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steven

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  1. Hallo Selbstverständlich darf man Rep-Flinten mit gezogenen Läufen auf neugelbe WBK erwerben aber vorher muss man noch einen anerkannten Schiesssportverband finden der dafür eine genehmigte Disziplin anbietet. Hallo 63hs ich besitze z. B. mehrere Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen im Kaliber .22 LR. Dafür gibt es doch jede Menge Disziplinen quer durch alle Verbände. Einige dieser Repetierlangwaffen sind sog. Vorderschaftrepetierer. Bevor man einen Gagasmilie benutzt. sollte man die Gehirnmasse einschalten. Es gibt aber auch Disziplinen für Repetierlangwaffen im Kaliber 12. Und genau für diese Repetierlangwaffen mit gezogenen Lauf ist die Neue Gelbe WBK da. Der Gesetzgeber unterscheidet in im übrigen in Repetierlangwaffen mit gezogenen Lauf und Repetierlangwaffen mit glatten Lauf. Von Flinten ist da keine Rede. Steven
  2. Hallo dies ist die korrekte Antwort. Alles Andere, auch wenn es noch so laut geschrieben wird, ist falsch, da es nicht so im WaffG steht. Ich hoffe, daß hier keiner ist, der uns einen gezogenen Lauf für einen "glatten Lauf mit einem speziellen Laufprofil" verkaufen will. Steven
  3. steven

    änderung WaffG

    Hallo ich gehe davon aus, daß hier nicht schwarz und weiß definiert werden kann. Es wird ein Gesetz erlassen, daß den Polizisten in Sicherheit wiegen wird. Eine Lösung wird nicht errreicht. Es kann keine Lösung geben. @Trooper: Du und deine Kollegen haben die Arschkarte gezogen. Der Staatsanwalt wird dir immer genau erklären, was ihr falsch gemacht habt. Nach Wochenlanger minutiöser Analyse. Thats live. Steven
  4. steven

    änderung WaffG

    Hallo @Makalu @Dark Angel Tolle Antwort. Trifft den Punkt mitten in die Mouche Ich gehe davon aus, daß das Führen von Softairs als Bauernopfer herhalten muß und der Zug schon abgefahren ist. Was schert es mich! Ich habe keine solche Plempe. Aber jetzt kommt die Frage: Was genau soll verboten werden? Das Führen von exakten Nachbildungen von Kriegswaffen? Das Führen von exakten Nachbildungen von existierenden Waffen? Das Führen von Waffenähnlichen Gegenständen? Wer von uns kennt alle existierenden Waffen? Kann es da nicht passieren, daß einer eine Fantasiewaffe führt, und ein Polizist die mit einer existierenden Waffe verwecheslt? Wie soll das gelöst werden? Als ich noch Deutschland diente, absolvierte ich in GB einen Sniperlehrgang. Ich lag in meiner Stellung und sollte alle bösen Buben ausschalten. Die Guten wie die Bösen wurden an Schienen in mein Schußfeld gefahren. Da kamen einige hinter der Mauer lan, die trugen Kaschis. Ich erkannte daqs an der Laufmündung, die über die Mauer ragte. Sobald die um die Mauer kamen, habe ich die ausgeschaltet. Dann kam der nächste um die Mauer. Peng Treffer mitten auf die zwölf. War ein Schornsteifeger mit einer kurzen Leiter. Nicht alles was wie eine Waffe aussieht, ist auch eine. Themenwechsel. Ich durfte zu meiner Dienstzeit auch USBürtger festnehmen. Wenn ich die ansprach, nahmen die die Hände hoch, gingen auf Aufforderung zur Wand und liesen sich ohne Diskussion abtasten. Bei einigen Deutschen musste ich unmittelbaren Zwang anwenden, um eine Durchsuchung zu betreiben. Die Amis gehen davon aus, dass Sie unangenehme Folgen tragen müssen, wenn sie einer Aufforderung eines Polizisten nicht nachkommen. Die kämen auch nie auf die Idee, auf einen Polizisten mit irgendetwas Waffenähnlichem zu zielen. Die Folgen könnten fatal sein. Ist dieser Wag, den die Amer5ikaner eingeschlagen haben nicht besser wie unserer, der alles reklementieren will? Steven
  5. Hallo Miwi im laufe der Woche schicke ich dir mein Widerspruchsverfahren gegen die Kosten bei der Verlängerung des Pulverscheines. Ich denke mal, daß wir dich mit Gerichtsurteilen und Widerspruchsverfahren erschlagen können. Also, fangen wir an. steven
  6. Hallo miwi ein großes Lob für dein Angebot. Eine Datenbank, in der nach Land und Kreis Gerichtsurteile abrufbar sind, die anonymisiert wurden, würde vielen bei der Argumentation helfen. Meine Unterstützung hast du. Eine gute Idee und jede menge Arbeit. Hoffentlich wird was draus. Steven
  7. Hallo Wahrsager gerade du müsstes sehen, daß der Rest sich fast zwangsläufig ergab. Er ist jung und wurde angegriffen. Die Bezeichnung für die Polizei gefällt mir auch nicht. Zum Thema Telefonüberwachung: das kann jedem von uns passieren. Ruck zuck ist man in so was reingerutscht. Steven
  8. Hallo na wunderbar. Da bekommt wieder wer was an die ohren, obwohl er nur eine Frage gestellt hat. Flapsig zwar, aber es war nur eine Frage. Von hier kamen dann die Vermutungen, daß er ein ganz schlimmer Finger ist und ihn die ganze Härte des Gesetzes treffen soll. Seine Frage war: Darf ich eine Softair mit weniger als 0.5 J führen? Nach dem neuen WaffG nicht. Da macht auch die Aussage des BKA erstmal nichts aus. Zu klären ist vielmehr, wann war das Führen und war das Führen nach dem evtl. alten WaffG erlaubt. Er sucht Infos. Warum die Angriffe? Steven
  9. Hallo das WS ist scheinbar einer der Gründe, weshalb die neue VwV so lange auf sich warten läßt. Die zuständigen Ministerialbeamten die Sluggys Murksgesetz auf dem Schreibtisch haben, zum teil hier auch fleißig mitlesen und diesen Threat gar nicht mögen, versuchen auch in diesem Fall durch die VwV das Gesetz zu verbiegen. Die Jungs gehen davon aus, daß viele Richter sich, obwohl nicht so ganz korrekt, die VwV bei der Urteilsfindung zu rate ziehen. Da ihnen die Nichteintragungspflicht, bzw. die Nichteintragungsfähigkeit nicht passt, üben die sich fleißig in erfinden neuer Wörter (siehe Pumpen - Lauf mit speziellen Laufprofil). Da ihnen scheinbar dazu nichts einfällt und sich heftigst streiten, wird einfach die Bedienungsanleitung zum Waffengesetz neu (in kraft getreten 01.04.2003) nicht geliefert. Jeder private Unternehmer würde seine Ware nicht mehr verkaufen können. Den Machern der VwV in ihrer überirdischen Arroganz geht das am Ar...h vorbei. Sie sind bisher nicht haftbar zu machen und wir müssen uns an geltende Gesetze halten. Die nicht. Vielleicht liest mal einer dieser lieben älteren Herren mit und hat nicht Schaum vor dem Mund, weil die legalen Waffenbesitzer ihr Recht fordern, sondern sieht sich endlich mal als Diener des Staates und arbeitet auch so, wie er es in seinem Diensteid geschwohren hat. Zum Wohl des Staates. Steven
  10. Hallo Martin ein WS ist nicht Eintragungspflichtig. Ich bin sogar der Meinung, daß es nicht Eintragungsfähig ist. Wenn das Waffengesetz eine Eintragung nicht vorsieht, hat es auch auf eigenem Wunsch nichts in der WBK zu suchen. Ich kann auch keine Gaspistole eintragen lassen. Was die Logik im Waffengesetz betrifft: such nicht, ist sinnlos. Ob es im Ausland Deko pistolen mit völlig intaktem Griffstück gibt oder nicht, ist doch vollkommen irrelevant. Das Teil ist hier in Deutschland verboten und der Zusammenbau mit einem legal besessenem WS ist doppelt verboten. Reicht ein Verbot nicht, muß alles fünfmal verboten und nach Möglichkeit dreimal reglementiert werden? Die lieben Macher des Waffengesetzes werden sich bei der Erstelllung desselben schon was gedacht haben. Werden schließlich gut dafür bezahlt. Steven
  11. Hallo Wahrsager du sprichst das an, woran viele Waffenbesitzer kranken. Sie sind zu Mißtrauisch. Eine Spur Skepsis ist immer angebracht. Aber wenn im Gesetz steht, dir steht das zu und dir geht das zu einfach und du suchst die Mine, machst du einen Fehler. (Mit dem du meine ich eine imaginäre Person.) Wir wollen mündige Bürger sein, wenn uns die Politik einen Zipfel davon reicht, dürfen wir auch nicht erschrecken. Nur Mut, greift zu. Steven
  12. Hallo es hat keinen Sinn, an das Thema mit logik heranzugehen. Einige Ministerialbeamte haben in Hollywoodfilmen gesehen, daß eine Pumpe eine ganz ganz schlimme Waffe ist. Da kann man Leute meterweit durch die Luft schießen. Deshalb muß so was verboten oder zumindest schwer zugänglich werden. Wir wollen schließlich das Abendland retten. Also, Sluggy hat, wie so häufig im Waffengesetz, Mist gebaut. Diesmal zu unseren Gunsten. Aber das ist ja nicht so schlimm. Die lieben macher der VwV lassen sich keine Statistiken kommen, wieviele Verbrechen mit einer legalen Vorderschaftrepetierflinte im vergleich zu normalen repetierern vorkommen, sondern überlegen in ihrer göttlichen Weisheit, was zu machen ist. Da sind also einmal die hüter des wahren Rechts und einmal das Waffengesetz. einfach ein Häuflein auf das Gesetz legen geht leider nicht. Wär zwar am einfachsten, aber da gibt es so einen neumodischen Gram, genannt Rechtsstaat. Also grübel, grübel. rin neuer Begriff muß her und schwupp: Spezielles Laufprofil. Das fressen die doofen Untertanen, die lieben Richter hoffentlich auch und schon haben wir das Gesetz nach unserem Willen zurechtgebogen. Schließlich zählt hier mal ausnahmsweise der Wille des Gesetzgebers. Wenn ich sehe, daß wir von solch einer Bande regiert werden, wird mir ganz schlecht. Gute nacht Deutschland. Sobald das so gehandhabt wird, werde ich mir eine Vorderschaftrepetierbüchse kaufen und das durch alle Instanzen ziehen. Ich hoffe, mit mir jede Menge demokratische Legalwaffenbesitzer tun das gleiche. Noch steht das Gesetz über den hollywoodschauenden Ministerialbeamten. Steven
  13. Hallo was ist denn das für eine Erklärung. Ich will mich nicht an das Gesetz halten, also entwickel ich einfach einen neuen Begriff. Schon wird aus einem gezogenen Lauf ein glatter Lauf mit einem "speziellen Laufprofi". Die VwV ist eine GEBRAUCHSANWEISUNG für das WaffG. Sie hat nichts zu korrigieren oder etwas was nicht da steht hineinzuinterpretieren sondern nach der Kunst der Juristerei von ausgebildeten verbeamteten Volljuristen, die einen Amtseid geleistet haben das Gesetz für die unteren Beamten für die Anwendung zu erklären. Persönliches Magengrummeln hat bei dieser Interpretation nichts aber auch gar nichts verloren. Wir sind ein Rechtsstaat. Hier wird das Recht angewendet. Ein gezogener Lauf ist ein gezogener Lauf ist ein..... Sind die Staatsdiener (Diener kommt von dienen) schon soweit abgehoben, daß sie sich um das Gesetz einen feuchten Dreck scheren? Dann müssen wir es ihnen wieder beibringen, was ihre Aufgabe ist. Steven
  14. Hallo Amadeus zu 2. Was ist ein "Spezielles Laufprofil"? Lt. WaffG gibt es doch nur gezogene und glatte Läufe. zu 4. den Begriff einfallen lassen. Wer hat sich den Begriff einfallen lassen? Juckt die das Gesetz nicht? zu 7. Das Gesetz ist doch eindeutig. Wieso soll die VwV etwas anderes schreiben, wie im Gesetz steht? Können die Macher der VwV nicht lesen oder wollen die sich nicht an das Gesetz halten? Steven
  15. Hallo Asterix es gibt glatte Läufe und es gibt gezogene Läufe. Im Gesetz steht Repetierlangwaffe mit glatten Lauf. Wenn der Lauf gezogen ist, kannst du es kaufen. Es wird nicht zwischen Büchse und Flinte unterschieden. Wieder mal ein Beispiel, daß unser lieber unfähiger Sluggy sein Metier nicht beherrschte. Also, haltet euch gefälligst an das Gesetz und kauft eure Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf WBK Gelb(neu). Alles andere steht nicht im Gesetz. Steven
  16. steven

    Waffenverwahrung

    Hallo ich habe doch gar nichts dagegen gesagt, einen kleinen B Schrank bei der Freundin aufzustellen. Ich bezog mich wirklich nur auf das - Gas ins Gesicht - Waffe weg - Problem mit der Zuverlässigkeit. Steven
  17. steven

    Waffenverwahrung

    Hallo Wahrsager mein Posting bezog sich auf das mit dem Betäubungsgas. Wie du da auf Kinderpornos kommst, ist mir ein rätsel (oder denkst du öfters über so was nach?) Steven
  18. steven

    Waffenverwahrung

    Hallo Leute jetzt haltet mal etwas den Ball flach. Ihr konstruiert ja tollere Sachen, als Sluggy je konnte. Also, wenn bei mir einer klopft, und mir beim aufmachen Betäubungsgas ins Gesicht sprüht und ich die Waffe, aus welchem zweck auch immer, auf dem Tisch liegen habe und nach meinem aufwachen weg sind, wird ja wohl kaum meine Zuverlässigkeit wackeln. Dann könnte mir das auch passieren, wenn mir einer eine Kanone an den Kopf hält und mich bittet, den Schrank zu öffnen. Ich habe schließlich keinem Nichtberechtigten zugang zu ermöglichen. Mit dem Führen ist leider durch Gerichtsurteile so pervertiert worden, daß scheinbar jeder Waffentransport als führen ausgelegt werden kann. Früher war Führen: Waffe geladen am Mann. Sonst nix. Und das war vernünftig. Über diese komischen aussagen wegen Drohpotential kann ich doch nur lachen. Steven
  19. Hallo die Diskusion ist zwar theoretisch, aber nichts desto trotz notwendig, da auch Sachbearbeiter auf jederder Kleinigkeit rumreiten können. Also, Kontrolle. Ich frage nach Ausweis. Muß ich als gewissenhafter legaler Waffenbesitzer schon, da ja sonst jeder kommen kann und die Waffen befummeln oder sogar mit schlechter Absicht mitnehmen kann. Danach frage ich nach dem Grund und der Legitimierung der Kontrolle. Es ist hoffentlich nur eine Kontrolle und keine Durchsuchung. Also, fragen nach der genauen Absicht. Ein kurzer Hinweis, daß ich das protokolliere und später überprüfen werde. Jetzt habe ich zwei Kanonen dabei, aber keine WBK. Was kann passiert sein? Ich habe die Waffen auf dem Stand gelagert. Kann aber nur sein, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten gegeben sind. Ich habe die Waffen mit WBK hierher gebracht, habe die Murmeln vergessen, bat einen Vereinskameraden mit eigeneer WBK, auf die Kanonen aufzupassen, bin die Mun holen gegangen, und vergesse die WBKs zuhause. Das ist nur theoretisch. Kann aber doch passieren. Und da ich dem SB erst mal gar nichts sagen muß, kann ich ihm auch später die unverblümte Wahrheit sagen. Oder über einen Anwalt sagen lassen. Wie gesagt:theoretisch. Kann aber passieren. Einstein war ja auch Theoretiker und hatte recht. Steven
  20. Hallo jetzt frage ich mich, was kann theoretisch passieren, wenn ein Wiederlader einen Sprachfehler hat? Ich sitze im Keller mit 1KG Pulver und mir fackelt gerade der Papierkorb ab. Ich bekomme das Feuer nicht aus und rufe die Feuerwehr an. Im schlimmsten Fall kann ich denen nicht sagen was los ist und wo ich wohne. Dafür gibt es Diktiergeräte, die ich schon vorher besprochen habe, bzw. mir besprochen lassen habe. Ein zweiter Textbaustein, in dem erklärt wird, daß ich NC Pulver in einem gut verdämmten Tresor habe, der möglichst nicht zu heiß werden sollte. Bei der heutigen Technik ist das doch nicht mehr so schwer. Also, was will der SB? Entweder ich führe, oder lasse führen, ein vernünftiges Gespräch mit den entsprechenden Argumenten. Wenn er OK ist, wird er es einsehen. Wenn er bockig ist und seine Macht gegenüber den Untertanen ausspielen will sehe ich keine andere Möglichkeit, als einen Fachanwalt zu beauftragen, der ihm die Sachlage, zur Not mit einer Klageschrift, nahebringt. Bei einem so einfachen Fall, denke ich, sollte ein klärendes Gespräch die Sache bereinigen. Steven
  21. Hallo Joe ich bin zu hundert pro deiner Meinung. Die Jungs die kneifen sind zu einem Großteil an unserer Misere schuld. Wir haben einen Rechtsstaat und sollten ihn verteidigen. Aussagen wie "Ich mach lieber nichts, man weiss ja nicht, was die sonst gegen mich unternehmen" sind kontraproduktiv. Wir wären schon erheblich weiter, wenn es mehr aufrechte Bürger und nicht so viele buckelnde Untertanen gäbe. Steven
  22. Hallo ich habe noch ein altes Fundament für 1 Euro Sofortkauf an Selbstabholer zu verticken. Hat jemand interesse? Steven
  23. Hallo Upima du bist vollkommen beratungsresistend. Ich für meinen Teil geb auf und klinke mich aus. Hat eh keinen Sinn. Dieser gute UNTERTAN kann mit seinere Freiheit nichts anfangen. Steven
  24. Hallo Upima der Gesetzestext ist eindeutig. Es steht in 14 Abs. 4 keine Einschränkung der Waffenarten. Also kann ich alle darin genannten kaufen. (siehe auch Begründung zur Beschlußfassung des WaffG) Dies hat der Gesetzgeber deshalb so gemacht, weil die aufgeführten Waffen nicht DELIKTRELEVANT sind. Wann wurde denn das letzte mal mit einem Vorderladerrevolver von einem Sportschützen eine Bank überfallen? Freue dich doch einfach, daß der Gesetzgeber mal nicht alles einschränken will, sondern Etwas locker sieht. Kannst du so etwas nicht glauben und suchst deshalb verzweifelt den Pferdefuß? Wo liegt der Unterschied, ob ich 1 Rep.Büchse oder 10 habe? Doch nur darin, daß es der Wirtschaft guttut. Jetzt glaube doch, daß z. Zt. in Deutschland noch alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Auch wenn es dir merkwürdig vorkommt und du erstmal ein Gerichtsurteil über die Erlaubnis sehen willst. Es wird keins geben. Steven
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