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2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
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Das ist jetzt leider ein Fehlgriff. Man sollte Kindern den Umgang mit Flugzeugen - auch Anscheinsflugzeugen - nicht einfach so gewähren. Das arme Kind bekommt ja die vollkommen falsche Prägung. Nicht das der Junge noch zur Lufthansa (sorry, wollte euch nicht erschrecken) will!!
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Also sind wir uns einig: Niemand MUSS fliegen. Die können doch genausogut Rad fahren. Ist auch viel gesünder!
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Gruger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
UND wie man es lecker zubereitet ;-) Der schiessnachweis ist ein Einstieg in die Bedürfnisbescheinigung a la Sportschützen. Lasst euch nicht mediamarkten -
Es hat alles sein Gutes. Manchmal dauert es nur etwas :-)
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Gruger antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Uwe, ich glaube es ging eher darum das alles im Rahmen der Eigensicherung/*füge anderen Grund ein* beschlagnahmt wird und der Delinquent sich das in 3 Jahren abholen kann -
FDP setzt sich für ein ausgewogenes Waffenrecht ein
Gruger antwortete auf Benzin's Thema in Waffenlobby
Projekt 18! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Gruger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Oh oh, Munitionsverschärfung kommt. Schießnachweis verpflichtend. Ach ja und "alter Zustand wiederhergestellt". Dann wurde ja das Schlimmste verhindert. Lasst mich dichten, das lenkt mich vom Lachen ab: Des Waidmanns Tugend und auch Zier ist das Gewehr von Marlin in .444 Es greif' ein jeder zu den Spaten, kommt man daher mit Automaten. Bei Wildschweinwurst und wildem Bret mach' man sich die Welt so quodlibet. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Gruger antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Da steht eindeutig, dass die Waffe verboten ist, sofern sie mit einem entsprechenden Magazin mehr als 21 (bzw. 11) Schuß abgeben kann. a)short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it; and a) kurze Feuerwaffen, welche das Abfeuern von mehr als 21 Schuß ohne Nachladen erlauben, sofern eine Ladeeinrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuß Teil der Feuerwaffe ist oder in diese eingeführt wird. b) Lange Feuerwaffen -- 11 Schuß --- Und ja, die lange Feuerwaffe ermöglicht das Abfeuern von 31 Schuß mit einem 30er Magazin. Ist deshalb erfasst und es ist egal, ob du tatsächlich ein solches Magazin hast. Und ja, das betrifft auch Repetierer, da man diese Regelung nicht auf HA beschränkt. Und ja, NOCH ist das nur ein "Vorschlag". -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Gruger antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
http://www.businessinsider.de/fbi-is-manufacturing-terrorism-cases-2016-6 FBI stiftet die Leute zum Terror an, verhaftet wenn sie darauf anspringen und steht dann schön da in der Statistik. Insbesondere wenn es mal wieder um mehr Geld geht bzw. Gesetzesverschärfungen. -
Nicht zu vergessen die vorgeschriebenen Abkühlpausen.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Gruger antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wieviele Engel passen auf die Spitze einer Nadel? Da wird man ja wohl noch eine 12stellige Nummer auf dem Schlagbolzen unterbringen können... -
Wieso sollte man dich auffordern, Stellung zu beziehen? Immerhin sind das gewählte Volksvertreter, die dich ja schon repräsentieren. *hust*
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Gruger antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Macht das FBI doch ständig. -
Hört hört: https://www.nwr-fl.de/ffentliche Dokumente/Matrix_150825_inkl_Erwerbsvoraussetzungen.pdf Dort ganz unten mittig steht alles drin.
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Ja haben die denn keine fachliche Leitstelle??? oh wait - die haben eine .. :-)
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Das stimmt in dieser generellen Aussage nicht. Und hat mit der eigentlichen Aussage auch nix zu tun. Warum verkaufst du keine SD an Sportschützen? (für Repetierer auf Gelb)
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Sehe ich nicht so. Ein zusätzlich gekaufter Verschluß ist auch keine Schußwaffe. Er ist ein wesentliches Teil gem. WaffG und wird von Dir für eine ganz bestimmte Schußwaffe erworben. Über die Gleichstellungsfiktion ist der Verschluß der Kategorie zuzuordnen, in die auch diese Waffe einzuordnen ist. Das ist dann unabhängig davon, dass der Verschluß ggf. auch in andere Schußwaffen mit abweichender Kategorie passen würde (AR15 / AR15-"Pistol" --> .450 Bushmaster Pistol ). Gleiches gilt auch für die Schalldämpfer, da diese - wie wesentliche Teile - der Waffe, für die sie bestimmt sind, gleich stehen. Nachtrag: Deswegen müsste man eigentlich auch SD auf gelbe WBK erwerben dürfen, sofern der Repetierer, für den das Gerät bestimmt ist, auf der gelben WBK steht. ;-)
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Gruger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich dachte es war "Kenntnis nehmend" -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Gruger antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Da bin ich jetzt etwas ratlos... -
Von der Logik her müsste ein SD für einen Selbstlader in Kat. B eingetragen werden. Jeder SD auf C ist in sich wiedersprüchlich: Und das der SD eine Kategorie "für sich" bekommt ist auch nicht vom Waffengesetz vorgesehen. Somit müsste man einen SD, der für mehrere Waffen "bestimmt" ist, mit der jeweils höchsten (Waffen-)Kategorie eintragen. Die Verwendung von C-eingetragenen SDs auf Selbstladern sehe ich jetzt aber nicht als Problem an, von daher ist es eh wurscht. Nur einerseits Gleichstellung anführen und dann alles auf C eintragen ist vollkommen für die Füße. Edit: Um meinen Standpunkt mal an einem Beispiel zu erläutern: Jäger Karl hat zwei Schusswaffen, eine davon Kat. B und eine Kat. C. Jetzt will Karl einen SD kaufen. Dieser würde grundsätzlich auf beide Waffen passen (Gewinde und Eignung vorhanden). Auf dem Amt fragt man, für welche Waffe der SD bestimmt ist. 1. Karl sagt "für die Waffe Kat C" - zutreffenderweise wird als C eingetragen (da für C bestimmt). 2. Karl sagt "für die Waffe Kat B" - zutreffenderweise wird als B eingetragen (da für B bestimmt). 3. Karl sagt "für beide Waffen natürlich!" - zutreffenderweise wird als B eingetragen (da "Bestimmung" auch für B-Waffe)
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3. Kategorie C 3.1 andere lange Repetier-Schusswaffen als die unter Nummer 2.6 genannten, 3.2 lange Einzellader-Schusswaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen, 3.3 andere halbautomatische Lang-Schusswaffen als die unter den Nummern 2.4 bis 2.7 genannten, 3.4 kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Randfeuerzündung, ab einer Gesamtlänge von 28 cm. Nein.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Gruger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warte den eigentlichen Gesetzestext ab und schau dann, ob freuen oder R.I.P. angesagt ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Gruger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nicht weiter als jetzt? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Gruger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
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