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Gruger

WO Silber
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  1. Oh oh, Munitionsverschärfung kommt. Schießnachweis verpflichtend. Ach ja und "alter Zustand wiederhergestellt". Dann wurde ja das Schlimmste verhindert. Lasst mich dichten, das lenkt mich vom Lachen ab: Des Waidmanns Tugend und auch Zier ist das Gewehr von Marlin in .444 Es greif' ein jeder zu den Spaten, kommt man daher mit Automaten. Bei Wildschweinwurst und wildem Bret mach' man sich die Welt so quodlibet.
  2. Eins haben wir noch gar nicht diskutiert: Wo bewahre ich eigentlich den biometrischen Schlüssen auf??? ok, zum Thema: Ich habe höchsten Respekt vor den Beamten, die so mutig sind, wildfremde Leute mal so eben zu den Waffen greifen zu lassen. Wirklich, das ist schon ziemlich todesverachtend, wenn man sich die höchstpolitische Einstellung zu den Sportschützen und Jägern vor Augen hält. ;-)
  3. Da steht eindeutig, dass die Waffe verboten ist, sofern sie mit einem entsprechenden Magazin mehr als 21 (bzw. 11) Schuß abgeben kann. a)short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it; and a) kurze Feuerwaffen, welche das Abfeuern von mehr als 21 Schuß ohne Nachladen erlauben, sofern eine Ladeeinrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuß Teil der Feuerwaffe ist oder in diese eingeführt wird. b) Lange Feuerwaffen -- 11 Schuß --- Und ja, die lange Feuerwaffe ermöglicht das Abfeuern von 31 Schuß mit einem 30er Magazin. Ist deshalb erfasst und es ist egal, ob du tatsächlich ein solches Magazin hast. Und ja, das betrifft auch Repetierer, da man diese Regelung nicht auf HA beschränkt. Und ja, NOCH ist das nur ein "Vorschlag".
  4. http://www.businessinsider.de/fbi-is-manufacturing-terrorism-cases-2016-6 FBI stiftet die Leute zum Terror an, verhaftet wenn sie darauf anspringen und steht dann schön da in der Statistik. Insbesondere wenn es mal wieder um mehr Geld geht bzw. Gesetzesverschärfungen.
  5. Man stelle sich die Tische voller "erlaubnispflichtiger Waffen" vor, die den Pressefachleuten vorgeführt werden.
  6. Nicht zu vergessen die vorgeschriebenen Abkühlpausen.
  7. Wieviele Engel passen auf die Spitze einer Nadel? Da wird man ja wohl noch eine 12stellige Nummer auf dem Schlagbolzen unterbringen können...
  8. 34 (2) ist eine Pflicht des Händlers. Der Käufer darf da nix selber eintragen. Für den Jägersmann heißt das: innerhalb der 2 Wochen zum Amt und gut ist.
  9. Wieso sollte man dich auffordern, Stellung zu beziehen? Immerhin sind das gewählte Volksvertreter, die dich ja schon repräsentieren. *hust*
  10. Er ist ja kein Polizist, sondern will nur ein bischen Stimmung machen...
  11. Trotzdem muss ich ja nicht aufmachen, dass kann doch der Polizist auch (Nummer XXX vom Zahlenschloß nennen).
  12. Macht das FBI doch ständig.
  13. Hört hört: https://www.nwr-fl.de/ffentliche Dokumente/Matrix_150825_inkl_Erwerbsvoraussetzungen.pdf Dort ganz unten mittig steht alles drin.
  14. Man sollte vielleicht aus dem Ausschluß der schießsportlichen Nutzung (AWaffV) keine "verbotene Waffe" herbeifantasieren...
  15. Ja haben die denn keine fachliche Leitstelle??? oh wait - die haben eine .. :-)
  16. Nein, eine Waffe tut nicht so, als ob sie eine Waffe ist. Sie ist es.
  17. Naaaaaaiiiiin!!!!
  18. So ein Hilfsgangsta. Ich zeig euch mal, wie das richtig auszusehen hat:
  19. Das stimmt in dieser generellen Aussage nicht. Und hat mit der eigentlichen Aussage auch nix zu tun. Warum verkaufst du keine SD an Sportschützen? (für Repetierer auf Gelb)
  20. Sehe ich nicht so. Ein zusätzlich gekaufter Verschluß ist auch keine Schußwaffe. Er ist ein wesentliches Teil gem. WaffG und wird von Dir für eine ganz bestimmte Schußwaffe erworben. Über die Gleichstellungsfiktion ist der Verschluß der Kategorie zuzuordnen, in die auch diese Waffe einzuordnen ist. Das ist dann unabhängig davon, dass der Verschluß ggf. auch in andere Schußwaffen mit abweichender Kategorie passen würde (AR15 / AR15-"Pistol" --> .450 Bushmaster Pistol ). Gleiches gilt auch für die Schalldämpfer, da diese - wie wesentliche Teile - der Waffe, für die sie bestimmt sind, gleich stehen. Nachtrag: Deswegen müsste man eigentlich auch SD auf gelbe WBK erwerben dürfen, sofern der Repetierer, für den das Gerät bestimmt ist, auf der gelben WBK steht. ;-)
  21. Ich dachte es war "Kenntnis nehmend"
  22. Da bin ich jetzt etwas ratlos...
  23. Sachbearbeiter wurde gehackt
  24. Von der Logik her müsste ein SD für einen Selbstlader in Kat. B eingetragen werden. Jeder SD auf C ist in sich wiedersprüchlich: Und das der SD eine Kategorie "für sich" bekommt ist auch nicht vom Waffengesetz vorgesehen. Somit müsste man einen SD, der für mehrere Waffen "bestimmt" ist, mit der jeweils höchsten (Waffen-)Kategorie eintragen. Die Verwendung von C-eingetragenen SDs auf Selbstladern sehe ich jetzt aber nicht als Problem an, von daher ist es eh wurscht. Nur einerseits Gleichstellung anführen und dann alles auf C eintragen ist vollkommen für die Füße. Edit: Um meinen Standpunkt mal an einem Beispiel zu erläutern: Jäger Karl hat zwei Schusswaffen, eine davon Kat. B und eine Kat. C. Jetzt will Karl einen SD kaufen. Dieser würde grundsätzlich auf beide Waffen passen (Gewinde und Eignung vorhanden). Auf dem Amt fragt man, für welche Waffe der SD bestimmt ist. 1. Karl sagt "für die Waffe Kat C" - zutreffenderweise wird als C eingetragen (da für C bestimmt). 2. Karl sagt "für die Waffe Kat B" - zutreffenderweise wird als B eingetragen (da für B bestimmt). 3. Karl sagt "für beide Waffen natürlich!" - zutreffenderweise wird als B eingetragen (da "Bestimmung" auch für B-Waffe)
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