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Ist einstellungssache ich kalkuliere nix drauf um dann Nachlass zu geben Das was es kostet kostet es, wer das nicht mag und handeln will, muss halt auf den Basar 🤷🏻♂️
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Und der macht das natürlich gratis gerade in Süd-DE ist es nicht weit in die CH
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Wenn du dir als Sportschütze eine unbeschossene Waffe aus einem nicht CIP-Staat importierst (natürlich mit entsprechender Erlaubnis) ist das ja auch Legal. NUTZEN darfst die Waffe natürlich nicht ohne erfolgten Beschuss , aber bis dahin (auch hier natürlich im gewissen Zeitrahmen) erstmal mit dem Bedürfnis Sportschütze besitzen. Ist klare Praxis, keine Theorie.
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das darf theoretisch jeder....da nur das überlassen geregelt ist
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fortbestehen des bedürfnisses 10 jahre , Bescheinigung Verband
CZM52 antwortete auf 444 marlin's Thema in Waffenrecht
Dann mach ne "offene", melde es beim LV und gut! Im LV7 problemlos -
Neue oder "ältere" Muni? Teste mal was anderes.
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was du alles schon weisst, krass........
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wie so oft im Leben, Kommt halt drauf an.
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Schnell und gut, aber wohl auch die teuerste Variante
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klar, aber wie gesagt, selbst das hat ja schon zu Rückruf von WBK#s etc. geführt. Die bekannte Geschichte mit "Bewaffnet Euch.“
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Ja, aber das genügt bei einigen schon
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Du würdest also fest ausschliessen, das in den über 500 Waffenbehörden ein SB einfach mal den Namen des Antragstellers bei google eingibt?
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Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Und §10 nr.3 hast auch gelesen und verstanden? -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
🤦🏻♂️ -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
das machst, ggf. lernst ja was dabei -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Sachkunde + Aufsichtsschulung, alleine auf dem Stand, also gilt : Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 11 Aufsicht (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Aber nicht auf dem Schiesstand. Waffengesetz (WaffG) § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Warum sollte er das alleine nicht dürfen wenn er SACHKUNDE und Standaufsichtenschulung hat ? -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Um es klar zu sagen, er braucht keine WBK um auf dem Schiesstand ne Waffe zu erhalten und damit zu schiessen. -
Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
CZM52 antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
aha.....da solltest dich mal weiterbilden......... -
je nach Verband z.b. die Semi-umbauten von gurtgefütterten MG
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Frag doch in Munster an https://daspanzermuseum.de/?id=home
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Der BDMP lässt bei den Langwaffendisziplinen KURZwaffen zu? Sicher ?? ICH lese da: D.26.1 Waffe Zugelassen sind alle für das sportliche Schießen zugelassene halbautomatische Langwaffen in Kurzwaffenkalibern
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Das Kaliber im Sinne von Durchmesser zu sehen ist, kannst an mehreren Stellen Ableiten/Erkennen: u.a. auch da: wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt.......... Auch hier eindeutig, beim Wechselsystem gehts nur um KALIBER =Durchmesser. bei der Wechseltrommel um Durchmesser und Gasdruck, da ja der selbe Lauf verwendet wird 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
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Jetzt komm, er hat ja OFFENSICHTLICH nen richtigen Fachanwalt im WaffG.............. da läuft das schon. Wobei schon geil ist, wenn dein Anwalt dir sagt "passt scho", aber frag mal die Behörde......
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