Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.749
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. Hab alles in 1 Raum, daher auch hier kein Problem Aufkleber hab ich keine drauf, aber sind eh alle nummeriert
  2. Jo, du musst es ja wissen
  3. Naja, nicht wirksam nur für dich das bedeutet, hast du die Magazine nicht mehr im Besitz, könnte das überlassen eines verboten Gegenstandes vorliegen und da die die Teile eh im Regal liegen, hab ich kein Akt dem Amt somit einfach nachzuweisen das die angemeldeten Gegenstände da sind. Aber klar, wer mag kann natürlich seinem Amt darstellen das er nix kontrollieren lässt und das dann auch im Zweifel vor nem Richter klären….. ist ja jedermanns Recht
  4. Ob die Dinger da sind, sonst nix
  5. Private Magazine, Altbestand vor 2017, der Waffenrechtlich zuständigen Behörde gemeldet. neue Magazine ist das BKA zuständig, ja
  6. Hat was damit zu tun was manche für ein Drama draus machen? ich hab auch kein Akt den Kaminkehrer rein zu lassen wenn er morgens vor der Tür steht bevor ich ins Geschäft gehe…und wenn ich schon weg bin hängt halt ein Zettel da, das er morgen nochmal kommt 🤷🏻‍♂️
  7. Meine Kontrolleure sind nach Absprache gekommen, hatten Listen der Waffen und Magazine dabei, die sind wir durch gegangen und dann war gut verstehe nicht warum das für manche solch ein Drama ist 🤷🏻‍♂️
  8. Grün vergessen?
  9. Eine hatte ich mal da, PP in 7,65x hatte der Herr im Mund beim Abdrücken…. Da war echt in jeder Fuge Material die war echt übel , da hat Gewebe und Blut echt böse Spuren im Metall hinterlassen die ging dann auch zum vernichten
  10. Legale Waffen aus Suizid kommt in der Regel immer zurück in der Regel aber eben auch ungereinigt …. alle die ich bisher kenne haben die Erben zur vernichtung abgegeben
  11. Wozu mach ich mir dann die Mühe?
  12. Und dann gibt’s es ab oder was machst dann mit dem Schrott?
  13. also JJ als Bedürfnis...das ist der Nachweis
  14. neuen Voreintrag als Ersatz für die ausgetragene Waffe? Ohne weitere Nachweise?
  15. CZM52

    HK Waffenladen.com

    LKA Hamburg ist wohl schon dran.................. bin gespannt.
  16. CZM52

    HK Waffenladen.com

    ob T&H bei solchen Behauptungen lachen kann? " Alles falsch, Ausgliederung von Tramm & Hinners."
  17. CZM52

    HK Waffenladen.com

    Die verbotene Waffen anbieten ?
  18. möchte es bitte noch einer bestätigen
  19. lies nochmal was er geschrieben hat................... das die 67,5 in 65 und 70 packen kannst, nix anderes
  20. CZM52

    The Duke

    oder erst garnicht eintragen
  21. CZM52

    The Duke

    Wenn ich für das Buch verantwortlich war, ist das mein Problem egal was Mitarbeiter oder Angestellte machen
  22. CZM52

    The Duke

    Problem ist, als Inhaber bin ich halt haftbar für meine Mitarbeiter und wenn das Urteil die Schuld bestätigt, wird das Amt da sicher noch kommen
  23. CZM52

    Walther CSP Dynamic

    es ist EIN drehbares Korn
  24. Naja, das sieht das WaffG in §38 halt anders als deine Behörde Was da wohl im Zweifel schwerer wiegt…. Stichwort „sie sind doch sachkundig „
  25. Aber er hat doch die mega Ahnung…. wie gesagt, ich kenne die von Kunden als angemeldeter Altbesitz, selbst gesehen teileweise auch von den Personen erworben neue Erlaubnisse vom hatten wir bisher nur Kunden die die Waffen schon hatten aber alles andere ist sicher möglich
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.