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Gunsmoke Joe

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Alle Inhalte von Gunsmoke Joe

  1. Vielleicht weil Leute, die denken zu der Erkenntnis kommen, daß die befürchteten Probleme nicht allein durch Waffenbesitz zu lösen sind? Gunsmoker
  2. Ich dachte, hier geht es um Munition? Gunsmoker
  3. Na, so einfach auch wieder nicht. Ein solider B-Würfel hat schon seine 35 kg, und auch bei weniger als als 5 kw kommen durch den Inhalt einige Kilos dazu. Alles in allem, doch etwas mehr, als sich ein Zufallseinbrecher einfach so unter den Arm klemmt, und sich damit unauffällig(!) entfernen kann. Wenn es jemand gezielt auf deine Waffen abgesehen hat, dann kommt er mit schwerem Gerät, und sicher nicht alleine. Mein Würfel liegt auf einem Regalboden in ca. 180cm Höhe und ist massiv an die Wand gedübelt. Ihn alleine vom Boden auf diese Höhe zu wuchten, ware eine irre Plackerei - bin ja kein Gewichtheber oder Schwerathlet - und umgekehrt wird es nicht einfacher gehen, und nur seeeehr geräuschvoll. Gruß Gunsmoker
  4. Genau so war es! Und ich hatte noch fast alle ballistischen Daten der damals üblichen Munitionstabellen im Kopf. Ich habe noch einige Katalog-Ausgaben aus den 1970er Jahren, die ich nie wegwerfen wollte. Noch besser haben mir aber die Kataloge von Waffen-Burgsmüller in Kreiensen gefallen, wo ich auch meine erstes Luftgewehr bestellt habe. Schöne Erinnerungen... Gruß Gunsmoker
  5. Nachdem sich in diesem Fred offensichtlich die beballte Sachkunde-Kompetenz des Forums zu tummeln scheint, würde mich mal interessieren, wie man ohne Bedürfnis einen Perkussionsrevolver erwerben kann (Vererbung mal ausgenommen)? Gruß Gunsmoker
  6. ......oder er hat angefangen zu rechnen und ist drauf gekommen, daß 1000l Wasser 1000kg wiegen , die sich im ungünstigsten Fall auf 1 qm verteilen . Ist doch ein ganz interessanter Vergleich. Dagegen ist ein 200-300 kg Tresor samt Inhalt eher Leichtbau. Gunsmoker
  7. ich hab noch ein paar Patronen alte 8x57IS Manövermunition mit rotem Holzgeschoß herumliegen (im Munitionsschrank natürlich), von denen behauptet wurde, daß sich das Projektil durch den Drall zerlegt. Ist da was dran? Gruß Gunsmoker
  8. Vielleicht sollte die nächste Novellierung des WaffG auch dazu genutzt werden, hier Klarheit zu schaffen. Analigien aus der Autowelt: AUSTAUSCH-Motor vs WECHSEL-Kennzeichen. Gruß Gunsmoker
  9. Die abgeschlossene Wohnung ist eine ausreichende Vorkehrung gegen das Abhandenkommen durch Diebstahl (wie für deinen übrigen Hausrat auch). Eine Sicherung gegen Einbruch oder Beraubung ist ja nicht gefordert. Gruß Gunsmoker
  10. Hmmm, ich hätte gedacht, daß man nur eine vollständige - und damit schußfähige - Waffe "führen" kann..... Gruß Gunsmoker
  11. Update zu meinem Beitrag #348: Die Sache hat sich inzwischen in Wohlgefallen aufgelöst, und ich fand meine WBK gestern im Briefkasten vor. Die Ursache lag scheinbar tatsächlich nur in der fehlenden Waffenart auf dem Kaufbeleg. Hat mich nur gewundert, denn bei Erwerben von Privat wird einem ja auch geglaubt, daß die Waffe wirklich von der Art ist, die man angibt. Gruß Gunsmoker
  12. ......und trotzdem werden sie auf meiner WBK bei jedem Eintrag unter "Art" verwendet. Gruß Gunsmoker
  13. Das Thread-Thema zieht weitere Kreise (was ja nicht wirklich überraschend ist)...... Heute auf der Waffenbehörde einer süddeutschen Großstadt: Ich wollte eigentlich nur den Erwerb einer Lightning-Replika in .357 Mag anmelden und in meine neu-gelbe WBK eintragen lassen. Auf dem Kaufbeleg einer großen Waffenhandels-Filialkette stehen nur Hersteller/Modell/Ausführung/Kaliber und Seriennummer, aber keine Angabe über die Art der Waffe. Ins Anmeldeformular trage ich ordnungsgemäß "Repetierbüchse" von Hersteller/Modellbezeichnung im Kaliber .357 Mag mit SN-Nr. XXXXX ein. Die freundliche SBine sucht im NWR nach passenden Einträgen, und fragt nach einiger Zeit: "ist das eine Vorderschaft-Repetierbüchse?", was ich wahrheitsgemäß bejahe. Damit schien die Sache geregelt, und ich ging zum Gebührenzahlen. Zurück mit dem Zahlungsbeleg sah ich mich dann mit einer hinzugekommenen, offensichtlich höherrangigen Amtsperson konfrontiert, die mir eröffnete, daß eine Vorderschaftrepetierwaffe nicht eintragen werden könne. Mein zunächst dezent vorgetragener Einwand, daß es sich ja nicht um eine per gezogenem Lauf verkappte - und deshalb ggf. umstrittene - VRF, sondern "genetisch" ganz eindeutig um eine echte Büchse handelt, und daß einem diese WBK nach dem aufgedruckten Wortlaut zum Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenem Lauf berechtigt, wurde barsch - aber zweifellos sachlich fundiert - zurückgewiesen: "erzähl'n Sie mir nichts, ich mache das seit 20 Jahren". Letztendlich wurde meine WBK bis zur endgültigen Klärung mit dem Verkäufer einbehalten, und ich erhielt eine beglaubigte Kopie ausgehändigt. Bin mal gespannt! Es sieht jedenfalls sehr danach aus, daß es auch in Zukunft keine Repetierflinten auf die Gelbe geben soll, und um den Behörden die mühselige Abgrenzung zu den Büchsen zu ersparen, Vorderschaftrepetierer generell nur mehr per Voreintrag auf grün gehen sollen. Werde euch natürlich weiter berichten...... Gruß Gunsmoker
  14. Vielleicht kommt das schlicht und einfach daher, daß ein allgemeingültiges Recht (eigentlich!!! ) grundsätzlich für jeden - also auch für Laien - klar verständlich sein sollte. Daß dem nicht so ist, ist nicht die Schuld der Bürger. Gruß Gunsmoker
  15. Stimmt nicht ganz. 1,00 EUR war im September 2014 bereits nur mehr durchschnittlich US$ 1,2912 wert. Nur so, zwecks Richtigkeit. Gruß Gunsmoker
  16. Das kannst du deiner Großmutter erzählen. Warum schreibst du dann so'n Zeugs? Noch scheinheiliger geht's nicht mehr. Wenn du ein Problem mit ihm hast, warum klärst du das nicht zwischen euch. Aber du hast sicher gar keines, du willst nur ein bischen hetzen oder Brandstifter spielen. Was treibt dich um? Keiner muß was wo bestellen, wenn ihm die Preise zu hoch sind. Gunsmoker
  17. Irgendwie widersprichst du dir aber selber! Wozu dann die ganze Aufregung für eine Waffe bzw. Waffenart, die offensichtlich vollkommen sinnfrei ist, und für die es keine Verwendung gibt? Da kann dir doch die Behördenauslegung egal sein, oder dir geht es einfach nur darum, streiten zu können bzw. - vermeintlich - Recht zu haben. Auch wenn es in diesem Zusammenhang schon oft gesagt wurde: was ist so schwer daran, sich von seinem Verband ein Bedürfnis für eine VRF ausstellen zu lassen? Wäre dir das schlicht zu einfach? Gunsmoker
  18. Aha? Zum Glück sind deine postings vollkommen ideologiefrei Sag mal, geht's noch? Göbbels hätte bestimmt eine wahre Freude an dir gehabt und dich gleich zum Oberpropaganda-Adjudanten gemacht. Gunsmoker
  19. Tja, wenn man auch in Zukunft noch halbwegs bezahlbaren Munitionsversand haben möchte, sollten sich Käufer und Verkäufer schon darum kümmern, daß eine Terminabsprache zum persönlichen Empfang auch 100%ig funktioniert. In der Regel klappte es dann auch, und eine Munitionssendung vor der Haustüre oder beim Nachbarn gab es bei mir noch nie. Gruß Gunsmoker
  20. Mag ja sein. Das ist dann aber nichts anderes als eine legitime Antwort auf eine als willkürlich empfundene Restriktion. Irgendwie muß sich ja ein Widerstand manifestieren. Gruß G.S.J.
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