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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. Ja, könnte man auch so machen. Aber es gibt eben auch Schlüsselschlösser. Noch muss man die nicht in Tresoren mit Code wegsperren.

     

    Muss ich dann zwei Teile des Schlüssels an verschiedenen Personen übergeben? ;)

  2. Keine Ahnung. Irgendein übereifriger SB in der Waffenbehörde? Rechtlich scheint das nicht geregelt zu sein. Einen geschlossenen Umschlag könnte man öffnen…. so, wie hier LWB „verfolgt“ werden, jeder kleine Fehler negativ ausgelegt wird, möchte man rechtlich einwandfrei agieren und nicht über einen Umweg einen Nichtberechtigten Zugang gewähren, oder das dies zumindest so gewertet werden könnte, auch wenn es realistisch keine Bewandtnis hat. Wir alle müssen sterben, eine Regelung ist also auch im Interesse der Behörden.

  3. vor 23 Minuten schrieb Beau Riese:

    Hatten wir das Thema nicht schon mal?

     

    Hatte nichts dazu gefunden.

     

    vor 14 Minuten schrieb BlackFly:

    sollte

     

    Hm, Konjunktiv ist so eine Sache.

     

    vor 14 Minuten schrieb BlackFly:

    Bankschließfach

     

    Kostet nicht unerheblich.

    vor 15 Minuten schrieb BlackFly:

    rechtlichen Unsicherheiten

     

    So sieht das aus. Eure Behörde habt Ihr noch nicht gefragt? Die müssten eigentlich eine Lösung anbieten können, wollen die ganz sicher nicht, dass die Waffen in einem aufgebohrten Tresor lagern...

     

    vor 16 Minuten schrieb BlackFly:

    ziemlich egal sein kann

     

    Einem selbst schon, aber andere könnten sich dabei in die Hosen machen. 

  4. Ich möchte das Thema mal mit einer anderen Frage aufgreifen: Wie habt Ihr das geregelt, dass nach dem Ableben ein Erbe an den Tresor kommt ohne diesen zerstören zu müssen? Darf man wem den Schlüssel oder Code, z. B. einem Notar aushändigen? Dieser hätte quasi dann unberechtigten Zugriff (von Haustür etc. mal abgesehen, zu der er keinen Schlüssel hätte), oder? Muss man die Behörde beteiligen?

     

    Sollte der Tresor zerstört werden müssen, wäre dann eine sichere Aufbewahrung zumindest temporär nicht mehr gewährleistet.

  5. vor 15 Minuten schrieb ChrissVector:

    Wie gesagt, wir drehen uns hier im Kreis.

     

    Das wird auch immer wieder durch solche Argumente, wie man es bei dem ein oder anderen Hersteller lesen kann, durchaus befeuert. Denn prinzipiell könnte man behaupten, die hätten Ahnung davon und sind vertrauenswürdig. Ob sich nun eine Behörde/ Gericht nach einem Abhandenkommen eines Tresors auf solche Angaben berufen würde....

  6. Sind Waffenschränke nicht auch Wertschutzschränke? Ist doch der gleiche Kram. Und der Hersteller schreibt deutlich:

     

    Zitat

    Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN 1143-1 mit einem festen Gebäudeteil zu verankern.

     

    Also ist er der Meinung, dass dies zur Norm dazu gehört. Aus dem Text kann man herauslesen, dass es hier zwar eher um Versicherungen geht, jedoch hat die 1143-1 so nichts direkt mit der Versicherung zu tun, sondern beschreibt eigentlich, wie der Einbruchsschutz ist. Dass eine Verankerung im WaffG nicht vorgesehen ist, dürfte klar sein. Befürworter argumentieren jedoch, dass dies aus der 1143-1 an sich hervorginge. Hat der Hersteller das nun missverständlich ausgedrückt, oder ist er tatsächlich der Meinung, die Norm werde erst erfüllt, wenn der Schrank fachmännisch verankert ist? Schließlich schränkt er das mit seinem Satz

     

    Zitat

    Kann eine herstellerkonforme Verankerung aufgrund von baulichen Gegebenheiten nicht durchgeführt werden, kann der Versicherer die Einstufung der Sicherheitsklasse reduzieren. Wir empfehlen dies vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären.

     gleich wieder ein. "Gemäß EN 1143-1" klingt jedoch so, als ob es darin enthalten wäre.

     

    Da es sich bei Einbrechern wohl des Öfteren um professionelle Banden handelt, sollen die jetzt wohl auch über akkubetriebene "Spreizer" verfügen, die man teils den Feuerwehren gestohlen hat. Dagegen dürften übliche Schränkchen A, B, 0 und 1 wohl weniger entgegenzusetzen haben. Da hilft dann auch keine Verankerung...

     

    https://www.koksa.org/viewtopic.php?f=240&t=17618&start=1300

     

    image.png

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  7. Ein weiterer Hersteller ist der Meinung:

     

    https://wertheim.at/tresore-und-schranke/

     

    Zitat

    Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN 1143-1 mit einem festen Gebäudeteil zu verankern.

     

    Und weiter:

     

    Zitat

    Für die ordnungsgemäße Verankerung dürfen keine Leitungen (Rohrleitungen, Verkabelungen, etc.) im Verankerungsbereich vorhanden sein. Bei Bodenverankerung achten Sie auf Montage vorzugsweise auf tragendem Betonuntergrund – eine Verankerung nur im Estrich ist nicht ausreichend. Bei Verankerung in der Wand muss der Wertschutzschrank bündig an der Wand stehen. Sockelleisten, Kastenwände (bei Einbau in Möbel), etc. müssen vorab im Bereich des Wertschutzschrankes bauseits entfernt werden. Die Verantwortung hierfür übernimmt der Auftraggeber und muss bei der Lieferung mit der Unterfertigung des Haftungsausschlusses bestätigt werden.
    Eine Konformitätserklärung über die ordnungsgemäße Verankerung (den Lieferunterlagen beigelegt) wird vom Speditionsteam ausgefüllt übergeben oder mit der Rechnung übermittelt und ist dem Versicherer für die volle Deckungssumme vorzulegen.

    Es ist zu beachten, dass eine Wandmontage (frei tragend) nicht standardmäßig vorgesehen ist.

    Kann eine herstellerkonforme Verankerung aufgrund von baulichen Gegebenheiten nicht durchgeführt werden, kann der Versicherer die Einstufung der Sicherheitsklasse reduzieren. Wir empfehlen dies vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären.

     

     

  8. Am 13.3.2024 um 15:10 schrieb Parallax:

    Und beim 1er Schrank ist das (Abriss-)Gewicht sogar völlig bedeutungslos.

     

    Den Witz habe ich gerade. Könnte mir nen 1ser mit 71Kg Gewicht zulegen, alles wäre schön, ein alter C2F mit knapp ner halben Tonne Gewicht "ih, ne, geht nicht...

     

    Den 1ser hebeln sie mir aus meiner Klinkerwand und klemmen sich den unter den Arm, bei dem anderen... naja, verstehe jemand Behördendenken...

  9. vor 2 Stunden schrieb Bobafett:

    ich denke im inneren hat sich was gelöst, der Riegel lässt sich über den Schlüssel nicht mehr bewegen.

     

    Wie oben schon geschrieben, Abdeckung der Fronttür abschrauben. Ich hatte das bei mir mal, da wurde nachträglich ein Zahlenschloss eingebaut und leider gepfuscht. Da hatten sich Abstandsringe gelockert und den Griff blockiert.

     

    Ansonsten verfüge ich heute über Mehrkapazitäten, sodass ich umpacken könnte.

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  10. Nachdem ich auch zu den geistig minderbemittelten abgestempelt wurde, hatte ich vorher im Web bei einigen Händlern, Herstellern, Versicherungen etc. nachgeschaut. Wenn das die 1143-1 das jetzt so hergeben würde, wie hier der ein oder andere sich sicher ist, wieso findet man das nicht auf deren Webseiten? Ganz im Gegenteil taucht am häufigsten auf, dass es sich bei der Norm nur um den Widerstand des Behältnisses gegen Einbruchsversuche dreht. Nur zwei Seiten hatte ich gefunden, in denen dies so bezeichnet wurde, also Pflicht wäre. Davon ein schweizer Hersteller. Zwar kann ich jetzt nur von einer zufällig durch die Suchmaschine generierten Auswahl sprechen, dennoch erscheint es mir signifikant.

     

    Wie hier schon mehrfach geschrieben, müssten wohl viele ihre Waffen abgeben, weil deren Bausubstanz die fachgerechte Verankerung nicht hergibt bzw. das Stellen eines 1-Tonnen-Tresors nicht möglich ist.

     

    Das kann nicht lebenswirklich sein…

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