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Beiträge von Last_Bullet
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Ja, könnte man auch so machen. Aber es gibt eben auch Schlüsselschlösser. Noch muss man die nicht in Tresoren mit Code wegsperren.
Muss ich dann zwei Teile des Schlüssels an verschiedenen Personen übergeben?
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Keine Ahnung. Irgendein übereifriger SB in der Waffenbehörde? Rechtlich scheint das nicht geregelt zu sein. Einen geschlossenen Umschlag könnte man öffnen…. so, wie hier LWB „verfolgt“ werden, jeder kleine Fehler negativ ausgelegt wird, möchte man rechtlich einwandfrei agieren und nicht über einen Umweg einen Nichtberechtigten Zugang gewähren, oder das dies zumindest so gewertet werden könnte, auch wenn es realistisch keine Bewandtnis hat. Wir alle müssen sterben, eine Regelung ist also auch im Interesse der Behörden.
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Gerade eben schrieb Bobafett:
Schlüssel ist doch im Tresor mit Zahlencode
In NRW und Sachsen. Nicht bundesweit.
Der musste auch sein.
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vor 21 Minuten schrieb Beau Riese:
Öffnungscode
Und bei einem Schlüssel?
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vor 23 Minuten schrieb Beau Riese:
Hatten wir das Thema nicht schon mal?
Hatte nichts dazu gefunden.
vor 14 Minuten schrieb BlackFly:sollte
Hm, Konjunktiv ist so eine Sache.
vor 14 Minuten schrieb BlackFly:Bankschließfach
Kostet nicht unerheblich.
vor 15 Minuten schrieb BlackFly:rechtlichen Unsicherheiten
So sieht das aus. Eure Behörde habt Ihr noch nicht gefragt? Die müssten eigentlich eine Lösung anbieten können, wollen die ganz sicher nicht, dass die Waffen in einem aufgebohrten Tresor lagern...
vor 16 Minuten schrieb BlackFly:ziemlich egal sein kann
Einem selbst schon, aber andere könnten sich dabei in die Hosen machen.
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vor 1 Stunde schrieb karlyman:
Schikane
Genau. Nicht mehr und nicht weniger. Vergrämung.
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Dazu muss bedacht werden, dass eventuell die wohnlichen Verhältnisse ein "Verteilen" der Tresore gar nicht zulassen. Dann kommen sie als Nächstes mit einer Verankerung (dann auch des Schlüsseltresors) und dann nimmt das Drama seinen Lauf.
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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:
Das alles ist für mich durchaus nachvollziehbar.
Das könnte sich ändern, wenn man diesen Schlüsseltresor bei einer Waffenkontrolle auch noch sehen möchte und man dann eine unfreiwillige Hausführung vornimmt, bei denen sich die Kontrolleure fein umsehen können….
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Ich möchte das Thema mal mit einer anderen Frage aufgreifen: Wie habt Ihr das geregelt, dass nach dem Ableben ein Erbe an den Tresor kommt ohne diesen zerstören zu müssen? Darf man wem den Schlüssel oder Code, z. B. einem Notar aushändigen? Dieser hätte quasi dann unberechtigten Zugriff (von Haustür etc. mal abgesehen, zu der er keinen Schlüssel hätte), oder? Muss man die Behörde beteiligen?
Sollte der Tresor zerstört werden müssen, wäre dann eine sichere Aufbewahrung zumindest temporär nicht mehr gewährleistet.
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@Schlange89 Hier könnte Dir weiter geholfen werden:
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vor 15 Minuten schrieb ChrissVector:
Wie gesagt, wir drehen uns hier im Kreis.
Das wird auch immer wieder durch solche Argumente, wie man es bei dem ein oder anderen Hersteller lesen kann, durchaus befeuert. Denn prinzipiell könnte man behaupten, die hätten Ahnung davon und sind vertrauenswürdig. Ob sich nun eine Behörde/ Gericht nach einem Abhandenkommen eines Tresors auf solche Angaben berufen würde....
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Sind Waffenschränke nicht auch Wertschutzschränke? Ist doch der gleiche Kram. Und der Hersteller schreibt deutlich:
ZitatWertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN 1143-1 mit einem festen Gebäudeteil zu verankern.
Also ist er der Meinung, dass dies zur Norm dazu gehört. Aus dem Text kann man herauslesen, dass es hier zwar eher um Versicherungen geht, jedoch hat die 1143-1 so nichts direkt mit der Versicherung zu tun, sondern beschreibt eigentlich, wie der Einbruchsschutz ist. Dass eine Verankerung im WaffG nicht vorgesehen ist, dürfte klar sein. Befürworter argumentieren jedoch, dass dies aus der 1143-1 an sich hervorginge. Hat der Hersteller das nun missverständlich ausgedrückt, oder ist er tatsächlich der Meinung, die Norm werde erst erfüllt, wenn der Schrank fachmännisch verankert ist? Schließlich schränkt er das mit seinem Satz
ZitatKann eine herstellerkonforme Verankerung aufgrund von baulichen Gegebenheiten nicht durchgeführt werden, kann der Versicherer die Einstufung der Sicherheitsklasse reduzieren. Wir empfehlen dies vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären.
gleich wieder ein. "Gemäß EN 1143-1" klingt jedoch so, als ob es darin enthalten wäre.
Da es sich bei Einbrechern wohl des Öfteren um professionelle Banden handelt, sollen die jetzt wohl auch über akkubetriebene "Spreizer" verfügen, die man teils den Feuerwehren gestohlen hat. Dagegen dürften übliche Schränkchen A, B, 0 und 1 wohl weniger entgegenzusetzen haben. Da hilft dann auch keine Verankerung...
https://www.koksa.org/viewtopic.php?f=240&t=17618&start=1300
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Ein weiterer Hersteller ist der Meinung:
https://wertheim.at/tresore-und-schranke/
ZitatWertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN 1143-1 mit einem festen Gebäudeteil zu verankern.
Und weiter:
ZitatFür die ordnungsgemäße Verankerung dürfen keine Leitungen (Rohrleitungen, Verkabelungen, etc.) im Verankerungsbereich vorhanden sein. Bei Bodenverankerung achten Sie auf Montage vorzugsweise auf tragendem Betonuntergrund – eine Verankerung nur im Estrich ist nicht ausreichend. Bei Verankerung in der Wand muss der Wertschutzschrank bündig an der Wand stehen. Sockelleisten, Kastenwände (bei Einbau in Möbel), etc. müssen vorab im Bereich des Wertschutzschrankes bauseits entfernt werden. Die Verantwortung hierfür übernimmt der Auftraggeber und muss bei der Lieferung mit der Unterfertigung des Haftungsausschlusses bestätigt werden.
Eine Konformitätserklärung über die ordnungsgemäße Verankerung (den Lieferunterlagen beigelegt) wird vom Speditionsteam ausgefüllt übergeben oder mit der Rechnung übermittelt und ist dem Versicherer für die volle Deckungssumme vorzulegen.Es ist zu beachten, dass eine Wandmontage (frei tragend) nicht standardmäßig vorgesehen ist.
Kann eine herstellerkonforme Verankerung aufgrund von baulichen Gegebenheiten nicht durchgeführt werden, kann der Versicherer die Einstufung der Sicherheitsklasse reduzieren. Wir empfehlen dies vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären.
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vor 35 Minuten schrieb Bettina Fischer:
Das StGB sollte eigentlich zuverlässig Mord und Totschlag verhindern
Ich würde eher sagen, der gesunde Menschenverstand, dass man nicht seinesgleichen tötet...
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vor 2 Minuten schrieb Bobafett:
funktioniert wieder.
Günstiger geht kaum. Prima.
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Siegel haben sich bei mir bereits aus Alterungsgründen oder schlechtem Kleber von selbst abgelöst.
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vor 6 Minuten schrieb karlyman:
Ratio und um vernünftige Risikoabwägung.
Nein, sicher nicht. Streng nach Vorgabe. Keine Millimeter nach links oder rechts.
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Am 13.3.2024 um 15:10 schrieb Parallax:
Und beim 1er Schrank ist das (Abriss-)Gewicht sogar völlig bedeutungslos.
Den Witz habe ich gerade. Könnte mir nen 1ser mit 71Kg Gewicht zulegen, alles wäre schön, ein alter C2F mit knapp ner halben Tonne Gewicht "ih, ne, geht nicht...
Den 1ser hebeln sie mir aus meiner Klinkerwand und klemmen sich den unter den Arm, bei dem anderen... naja, verstehe jemand Behördendenken...
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vor 2 Stunden schrieb Bobafett:
ich denke im inneren hat sich was gelöst, der Riegel lässt sich über den Schlüssel nicht mehr bewegen.
Wie oben schon geschrieben, Abdeckung der Fronttür abschrauben. Ich hatte das bei mir mal, da wurde nachträglich ein Zahlenschloss eingebaut und leider gepfuscht. Da hatten sich Abstandsringe gelockert und den Griff blockiert.
Ansonsten verfüge ich heute über Mehrkapazitäten, sodass ich umpacken könnte.
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vor 2 Minuten schrieb msk:
endgültig gelöst.
Mission accomplished.
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Nachdem ich auch zu den geistig minderbemittelten abgestempelt wurde, hatte ich vorher im Web bei einigen Händlern, Herstellern, Versicherungen etc. nachgeschaut. Wenn das die 1143-1 das jetzt so hergeben würde, wie hier der ein oder andere sich sicher ist, wieso findet man das nicht auf deren Webseiten? Ganz im Gegenteil taucht am häufigsten auf, dass es sich bei der Norm nur um den Widerstand des Behältnisses gegen Einbruchsversuche dreht. Nur zwei Seiten hatte ich gefunden, in denen dies so bezeichnet wurde, also Pflicht wäre. Davon ein schweizer Hersteller. Zwar kann ich jetzt nur von einer zufällig durch die Suchmaschine generierten Auswahl sprechen, dennoch erscheint es mir signifikant.
Wie hier schon mehrfach geschrieben, müssten wohl viele ihre Waffen abgeben, weil deren Bausubstanz die fachgerechte Verankerung nicht hergibt bzw. das Stellen eines 1-Tonnen-Tresors nicht möglich ist.
Das kann nicht lebenswirklich sein…
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Also von Deutschland lernen, heißt
siegendie Kriminalität senken….Man nehme etwas, was anderswo nicht funktioniert und mache genau das Gleiche in der Erwartung, das es funktioniert.
Kann man so machen…
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Kenne ich von Polizeirevieren. Einwandige Schlüsselfächer, auch gerne total sicher mit Doppelbart. Schlüsselverwahrung? Who cares, Wache ist ja 24 Std. besetzt... wie das bei uns mit Revieren aussieht, die nur noch Büroöffnungszeiten haben - keine Ahnung. Das wird schon alles sicher sein....
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vor 9 Stunden schrieb Elo:
Der Hersteller sowie das Herstellungsjahr sind nicht bekannt.
Da alleine schon mal Finger weg. Ansonsten feinstes Kuchenblech...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
in Waffenlobby
Geschrieben
Verhöhnung kommt bald hinzu...