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German
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Mir wäre nicht bekannt, dass Thales auf den Zivilmarkt will. Für Milo gibt es einen Ansprechpartner in Deutschland, der die Systeme auch an Zivil vertreibt (mit den entsprechenden Einschränkungen nach WaffG/AWaffV, wer was für Übungen schiessen darf). Wende Dich an Milo und die werden Dir dann sicherlich den Kontakt vermitteln.
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Man muss sich das Ding ja nicht unter das Kinn halten... ...es gibt durchaus Situationen mit Schusswaffen, in denen "oben" die bessere sichere Richtung ist. Das dürfte aber für einen deutschen Sportschützen so gut wie irrelevant sein. Für einen Jäger ist das unter Umständen schon eher interessant.
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Auf deutschen, nach aktuellen Schiessstandrichtlinien zugelassenen Schiessständen? Kaum. Wenn da kein Kugelfang ist, dann ist es keine sichere Richtung. Ein nach den aktuellen Schießstandrichtlinien zugelassener deutscher Schiessstand hat Winkel, über die eine (geladene) Waffe auf der Schießposition nicht gehoben werden soll/darf vorgegeben. Die anderen Winkel müssen durch geeignete Kugelfänge/Blenden so abgedeckt sein, dass sichergestellt ist, dass kein Geschoss den Schiessstand verlassen kann. Ist der Schießstand mehrdistanzfähig, muss er baulich entsprechend so gestaltet sein, dass dies auf allen zugelassenen Schützenpositionen (entweder feste Entfernungen oder ggf. auch durchgängig) und für die genutzten Anschlagsarten und -höhen sichergestellt ist. Dazu gehört letztendlich auch das Nachladen, da dort ja auch eine fertig geladene Waffe gehandhabt wird. Die SSRL geht allerdings "nur" von einer Höhensicherung von 30 Grad über die Horizontale aus, "taktische" Magazinwechseltätigkeiten überschreiten diesen Winkel üblicherweise und wären so auf Schiessständen, die nur diese 30 Grad abdecken nicht zulässig. Siehe Nr. 4.4 und Abbildung 4.8.2 der SSRL. https://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Schiessstandrichtlinie_23Juli2012_BAnzAT_23Okt2012.pdf
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Milo Range https://www.faac.com/milo-range/ Wo in etwa soll's denn hingebaut werden?
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Hier kannst Du zumindest ein paar Suchbegriffe finden: http://www.triebel.de/zubehoer/action_gutachten.htm Triebel lässt die Dinger auch herstellen und vertreibt sie: http://www.triebel.de/zubehoer/actiontargets2.htm Den alten Tipp Baumann Tremml scheint's nicht mehr zu geben...
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VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
German antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Das tut es definitiv. Vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht bis hierhin! -
Das ist aber schon seit ewigen Zeiten so, wo die Bundespolizei noch gar keine Polizei sondern der Bundesgrenzschutz war und mit ganz anderen Aufgaben ausgelastet war. Und da ergibt es durchaus Sinn, dass die Militärpolizei das durchgängig macht anstelle von dauernden Übergaben zwischen den Landespolizeien der verschiedenen Bundesländer im förderalen Deutschland. Ich befürchte nur, dass da ggf. die Falsche eingebunden werden. Ansonsten gäbe ich Dir Recht... Das is'n Punkt. Aber sicherlich nicht eines unserer Kernprobleme. Auch das is'n Punkt. Da geht's aber leider nicht um das Freiräumen von Ressourcen für Kerntätigkeiten, das ist reines Geldsparen. Zumindest in den Behörden und Landespolizeien, in denen ich damit Kontakt habe. Dadurch ist kein einziger zusätzlichier Polizist auf der Strasse oder im Büro, nur etwas mehr Geld im Landessäckel das für anderen Mist vergeudet wird, während die Angestellten mit ihrer Tätigkeit an der Untergrenze des durchschnittlichen Lebensstandards herumkrebsen, ohne die Vorteile einer Verbeamtung. Ob das ein erstrebenswertes Ziel ist? Und beim Schlusssatz sind wir uns wieder einig. Und daher bin ich da Stand Heute kein großer Freund davon...
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Das ist richtig, liegt aber auch in nicht unerheblichem Maße am deutschen Sicherheitshandwerk (da man das Wort Sicherheitsindustrie nicht guten Gewissens verwenden kann). Und das ist letztendlich nur der Versuch der Branchenriesen, die lästige spezialisiertere und in den hier betreffenden Bereichen meist qualifiziertere Konkurrenz durch bürokratische Aufwände und Hürden loszuwerden. Einer Erhöhung der Qualität im eigentlichen Sinne wird das kaum dienen, eher einer Ausdünnung des Marktes. Im Dienst. Bei definierten Tätigkeiten. Die relevanten Werttransporte sichert die Polizei durchaus selbst. Und für die übrigen Transporte überlegt der gesetzliche Unfallversicherer, ob es nicht vielleicht besser wäre, das Geld durch technische Sicherheitssysteme zu schützen statt durch Waffen. Denn die Unfallrate mit den Waffen ist deutlich höher als die Vorfallrate - und dann kann man das Geld immer noch unbrauchbar machen... Was nur einen homöopatischen Anteil an deutschen bewaffneten privaten Sicherheitsdienstleistungen umfasst und unter den von mir angesprochenen 10% qualifizierter(er) Waffenträger liegt.
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Die überwiegende mangelhafte Ausbildung und Eignung derer, die als Sicherheitsmitarbeiter bewaffnet arbeiten ist daran schlimm. Von den - incl. "Waffentrageberechtigungen" - ca. 20.000 privaten Waffenträgern dürften weniger als 10% wirklich geeignet und ausreichend qualifiziert sein. Der Rest arbeitet und trainiert unter noch schlimmeren Umständen als die Polizei. Deren Bewaffnung dient aber auch nicht schwerpunktmäßig der Selbstverteidigung sondern der Reduktion der Versicherungsprämien und - zumindest früher mal - der Möglichkeit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung für die Mitarbeiter. Man schaue sich nur mal Habitus, Bewaffnung und Trageweise des üblichen Geldtransportfahrers an. Das wird bei einer "Freigabe" vieles tun, aber sicherlich nicht die Polizei "entlasten". Bei was auch? Eher muss wohl klar werden, dass das keine Lösung für was-auch-immer ist.
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Das kommt - wie immer beim Waffenrecht - auf die Begründung des Bedürfnisses an. Und natürlich auf den Willen der betreffenden (oberen und/oder unteren) Waffenbehörde, diese Begründung des Bedürfnisses zu akzeptieren. In den meisten der mir bekannten Fälle ist die Begründung solide, wasserfest und nur schwer angreifbar. Dennoch hätte die Waffenbehörde die Erteilungen natürlich deutlich schwerer machen können. Und da schlagen wir wieder den Kreis zum eigentlichen Thema: Genauso sieht es mit Erlaubnissen nach §19 aus, nur das hier offensichtlich der Willen insbesondere der oberen Waffenbehörden eindeutig negativ geprägt ist und eine entsprechende Vergabepraxis der unteren Waffenbehörden von oben vorgegeben wird. Ich bin nicht auf den IMKen, aber ich gehe davon aus, dass da bundesweit auf ministerialer Ebene darüber ein gewisses einheitliches Agreement herrscht. Anders lässt sich der mehr oder minder überall gleichzeitig entstandene Aufwand für eine erfolgreiche Bedürfnisbegründung kaum erklären. Aber auch hier gibt es trotzdem noch lokal starke Schwankungen und die Vergabepraxis ist stark durchmischt.
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Die gezielte Reduktion der Waffenscheine durch Infragestellen der (bisherigen) Bedürfnisse ( bzw. Bedürfnisbegründungen) lief breits schon vor dem Urteil, ob es noch zusätzliche reduzierende Effekte hinsichtlich der Zahlen bringt, bin ich mir nicht so ganz sicher. Das wiederum sorgt - wie Du schon sagst - aber dafür, dass die Erteilung eine gefühlte Ewigkeit dauert und damit dem Sinn einer akuten Gefährdungsreduktion diametral widerspricht. Nichtsdestotrotz halte ich das Urteil für inhaltlich falsch und der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers widersprechend. Und last not least wird es in Deutschland von Waffenbehörde zu Waffenbehörde selbst im gleichen Bundesland so unterschiedlich gehandhabt, dass man kaum von einer Allgemeinen Gleichbehandlung sprechen kann. Wobei die Ministerialmafia mancher Bundesländer schlimmer ist als in anderen Bundesländern. Ich hatte ja kurzfristig die Hoffnung, dass da die BVWSW was bewegen könnte, aber da isses ähnlich ruhig wie bei anderen anfangs enthusiastisch angeleierten Projekten. Da ist die letzte öffentlich einsehbare "News" aber auch schon vom Februar und groß über die Füße gelaufen ist man den Machern auch nirgends... Da bin ich mir nicht 100%ig sicher. Vor ein paar Jahren hätte ich das vom Gefühl her auch noch gesagt. Aber in den letzten Jahren habe ich so viele Leute mit 18er Genehmigungen kennengelernt, dass ich auch glauben würde, wenn es mehr wären. Andernfalls würde ich etwas 20-25% der 18er-Inhaber kennen, was ich mir bei einer Bevölkerung von 82 Mio. nicht so recht vorstellen kann, auch wenn ich recht gut vernetzt bin.
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Doch, macht es natürlich. Siehe §12 WaffG. Es ist aber halt auch wichtig, was auf der WBK steht. Eigentlich sollte man das in der Sachkunde... egal...: Jein. Für VRF und AR15 sollte das für ihn problemlos möglich sein, Kurzwaffen kann ein Jäger i.A. ohne zusätzlich nachgewiesenes Bedürfnis nur zwei erwerben. Hier würde er sich für Dich also einschränken (müssen). Es sei denn, er darf von Deiner Seite die Waffe selber in der Zwischenzeit verwenden und will das auch.
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Und damit gilt diese Aussage exakt für eine von ca. 550 Waffenbehörden und hilft nur arg eingeschränkt...
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Also so ähnlich wie Mitgliedern häufig kriminell auffälliger Vereinigungen Waffen nicht zu genehmigen? Mann, wer kommt denn auf sowas...
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VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
German antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Gut, dass die mittlerweile wieder einen haben... -
Natürlich streut der. Sowohl technisch, denn das erzeugte Laser-Licht ist nie perfekt kohärent als auch der Durchgang durch die Atmosphäre sorgt je nach Umgebungsbedingungen für eine teils deutliche Streuung.
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Amnestie - Waffenabgabe führt zur Strafanzeige
German antwortete auf speedjunky's Thema in Allgemein
...mit den zwei illegalen Maschinenpistolen. Ähmja. Feinste WO-Prosa. -
Was im Originaldokument auch so vermerkt ist: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/005/1900548.pdf (Seite 3) Eine Diskrepanz fällt mir auf Seite 4 auf, wo die Zahl der Waffen- und Munitionssachverständigen für den 31.12.2017 mit 1.343 benannt ist. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen von Mitte letzten Jahres finden sich für den 31.01.16 grade mal 115, für den 31.05.17 nur 155 Waffenbesitzkarten für Sachverständige. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813082.pdf Ich meine, dass es auch eine entsprechende Antwort auf eine ähnlich gelagerte Kleine Anfrage gab, wo die entsprechenden Zahlen ebenfalls zusammengepasst haben (ah, gefunden: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/077/1807741.pdf ). Daher habe ich diese Zahlen zumindest für glaubwürdig gehalten. Da würde es mich natürlich interessieren, wie diese dann doch recht große Diskrepanz entsteht. Wer nach §18 waffenrechtlich aufgenommen ist, sollte meinem Verständnis nach ja eigentlich eine entsprechende WBK besitzen. Bei einer Bedürfnisbegründung nach §19 kann es u.U. "nur" eine WBK sein, oder WBK und Waffenschein.
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VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
German antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Jo, und in der Presse wird auch immer von "Waffenscheinen" geredet... Du kennst Dich also mit dem Stand und dem Fortgang der Ermittlungen beim Verfassungsschutz aus? Das große Fass wurde scheinbar unnötig aufgemacht. Aber ganz so harmlos war die Sache wohl auch nicht. Ob und was sich daraus ergibt, wird die Zeit zeigen. Da geht es nicht um "Endzeit", da geht es um die "Zwischenzeit", z.B. bei Stromausfällen. Ansonsten wären die Empfehlungen auch ein wenig kurz gedacht. -
Die Zahl dieser "Waffentrageberechtigungen" steigt zumindest parallel immer weiter (allerdings in etwas geringerem Maße) an und liegt derzeit bei knapp 9.000. (31.01.2016 = 8.332 31.05.2017 = 8.737) Wenige, aber ja. Meist dann, wenn die Bedürfnisbegründung so geschrieben wurde, dass die geltend gemachte Bedrohung eigentlich nur auf dem eigenen befriedeten Besitztum mit einer Schusswaffe reduziert werden kann. Interessant wären jetzt noch die Daten, zu denen diese Zahlen gelten sollen. Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage der Grünen Drucksache 18/12858 vom 07.07.2017 ergeben sich nämlich: 31.01.2016 = 12.760 31.05.2017 = 11.686 Für den 31. Dezember 2013 findet sich die Zahl 18.587 von weiter oben hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800723.pdf Das ließe einen jeweiligen Stichtag vom 31. Dezember vermuten. Weil jede der 550 Waffenbehörden in Deutschland das alles ein bisschen unterschiedlich handhabt. Da gibt es die kuriostesten Konstellationen...
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Das liegt dann aber nicht an "nem dummen Spruch"... Das Traurige ist, dass man ja glauben muss, dass Du das echt ernst meinst... Oder halt diverse Herrschaften in der WO-Filterblase, die meinen dass ihre Meinung die der überwiegenden Allgemeinheit darstellt.
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Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände
German antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Vielleicht sind sie aber auch anderer Meinung als Du und wollen in Dein Tun nicht verstrickt werden? Das macht durchaus einen Unterschied. Vor allem, wenn Dir niemand irgend ein Mandat erteilt oder Dich damit beauftragt. Das ist ähnlich wie bei der GRA... -
Nur noch mit 'ner Empfänger-/Verstärker-/Senderanlage für "Keyless"-Schlüssel. Da reicht es mittlerweile, ein paar Meter vom Haus entfernt rumzuschleichen, damit die Karre bereitwillig aufgeht und angelassen werden kann. Zumindest wenn der Schlüssel "günstig" liegt. Den Rest kann man dann in der "Fachwerkstatt" klären, den Schlüsselcode hat man dann ja schon gespeichert.