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Hephaistos

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  1. Das Abstruse wird auch klar, wenn behauptet wird, dass weniger KleineWS mehr Kapazitäten zur Überprüfung der anderen Waffenbesitzer ließe.
  2. Vorsicht! Jugend forscht. Ich durfte mit den Waffen von Vater auch schon früh auf dem Schießstand schießen. Zu Hause (lange, lange vor den diversen Verschärfungen, seinerzeit gabs noch Munition im Fahrradladen frei zu kaufen) waren sie in einer Stahlkassette verschlossen. Die Kassette selbst war versteckt. Nun ratet mal, ob yours truly nicht doch den Behälter und auch den Schlüssel dazu nicht doch gefunden hat? Meine Wesensfestigkeit war aber so groß, dass außer heimlichem Zerlegen und wieder Zusammensetzen nix mit den Eisen passiert ist. Mittlerweile ist der Vater längst dahingeschieden und die besagten Waffen sind auf meiner WBK und werden immer noch pfleglich zerlegt und wieder zusammengesetzt.
  3. "Scheffe, wie is nochma die Kombi fürn Tresor?" "Zwölf-vierunddreißig" "Kann sich ja keine Sau merken. Früher hatten wir Eins-Zwei-Drei-Vier!"
  4. Ok. Wir hatten auch ein Berliner Testament, jedoch so, dass der Überlebende über das Erbe selbst weiter verfügen kann. Das hat sich als unschätzbar erwiesen weil der vorher Begünstigte aus bestimmten Gründen von mir nicht alles bekommen wird, was vorher geplant war. Die Waffen kriegt er aber noch.
  5. Kann mir schon denken, was du dem Zipfler schreiben wolltest. Leider hast DU recht, nur geht Berlin nicht dagegen vor. Abgesehen vom rechtlichen gehen die Bayern natürlich in die richtige Richtung. Ich weiß immer noch nicht, welchen Sicherheitsunterschied es macht, ob ich in der Nacht Ziele mit Vorsatzgerät treffen kann oder mit einem Nachtsicht-ZF.
  6. Hoffentlich mit der Klausel, dass der Überlebende freie Hand hat, was mit dem Erbe geschieht. Oder ihr wollt bewusst an das Vereinbarte gebunden sein. Aber man kennt die veränderten Verhältnisse in der Zukunft nicht.
  7. Man sieht wieder den Irrsinn. Ein D-Tresor ist bedeutend sicherer als die Kuchenblech 0er von heute. (Ja, ich weiß, man kann ihn sich als gleichwertig genehmigen lassen) Als ich umzog und meine Schränke transportieren lassen wollte, wurde mir ein Unternehmen empfohlen, dessen Besitzer ein ehemaliger Kriminalpolizist war. Als ich nach guten Gebrauchten fragte, sagte er: Haben Sie eine Garage? Da hätte ich einen Schrank für sie, den machen in Deutschland nur drei Kerle auf. Und die sitzen im Moment alle drei.
  8. Welche App hast du benutzt? iScan will mittlerweile Geld, Google Translator machts schlecht.
  9. Wenn Jägermithut es besser fände vorzuschreiben, an 18 Tagen im Jahr schießen zu müssen, ist das gegenüber der Möglichkeit, einmal im Monat, also 12 mal, eine Verschärfung.
  10. So ist es. Nur weil das NWR das so will, brauche ich meinen Sprachgebrauch nicht zu ändern. Und werde von fast jedem verstanden.
  11. Eine gestohlene, vorher legale Waffe, mit der eine Straftat verübt wurde, wird weiterhin in die Statistik "Straftaten mit legalen Waffen" aufgenommen. 😞
  12. Es werden bevorzugt polnische Schränker importiert.
  13. Größe schon mal nicht. Schloss ließe ich mir noch gefallen. Für die Farbe ein extra Modell aufzulegen ist ja wohl Quatsch. Außerdem kann man jeden Tresor nach Belieben konfigurieren. Da ist das Verwirrspiel fehl am Platz. Anderswo sind lediglich die Größe, Ausstattung und der Sicherheitsgrad in unterschiedlichen Modellen zu finden. Den Rest konfiguriert man sich dazu.
  14. Die Unterschiede zwischen den Linien Hunte 1.x bis 4.x sind für mich schwer auszumachen.
  15. Schwierig zu verstehen? Ich schrub: das Waffengesetz erlaubt den Umgang für JS-Inhaber mit den dort (nunmehr erlaubten) erwähnten Gegenständen.
  16. Schlusssatzergänzung: "mit den dort erwähnten Gegenständen". Jetzt klar, was ich meinte?
  17. Eben. Meinem österreichischen Jagdfreund, der soeben zu Besuch war, habe ich dringend geraten, sein Thermion zu Hause zu lassen. Auch wenn zwischen D/A kaum kontrolliert wird und es schon einen sachverständigen Blick braucht, um ein Thermion von einem herkömmlichen ZF zu unterscheiden. Aber in Coronazeiten weiß man nie, was da wieder für Schlagbäume heruntergelassen werden.
  18. Das habe ich explizite nicht geschrieben, und auch nicht gemeint. Es ging darum, dass unabhängig vom Bundesland und von den jagdrechtlichen Bestimmungen das Waffengesetz jetzt den Erwerb und Umgang mit den erwähnten Gegenständen erlaubt.
  19. Womit du recht hast. Allerdings vernünftiger ist die bayerische Auffassung. Darüber hinaus erschließt sich mir auch nicht der gewaltige sicherheitsrelevante Unterschied zwischen Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtzielgeräten.
  20. Das erlaubt das WaffG jedem in D mit einem gültigen JS. Die jagdlichen Einsatzmöglichkeiten hängen vom Bundesland ab. Hessen z.B. hat die Jagd auf SW mit erlaubten Nachtsichtgeräten gesetzlich ermöglicht.
  21. Nix. Auch dass man "früher" weiter besitzen durfte, wenn die Waffe verkauft wurde.
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