Sehe ich nicht so. Ein zusätzlich gekaufter Verschluß ist auch keine Schußwaffe. Er ist ein wesentliches Teil gem. WaffG und wird von Dir für eine ganz bestimmte Schußwaffe erworben.
Über die Gleichstellungsfiktion ist der Verschluß der Kategorie zuzuordnen, in die auch diese Waffe einzuordnen ist. Das ist dann unabhängig davon, dass der Verschluß ggf. auch in andere Schußwaffen mit abweichender Kategorie passen würde (AR15 / AR15-"Pistol" --> .450 Bushmaster Pistol ).
Gleiches gilt auch für die Schalldämpfer, da diese - wie wesentliche Teile - der Waffe, für die sie bestimmt sind, gleich stehen.
Nachtrag:
Deswegen müsste man eigentlich auch SD auf gelbe WBK erwerben dürfen, sofern der Repetierer, für den das Gerät bestimmt ist, auf der gelben WBK steht. ;-)