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Sachbearbeiter

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  1. Das ist jetzt aber nicht Dein ernst, oder ? Zuverlässige Waffenbesitzer werden demach einfach mal so kriminell, um ohne Bedürfnis schießen zu können ? Ich halte gerade wegen der Tatsache, dass illegale Waffen im Umlauf sind, eine generelle Freistellung scharfer Waffen für nicht wünschenswert. Die Kreise, die sich dort bedienen, sollten nicht mit den Leuten vermischt werden, die keine dummen Sachen mit Waffen vorhaben. Es ist nicht schwierig, die gesetzlichen Voraussetzungen als Sportschütze zu erfüllen. Am besten sieht man ja bei der Vielzahl der Erben (inzwischen sind das schon fast so viele, wie alle Sportschützen und Jäger zusammengenommen !), was dort an haarsträubenden waffenrechtlichen Verstößen begangen wird. Mir persönlich genügt das schon... B)
  2. Fehlende Argumente ? Hat die "Gegenseite" denn welche ? Ich denke, dass die Meinungen niedergeschrieben worden sind und deshalb sollten wir uns wieder so langsam dem eigentlichen Thema zuwenden...
  3. Nö, mir ist nur was besseres eingefallen zum Wochenende, als mich diesem lustigen Thread weiter zu widmen ....
  4. Na dann viel Spaß. Ich mach derweil mal Wochenende...
  5. Das Beispiel von DAK auf Seite 9 dieses Threads schildert einen solchen Fall. Da gibts im übrigen nix zu belegen oder nachzuweisen. Mit nur einem Funken Logik müsste jedem klar sein, dass mehr Waffen im Volk auch mehr Gefährdungspotential darstellen, von wem auch immer (Einbrecher, Halbstarker, durchgeknallter Typ u.ä.) die Gefährdung letztendlich ausgeht. Also ich für meine Person kann gerne auf Wildwest-Verhältnisse verzichten. Die Leutz drehen eh immer mehr durch und wenn sie dann noch eine Waffe in der Hand haben, wirds nicht besser...
  6. Das ist eine einfache Frage. Weil Du ohne SB Dein Bedürfnis nicht nachweisen kannst. Ne, mal im Ernst. Muss denn immer erst was passieren, bevor man handelt ? Nicht bei allem was man tut, muss es einen ernsten Hintergrund geben. Das ist mir schon klar. Aber bei Dingen, die für die Allgemeinheit definitiv gefährlich sind (dazu gehören zweifellos scharfe Waffen und insbesondere solche, die ohne Grund irgendwo rumdümpeln), sind einfach gesetzliche Bestimmungen notwendig. Es kann deshalb nicht ausreichen, dass Zuverlässigkeit und Sachkunde generell zum Waffenbesitz berechtigen. Ich denke dabei nur mal an die vielen Straftäter, die frei rumrennen und krume Dinger drehen, ohne bisher erwischt worden zu sein. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ist deshalb immer nur so gut, wie die zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse. Bei den Überprüfungen werden jedes Jahr etliche Leute ausgesiebt und die Waffen aus dem Verkehr gezogen. Und das ist nicht immer gerade einfach, weil immer wieder Waffen dabei verschwinden oder irgendwo anders auftauchen, wo sie nicht hingehören. Noch mehr Fälle dieser Art werden sich weder die SB noch die Allgemeinheit wünschen... So long... SB
  7. Danke für die Beispiele, Wahrsager. Damit hast Du meine Auffassung bestätigt.
  8. @Wahrsager: @Rolf: ich habe eben gerade nicht unterstellt, dass diese Personen automatisch unzuverlässig sind. Aber die Gefahr für unzulässige Verwendung der Waffe durch Dritte erhöht sich durch jede Waffe mehr, die im Umlauf ist. Wenn Du das nicht nachvollziehen kannst, enthalte ich mich auch weiteren Kommentaren und lasse wieder Platz für weitere Missfallensäußerungen zu den angreifbaren 0,5 % des WaffG.
  9. Höhö. Dat ging aber wieder man schnell ! Schon mal dran gedacht Rolf, dass Waffen auch in falsche Hände kommen können, hm ? Er selbst muss nicht gefährlich sein, aber es ist doch ein unnötiges Risiko für die Allgemeinheit. Und wir reden hier nicht von Spielzeug oder irgendwelchem Krimskrams sondern nun mal von scharfen Waffen. B) Wer einfach so Spaß an Waffen hat, kann sich auch auf erlaubnisfreie beschränken. Wo ist das Problem ?
  10. Und, ist Hannibal schon drüben ?
  11. Vielleicht der berühmte "Rückzug vom Rückzug". Vortäuschen - antäuschen - sich täuschen - enttäuschen - Kaffepäuschen.
  12. Na ja. Mit 18 bzw. 21 Jahren steht man eher in Ausbildung/Studium als kurz vor der Rente, oder ? B) Es ist deshalb wohl schon besser, das jüngere Gemüse nicht alleine mit scharfen Schusswaffen hantieren zu lassen. Die Flausen müssen erst mal aus dem Kopp raus. @Rolf: Schießen auf dem Schießstand ist ja auch okay. Ein ernsthafter Hintergrund sollte aber schon hinter einer Waffe stehen.
  13. @Tomba: alle vorsätzlichen Straftaten münden schon jetzt in der Regelunzuverlässigkeit, allerdings erst ab 60 Tagessätzen. Meines Erachtens wäre Wegfall der Zuverlässigkeit in der Regel ab 45 Tagessätze angebrachter. Das Bedürfnisprinzip ist sinnvoll. Der Nachweis ist (bis auf die Sammler) für die Betroffenen einfach und just for fun sollten sich keine scharfen Waffen im Besitz befinden. Im großen und ganzen hat sich das WaffG bewährt. Zu den Wechselläufen, der Einstufung von Druckluftwaffen ohne F-Zeichen und diversen Besonderheiten des § 12 WaffG sollte noch mehr Klarheit geschaffen werden (was zum Teil in der neuen WaffVwV erfolgt).
  14. Traurig, dass sich § 58 Abs. 1 WaffG offensichtlich immer noch nicht überall rumgesprochen hat.
  15. Also ich verlange immer die Original-Waffen (Tresor nicht vergessen ) als Anlage dazu !
  16. Auch von meiner Seite Gratulation Ballerkalle ! War schon recht interessant, Deinen Fall zu verfolgen. Die Begründung des SB zur verspäteten Zuverlässigkeitsüberprüfung fand ich einfach köstlich ! Grüssle SB
  17. Irrtum, lieber Mausi. Es heißt "... mindestens aber nach Ablauf von drei Jahren". Man könnte also auch eine jährliche Regelüberprüfung vornehmen.
  18. Und das alles nur, weil der Verband ohne Zustimmung des SB die Bedürfnisbescheinigung ausgestellt hat.
  19. Also inzwischen vermute ich mit ziemlicher Sicherheit Sabotage.
  20. Wenn der das heute beim Abendbrot merkt, wird er heute nacht sicherlich kein Auge mehr zumachen. Glückwunsch !
  21. Äh, da sollte man sich aber nicht erwischen lassen. Um die Verbringungserlaubnis nach § 29 Abs. 2 kommt man nicht rum, wenn die Waffe aus Österreich gekauft wird. 1. Schritt: Österreichische Bezirkshauptmannschaft erteilt Genehmigung für Ausfuhr aus Österreich 2. Schritt: Deutsche Waffenbehörde erteilt Zustimmung zu dieser Erlaubnis 3. Schritt: Waffe per Post versenden, durch Berechtigten befördern lassen oder selbst abholen. 4. Schritt: Waffe innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Erwerb in WBK eintragen lassen. Beschuss aus Österreich wird hier anerkannt. Grüssle SB
  22. Da würde immer noch genügend Volk übrig bleiben. Glaubs mir.
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