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CZM52

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  1. Das ist ja deine Baustelle wem du wie welche Daten gibst.....
  2. Person und Gültigkeit der EWB....nicht UMFANG der EWB
  3. und selbst wenn, fällt es erst beim SB auf
  4. Da gilt es , FACHanwalt beauftragen. Nicht den Anwalt der dem Onkel Hans seine Scheidung hgemacht hat, sondern nen FACHanwalt Das wird nicht günstig......
  5. Gab mal nen Bericht, auf der Waffenbörse in Stuttgart den Deko-Teilesatz der UZI gekauft und dann in der CH Lauf und Verschluss....ist aber schon lange her.
  6. Um mich quasi selbst zu zitieren….. …“das Bild wird immer klarer“….
  7. steht da bei mir... C.15.1 Waffe Zugelassen sind alle serienmäßig hergestellten halbautomatischen Pistolen, ......
  8. Natürlich, alle doof ausser dir.... da der TS ja auch Bestätigt hat das der Besitzer das Ding GENAU FÜR DEN GENANNTEN ZWECK hat....ist der vermutlich auch Doof....
  9. Glaub was du willst, ich kenne einige davon.
  10. oder irgendein andere, gekürzte Ex-KK-Büchse wie sie zu dutzenden als Kurzwaffe bei Fallenjägern unterwegs ist....
  11. Eigentlich ganz einfach und klar geregelt und nachzulesen im...."Überaschung, Überaschung", im Waffengesetz! Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt, 2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und 3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
  12. und schon wird das Bild klarer und klarer..........
  13. Aber nicht in jedem scheiss Thread! Ja, Kunden sind alle beim LRA, mir ist schon bewusst das es da unterschiedliche Zuständigkeiten gibt ...
  14. Was machts real als Unterschied? Viele lassen EXTRA jedesmal ne neue WBK ausstellen.... Oder gings nur wieder darum irgendwo das " böse, böse LRA HDH" zu erwähnen? Deine Probleme und dein "Kampf" in allen Ehren, aber muss mun nun jedes Thema damit zuspammen ? Hab die Tage mal mit paar Kunden gesprochen, komischerweise hat KEINER davon ein Problem mit dem LRA.......
  15. Da hat die BEhörde Müll erzählt. Wenn überhaupt LKA ( z.b. in BW machen die das inkl. ganz guter Info Online). Ansonsten hier zur Polizeilichen Beratung wie bereits genannt. Das dass BKA nicht zuständig ist, ist ja verständlich
  16. Die Behörde hat in Form der Kontrolle erkannt das offensichtlich unberechtigte Zugang zu den Waffen haben und dann korrekt gehandelt. Wo soll das Problem sein, außer dem großen „ Behörde in HDH ist böse“ im Kopf??
  17. Ich sah jetzt bei keinem meiner Auslandseinsätze ein Problem das meiner Behörde mitzuteilen . Der jeweilige SB machte nen Vermerk, damit war das Thema Schiessnachweise und Kontrolle in den Zeiträumen erledigt versteh nicht warum hier immer solche Angst vor den Waffenbehörden herausgeredet wird 🤷🏻‍♂️
  18. Wie oft willst noch fragen? ist möglich , Thema erledigt
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