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Hephaistos

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  1. Deswegen auch die Angabe der Lauflänge in Zoll. 🙂
  2. Ah ja. Was mir nicht gefällt, brauchst du auch nicht. Ja, nee, is klar! Lupenreine grüne Verbotsideologie.
  3. Die Fee erschien dem Waffenliebhaber und erklärte ihm, dass er heute nur zwei Wünsche frei hätte weil die Fee nur einen unrunden Geburtstag feiere. Alsdann, erwiderte der: Ich hätte gern einen Waffenschrank, der nie voll wird. Gut, sagte die Fee, hier ist er. Und dein zweiter Wunsch? Noch so einen Waffenschrank.
  4. Und als Mun-Schrank im wesentlichen für Großmengen. Also in erster Linie Schrot. Denn da Fachböden einzulegen, lohnt den Aufwand kaum. Oder ein Regalchen zimmern.
  5. Sicherlich. Da gibt es viele Lösungen. Aber Basteln kostet immer Zeit. Vor allem wenn es hinterher nicht nach Bastelei aussehen soll. Verschwindet zwar im Dunkel des Schrankes, Aber das eigene Auge schießt bekanntlich mit.
  6. Vorerst mal vielen Dank an alle. Sind interessante Lösungen dabei. Wäre selbst kaum darauf gestoßen. Auch Halter in 3D Druck sind für mich ein Novum, die Technik natürlich längst etabliert.
  7. Kann mir jemand ein vernünftiges Produkt empfehlen? Für das abschließbare, obere Fach im Waffenschrank, welches innen 17 cm Höhe hat. Danke im Voraus
  8. Abgesehen vom Joke legst du den 12 (2) recht restriktiv aus. Wo steht das?
  9. Und muss dann mit der Waffe wieder zurückgegeben werden. (SCNR)
  10. Wenn ich so Revue passieren lasse, was ich als Bub alles im Hosensack mitgeführt habe... Damals gab es noch keine Kabelbinder, sonst wären die sicher auch dabei gewesen. 🙂 Auch bei Mark Twain steht ja, was der Tom Sawyer so alles dabei hatte.
  11. Ergänzung: Bei der Vorsorgevollmacht richten sich allerdings die Notarkosten, anders als bei der Patientenverfügung, nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Kann mitunter ganz schön teuer werden.
  12. Ok. Ist so ähnlich wie das Schlösschen am Gewehrfutteral beim Führen auf dem Weg ins Revier. Man ist auf der sicheren Seite.
  13. Weil ich mich gerade von einem Notar beraten habe lassen, stimmt das bzgl. Grundstücksangelegenheiten nur, wenn eine Generalvollmacht auch ohne sie zu benennen Grundstücksgeschäfte umfasst. Bei explizit aufgeführter Vollmacht hierzu wird die Beglaubigung empfohlen. Das kann aber auch das Ortsgericht.
  14. Netzjargon! Gefundene Rechtschreibfehler in Internetkommunikationen darf man behalten.
  15. Zwar richtig. Aber das andere kann man in der Vorsorgevollmacht regeln.
  16. Uhlands "Schwäbische Kunde" ist auch nicht mehr politisch korrekt.
  17. Eben! Nicht der Diebstahl soll verhindert werden, sondern die eigene Verfügung über sein Eigentum.
  18. Tja und transportieren tun nur die Gewerblichen. Um die es hier gehen, führen. [img=https://up.picr.de/35474830df.gif]
  19. Warum nicht? Je mehr Schießmöglichkeiten, je besser. Und Konkurrenz belebt das Geschäft und hat vielleicht Auswirkungen auf nicht mehr explodierende Preise.
  20. Was ist, wenn beide insolvent den Bach runtergingen und nicht mehr existent sind?
  21. So ein ungeschützter Beruf wie Ingenieur? Das würde manches erklären. Oder einfach nur das "macher" vergessen? Das würde manches peinlich machen.
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