German
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Kann mir mein Sachkundedozent auf Nachfrage die Zusammenhänge nicht verständlich, nachvollziehbar und belegt erklären, sollte ich aufstehen, gehen und mir eine andere Schulung mit einem anderen Dozenten suchen. Aber ja, die Realität sieht wohl anders aus, Hauptsache Zettelchen statt verstanden haben. Und wir dürfen dann wieder die Nachgeburt großziehen...
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Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
German antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Kann ich mir auch wünschen, dass Beiträge anderer User ohne Rückfrage ausgeblendet werden? Sinnvoll wäre das in so manchem Thema... -
Auch hier wirst Du (wie oben zu sehen) unterschiedliche und teilweise differierende Antworten, Aussagen und Behauptungen bekommen, die Du genauso auf ihre Glaubwürdigkeit wirst einschätzen müssen, um Dir ein vernünftiges Bild zu machen. Aber das wirst Du noch merken, wenn Du eine Weile im Forum bist. Dennoch wäre es traurig, wenn Du in Deinem Verein nicht die korrekte Antwort auf Deine Frage bekommen könntest.
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Dieser Beitrag ist so falsch, wie er richtig ist...
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Du willst Ende dieses Jahres (das sind noch knapp 6 Monate) bereits eine Waffe beantragen, hast es aber in den vergangenen 6 Monaten des Schiessens mit erlaubnispflichtigen Waffen nicht geschafft, die Frage mal jemandem zu stellen, der Dir die dazu notwendigen Waffen vermutlich aushändigen muss? Zum Erwerb benötigst Du auch eine Sachkundeschulung, auch da kann man solche Fragen stellen.
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Im Übrigen: Hast Du eine WBK oder nur eine "erfolgreich" abgeschlossene Sachkundeprüfung?
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Nö.
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Mit den Suchbegriffen "fachkunde lehrgang nichtgewerbliche waffenherstellung" findet Google ihn.
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Ich kann beim besten Willen weder in §26 WaffG noch in Nr. 26 der WaffVwV einen Hinweis auf eine nachzuweisende Fachkunde o.ä. entdecken. Worauf bezieht sich denn das "gem. §26" genau? Und was soll denn in diesem Fachkundelehrgang vermittelt werden? Viel wichtiger wäre hier doch der Nachweis gewisser handwerklicher Fähigkeiten, um die Herstellung ansich mit einem gewissen Qualitätsanspruch zu gewährleisten. Das könnte z.B. der Nachweis einer entsprechenden handwerklichen Ausbildung (z.B. ein Metallberuf abseits des Büchsenmachers) o.ä. sein. Was kann man denn diesbezüglich in einem vielleicht ein paar Tage dauernden Lehrgang lernen? Das klingt eher wie so'n künstlich erzeugter Lehrgang, damit die Waffenbehörde eine Ausrede hat und nicht selber eine Eignung feststellen muss. /Pseudoedit: OK, hab' den vermutlichen Anbieter gefunden. 3 Tage, wobei die Inhalte ja grundsätzlich vernünftig klingen, bis auf die veranschlagte Zeit. Da geht's tatsächlich nur um das Stück Papier für die Behörde. Ja mei, wenn's so funktioniert, warum nicht? Wenn da tatsächlich ein Büchsenmacher dabei ist, der sinnvolle Inhalte vermittelt und Werkstücke und Material gestellt werden, ist auch der Preis IMHO angemessen.
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Und was glaubst Du wohl, warum ich mich zu so einer Aussage hinreissen lasse? Es ist ja nicht so, als hätte ich mit dem Zeugs nichts zu tun und müsste mich nicht gezwungenermaßen mit der Thematik auseinandersetzen. Mit dem Ergebnis übrigens, dass ich von diesen ganzen Mittelchen zum Zwecke der Selbstverteidigung ziemlich genau nichts halte, mit Ausnahme des JPX als (schon mehrfach bewährte, aber nicht optimale) Alternative zum nackt Herumlaufen. Um Leute zu ärgern/abzulenken oder weniger aggressive Personen von unerwünschtem Handeln abzuhalten oder sie zur Beachtung von Maßnahmen zu "zwingen", kann man sowas durchaus einsetzen. Aber das ist IMHO weder Aufgabe von Privatpersonen noch hilfreich bei der tatsächlichen Selbstverteidigung. Wer sich davon abhalten lässt, der lässt sich in aller Regel auch ohne diesen Kram von seinem Tun abbringen (körperliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt), ohne die mit diesen Sprays und Strählchen verbundene Eigen- und Drittgefährdung. Aber wir können uns auf alle Fälle hier drauf einigen:
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Das sehe ich offensichtlich anders. Das sehe ich allerdings auch so. Trotzdem sehe ich für eine Untersuchungshaft in der bisherigen Schilderung keinen Grund. Welcher der Haftgründe nach §112 StPO liegt denn hier vor? Wenn wird doch allerhöchstens die "darf"-Option aus Absatz 3 gezogen, und das in einer Situation, wo durchaus berechtigte Notwehr vorliegen könnte? Im Licht all der anderen (Gewalt-)Taten die so tagtäglich geschehen, bei denen keine Untersuchungshaft angeordnet wird? Insofern fehlt entweder etwas in den bisher veröffentlichten Schilderungen oder das Ganze hat ein gewisses Geschmäckle.
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Mir wäre kein einziges legales Reizmittel bekannt, dass diese Forderung ansatzweise erfüllt. Mir wäre kein einziges legales Reizmittel bekannt, dass diese Forderung sicher erfüllt. Von den Gedanken musst Du Dich wohl verabschieden.
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Du solltest Dich vielleicht mal mit den physikalischen und chemischen Eigenschaften dieser Mittel vertraut machen. OC hat Vor- und Nachteile. CS hat Vor- und Nachteile. Die verschiedenen Applikationsmechanismen und -varianten haben jeweils Vor- und Nachteile. Allen gemein ist allerdings, dass kein einziger davon eine "sichere Wirkung" bietet und auch gar nicht bieten kann. Eine "stoppende" Wirkung kann nicht garantiert werden, "längerfristig" erst recht nicht. Das ist Wunschdenken und hat mit der Realität nichts zu tun. Die meisten Angreifer lassen sich davon irritieren und abschrecken, das hat aber weniger mit der tatsächlichen Stoppwirkung sondern eher mit deren (dann doch nicht ausreichendem) Durchsetzungswillen zu tun. Je aggressiver der Angreifer ist, umso weniger Wirkung haben diese Mittelchen im Übrigen. Grundsätzlich. Alle. Ein JPX ist da schon am oberen Ende der Wirksamkeitsskala (insbesondere weil da auch noch die meist unerwartete Wucht der Applikation dazukommt), allerdings hat der auch mit den höchsten Anspruch an den Anwender, ihn richtig einzusetzen. Kurzum, wie mit allem: Man muss damit trainieren und man muss die Limitationen kennen.
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Nein, ist es nicht. Weder steht da etwas, das auf eine tatsächliche Notwehrprovokation hinweist (auch wenn das sicherlich zu prüfen/klären ist, da durchaus denkbar). Noch ist da eine Eindeutigkeit hinsichtlich eines vermeintlichen Endes eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Es handelt sich eben nur um ein Teilzitat, das einen anderen Kontext suggeriert. Vollständig steht da: Ob der Angriff jetzt noch gegenwärtig ist, weil er nach dem Zurücktaumeln weiter fortgesetzt wird oder es sich um einen erneuten Angriff handelt, der in der Formulierung "erneut geraten die Kontrahenten aneinander" steckt, wird hoffentlich vor Gericht und vor allem durch unabhängige Zeugen (für die ich die Schwester des B.A. nicht unbedingt halte) aufgeklärt. Ob eine tatsächliche Notwehrprovokation vorlag, ist wie gesagt fraglich, aber ebenfalls möglich und zu klären. Dennoch ist es durchaus denkbar, dass die Aggression hier von B.A. ausgeht und auch nach erfolglosem Einsatz eines Selbstverteidigungsmittels (in im ersten Ansatz sogar "geschwächter Form", erst der zweite Ansatz dann gezielt auf das Gesicht, wo die Lage ggf. keinen ausreichenden "Sicherheitsabstand" mehr erlaubt hat) fortgesetzt wird. Die Formulierungen in den bisherigen Presseartikeln sprechen da zumindest an keiner Stelle dagegen. Insofern sehe ich da die "Eindeutigkeit" nicht, die Du da hineininterpretierst. Das ist eher ein voreiliger Schluss.
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Direkt danach steht in den Artikeln aber auch: Nachdem die erste im Artikel beschriebene Gewalttätigkeit (Schlagen von A.B. durch das offene Autofenster) von B.A. ausgeht, kann es ja durchaus sein, dass dieses "erneute Aneinandergeraten" ebenfalls von B.A. ausgeht, evtl. als "Dankeschön" für den Einsatz des Selbstverteidigungsmittels. Ob das so war und ob andere Handlungsoptionen des Angegriffenen evtl. klüger gewesen wären oder ob er das doch tatsächlich alles selber provoziert hat, wird tatsächlich das Strafverfahren klären. Aber derzeit sehe ich in den bisher veröffentlichten Informationen nichts, was auf eine tatsächliche Notwehrüberschreitung oder gar Totschlag durch A.B. hinweist.
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Da "shootet" mich trotzdem keiner "first". So ja erstezws "Argument" gegen die grade diskutieren Ghettobeutel.
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Sieht man ja am aktuellen Fall. Selbst wenn der Betroffene freigesprochen wird, die (für mich nach den bekannten Informationen nicht so recht erklärliche) Untersuchungshaft derzeit ist sicherlich total toll. Wie oben geschrieben: Es gibt Situationen, wo's nicht anders geht. Ausser, man lässt halt alles zu Hause. Und da wir noch in einer Gesellschaft leben, in der man nicht jede Sekunde damit rechnen muss, erschossen zu werden, ist es sowieso nicht allzu relevant.
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Nee, die (gibt's in verschiebenen Farben/Farbkombinationen): Ja. Auch wenn ich nichts von Genitalbags halte. Aber manchmal sind die halt der beste Kompromiss. Achtung, es gibt noch eine Kopie(!) von 5.11, die ähnlich aussieht; die ist aber nicht so gut wie die von 75tactical. Eines der wenigen Produkte, die mal sorum kopiert wurden.
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Hmmm... ich sehe jetzt keinen Grund, dass diese Wechselmöglichkeit nicht auch mit senkrecht angeordneter Doppelkartusche möglich sein sollte. Die obere Haltenase für die Verriegelung liegt dann halt mittig zwischen den beiden Kartuschen statt so wie jetzt mittig darüber, die Hochkant-Kartusche wird statt über das Griffstück in das Griffstück geschoben und die untere Verriegelungswippe greift in eine entsprechende Öffnung unten. Dann noch den Schlagmechanismus hochkant statt querliegend gestaltet und die "Visierung" halt oben auf die schmale Seite der Doppelkartusche. Machbar wäre das und das wäre IMHO die größere Innovation gewesen im Vergleich zur Vierfach(einzel)kartusche. Und ja, für eine verdeckte Trageweise muss man sich dadurch halt mehr Gedanken machen, vorallem jetzt, wo das Wetter nicht unbedingt jackenfreundlich ist. Wenn es denn etwas auffälliger sein darf, leistet übrigens die 75tactical "Undercover" Bauchtasche gute Dienste, da passt das Ding (sehr gut) mit einer Nachladekartusche oder (nicht ganz so gut) mit sogar 2-3 Nachladekartuschen rein. In manchen Gegenden fällt man damit mehr auf, in anderen wieder weniger...
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Diese Konstruktionsentscheidung hab' ich auch nie verstanden. Korrekt.
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In den Artikel steht aber auch: "Nächste Nähe" kann man scheinbar unterschiedlich beurteilen.
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Noch einmal: Ich habe sie bereits mehrfach genannt. Es hat jedes Mal keiner darauf bezug genommen und die Thematik mal reflektiert. Für ein weiteres Mal Perlen vor die Säue ist mir meine Zeit zu schade. Wenn es Dich wirklich interessiert, wirst Du es finden. Wer sagt das denn? Hier in der Diskussion hab' ich das glaube ich noch nicht gelesen. Da steht allerdings auch: 40% waren ohne Waffen zu lösen. 10% hat's dem bewaffneten Zivilisten nix gebracht. 10% haben nur das Floriansprinzip bedient. In vier Fällen hat's tatsächlich was gebracht. Wieviele Leute in diesen zwei Jahren unabsichtlich durch Schusswaffen führende Amerikaner wohl verletzt oder getötet worden sind? Ob die Rechnung ein positives Ergebnis hat?
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Nur das die für den überwiegenden Teil der Bevölkerung eben genausowenig konkret existiert wie die Bedrohung durch Missbrauch und Unfälle. Beide Möglichkeiten unterliegen Wahrscheinlichkeiten, konkret zu werden oder nicht. Bei beiden ist die gleichen Rechtsgüter bedroht: Leib und Leben. Und genau diese Wahrscheinlichkeiten müssen jetzt gegeneinander abgewogen werden, um zu einem Ergebnis zu kommen, ob eine Liberalisierung die Gefährung senkt oder erhöht. Und jetzt wunderst Du Dich, warum man der breiten Masse der Bevölkerung keine dauerhaft zugriffs- und schussbereiten Schusswaffen an/in die Hand geben möchte? Die Menschenmenge freut sich... So, ich hab' Hunger, ich wünsch' Euch noch 'nen schönen Nachmittag. Danke für diese erfrischend gesittete Diskussion.
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Das habe ich in vergangenen Diskussionen (an denen Du IIRC ebenfalls beteiligt warst) bereits getan. Darauf ist dann niemand eingegangen (IIRC auch Du nicht), weil es nicht in's Konzept passt. Daher gehe ich davon aus, dass das jetzt wieder genauso sein würde. Wenn es Dich interessiert, kannst Du die Angaben zu den so gerne zitierten Beispielländern incl. Tschechien in diesen alten Diskussionen finden. Aber wenn es Dich interessieren würde, würdest Du diese Zahlen - alle aus öffentlichen Quellen - auch ohne mein Zutun finden können und eigentlich sollte man sie, bevor man dieses Thema so leidenschaftsvoll diskutiert, auch schon aus Eigeninteresse kennen, denn damit wird jeglicher Vorstoß in Richtung Liberalisierung abgeblockt werden können. Darauf und auf die Notwendigkeit, genau hier Lösungen zu finden, die eine andere Entwicklung versprechen versuche ich hier jetzt schon seit Jahren hinzuweisen. Das interessiert nur keinen der "üblichen Verdächtigen", mit denen ich das diskutiere. Da wird üblicherweise mit 'ner fahrigen Behauptung drüber weg gegangen. Nochmal als Erinnerung: "Ihr" (im Sinne von der Fraktion, die gegen meine Argumente diskutiert) fordert etwas. Daher müsst "ihr" auch den Nachweis bringen, dass mit der vorgeschlagenen Lösung keine zusätzlichen Probleme geschaffen werden. Genau diese sind aber nach den Statistiken zu erwarten. Daher müssen diese gegen die vermeitlichen positiven Aspekte abgewogen werden. Das macht sicherlich keiner aus der "Verbotsfraktion" für "Euch", das muss schon die "Liberalisierungsfraktion" leisten, um zu überzeugen. Aber nachdem ich da jetzt seit Jahren keinerlei Bewegung und Verständnis dafür sehe, wird das aus meiner Sicht auch nichts werden und wir diskutieren das Thema noch in 10 Jahren ergebnislos.
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Dass die Zahlen und Größenverhältnisse in den beiden von Dir verglichenen Fällen ein kleinwenig anders gelagert sind, ist Dir hoffentlich klar und das war nur der Versuch, die Diskussion wieder in's Unsachliche zu ziehen. In diesem Fall ist die zu schützende "öffentliche Sicherheit" halt das Leib und Leben anderer, gegen das abgewogen werden muss. Da wird es tatsächlich philosophisch, wenn man klären möchte, warum Deins höherwertiger sein sollte als Deren. Das ist sicherlich möglich, da sollten dann die Wahrscheinlichkeiten aber eine klarere Sprache sprechen und die Begründung nicht nur aus Bauchgefühl oder einseitiger Betrachtung verbunden mit ignorierten Fakten bestehen. Wie Du eben schon sagst: Ein differenziert zu betrachtendes Thema.