zum Auto und wählte den Notruf. ...." Teilzitat Ende Bei einem Schlaganfall telefoniert man selber mit Sicherheit nicht mehr... da hat man andere Probleme. -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Offensichtlich bist Du gesund und körperlich unbeeinträchtigt... (von meiner Warte ausgehend: ich möchte nach einem Unfall kein Leben als massiv Beeinträchtiger weiterführen. Ich weiss, was das bedeutet...) Edit: aber, gut, das ist ein völlig anderes Thema. Manchmal kanns "Glück" halt auch Pech sein -
Innensenator Mäurer verschärft Waffenrecht in Bremen
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Wie meinst Du das, bitte? Das WaffGes ist ja Bundesrecht und der Senator für Inneres nutzt doch den Föderalismus, wenn er eigene Spielregeln für Bremen erstellt ? -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Worin siehst Du das Glück, in der Tragödie ? -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Beweispflichtig. Ein an Diabetes Erkrankter muss ständig etwas bei sich haben, um so einen Zustand auszuschließen. Nächste Baustelle: körperlich noch dazu geeignet, die ordnungsgemäße Jagd auszuüben ? Könnte man seitens der Behörde argumentieren... und mit willigem Richter... Beim heutigen Zustand in so manchen Amtsstuben schießt man sich damit möglicherweise auch wieder ein Eigentor -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Teilzitat aus der WaffVwV: 12.3.3 Wer Schusswaffen von einem Ort, also z.B. von seiner Wohnung zu einem anderen Ort befördern will, muss Folgendes beachten: 12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind. Ein Jäger darf Jagdwaffen nur zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier und zum Jagdschutz oder zum Forstschutz uneingeschränkt führen. Die Waffe darf also auch geladen sein. Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen. Der Jäger darf die Jagdwaffen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, z.B. auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Jagdrevier zum Zwecke der befugten Jagdausübung führen, allerdings darf die Waffe nicht schussbereit sein. Sie darf lediglich zugriffsbereit sein. Teilzitat Ende. Das ist vielleicht das Einzigste, worüber man sinnieren könnte... Wenn ich den Artikel richtig verstehe, so zielt die Erkenntnis des Gerichtes genau daraufhin ab. Den Weg zum Bäcker hätte man eventuell noch durchgehen lassen können... Aber der Besuch beim Augenarzt bewirkt mit Sicherheit eine Unterbrechng des direkten Hin- und Rückweges ins Revier schon merklich. Zudem liegt bei Mitnahme zum Augenarzt wohl ein unberechtigtes Führen des Revolvers vor. Irgendwie kann ich die Erkentnis nachvollziehen. -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
...eine MP in der Seitentasche eines VW Passat, bei der Fahrzeugabgabe in der Werkstatt (damals hatte ich noch keinen Bedarf dafür. Wohl aber das Bewusstsein, den Fund schnellstmöglich zu melden...) -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Das kann ich Dir schon sagen: den Jägerinnen und Jägern wurde Regierungsseitig bestätigt, das sie mit der Jagd systemrelevante Maßnahmen tätigen! Davon bin ich als Sportschütze doch sehr weit entfernt.... -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Das hat er ja nicht... er hat das dem / einem Sanitäter aufgetragen, was dann gründlich daneben ging. Teilzitat: "..Er begab sich zurück zum Auto und wählte den Notruf. Nachdem dieser angekommen war, machte er einen Sanitäter auf den Revolver aufmerksam und bat ihn, diesen der Polizei zu übergeben. Der Revolver wurde jedoch mit in das Krankenhaus verbracht, wo ihn die Polizei entgegennahm." Teilzitat Ende Ich hoffe, der Mann klagt dagegen und bekommt recht! -
ZDF 03.05.2023 Tödlicher Polizeieinsatz - Warum musste Mouhamed sterben ?
gipflzipfla antwortete auf MB69's Thema in Allgemein
"....Warum ist der Polizist überhaupt allein zu dem Verwirrten in den Brunnen gestiegen? „Letztlich hat der Beamte die Notwehrsituation selbst herbeigeführt“, sagt ein Polizeikenner. Dem ist nichts hinzuzufügen.!" Danke für das Gespräch -
Ich gehe noch einmal kurz darauf ein: wir Jäger pachten lediglich das Jagdrecht des Grundbesitzers. Nun sind Schießveranstaltungen in Wald und Flur keine Jagdausübung im rechtlichen Sinne, Du verstehst? Also ist die Schußabgabe im Wald auf das gerade vom Gesetzgber erlaubte Maß zu beschränken. Alles, was über die Jagdpachtnutzung hinaus geht, hat der Grundeigentümer zu genehmigen. Bei uns kann sogar das Befahren der nicht öffentlichen Wege im Revier untersagt werden! Ist einfach so, muss man nicht diskutieren! Das kann er aber nicht, weil Wald und Flur keine behördlich genehmigten Schießstände sind. Wald, auch wenn er Privatbesitz ist, ist öffentlicher Raum (frei zugänglich, zu Erholungszwecken blablabla... eh schon wissen). Anders kann ich Dir Deine Fragen nicht beantworten...
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...Klick -->> (Achtung, ein Link, nix für schwache Nerven)
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Das ist die Qunintessenz aus "die lassen mich nicht mitspielen" Ist halt blöd, dass wenn man mit so ganz gewissen Aussagen und Vorstellungen vor den Jagdgenossen auftritt, dass dieser dumme Bauernpöbel selbige so schnell durchschaut , wie es der Vorstehenden nicht glauben willl... Und, zack, schon ist er draußen, noch bevor er überhaupt einen Zeh zwischen Türe und Schwelle bringt. Merke: wenn der Grundbesitzer nicht will, jagt Niemand auf seinem Grund und Boden. Eine Verpachtung ist nicht zwingend vorgeschrieben!
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Halten wir fest, dass das Schießen im öffentlichen Raum ja nicht ganz so ohne ist. Das wird auf das Allernötigste reglementiert. Es ist halt einfach so!
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Leute wie Du gehören einfach mit dem nassen Fetzen rausgegjagt.... Ganz einfach.
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Weil das Revier a) keine genehmigte Schießstätte ist und b) das zur Probeschießen der Jagdbüchs ohnehin erlaubt ist. Probeschießen ist aber gemeinhin definiert.... Da wirds bei 20 Schuß schon sehr sehr eng
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Beratung durch einen im Waffenrecht bestens versierten Rechtsanwalt! Anders wird das in Buntland nix mehr... der Willkür sind bereits Tür und Tor geöffnet worden!
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Waffenlicht und Waffenschein/ Frage aus Interesse
gipflzipfla antwortete auf Monsieur's Thema in Waffenrecht
Woraus leitest Du das für Dich ab ? Siehe BKA Gesetz (gültig a 27.07.2022) ---->>Klick, zum Download -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
gipflzipfla antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Fotos vom Schrank finde ich ok. Das erspart Dir einen Hausbesuch. Da gabs doch die Änderung, hinsichtlich der Waffenschränke, bei Euch? Zum Rest.. pfuuhh, ohne vorheriger sachkundiger Rechtsberatung würde ich da erst einmal nichts tun! -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Threadtitel: "ich rege mich darüber auf, was ein Buntländer im Ausland treibt!" Wobei.. das sollte eigentlich Jedem chaixxegal sein. Nur keinem Blockwart nicht... schon klar -
Undifferenzierter Kriminalisierung entgegenwirken...
gipflzipfla antwortete auf lrn's Thema in Waffenlobby
Mit der 3 Sekundenregel dürfte man Einer schon überfordert sein... Inkl. so manch einem Gschichterlerzählerin in der F(l)achjournaille. -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung bei einem an sich unbescholtenem Bürger (davon gehe ich mal aus..) ?? Maximal auf Grund seine absolut bescheuerten Benehmens.. aber eher unwahrscheinlich Ja, nix is unmöglich, in diesem heutigen Buntland .... -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Bist sicher? Doch, doch..man begreift das abseits Marmeladingen, abseits dem Buntland, schon... Weil auch wir dürfen am eigenen Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass das Geschoß das dicht eingezäunte (!!) Grundstück nicht verlassen kann. Eher wird die Lärmemission zum Problem werden. Insofern bin ich da eher tiefenentspannt Und was irgendwer irgendwo im Ausland so treibt, ist mir als Legalwaffenbesitzenden aber sowas von chaixxegal, wie nur was.. -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Minute 06:00 "Pfoooahhh... Alter.. da hängt noch das Schwarzpulver " Ok.. passt schon