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Gunsmoke Joe

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Alle Inhalte von Gunsmoke Joe

  1. Ja, wenn es sonst keiner tut....... Aber der Status des rotierenden Laufbündels im Bezug auf alt-gelb ist leider immer noch unklar. Gunsmoker
  2. Wer lesen kann, ist oft im Vorteil Daß die besagte Flinte nicht auf gelb geht, habe ich vorsorglich schon selber erwähnt, um solche Kommentare zu erübrigen. User BigMamma hat nach einem Beispiel gefragt, und da bin ich immer gerne hilfsbereit. Gruß Gunsmoker
  3. Also, kneifen geht jetzt aber nicht , wo du uns doch erst richtig neugierig gemacht hast Gunsmoker
  4. 1. Check 2. siehe unten *) 3. Nein, natürlich nicht! Das versuche ich Alzi und BlackBull doch schon die ganze Zeit klar zu machen *) habe mich getäuscht, es war doch nicht hier im Forum, sondern bei den netten Kollegen in Austria: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=2&t=28699&sid=f06b94e9114aeda37ae9e866794ebc2f Dieses Sportgerät ginge bei uns zwar sicher nicht auf gelb, egal ob alt oder neu (weil eindeutig ein Repetierer !), aber wenn ich es richtig sehe - und mich meine von manchen Forenusern sehr kritisch bemängelte SK nicht ganz im Stich läßt - handelt es sich hier um eine Doppelläufige-Doppelmehrlader-Flinte. Oder von mir aus auch Doppelmehrlader-Doppelflinte. Oder Mehrfachmehrlader-Mehrlauf-Repetierflinte. Jeder kann sich nun aussuchen, was im am besten gefällt. Gruß Gunsmoker
  5. Wie? So wie in deinem post #81 beschrieben? Gunsmoker
  6. Na ja. Und wie wäre das jetzt bei einem rotierenden Laufbündel? Gunsmoker
  7. Hi Steven, ich glaube gerne, daß das die offizielle Auslegung des WaffG ist. Aber genau genommen wechsle ich doch von einem "Patronenlager" (welches einzeln nachgeladen werden muß) aufs nächste, so wie einer einer mehrläufigen "Einzellader"-Langwaffe? Oder wie bei einem rotierenden Laufbündel. Gunsmoker
  8. Danke für den klangvollen Titel, aber mit Kommunisten hatte ich noch nie was am Hut - genausowenig mit mir seinem Gegenstück. Ich will dich ja nicht überfordern, aber wenn du sonst noch was nur Sache beitragen kannst, ich bin gespannt. Gunsmoker
  9. Danke Steven, für die leicht verständliche Darstellung. Dann war ich ja doch schon viel früher auf der richtigen Spur, als ich das Beispiel einer Gatling Gun ohne Munitionzuführung ins Spiel gebracht habe. Alzi hat das aber total ignoriert Und wie ist das jetzt mit langläufigen Drehpistolen (über 60 cm Gesamtlänge) oder Revolver-Carbines? Nach dieser Logik müßten das ja auch mehrschüssige Einzellader sein, oder nicht? Gunsmoker
  10. Danke. Wenigstens einer, der mich nicht falsch versteht. Gunsmoker
  11. Schon mal was vom "Kategorischen Imperativ" gehört? Hat nix mit Außen- oder Innenballistik zu tun, und ist aber trotzdem interessant zu kennen. Falls du in der Schule gerade krank warst, als das dran kam, hier ein link, wo es schön erklärt wird. Zum Lesen, Nachdenken (warum die Welt so ist, wie sie ist), und den Sonntag genießen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ *) Gunsmoker *) Achtung: der Gegenstand der Betrachtung richtet sich explizit an sog. "vernunftbegabte Wesen"
  12. Hmmm, die Mehrlader, die kenne haben alle einen. Es soll aber auch doppelläufige Mehrlader geben, habe ich kürzlich wo gesehen. Vielleicht sogar hier im Forum? Ich behaupte jetzt aber einfach mal - auch wenn ich Alzi ungern widerspreche - man kann mit allen Mehrladern mehrmals hintereinander schießen ohne (das Magazin) nachzuladen. Gunsmoker
  13. : Ist schon passiert. Forumsexperte Alzi schrieb doch "Mehrlader ist nicht gleich Mehrschüssig ......" Wie kann man das denn jetzt verstehen?
  14. Das ist zumindest ein klares Bekenntnis. Wer privilegiert ist, möchte es auch bleiben. Ich hoffe aber, du erkennst genau so klar, daß diese Einstellung nicht als eine allgemeingültige Weltanschauung oder gesellschaftliche Ordnung zu gebrauchen ist, und akzeptierst das auch. Gunsmoker
  15. Differenzieren sollte man trotzdem (wie auch sonst im Leben!). Der Nazi - egal ob Alt oder Neo - braucht immer ein Hassobjekt, das es rücksichtslos zu vernichten gilt. Wer und was zum Ziel des Hasses wird, spielt eigentlich keine wirkliche Rolle. Es findet sich immer irgendwer, der 'anders' ist, und es sind naturgemäß immer die Schwächeren. Das ist der innerste Kern dieser Ideologie, und das sollte jedem klar sein, der damit auch nur sympathisiert. Gegen Faschismus zu sein, ist ja eine gute Sache, wenn es ehrlich gemeint ist. Gunsmoker
  16. Danke für die Nachhilfe! Ich glaube, ich hab's kapiert . Mit der alten gelben WBK kann/konnte man also mehrschüssige Einzellader, aber nur einschüssige Mehrlader erwerben. Ganz schön konfuzius....... Da sattle ich lieber meinen Gaul von hinten und gallopiere rückwärts. Trotzdem ärgert es mich, daß ich damals meine doppelläufige Perkussionsflinte nicht einfach angemeldet habe, weil es sich bei ihr erwiesenermaßen um einen Einzellader handelte. Howdy, und danke für eure Geduld
  17. Danke für den Hinweis. 14/4 kenne ich, da ich seit ein paar Jahren selber eine neu-gelbe WBK habe (in der - welch ein Zufall - sogar eine Doppelbüchse eingetragen ist). Wir reden aber doch hier in diesen thread über den möglichen(?) Erwerb einer Doppelbüchse auf alt-gelb nach 1993 . Es leuchtet nicht ein, daß man einerseits Repetierer in (einschüssige!) Einzellader umbauen mußte, um sie mit dieser Erlaubnis erwerben zu dürfen (was ja scheinbar damals viele gemacht haben), wenn man andererseits mit vielläufigen Einzelladern (2, 3, 4 oder mehr, was technisch geht) mehrschüssige Langwaffen auf der gleichen Grundlage bekommen kann. Gruß Gunsmoker
  18. Eben. Sag ich doch! Nach Alzi's Logik müssten auch mehrläufige VL-LW WBK-frei sein. Sind sie aber nicht. Gunsmoker
  19. Das sehe ich. Aber daß sie für Perkussionswaffen strenger sein sollten, als für Patronenwaffen, wäre ich nicht drauf gekommen. ...und Zusammenhänge erkennen, möchte ich da ergänzend hinzufügen. Nach dieser/deiner Logik müßten auch mehrläufige Perkussionswaffen wie einläufige behandelt werden, da sie ebenfalls EL sind, oder nicht? Sie waren aber m.W. nach 1976 nie frei ab 18J erwerbbar. Wenn du den zitierten Begriff in den Kontext betrachtest, in dem ich ihn geschrieben habe, wirst du unschwer erkennen können, daß damit nur das WaffG von 1976 gemeint gewesen sein konnte. Gruß Gunsmoker
  20. Ja doch, und mir brauchst du nicht erklären, was ein EL ist (siehe mein post #39), nur unsere Experten, die Gesetzes- und Verordnungstexte formulieren, schmeissen da manchmal Verschiedenes in einen Topf.. Gunsmoker
  21. Dazu fällt mir aber jetzt noch was ein. Als ich in den 1970er Jahren meine erlaubnispflichtig gewordenen Waffen - von Perkussions-Revolvern bis zum K98 angemeldet habe, dachte ich mir blöderweise, ich könnte mir die Prozedur für eine Perkussions-Doppelflinte sparen, da es sich bei ihr ja um einen VL-Einzellader handelt, und Mehrschüssigkeit im damaligen WaffG als Kriterium nicht vorkam (oder ich nicht gefunden habe). Das Erwachen folgte 2003, als ich mir von meiner Waffenbehörde die Legalität des Besitzes meiner Einzellader-VL-Doppelflinte bestätigen lassen wollte. Die Auskunft war negativ, und ich mußte - da ich zu dieser Zeit noch nicht Sportschütze war - das gute Stück einem Berechtigten überlassen. Eine nachträgliche Anerkennung als Altbestand wurde abgelehnt. Gruß Gunsmoker
  22. Interessant! Dann würde praktisch auch ein Vielfach-Laufbündel wie eine amputierte Gattling Gun ohne Nachladung erlaubt sein?
  23. Aber halt nicht für eine Doppelbüchse, wenn ich das richtig verstanden habe, weil mehrschüssig (ich habe selbst keine solche, deshalb die 'dummen' Fragen). Ich gehe auch davon aus, daß diese alt-gelb-WBK bereits an die Sportschützeneigenschaft gekoppelt war, und der Inhaber einer solchen Erlaubnis diese auch weiterhin behalten kann, wenn er zusätzlich eine neu-gelbe beantragt? Gruß Gunsmoker PS: meine letzte Frage wurde bereits durch post #32 beantwortet.
  24. Da keine Antwort, zitiere ich mich selber, und stelle ergänzend die provokante Frage in den Raum, warum euch das zu einfach wäre ? Gunsmoker
  25. Was spräche in dem hier diskutierten Fall eigentlich dagegen, daß man sich zusätzlich zur alt-gelben eine neu-gelbe WBK ausstellen läßt? Diszipline, die mit Doppelbüchsen geschossen werden können, gibt es nachweislich, und wenn es einen öffentlich zugänglichen Stand in Deutschland gibt, auf dem das gewählte Kaliber geschossen werden kann, wäre auch dieser Punkt erfüllt. Gunsmoker
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