German
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Das kann eine deutsche Behörde anders sehen. Und wie das dann ein, oder im Weiteren mehrere Richter sehen, steht vollkommen in den Sternen. Es geht aber nicht um den Besuch eines IPSC-Matches...
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Vielleicht hast Du die falschen Veranstalter im Auge?
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Da würde ich mich bei einer Waffenbehörde, die mir empfiehlt, doch auf erlaubnisfreie Waffen umzusteigen, wenn's mir zu lange dauert nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, Stichwort "herumvagabundierende Waffen" bzw. Dauerleihe. Vielleicht nochmal lesen?
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"Hardcore"? Mit 150-200 Schuss im Monat, also nach eigener Rechnung knapp 2 Trainingsterminen? Na dann... ...den Rest lasse ich einfach wirken und spare mir einen Kommentar.
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Nee, Dir "vergeht gleich die Lust am Sport", wenn man sich an die gesetzlich angedachte Reihenfolge des Erwerbs halten muss? Ein guter Handwerker sollte auch mich nicht ganz so optimalem geliehenen Werkzeug die meisten anderen Handwerker abhängen können...
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Die Teilnahme am Lehrgang ist kein Grund? Manchmal...
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Soso...
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Und sind denn tatsächlich alle Kurse mit Taschenlampe und verdecktem Führen? Oder eher vielleicht nicht? Lernt man denn auf diesen Kursen den sicheren Umgang mit Schusswaffen? Lernt man Abzugskontrolle, Nutzen der Visiereinrichtung und das Treffen? Kann so etwas ein Sportschütze gebrauchen und könnte so etwas von seinem Bedürfnis umfasst sein? Wenn das der Fall wäre, dürfte er dann auch seine Waffen mit zu diesen Kursen nehmen? Fragen über Fragen...
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Aber hallo!
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Abhängig von der jeweils zuständigen Waffenbehörde, wenn nicht das BVA die Zuständigkeit übernimmt.
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Ist es noch eine Regel, wenn es arg viele Ausnahmen davon gibt?
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Hast Du mal das Gesetz, die Verordnung und die Verwaltungsvorschrift durchgelesen, was sich dazu zum Thema findet?
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Und Werbe-Links platzieren vermutlich noch viel weniger...
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Da bin ich eigentlich bei Dir. Wobei es eigentlich auch nichtmal am Anfang notwendig wäre. Die Prüfungspflicht und Prüfungshoheit zum Thema "Vorliegen der Sachkunde" obliegt meineserachtens der Waffenbehörde. Da sollte kein Verband etwas damit zu tun haben. Der stellt ein paar andere Dinge fest und bescheinigt diese. Mit dieser Bescheinigung gehe ich zur Waffenbehörde, und die wiederum prüft die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung einer Erwerbsberechtigung. Neben Zuverlässigkeit und Eignung gehört da eben auch die Sachkunde dazu. Und nur Behörden haben die notwendigen Mittel und Rechte, einer eventuell zweifelhaften Sachkundebescheinigung auch mal auf den Zahn zu klopfen. Hat der Verband ein Bedürfnis für etwas bescheinigt, für das der Antragssteller nicht die erforderliche Sachkunde nachweisen kann, so wird das dann erkannt und er kann entweder nachsteuern und die Sachkunde nachmachen und nachliefern oder der Antrag incl. Bedürfnisbescheinigung landen halt in der Rundablage. Ich sehe da keinen Grund, dass irgendwelche irgendwie qualifizierten oder nichtqualifizierten Verbandsfürsten mitzumischen hätten und im Gesamtprozess irgend einen positiven Beitrag leisten könnten. Gelegentlich aber genau das Gegenteil, insbesondere aufgrund des Umstandes, dass fast zwei Handvoll Verbände ihr eigenes Sachkundeding ohne große behördliche Kontrolle murksen dürfen und keiner dem anderen über den Weg traut...
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Das findet sich auch nicht in der AWaffV, sondern ist Teil des in der WaffVwV zu findenden Prozederes Anerkennungeines Sachkundelehrgangs zur Sachkundevermittlung und -prüfung. Im vorzulegenden Konzept muss der Beantragende unter anderem auch die vermittelten Inhalte darlegen und die Form und den Inhalt der Sachkundebescheinigung vorlegen. Hat er z.B. zur Vermittlung der sicheren Handhabe im Zusammenhang mit der Schussabgabe und die Prüfung nur einen Stand, der ausschliesslich für Kurzwaffen zugelassen ist, kann er z.B. keine Langwaffenbescheinigungen ausstellen oder muss eben den Nachweis erbringen, dass er für diesen Teil der Ausbildung auf einen geeigneten Stand ausweicht (oder über geeignete Waffen verfügt, wie z.B. ein KK-Gewehr oder eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber, falls es nur an der Geschossenergie liegt, oder, oder, oder...). Aber hier ging es ja explizit um den Fall einer Sachkundevermittlung für einen Berufswaffenträger. Und da ergibt es in den paar wenigen Stunden, die dafür vorgesehen sind (und die noch 8 Stunden mehr umfassen als für Sportschützen gefordert), durchaus Sinn, den Schwerpunkt auf Kurzwaffen zu legen (die Unterteilung in "Pistole und Revolver" ist unnötig), denn die Wahrscheinlichkeit, dass in Deutschland ein nichtbehördlicher Berufswaffenträger eine Langwaffe führen darf, tendiert gegen Null (auch wenn sie nicht Null ist). Dann die Zeit lieber für eine minimal solidere Fertigkeit im Umgang mit Kurzwaffen investieren als für Kram, den man nie braucht (und wenn doch, der Arbeitgeber halt die nächste Ausbildung bezahlt, weil ein entsprechender Auftrag dahinter steht). Und der "nur Kurzwaffen" Lehrgang wird für den Arbeitgeber günstiger, weil weniger Waffen/Kaliber/Munition/Standkosten anfallen. Das schreibt der sich einfach vorne auf die Handakte und bei jedem Griff in's Archiv kann das jeder SB der an diesem Tag Dienst hat sehen. Und in der Verwaltungssoftware (ob nun NWR oder lokal) kann man da sicherlich auch ein Hinweisfeld füllen, dass entsprechend beim Aufrufen des Datensatzes sichtbar wird...
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Ja, schön. Um in der Sachkundebescheinigung erwähnt werden zu dürfen, muss aber der Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe für alle dort aufgeführten Waffenarten erbracht worden sein, nicht nur für eine. Erst dann ist es eine umfassende Sachkunde. Kurzum: Ist beim Threadstarter nicht erfolgt, also kann seine Sachkundebescheinigung auch nicht so ausgestellt werden und ist eben nur für Kurzwaffen gültig. Ist doof, lässt sich aber nicht ändern.
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Ja. Zumindest in dem Sinne, dass er damit (es sei denn, die Waffenbehörde sieht das im Ausnahmsfall anders) keine Langwaffen beantragen kann. Nein, das ist grundsätzlich falsch. Heute müssen üblicherweise auch praktische Anteile mit den Waffen vermittelt werden, für die die Waffensachkunde ausgestellt wird. Die Nennung der genauen Waffentypen (zumindest "Langwaffen" und/oder "Kurzwaffen") ist üblicherweise auch Bestandteil der Lehrgangszulassung. Die Unterscheidung in "Pistole" und "Revolver" üblicherweise nicht. Es mag einzelne Waffenbehörden geben, die das anders handhaben, bei der breiten Masse ist das aber so. Bei einem Lehrgang für Berufswaffenträger (den zumindest häufig auch der Arbeitgeber bezahlt), der vorhersehbar nur Kurzwaffen schiesst ist das mehr oder minder üblich. Es gibt auch Sicherheitsfirmen, die ihre Waffensachkundezeugnisse für ihre Mitarbeiter nur für ein ganz bestimmtes Waffenmodell ausstellen, mit dem alle Mitarbeiter ausgestattet sind. Damit wird die Diffusion zur Konkurrenz schwieriger, weil diese Sachkunden meist nicht für andere Waffen anderer Arbeitgeber anerkannt werden. Klingt dämlich, ist aber so... Nachträglich etwas bestätigen und beurkunden lassen, was nicht stattgefunden hat, ist übrigens keine so tolle Idee.
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Geht's Dir um das Beschaffen einer möglichst großen Anzahl von Schusswaffen oder geht es Dir um den Schiesssport?
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ECHTE WAFFEN DIE VON SCI-FI FILMEN / SPIELEN INSPIRIERT WURDEN.
German antwortete auf jeffreygoines's Thema in Allgemein
Hat ein bisschen was von einem Autounfall... auch wenn man will, man kann irgendwie nicht wegsehen...- 68 Antworten
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- science fiction
- transferprozesse
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Man kann sich auch anstellen... Hier, Dein "o".
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Richtig cooles Video über Waffenbesitz 2 - die Rückkehr :-D
German antwortete auf valium's Thema in Waffenlobby
Was vielleicht eine Idee wäre: Kontaktiere doch mal Moritz von Low Ready Media: https://www.youtube.com/channel/UC-6iIgxMktxyxkdHqTdEZbQ Ich mag' zwar ehrlich gesagt nicht die Inhalte und Art seiner Videos und wie er quatscht ist häufig arg übertrieben schwülstig, aber das Kerlchen kommt auf den Videos trotzdem ganz sympatisch rüber und die Stimme ist etwas mitreissender, um das mal so zu nennen. Wenn er Dein Video vertont, hätte er sogar mal was nützliches "für die Sache" getan und in Kombination mit Deinem optisch ansprechenden Video könnte das meiner Vermutung nach eigentlich ganz gut werden. -
Ist der Stand auch für diese Art Zielmedien zugelassen? Wenn er keine Stahlzielzulassung hat (Ab- und Rückpraller, Splitterbildung, etc.), dann muss man ggf. nach ballistisch transparenten Zielmedien schauen.
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Waffenrechtliche Relevanz - Als deutscher Mitglied im holländischen Verein
German antwortete auf StonieGAN's Thema in Waffenrecht
Weil die Anforderungen an die Neuerteilung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses andere sie als die an den Erhalt eines waffenrechtlichen Bedürfnisses. Welche Anforderungen das für eine Erteilung sind, steht in Beitrag #2 und #4 dieses Threads. Weil hier Deutschland ist. Man kann ja mit Glück etwas Glück haben, aber die Wahrscheinlichkeit ist halt eher gering als groß. -
Richtig cooles Video über Waffenbesitz 2 - die Rückkehr :-D
German antwortete auf valium's Thema in Waffenlobby
Auf jeden Fall!