Das Thread-Thema zieht weitere Kreise (was ja nicht wirklich überraschend ist)......
Heute auf der Waffenbehörde einer süddeutschen Großstadt:
Ich wollte eigentlich nur den Erwerb einer Lightning-Replika in .357 Mag anmelden und in meine neu-gelbe WBK eintragen lassen.
Auf dem Kaufbeleg einer großen Waffenhandels-Filialkette stehen nur Hersteller/Modell/Ausführung/Kaliber und Seriennummer, aber keine Angabe über die Art der Waffe.
Ins Anmeldeformular trage ich ordnungsgemäß "Repetierbüchse" von Hersteller/Modellbezeichnung im Kaliber .357 Mag mit SN-Nr. XXXXX ein.
Die freundliche SBine sucht im NWR nach passenden Einträgen, und fragt nach einiger Zeit: "ist das eine Vorderschaft-Repetierbüchse?", was ich wahrheitsgemäß bejahe. Damit schien die Sache geregelt, und ich ging zum Gebührenzahlen. Zurück mit dem Zahlungsbeleg sah ich mich dann mit einer hinzugekommenen, offensichtlich höherrangigen Amtsperson konfrontiert, die mir eröffnete, daß eine Vorderschaftrepetierwaffe nicht eintragen werden könne. Mein zunächst dezent vorgetragener Einwand, daß es sich ja nicht um eine per gezogenem Lauf verkappte - und deshalb ggf. umstrittene - VRF, sondern "genetisch" ganz eindeutig um eine echte Büchse handelt, und daß einem diese WBK nach dem aufgedruckten Wortlaut zum Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenem Lauf berechtigt, wurde barsch - aber zweifellos sachlich fundiert - zurückgewiesen: "erzähl'n Sie mir nichts, ich mache das seit 20 Jahren".
Letztendlich wurde meine WBK bis zur endgültigen Klärung mit dem Verkäufer einbehalten, und ich erhielt eine beglaubigte Kopie ausgehändigt.
Bin mal gespannt! Es sieht jedenfalls sehr danach aus, daß es auch in Zukunft keine Repetierflinten auf die Gelbe geben soll, und um den Behörden die mühselige Abgrenzung zu den Büchsen zu ersparen, Vorderschaftrepetierer generell nur mehr per Voreintrag auf grün gehen sollen.
Werde euch natürlich weiter berichten......
Gruß
Gunsmoker