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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. Am 13.3.2024 um 15:10 schrieb Parallax:

    Und beim 1er Schrank ist das (Abriss-)Gewicht sogar völlig bedeutungslos.

     

    Den Witz habe ich gerade. Könnte mir nen 1ser mit 71Kg Gewicht zulegen, alles wäre schön, ein alter C2F mit knapp ner halben Tonne Gewicht "ih, ne, geht nicht...

     

    Den 1ser hebeln sie mir aus meiner Klinkerwand und klemmen sich den unter den Arm, bei dem anderen... naja, verstehe jemand Behördendenken...

  2. vor 2 Stunden schrieb Bobafett:

    ich denke im inneren hat sich was gelöst, der Riegel lässt sich über den Schlüssel nicht mehr bewegen.

     

    Wie oben schon geschrieben, Abdeckung der Fronttür abschrauben. Ich hatte das bei mir mal, da wurde nachträglich ein Zahlenschloss eingebaut und leider gepfuscht. Da hatten sich Abstandsringe gelockert und den Griff blockiert.

     

    Ansonsten verfüge ich heute über Mehrkapazitäten, sodass ich umpacken könnte.

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  3. Nachdem ich auch zu den geistig minderbemittelten abgestempelt wurde, hatte ich vorher im Web bei einigen Händlern, Herstellern, Versicherungen etc. nachgeschaut. Wenn das die 1143-1 das jetzt so hergeben würde, wie hier der ein oder andere sich sicher ist, wieso findet man das nicht auf deren Webseiten? Ganz im Gegenteil taucht am häufigsten auf, dass es sich bei der Norm nur um den Widerstand des Behältnisses gegen Einbruchsversuche dreht. Nur zwei Seiten hatte ich gefunden, in denen dies so bezeichnet wurde, also Pflicht wäre. Davon ein schweizer Hersteller. Zwar kann ich jetzt nur von einer zufällig durch die Suchmaschine generierten Auswahl sprechen, dennoch erscheint es mir signifikant.

     

    Wie hier schon mehrfach geschrieben, müssten wohl viele ihre Waffen abgeben, weil deren Bausubstanz die fachgerechte Verankerung nicht hergibt bzw. das Stellen eines 1-Tonnen-Tresors nicht möglich ist.

     

    Das kann nicht lebenswirklich sein…

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  4. vor 46 Minuten schrieb fuzzy.77:

    Den Urheber würde ich für meinen Teil als durchaus qualifiziert betrachten:

     

    Es gibt Leute, die den Mann als "Schlaumeier" bezeichnen. Ich würde es eher Fachkraft nennen. Denke schon, dass der Ahnung von der Materie hat. Und das Thema Verhältnismäßigkeit - stimmt, die muss man auch von allen Seiten betrachten. Ein 1-Tonnen-Tresor Widerstandsgrad 4 wäre für ein paar 4mm M20 Waffen eindeutig oversized, nur weil man einen leichteren nicht korrekt befestigen kann.

  5. vor 20 Minuten schrieb karlyman:

    deutlich zu viel gesundem Menschenverstand an.

     

    Das ist eigentlich das, was bleibt, wenn etwas in die Verantwortung des Einzelnen gelegt wird. Finde ich nicht verkehrt. Ob nun zu viel oder zu wenig, jeder präferiert anders. Ich stecke das in die Schublade "Sorgfaltspflicht". Um zu denken, wie ein Täter, müsste man einer sein.

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  6. vor 26 Minuten schrieb gunvlog:

    ich denke wir sind uns alle einig, dass es alles mittlerweile oversized ist, was hier passiert und keiner wirklich begeistert ist.

     

    Vergrämung, mehr kann man dazu nicht sagen. Von Bürokratieabbau keine Spur. 

     

    vor 8 Stunden schrieb thomas.h:

    Wer nicht zufällig ein Bankgebäude mit Tresorraum im Keller gekauft hat oder einen Banktresor mit mindestens 1 Tonne Gewicht im Wohnzimmer oder Keller stehen hat oder in einem Betonhaus wohnt, wo er Dübel mit 50 kN Abreißkraft in die Wände einsetzen kann, ist für den Besitz von Waffen völlig ungeeignet, weil er diese nicht 100%ig gegen fremden Zugriff aufbewahren kann und sollte sich ein anderes Hobby suchen.

     

    Das wäre die Quintessenz, wenn man eine Pflicht zum Verankern aus einer Norm herauslesen, dem ein oder anderen Hersteller folgen und der Gesetzgeber das konkretisieren würde. Ohne definierten Betonbau keine Chance. Das würde sicherlich Nancy und vielen anderen politischen Akteuren gut in den Kram passen, aber ob das alles so rechtmäßig wäre?

     

    Solider Menschenverstand ist hier eindeutig besser angebracht. Meine Schränke sind befestigt, weil sie mir zu leicht sind. Genauso kann man darüber nachdenken, wenn der 300Kg Safe ebenerdig aus dem Haus transportiert werden kann. Ich finde meinen 155Kg Holzspalter schon sperrig und muss aufpassen, wenn ich den von A nach B bewege, bin aber auch kein hochgerüsteter Profi. Hat man eine Alarmanlage, Hund, scharfe Nachbarn, ergibt sich aus der Wohnsituation bereits eine hohe Hürde für den unbemerkten Abtransport schwerer Schränke, ist es vielleicht etwas anderes.

     

    Dadurch, dass ich gerade selbst auf der Suche bin, beschäftige ich mich mit dem Thema. Was mir vor einigen Jahren noch als schwer und unüberwindbar wegzutransportieren erschien, sehe ich heute mit anderen Augen. Was ich nicht bewegen kann, muss nicht für jemand anderen gelten, besonders, wenn Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite habe ich keinen definierten Betonbau, somit kann es nur eine zusätzliche Erschwernis und Kippschutz darstellen. Aus dem Schlüsselthema könnte demnächst ein Verankerungsthema entstehen. Weitere Hürden bei der Aufbewahrung...

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  7. vor 59 Minuten schrieb Tommie:

    einfach mit dem intellektuellen Niveau vieler Foristen, siehe eben auch die Beiträge die nach dir gepostet wurden, nix außer "Blah Blah", keine neue belastbare Info.

     

    Auha, das klingt irgendwie nach Mitgliedern unserer Regierung, die auch immer meinen, man müsse ihre Politik nur besser erklären (also der Wähler sei zu dumm). Du hältst also diejenigen, die nicht Deiner Meinung sind, für suboptimal intelligent Deine Ansichten richtig einzuordnen?

     

    vor einer Stunde schrieb Tommie:

    Ne, callahan44er, es ist nix im Fernsehen, die Frage von Andrè1, ob man dich noch heilen kann, muß dein Psychiater beantworten, ebenso deine Probleme mit deinem Schulhof lösen (haben die anderen Kinder dich etwa seltsam gefunden, armer Bub) und wenn Josef Maier  Ausfluß hat tippe ich auf Darmprobleme, er sollte einen Proktologen aufsuchen.

     

    Und mit so einem Dummfug landet man bei mir auf der schwarzen Liste.

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  8. vor 37 Minuten schrieb s_f:

    Möbelhund und los.

     

    Natürlich ist es nicht unmöglich. Mal eben unter den Arm ist dennoch nicht. Und je nachdem, wo der steht, geht auch ein Möbelhund nicht und nicht jede Bude hat nen Aufzug. Einzelfall, alles ist ein Einzelfall.

     

    vor 37 Minuten schrieb Tommie:

    Postiv, das ist einer der von mir zitierten Schlaumeier, bist du etwa einer seiner Jünger?

    Er kennt sich NICHT mit den Normen aus, zumindest nicht mit EN 1143-1, und deine Behauptungen referieren ausschließlich auf seine Aussagen. Hast du auch eigene Erkenntisse und kannst auf die auch referieren oder schreibt du hier noch immer nur ab?

    Du schreibst:

    "Irgendwie, ohne vernünftiges und belastbares Zahlenmaterial, halte ich das für eine Diskussion auf "Luxusniveau", denn wie oft werden Schränke welche Art und welchen Gewichts mitgenommen, in denen Waffen aufbewahrt wurden?"

    Thema verfehlt, denn darum geht es nicht, denn es geht HIER NUR DIE um zu erfüllenden gesetzlichen Vorgaben um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu erhalten.

     

    Eijeijei, da fühlt sich aber einer... "Behauptungen", "abschreiben", "Jünger". Komm mal runter.

     

    Zum Erfüllen gesetzlicher Vorgaben zur Aufbewahrung seiner Waffen kenne ich keine Pflicht zum Verankern. Ansonsten darfst Du mir das gerne im WaffG zeigen, wo das genau drinne steht ...

     

    vor 42 Minuten schrieb Tommie:

    Die Behörde ist der Meinung der Waffenbesitzer hat nicht alles getan,

     

    Das ist so ein typisches Totschlagargument. Man kann gar nicht alles tun, es ist schlicht unmöglich, den Diebstahl komplett zu verhindern, mit einem Tresor und allen Maßnahmen drumherum kaufe ich mir nur eines - Zeit. Und das ist es, was den Täter hindert.

     

     

    vor 47 Minuten schrieb Tommie:

    Geprüfte Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN1143-1 am Verwendungsort zu Verankern.

     

    Und da argumentiert der von Dir bezeichnete Schlaumeier genau gegenteilig. Wieso sollte ich genau nochmals Dir glauben und nicht ihm? Dazu schreibt das ein Hersteller, was genau hat der jetzt mit der Norm zu tun? Hat er sie erstellt? Von wem stammt die Norm?

     

    https://www.egf.de/glossar/en-1143-1-die-zentrale-norm-fuer-tresore-und-sicherheitsschraenke/

     

     

    Zitat

    Die Norm EN 1143-1 ist eine europäische Sicherheitsnorm, die Anforderungen für Wertschutzschränke, Tresore und Geldautomaten definiert. Sie legt Mindeststandards für den Einbruchschutz fest, einschließlich Widerstandsgraden und Prüfverfahren. Die Norm wird von Zertifizierungsstellen angewendet, um die Sicherheit von Produkten zu bewerten und zu zertifizieren. Sie ist in verschiedenen Industrien weit verbreitet, einschließlich Finanzinstituten und Einzelhandelsgeschäften, wo hohe Sicherheitsstandards erforderlich sind. Der Hauptzweck der Norm EN 1143-1 ist es, den Schutz von Werten und Vermögenswerten zu gewährleisten und Kriminelle abzuschrecken.

     

    Ah, und was tut diese?

     

    Zitat

    Die Norm EN 1143-1 ist ein europäischer Standard, der die Anforderungen an die Sicherheit von Tresoren, Geldkassetten und Raumsicherungen festlegt. Sie spezifiziert Mindestanforderungen für den Widerstand gegen physische Angriffe wie Bohren, Schneiden und Sprengen.

    (...)

    Sie ist eine europäische Norm, die von der Europäischen Kommission für Normung (CEN) herausgegeben wird.

    (...)

    Die Norm dient dem Zweck, einen einheitlichen Standard für die Sicherheitsbewertung dieser Produkte zu schaffen. So wird im Rahmen der Norm der 1143-1 Wertschutzschrank hinsichtlich seiner Widerstandsfähigkeit gegen physische Angriffe getestet. Der Grad 1143-1 gibt Auskunft über die Sicherheitsstufe des Wertschutzschranks und trägt zur Sicherheit und zum Schutz vor Diebstahl bei.

     

    Hm, und was hat das jetzt mit Verankern zu tun? Seite zu komisch, ok, mal bei einem anderen Hersteller nachgesehen:

     

    https://www.hartmann-tresore.ch/de/wissen/sicherheit/sicherheitsstufen-und-widerstandsgrade/

     

    Zitat

    Die Normen EN 1143-1 und 1143-2 legen fest, welche Anforderungen und Prüfverfahren angewendet werden. Für Wertschutzschränke, Wertschutzraumtüren und Wertschutzräume gilt EN 1143-1 und bei Depositsystemen (Einwurftresore) gilt die EN 1143-2. Nach diesen Normen werden die Tresore auf ihren Einbruchschutz getestet.

    Aufbruchtests mit verschiedenen mechanischen und thermischen Einbruchwerkzeugen, die von unabhängigen Institutionen wie der VdS Schadenverhütung GmbH durchgeführt werden, sind die Grundlage für diese Zertifizierungen. Einzig Tresore die diesen Prüfungen standhalten werden mit einem Qualitätssiegel ausgestattet und erhalten eine Prüfplakette von der Zertifizierungsstelle. Dies kann die VdS oder die ESSA (European Security Systems Association) mit ihrem Prüfinstitut ECB-S sein, welche diese Tests durchführt.

    Am Ende der Aufbruchtests wird durch die Zeit, die der Tresor standgehalten hat, festgelegt, welchen Widerstandsgrad er erhält. In der Regel wird ein Widerstandsgrad zwischen N(0) und 10 einem Tresor zugeordnet. Häufig wird dies auch in römischen Ziffern ausgedrückt (N bis X). Als Synonym zum Widerstandsgrad wird auch "VdS-Klasse" verwendet um den Einbruchschutz zu bezeichnen.

     

    Also ich lese hier dort heraus, dass alleine die Aufbruchversuche den Widerstandsgrad nach den EN-1143-1 festlegen.

     

    Was sagt ein Händler?

     

    https://www.tresorkauf24.de/tresorratgeber/waffenschrank-spezial/welche-gesetzlichen-vorgaben-muessen-bei-einem-waffenschrank-erfuellt-sein/?v=86e6e88dd080

     

    Zitat

    Seit einigen Jahren regelt die europaweite Norm EN 1143-1 die Anforderungen an Waffenschränke. Diese Norm legt fest, wieviel Widerstand der Waffenschrank gegen eine gewaltsame Öffnung leisten muss.

     

    Oh, "Widerstand gegen eine gewaltsame Öffnung"...

     

    Was sagt die Polizei, z. B. in Bayern dazu?

     

    https://www.polizei.bayern.de/mam/praevention/210922_blka_gestaltung_waffenraum.pdf

     

    Habe ich nichts gefunden.

     

    Natürlich wird es gerne empfohlen, macht jedoch nur im richtigen Material wirklich Sinn:

     

    https://waffen.de/waffenschrank-verankern/

     

    Zitat

    Nicht umsonst empfehlen Händler und Hersteller grundsätzlich die richtige Verankerung des Waffenschrankes, egal wie schwer dieser ist, ob nun nur 100 oder 1000 kg. Gut verankerte und im Haus günstig positionierte Waffenschränke machen es Einbrechern schwer bis unmöglich, das begehrte Beutegut samt Behälter zu entfernen.

     

    Vor dem Wie, die Art der Verankerung, kommt zuerst das Wo. Einen Waffenschrank an einer Mauer aus Hohlblocksteinen zu verankern, ist schlicht sinnlos. Selbst die größten und besten Schwerlastdübel lassen sich schon mit einem guten Brecheisen aus einer Ziegelwand herausbrechen.

     

    Eindeutigere Meinung:

     

    https://www.tresor-shop.de/verankerung

     

    Zitat

     

    Wenn Sie den Inhalt, oder, wie es versicherungstechnisch heißt “Sachwerte“ Ihres Tresors versichern möchten, ist die professionelle Befestigung Ihres Safes- bei einem Eigengewicht unter 1000 Kilogramm- eine Mindestanforderung des VdS, ein Unternehmen des „Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V“, abgekürzt „GDV“. Aus diesem Grund ist jeder Tresor, der die Zertifizierung nach VdS und das ECB- S Gütesiegel besitzt, von der baulichen Seite her bereits zur Bodenbefestigung vorbereitet. Diese muss mit Schwerlastdübeln, mittels so genannter „Durchsteckanker“, qualifiziert erfolgen. Die Verankerungsmöglichkeiten bei zertifizierten Tresoren sind weitgehend typgeprüft, wobei jedem ECB-S oder VdS- anerkanntem Wertschutzbehältnis eine Betriebs- und Montageanleitung beigefügt wird. Jedoch ist nicht nur der Safe und die vorgesehenen Montagemittel, sondern ebenso der Untergrund der Befestigung für eine fachgerechte Installation maßgeblich.

    (...)

    Vom VdS wird nicht ohne Grund dringend empfohlen, alle Tresore unter 1000 Kilogramm aus Sicherheitsgründen verankern zu lassen.

     

    Klingt jetzt eher nach einer Vorgabe des VdS....

     

    Wo wir gerade bei einer Versicherung sind:

     

    https://ammerlaender-versicherung.finconext.de/hc/de/articles/360005799814-Wertschutzschrank-Safe-Tresor-Hausratversicherung

     

    Zitat

    Entschädigungsgrenzen für Wertsachen innerhalb von Wertschutzschränken

    Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert sein. Generell müssen diese Wertschutzschränke durch qualifizierte Prüfstellen (z. B. VdS oder ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein.

     

    Da haben wir ein entweder/ oder.

     

    Was ich hier anderweitig verlinkt hattee, dazu schreibt ein schweizer Hersteller folgendes in einem Handbuch zu einem seiner Produkte:

     

    https://tresore.ch/produkt/waldis-basic-480/

     

    Zitat

    Norm und Versicherung
    Für jeden Tresor mit einem Eigengewicht unter 1000 kg ist die fachgerechte Verankerung
    eine Mindestanforderung der Norm EN1143-1
    , die bau- bzw. kundenseitig durchgeführt
    werden muss. Der Tresor ist daher bereits mit 3 Bohrungen (2 an der Rückwand und 1 am
    Boden), Durchmesser 16,5 mm ausgestattet. Ist eine Verankerung nicht gemäss
    geltenden Normen möglich muss der Sachversicherer über diese Umstände informiert
    und eine andere Lösung gefunden werden.

     

    Von Eindeutigkeit kann ich leider nichts erkennen. Der eine so, der andere so.

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  9. vor 41 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Meiner Auffassung von Staat und sogar von Stil würde eher die Frage entsprechen, ob es gute Argumente dagegen gebe.

     

    Tja, da hier der LWB etwas möchte, hat er das auch schön nachzuweisen.... Kosten, Aufwand - bleibt beim Antragsteller. Ich fände es besser, wenn man einen Anspruch darauf hätte, also gemeinhin den Vergleich der Sicherheitsstufen durch einen Fachhändler, Hersteller belegen kann und wenn dieser höher oder gleich dem Widerstandsgrad 0/Null wäre, man dementsprechend seine Waffen darin verwahren kann und dies einfach nur der Behörde meldet. So bleibt man vom SB und der politischen gewollten Situation abhängig.

     

    vor 42 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Antiktresore

     

    Sind 33 Jahre für Dich antik?

     

     

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  10. vor 13 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Nachhaltigkeit

     

    Weil "billig-billig" im Kontext dessen, was der Vorschreiber zumindest aus meiner Sicht impliziert, abwertend daherkommt. Meine Absicht komplett negativ darstellt. Ich mich lustig mache, "Krieg" führe, "Nasen drehe", Gesetze nur zu meinen Gunsten auslegen will, nichts Besseres zu tun hätte, whatever. Die vorab konstruktiven Vorschläge mit dem Hintern wieder umgerissen, keine Ahnung, was da gestochen hat. Und Nachhaltigkeit, darauf bin ich noch gar nicht gekommen, natürlich ist das aus heutiger Sicht etwas Gutes, nicht für die Hersteller, aber es schont Ressourcen. Kostengünstig, preiswert, das klingt doch wesentlich positiver. Aber egal. Hättest Du noch gute Argumente dafür?

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  11. vor 5 Stunden schrieb Elo:

    Die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (auch außerhalb des Waffenrechts) ist in diversen politischen Kreisen ein beliebtes und mittlerweile dauerhaftes Thema:

     

     

    Ich finde, es wird dringend Zeit, den Geisteszustand der Politiker regelmäßig überprüfen zu lassen....

     

    vor einer Stunde schrieb JuergenG:

     Was da "verschließbare Waffenhalterungen" noch an Sicherheitsgewinn bringen sollen?

     

    Ist doch logisch, der Waffenbesitzer kommt noch langsamer an seine Gerätschaften. Win-Win...

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  12. vor 39 Minuten schrieb gunvlog:

    Wen willst Du denn sonst Fragen?

    Jemanden in einem Forum wo Du 20 verschiedene Antworten bekommst, die oftmals falscher nicht sein können?

     

    Willst Du deine Waffenbehörde fragen?

     

    Äh, hast Du aus meinem Posting jetzt irgendwie etwas Kritisches zu Deinem Vorgehen herausgelesen? Dachte eigentlich, ich hätte es neutral ausgedrückt. Du fragst eben Burg Wächter und jeder andere kann und darf Wertheim, Format, Chubbsafe (…) fragen, wie die das sehen. Ist doch alles gut. 

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  13. vor 41 Minuten schrieb Josef Maier:

    Wie viele Silberlinge Euronen spendiert BW denn so für die Youtuberei?

     

    Grundsätzlich halte ich es nicht für schlecht, sich bei einem Hersteller zu erkundigen. Hier ist es eben Burg Wächter. Könnte auch ein anderer sein. Oder, wenn das tatsächlich so eingängig ist, dann würden alle Hersteller das doch deutlich bewerben. Ein zusätzlicher, kostenbelegter Service, den sich auch noch fachmännisch von einer zertifizierten Firma verankern zu lassen? Hurra die Gans, was kostet die Welt?

     

    Ich denke, jeder hier könnte Hersteller anschreiben und bitten, dass sie dazu Stellung beziehen. Die Frage ist, werden diese "Max Mustermann" antworten oder doch lieber jemanden mit medialer Reichweite? Das Eingangsvideo sagt jedoch aus, dass es die Norm eben nicht mit sich bringt. Es stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall, auf hoher See und vor Gericht....

  14. Am 8.3.2024 um 19:12 schrieb Ferryman:

    Dem ist aber offensichtlich nicht so, denn "Last_Bullet" will offensichtlich nur billig nen alten Schrank erwerben und "irgendwie zulassen".

     

    Ähm, ich kann jetzt nichts von "billig" erkennen in meinem Thema.

     

    Am 8.3.2024 um 19:12 schrieb Ferryman:

    Es geht, das hab sogar ich mittlerweile kapiert, bzw. so sehe zumindest ich das mittlerweile, nicht etwa um die "Wiederbelebung" eines alten C2F Schranks aus einer "Schenkung", sondern simpel und einfach um den kostengünstigen (möglichst BILLIGEN, BILLIGEN !!) Einkauf eines alten Wertschutzschranks, und dem abgreifen des "Know How" zum Thema, "Wie bekomm ich den BILLIG zugelassen"?

     

    "Wie bekomme ich es BILLIG und wie drehe ich dem Gesetz ne lange Nase!?"

     

    Das ist eine völlig andere Motivation als die welche ich mit "Know How" und Erfahrung unterstützen wollte.

     

    Keine Ahnung, was Dein Frühstück den Tag so war, aber da hast Du wohl am falschen Gleis gewartet. Weder geht es um "billig-billig" noch um "Nasedrehen". Günstig oder preiswert etwas zu erwerben, halte ich für völlig normal, legitim und es ist, man höre und staune, nicht kriminell. Ob ich einen älteren, nach der damals gültigen RAL Norm zertifizierten C2F Tresor geschenkt bekomme, günstig erwerbe oder der bei mir gottgleich vor der Tür steht, ändert nichts daran, dass es gesetzlich die Möglichkeit gibt, diesen als Waffentresor einzusetzen, so wenn die Behörde will. Und von "Kriegszuständen" kann ich auch nichts erkennen. Meine zuständige Behörde wird politisch verfolgt, nein, eher motiviert, die Anzahl der legalen Waffenbesitzer zu reduzieren, das ist jedoch nicht ihre Aufgabe. Daraus ergibt sich eher ein etwas anstrengendes Verhältnis, der SB möchte auch gelobt und befördert werden. Wer einmal jährlich eine Waffenkontrolle bekommen soll, die kostenmäßig im unteren, dreistelligen Bereich liegt, weil der Innenpolitiker sich das so wünscht, wird vermutlich wenig erfreut über diesen "Service" sein. Von Krieg jedoch keine Spur. Da nimmt man es eher etwas eng mit der Definition "regelmäßig", weil man keine Waffensteuer durchbekommen hat...

     

    Ich suche nach Nachweise und Argumenten, weil ich das noch nie gemacht habe. Ich möchte einen älteren Tresor einsetzen, weil diese häufig in Verarbeitung und Langlebigkeit den heutigen überlegen sein sollen. Qualität, nicht "billig-billig" ist hier der Grund. Und wenn das Gesetz es ermöglicht, was hat das mit "lange Nase drehen" zu tun? Möchtest Du damit ausdrücken, dass man um Gottes Willen solche Anfragen unterlassen sollte, weil das die Behörde falsch auffassen könnte?

     

    Hier soll für mehr Sicherheit gesorgt werden, in dem ein älteres "Dickschiff" einen "Leichtmatrosen" ersetzen soll. Und das "Dickschiff" kann das ganz locker erfüllen. Ein Mehr an Sicherheit ist für beide Seiten gut, der LWB und der SB können nachts ruhiger schlafen und der öffentlichen Sicherheit ist damit auch gedient. Freiwillig. Ohne Zwang. Mit meinem, eigenen Geld finanziert. Von einer Fachfirma erworben, gebracht und installiert. So what?

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  15. vor 15 Stunden schrieb Tommie:

    es gibt immer wieder Schlaumeier

     

    Also gehört dieser Mann hier zu der von Dir zitierten Gattung?

     

    https://www.youtube.com/watch?v=8yvQ_YW2zRk

     

    Das Video wurde eingangs bereits verlinkt. Das ist ein Mann, der sich mit Normen auskennt und sich speziell mit der 1143-1 beschäftigt hat. Also wenn das WaffG dazu nichts vorgibt und die Norm dann (wohl) ebenso nicht, dann bleibt eigentlich nur der gesunde Menschenverstand übrig, der einem eben sagen muss, ab wann die "Sorgfaltspflicht" beginnt. 100Kg? 200Kg?? 300Kg???

     

    Gut passend fand ich den Vergleich durch @Schwarzwälder , der die verschiedenen Werkzeuge quasi mit ihren RUs mit dem Abtransport eines nicht verankerten, schweren bis sauschweren Tresors verglich. Jedem sollte klar sein, dass der 35 Kg Würfel auf der Kommode von einem gesunden, normalen Menschen einfach weggetragen werden kann. Bei 100Kg wird das bereits schwierig, gerade, weil Tresore dazu neigen, kaum Griffmaterial an der Außenseite zu haben. Eine Schwerlast-Sackkarre gibt es so bis 500Kg. Bislang habe ich Werbevideos noch niemanden gesehen, der wirklich etwas Schweres damit transportiert, dort werden meist unhandliche Dinge hin und her bewegt. Dann kommen noch die örtlichen Umstände hinzu. Treppen, Keller, Garage, welches Geschoss, wo steht das Ding? Da hilft einem die Sackkarre dann auch nicht viel weiter. Wer so gerüstet für einen Abtransport ist, gehört definitiv zu den gezielt vorgehenden Tätern, die eventuell den Schrank auch vor Ort öffnen könnten.

     

    50KN = 500Kg sagt er im Video. Hm...

     

    https://convertlive.com/de/u/konvertieren/kilonewton-masse/zu/kilo#50

     

    Das Problem der Diskussion sehe ich eher darin - oder man mag es als Klarheit deuten - dass irgendwann der Gesetzgeber kommen und das festschreiben wird. Wie man seit Jahren sieht, läuft das in den meisten Punkten nicht für den LWB, eher im Gegenteil. Dann haben wir die Vorgabe beim Schloss und dem Gewicht und der Verankerung. Weil böse Zungen nun sagen, es ist ein "freiwilliges Hobby" könnte das für den einen oder anderen (Mieter, Altbaubesitzer, etc.) dann bedeuten, dass er weder den 1 Tonnenschrank kaufen noch eine fachlich/sachliche Verankerung vornehmen kann, weil die Umgebung/ Bausubstanz das nicht zulassen. Wer dann seine bereits vorhandenen Waffen abgeben darf... naja, der sieht dieses Argument eventuell nicht so positiv.

     

    Irgendwie, ohne vernünftiges und belastbares Zahlenmaterial, halte ich das für eine Diskussion auf "Luxusniveau", denn wie oft werden Schränke welche Art und welchen Gewichts mitgenommen, in denen Waffen aufbewahrt wurden? Also haben wir hier tatsächlich ein Problem? Da kann ich die Diskussion um den Schlüssel schon eher nachvollziehen. Schön finde ich es trotzdem nicht.

     

     

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