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CZM52

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  1. Da bleibt ja nicht mehr viel von der ersten Story über…… was ne Überraschung
  2. Das es Schwachsinn ist, klar. Rechtlich Relevant wäre es eh nur bei den SL, wobau auch da nun vom BKA "zugelassene" unter 40cm beim WSV trotzdem nicht zugelassen sind. Schade................
  3. also der WSV hat es bei den Disziplinen mit Selbstladern GEÄNDERT: -WT 4.1 KK Mehrlader -WT 4.2 Selbstladegewehr; Großkaliber -WT 4.3 Selbstladegewehr; Großkaliber Zielfernrohr -WT 4.4 Selbstladegewehr für Kurzwaffenpatronen
  4. naja, der DSB hat auch in der genehmigten Sportordnung vom 26.01.2022 die alte AWaffV abgedruckt.... Hatte allerdings eine andere Aussage unseres LV....da frag ich nochmal nach
  5. also, einige LV haben das geändert in ihren B-Listen welche Disziplin im DSB betrifft das ?
  6. Also die einzigen Fälle die ich begleitet habe, wo das Amt sehr zeitnah da war, waren alles Geschichten wo entweder die anderen Personen als "nicht zuverlässig" angesehen wurden oder es andere Umstände gab, die zum zeitnahen handeln gezwungen haben, wenn die Waffen z.b. nicht verschlossen waren etc. Dass das LRA ohne weitere Gründe den tresor ÖFFNEN LÄSST ( glaube kaum das der SB das selber mit der Büroklammer schafft) halte ich für "unglaubwürdig"
  7. Naja, ich kenne auch ähnliche Geschichten....bei einer war ich direkt involviert, die lief ganz anders als dann "der bekannte von nem bekannten erzählt hat".....
  8. Ja, nur muss man dann eben den „passiven“ kurz das aktuelle WaffG erklären viele sind sich nicht bewusst das austreten und Waffe behalten nicht so ganz ohne ist
  9. Vor 4 oder 5 Jahren hatten wir ein Meeting auf der IWA mit den Leuten von SDM/Norinco Da wurde der SWD Klon mal schnell 500€ Teurer, als sie gesehen haben was die Tigr kosten…. das war sehr Ärgerlich, um nicht zu sagen ne Sauerei🤨 beim Anschließenden Termin mit den Herrn aus Wiesbaden war der Ärger dann schnell verflogen nach den Aussagen bezüglich Einstufung des China-Klones… 🤷🏻‍♂️🤣 dann war nämlich egal was es kostet 😂😂
  10. Da solltest nochmal GANZ genau lesen, wer gem. WaffG ZUSTÄNDIG ist und wer SACHKUNDIG sein muss.....als Tip, deine Behörde ist es 2x NICHT Aber mach wie du denkst.............
  11. Das ist seit Jahren bei vielen das Geschäftsmodell und die Kunden bejubeln das „große“ Angebot
  12. Jo und ich sag es geht auch ohne Händler wo ist nun dein Problem?
  13. ?die angebliche Ausnahme auf rot…. Die Story ist so alt wie falsch und du hast dich belesen? im beschussgesetz steht nix von Händler
  14. Nö, macht es Ggf. Einfacher, aber nötig ist er nicht
  15. Also, wenn meine Behörde mir so ne Auskunft gibt, würde ich mir primär mal Gedanken über mein Verhältnis zu meiner Behörde machen …..
  16. Theoretisch durfte da eigentlich NIE auskunft gegeben werden, die meisten haben es halt trotzdem getan. Das LKA Berlin war da immer sehr strikt, da musste VOR Auskunft der über den Auskunft zu geben wäre dem LKA SCHRIFTLICH bestätigen das es i.O. ist. Im Rahmen der DSGVO gabs halt immer wieder "helden" die dann den Behörden ans Bein gepisst haben, und die dann halt keine Auskünfte mehr geben. Im Grunde bleibt nur Rückfrage bei DEINER Behörde.....
  17. du hast den VA-Träger OHNE Verschlusskopf in ner AR15 betrieben? Dann RESPEKT!" Und der AR-15 Verschluss hat keinen Verschlusskopf? Danke für die Info😂
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