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Gruger

WO Silber
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  1. Nicht nötig, dafür gibt es doch Bademeister.
  2. Man sollte keinen Vorsatz unterstellen, wenn bloße Dummheit als Erklärung ausreichend ist.
  3. Bei Frankonia gibt es doch schon alless
  4. Kommt darauf an, ob sie auf Maschinen hergestellt wurden, die ausdrücklich für die Herstellung von Besenstielen mit militärischer Nutzung bestimmt sind. Ganz vereinfacht kann man sagen: militärische Besenstiele haben oft (leider nicht immer) schwarze Farbe. Zivile Besenstiele schwarz anzumalen sieht zwar verdammt tägdi.. äh.. teck.. äh.. aus, aber man hat dann einen Anscheinsbesen, der im Fall der Fälle erstmal eingezogen wird. Viel Lauferei, kein Nutzen.
  5. Laut der Darstellung wurde die Erklärung ja "unwiderruflich" abgegeben...
  6. Das Joint Venture aus Waffen Schumacher und Oberland Arms unter fachlicher Supervision von Michael Burk 😀😀
  7. Das mit der Patronatserklärung ist interessant. Die Einsetzung eines "Sachwalters" anstelle Eigenverwaltung lässt hoffen ...
  8. Der SB handelt aber nicht als Privatmann :-) Für die Mun soll er eben den örtlichen Schützenverein fragen, die verknattern auch den alten Kram gerne...
  9. Ich poste immer unter dem Namen meines Nachbarn 😀
  10. Ja aber nur wenn es besonders teure Exemplare sind - wegen der versicherten Gesamtsumme.
  11. Wenns aber der dritte Lauf ist? Der im Tausch mit dem alten dritten Lauf erworben wurde?? Ne Ne, es bleibt schwierig ....
  12. Komische Analogien. Weder der Motor noch die Kennzeichen müssen "passend" gemacht werden. Dafür gibt es ja Standards - und seien es herstellerinterne Standards. Also: Austauschmotor, Austauschkennzeichen bzw. Wechselmotor/Wechselkennzeichen. Oder Umtauschmotor.
  13. Bisher habe ich daran geglaubt, dass die Menschheit einen Überlebensvorteil durch Intelligenz hat. Mittlerweile frage ich mich, warum sie noch nicht ausgestorben ist. Zwerge, die auf den Schultern von Zwergen stehen... ;-)
  14. Post Nr. 2 - "von der Gothaer angebotener Schutzbrief". Weitergeleitet an einen Drittversicherer. Vertragspartner waren also CM und die Gothaer. Was du so in den Sachverhalt reinliest ist deine Sache.
  15. Wollte erst bestellen, habe es aber dann angesichts der Versandkosten sein gelassen
  16. C ist berechtigt zum (vorübergehenden) Erwerb und Besitz der betreffenden Waffe. Von einem unrechtmäßig Besitzenden (zB Dieb) kann man jedoch nicht rechtmäßig vorübergehend erwerben ("zur sicheren Verwahrung"). Das wäre für mich der Sinn des "Berechtigten" im Par. 12, aber ich bin ja auch kein Jurist und darf mir deshalb Logik erlauben ;-)
  17. Also schließe ich keinen Vertrag mit der Gothaer?
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