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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. vor 30 Minuten schrieb Andrè1:

    Einfach mal leben und leben lassen. Das würde dem Land mal richtig gut tun.

     

    Ja, genau. Ich kann die Leute sogar verstehen, denn wenn man sich die Gesetzgebung, Drangsalierungen, Berichterstattung etc. so anschaut, da kann man nur denken, das Maximale ist gerade gut genug. Die Furcht seine Erlaubnis zu verlieren und die teils merkwürdige Rechtssprechung dazu, lässt nicht viel positives Denken übrig. Die kleinste Verfehlung kann es schon auslösen.

     

    Dann bohrt man doch lieber noch zwei Löcher zusätzlich in den Schrank, sodass er sich gut dübeln lässt...

    • Gefällt mir 1
  2. vor 35 Minuten schrieb gunvlog:

    Und was möchtest Du damit sagen?

    (...)

    @HangMan69 

    Die Behörden machen oftmals was sie wollen (überspitzt gesagt), die Gerichte urteilen stellenweise nicht nachvollziehbar und genau das macht uns das Leben eben schwer. Wir haben keinerlei Rechtssicherheit.

     

    Du beantwortest Deine Frage doch selbst...es ist ein Bundesgesetz, welches auch bundeseinheitlich und rechtssicher gehandhabt werden sollte. Aber was haben wir? Einen Teppich voller Bombenkrater (sprich Urteile/ behördliche Herangehensweisen) quer durch das Land. Schlüsselaufbewahrung hier, Verankerung dort(...) aber bei Rechtsextremen und Reichsbürger scheint man sich einig zu sein.

     

    Anstatt seitenweise darüber zu diskutieren, wer denn wie was meint, herausgelesen hat, im Kaffeesatz erkennen konnte oder gottgegeben eingeleuchtet bekommt, es ist nicht eindeutig und klar, wenn überhaupt gewollt, geregelt. Rechtsunsicherheit, denn wer nicht verankert hat sehr wahrscheinlich seine Waffenbehörde im Nacken, einfach, weil sie es können und der politische Druck nach weniger Waffen im Land denen im Nacken sitzt. Und dann hockt man eventuell vor Gericht und darf beten, dass da nicht ein völlig lebensfremdes Urteil bei herauskommt.

     

    Ich finde das schrecklich.

    • Gefällt mir 3
  3. vor 3 Minuten schrieb thomas.h:

    Habe ich das jetzt alles so richtig verstanden? :confused:

     

    Darauf wirst Du hier keine eindeutige Antwort erhalten. Jedoch, deutet das Wort "Geschäftstresor" auf ein Gewicht von 300Kg hin, was ich so bislang darunter gesehen habe. Je nach Standort und Wohnlage und Befestigungsmöglichkeiten sollte sich eine Antwort für Dich von selbst ergeben.

  4. Da finde ich das:

     

    Zitat

    10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditierte Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die 
    1.
    Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Erzeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl vornehmen und
    2.
    hierfür über eine Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) in der jeweils geltenden Fassung verfügen.
    Als nationale Akkreditierungsstellen gelten 
    1.
    Stellen, die nach § 8 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 79 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung beliehen oder errichtet sind, und
    2.
    jede andere von einem Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 als nationale Akkreditierungsstelle benannte Stelle.
    2 
    Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
    3 
    Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
    4 
    Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
    5 
    Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

     

  5. vor 19 Minuten schrieb msk:

    Und spätestens für Waffenschränke mit einem Gewicht von mehr als 200 kg ist das eine rein theoretische Diskussion - die wird kein Einbrecher-Team mehr heraustragen. Wer es wirklich gezielt darauf absieht, wird den vor Ort aufbrechen, denn das muss er ja sowieso machen.

     

    Hm, da würde ich eher mal behaupten, es kommt darauf an, wo der Tresor mit diesem Gewicht steht. Ich habe zuletzt mit einer Schwerlastsackkarre in der Gewichtsregion einen transportiert. War zwar etwas mühsam, ebenerdig, jedoch mit zwei Mann problemlos machbar. Solche Sackkarren kosten nicht die Welt. Vor Ort aufmachen, kommt auf die Wohnsituation, das vorhandene Know-How und Werkzeug an. Und natürlich, was für einen Widerstandsgrad das Schätzchen hat. Man muss also das Gesamtpaket betrachten. Für den schnellen Zugriff werden sich Täter nicht damit beschäftigen, jedoch wäre dann das Wissen vorhanden, dass unter der Adresse ein Schränkchen steht. Keine Ahnung, ob solche Informationen verkäuflich sind.

     

    Auf der anderen Seite im Altbau ist die Verankerung eventuell nur eine Hürde, die sich mit mehr oder weniger Hebeln überwinden lässt. Wer kennt schon die wahre Widerstandskraft seiner Wände bzw. Böden? Hat wer schon mal "probe gehebelt"?

     

    Meiner Meinung nach spielt das Gewicht eine nicht zu verachtende Rolle, egal ob verschraubt oder nicht, mehrere hundert Kilo, so man sie stellen kann, sind deutlich aufwendiger abzutransportieren und hoffentlich auch zu öffnen, als das Kuchenblech dreifach verdübelt im Beton. Die Aufstellkosten sind dafür drastisch höher und wo das Teil steht, da steht es dann.

  6. vor 5 Minuten schrieb gunvlog:

    § 36 WaffG sagt, wer Waffen besitzt, muss alle Vorkehrungen treffen, die ein abhandenkommen verhindern und dass unbefugte Dritte Zugang zu den Waffen erlangen.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

     

    Zitat

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

     

    Alles kann man kaum tun, das würde jedweden Rahmen sprengen und den privaten Waffenbesitz unmöglich machen. Was genau meint der Gesetzgeber mit "erforderlichen Vorkehrungen"? Für die vorübergehende Aufbewahrung wird es so beschrieben:

     

    https://www.pirsch.de/sites/pirsch.de/files/2017-11/Waffenaufbewahrung_Merkblatt.pdf

     

    Zitat

    Grundsätzlich gilt, dass ein Waffenbesitzer auch bei der „vorübergehenden Waffenaufbewahrung“ die erforderlichen Vorkehrungen treffen muss, um ein Abhandenkommen bzw. den Zugriff unbefugter Dritter zu verhindern. Welche Maßnahmen zu treffen sind, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an und ist „vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen“. Die zu treffenden Vorkehrungen sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) recht detailliert beschrieben. Die WaffVwV – als Handlungsrichtlinie für die Behörden gedacht – richtet sich zwar nicht direkt an den Waffenbesitzer, kann aber als Richtschnur dienen.

     

    Wäre das jetzt analog auf die Aufbewahrung daheim anzuwenden? Finde dazu derzeit keine Definition.

     

    vor 7 Minuten schrieb gunvlog:

    kann ein Gericht

     

    Kann, nicht muss, wenn es nach Deiner Ansicht ginge?

     

     

    • Gefällt mir 1
  7. vor 58 Minuten schrieb chr:

    So eine Lobbyarbeit wird natürlich nicht feinsäuberlich Dokumentiert

     

    Das ist mir bewusst und sollte man aus meinem Posting auch herauslesen können. Dass

    es eine war, wird bislang vermutet, mehr eben nicht. Alles andere sollte schriftlich festgehalten worden sein. 

     

    vor einer Stunde schrieb chr:

    Manchmal lässt mich die Naivität Lesekompetenz einiger Mitbürgernder in unserem Land sprachlos zurück.

     

    So ist es besser. Siehe unten.

     

    Am 12.4.2024 um 12:21 schrieb Last_Bullet:
    Am 12.4.2024 um 11:57 schrieb gunvlog:

    Man munkelt, ein gewiefter Hersteller hatte hier seine Finger etwas im Spiel.

     

    Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ansonsten sollten doch detaillierte Protokolle irgendwo vorliegen.

     

    vor 6 Minuten schrieb Wenemar:

    Verankert werden müssen ALLE? 

     

    Das Thema ist nebenan.

  8. Dazu müsste die EN 1143-1 abgeschafft werden. Denn deren Bereich endet nicht beim Widerstandsgrad 1. Dann gäbe es jedoch weiterhin europäische, gleichwertige Normen. Denke nicht, dass das kommt. Ab Widerstandsgrad 2 beginnt es teuer zu werden. Und auch die wiegen nicht mindestens 200Kg. Das sind dann meistens jedoch eher kleine Würfel.

  9. vor einer Stunde schrieb ASE:

    irrigen Annahme 1er = sehr schwer.

     

    Dem ist nun nicht so. Also irrig, ja.

     

    vor einer Stunde schrieb ASE:

    der Gedanke "Abhandenkommen" zugrunde lag

     

    vor einer Stunde schrieb ASE:

    RUs werden bedeutungslos, weil beliebig Zeit vorhanden ist um zu öffnen.

     

    So ist es, dann ist der Widerstandsgrad relativ egal, wenn Zeit und Werkzeug keine Rolle mehr spielt. Nur dann hätte man das Gewicht auch für den Widerstandsgrad 1 aufnehmen müssen, da haben die Lobbyisten wohl nicht gut genug aufgepasst. ;)

     

    vor 5 Minuten schrieb Elo:

    Ein höherer Widerstandsgrad hätte höhere Folgekosten und damit mehr Diskussionspotential bedingt.

     

    Durchaus denkbar. Ob man da wirklich an den Geldbeutel des LWB gedacht hat, oder nur Angst vor einer Klage hatte, nunja.

  10. vor 6 Minuten schrieb ASE:

    Wenn die Verankerung überwunden wurde, dürfen maximal 5 Waffen verschwinden, wenn im <200kg-Behältnis "leicht" wegzutragen, für 10 muss man sich anstrengen.  Damit wird auch eine Maximalmenge  KW pro  0er überhaupt definiert. 

    Bei 1er ging man wohl davon aus, das die immer  > 200 wiegen und wesentlich schwerer zu öffnen sind als 0er.

     

    Interessanter Gedankengang. Dem steht Folgendes gegenüber: Ein Nuller hat den gleichen RU Wert für Teilöffnung/ Komplettöffnung. Es gibt schwere und leichte Nuller, technisch verstehe ich das auch nicht, wieso der Wert dann gleich bleibt. Doch wenn der Öffnungsaufwand gleich ist, wäre es völlig egal, wie schwer die sind. Es sei denn, man kann nicht vor Ort öffnen. Definitiv ist ein sehr schwerer Schrank und dessen gut gewählter Aufstellort ein nicht zu verachtender Sicherheitsgewinn.

     

    Beim Widerstandsgrad I ist es nicht so, dass hier ein Mindestgewicht anliegt, es gibt kleine für zwei Kurzwaffen, die wiegen so um die 30Kg. Nach oben hin recht offen, also 400Kg gibt es auch. Die RU Werte für Teil-/Komplettöffnung differieren hier im Gegensatz zum Nuller. 30/30 zu 30/50, der zeitliche Aufwand, um an einem Einser Vollzugriff auf den Inhalt zu bekommen, ist schon deutlich höher.

     

    vor 24 Minuten schrieb baer42:

    Lobbyarbeit

     

    vor 20 Minuten schrieb gunvlog:

    Man munkelt, ein gewiefter Hersteller hatte hier seine Finger etwas im Spiel.

     

    Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ansonsten sollten doch detaillierte Protokolle irgendwo vorliegen.

     

    vor 18 Minuten schrieb ASE:

    In der Praxis dürfte 0 oder 1 weder für den Gelegenheitseinbrecher noch für den dedizierten Waffendieb eine Rolle spielen 

     

    Der, dem es auf Zeit ankommt und der sich nur wenige Minuten im Haus/ Wohnung aufhält, ja, da langt aber bereits wesentlich weniger an Sicherheit.

  11. Moin Leute.

     

    Danke erstmal für die weiteren Antworten.

     

    vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

    Ich verstehe Dein Ansinnen nicht.

     

    Ich finde das auch nicht wichtig für meine Frage. Generell geht es in diesem Thread nicht um den Kauf, nicht um den Wunsch etwas für den LWB zu verschlechtern, sondern ganz einfach darum, zu verstehen, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Durch meine Suche nach etwas Neuem bin ich in Kontakt mit der Behörde, verschiedenen Händlern und lese auch in Foren. Das Thema finde ich mittlerweile spannend. Hardcore-Hintergrundinfos gibt es kaum, denn die guten Jungs wollen den schlechten keinen Wissensvorteil geben. Deswegen ist es auch schwierig, technische Unterschiede der Klasse herauszuarbeiten, wenn diese nicht offensichtlich sind (also z. B. zweite Schlossvorgabe ab Widerstandsgrad 4).

     

    Und natürlich mache ich mir Gedanken, kauft man nun Kuchenblech oder doch etwas Vernünftiges, denn eines ist klar, das kostet nicht unerheblich Geld. Alleine die Transport- und Aufstellkosten können bei einem schweren Brocken durchaus locker die Hälfte und mehr des Kaufpreises ausmachen. Ich vergleiche Preise, denn kaum ein Angebot gleicht dem anderen, obwohl oft der gleiche Hersteller dahinter steckt.

     

    Das führt nun dazu, dass ich tiefer in die Materie eingestiegen bin, ich habe mehrfach die gesetzlichen Vorgaben gelesen und habe mich gefragt, wieso sind die so? Wie war der Weg dorthin, wer war dabei? Wurden Experten gehört und wie haben diese ihre Argumente begründet. Das kann man so ähnlich sehen, wenn man wissen will, wieso z. B. hat ein bestimmter Krieg begonnen. Was geschah davor?

     

    Dieser Thread ist diesem Interesse gewidmet. Mehr nicht.

     

    vor einer Stunde schrieb msk:

    Ich denke, dass allgemein der Einbruch kein wirklich relevanter Punkt bei der Wahl der Anforderungen war

     

    Kann es auch irgendwie nicht, wenn man bei Widerstandsgrad 1 stehen geblieben ist (trotz der bereits genannten "Hintertür"), denn beim unbewohntem Schützenhaus traut man sich selbst nicht und reduziert die dort vorhandenen Waffen drastisch.

     

    vor einer Stunde schrieb msk:

    . Und wenn schon Tresorhersteller "Bedenken" hinsichtlich der Sicherheit bestimmter Sicherheitsklassen haben, dann umso mehr.

     

    In meinem Fall ist es nicht der Hersteller, sondern Personen, die u. a. Notöffnungen vornehmen. Die sich mit den einzelnen Tresoren auskennen, ob alt, ob neu. Dort sagt man, die wirkliche Sicherheit beginnt ab dem Widerstandsgrad III.

     

    vor einer Stunde schrieb msk:

    So ganz unlogisch erscheint mir daher aus der Sicht die Gesetzgebung nicht zu sein.

     

    Ich sehe es ambivalent, denn um Familienmitglieder auszusperren, braucht man keinen Widerstandsgrad 1, eine Klasse tiefer hätte ausgereicht. Also muss zwischen 0/Null und eins schon ein Unterschied bestehen. Augenscheinlich für mich ist hier auf jeden Fall die Tür zu nennen, die beim Einser i.d.R. deutlich massiver gebaut ist. Der Nuller gleicht da eher einem B-Schrank mit einer mehr oder minder dicken Frontplatte, die jedoch nicht gefüllt ist.

     

    vor 44 Minuten schrieb msk:

    dass Waffenschränke - welcher Klasse auch immer - durch Unbefugte aufgebrochen (nicht aufgeschlossen!!) wurden und mit den Waffen anschließend schwere Straftaten begangen wurden?

     

    Diese Frage könnte mitschwingen, mir ist eine Statistik dazu nicht so wichtig. Sie wäre jedoch unter damaligem Gesichtspunkt eine Begründung gewesen, wieso man sich für diese Grenze zum Widerstandsgrad 1 entschieden hat. Leider habe ich dazu nichts Verwertbares finden können.

     

    vor 44 Minuten schrieb msk:

    Mir ist da nichts bekannt, was irgendwelche Sicherheitsklassen in Frage stellen

     

    Es gibt den RU Wert, der für alle Klassen unterschiedlich ist. Dieser Wert ist eine Art Marke, um aufzuzeigen, wie hoch der Aufwand ist, um einen Schrank teilzuöffnen (also handgroßes Loch einzubringen) oder die Komplettöffnung. Dieser Wert wird zeitlich nicht aufgeschlüsselt, um Spitzbuben keinen Anhalt zu bieten herauszufinden, wie lange sie für einen Tresor benötigen, um diesen zu knacken. Es gibt jedoch Versuche diese anhand vorhandener Werkzeuge, die selbst unterschiedliche Werte mitbringen, herauszufinden. Die RU Werte sind natürlich Laborwerte, kein Aufbruchversuch läuft ab wie in einem Labor. Ich habe schon ein Video gesehen, wo die Täter an der Tür eines Widerstandsgrads II trotz mehrstündigem Versuch gescheitert sind, obwohl der das eigentlich nicht hergibt. Interessant. Das muss man jedoch als Einzelfall betrachten, denn dieser betroffene Tresor kann genau diesen Angriffen standgehalten haben, ein anderer gleicher Klasse hätte das vielleicht nicht. 

     

    Es ist ein komplexes Thema. Wer nur nach Plakette kauft, gerade so, was gesetzlich vorgeschrieben ist, den wird das nicht interessieren. Steht halt so im Gesetz und fertig. Alles gut. Nicht jeder möchte hinter den Vorhang blicken. Ich schon.

  12. vor 11 Minuten schrieb Bounty:

    Dafür hat man eine ausreichend große Tür offen gelassen...

     

    Ja, stimmt. Dennoch gilt die unbegrenzte Aufbewahrung beim Widerstandsgrad 1, vom genannten Einzellfall mal abgesehen. Wobei die Grenze sich doch irgendwo bei einer vernünftigen Größe eines solchen Behältnisses ergibt, denn Platz ist nicht unendlich. Es wird sicherlich Sammlungen etc. geben, die einen gewissen Rahmen sprengen, eventuell wollte man dafür gewappnet sein.

  13. Gejammert hat hier bislang noch niemand, aber Du erwähnst ebenfalls die Lobbyarbeit einer Firma. Interessant.

     

    Und tatsächlich, mein alter B-Schrank klappert kein Stück, die Luft faucht heraus, wenn ich die Tür schließe. Alle bislang von mir näher betrachteten moderneren Tresore, 0/Null, 1, 2, die Türen klappern und haben leichtes Spiel. Hersteller unterschiedlich, soweit man das herausfinden kann.

  14. vor 24 Minuten schrieb karlyman:

    Aber es gibt vielleicht Dritte, bei denen kommt das genau so an.

     

    Definitiv nein, so ist es nicht gemeint. Mich interessieren die Gedanken, Fakten dahinter. Warum man sich genötigt sah, nach Rückzug einer Baurichtlinie etwas zu tun, verstanden. Das von Steven habe ich bislang mit einer Quelle nicht gefunden. Unmöglich ist natürlich nichts.

     

    Das von Andor klingt erstmal logisch, obwohl es für mich gleichzeitig ambivalent aussieht. Man hätte auch zwei Schlösser vorschreiben können, die aufwendiger zu öffnen sind, als eine dickere Wandung, zusätzlich Bohr-/Schneidschutz des Schlosses, wenn man hauptsächlich den Besitzer selbst oder Familienangehörige/ Besucher abhalten will. Auch dass man einen Unterschied beim Gewicht beim 0/Nuller macht, beim Widerstandsgrad 1 wiederum kein Wort davon, irritiert mich. Was ich relativ einfach wegschleppen und irgendwo in aller Ruhe öffnen kann, ist wesentlich unsicherer, als der schwere Klotz "am Bein". Denn dort hat man alle Zeit und Werkzeuge, die man dafür benötigt.

     

    Also, hätte man z. B. gesagt, zwei verschiedene Schlösser, Minimalgewicht xxxKG, Waffenanzahl ansteigend mit dem Widerstandsgrad etc., das würde aus meiner Sicht den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund stellen. Und der würde alle unberechtigten Interessenten abhalten. Egal ob den Sohn oder den Einbrecher. Die Deckelung einfach auf den Widerstandsgrad 1 ohne nachvollziehbare Begründung, warum das State of the Art sein soll, erschließt sich mir bislang nicht. Das würde ich gerne verstehen.

     

    Natürlich könnte jetzt eine Kundiger sagen, dass der Widerstandsgrad 1 derart sicher ist, dass der Aufwand, den zu öffnen, sehr, sehr groß ist und das nur äußerst selten vorkäme. Ich habe dagegen gelesen, dass richtige Sicherheit erst ab Widerstandsgrad 3 beginnt, das von Leuten, die z. B. beruflicherseits mit dem Öffnen von Tresoren zu tun haben.

     

    Zumindest im unbewohnten Schützenhaus ist man seitens des Gesetzgebers recht restriktiv. Dort muss es schon der Widerstandsgrad 1 sein mit maximal 3 Langwaffen und Kurzwaffen nur nach Rücksprache.

     

    vor 3 Minuten schrieb SC:

    Der Rest der Geschichte ist nachlesbar .

     

    Wo? Hast Du da eine Quelle? Das von Dir verlinkte ist ein Infoblatt, wie Waffen aufzubewahren sind.

     

    vor 3 Minuten schrieb SC:

    zukunftssicher

     

    Da man die technischen Vorgaben in die AWaffV transportiert hat, kann man diese wesentlich einfacher anpassen, als ein Gesetz. Deswegen ist Dein Argument so weit hergeholt nicht. Da könnte sich ruckzuck etwas ändern.

  15. vor 21 Minuten schrieb Andor:

    sondern mit Zugriffsmöglichkeit durch unberechtigte Personen.

     

    Ok, wenn es nicht der übliche Einbrecher ist, macht es mit diesem Argument dahingehend für mich wenig Sinn, wenn man z. B. "nur" Familienangehörige, kurzzeitigen Besuch vom Zugriff abhalten wollte, dann hätte man alles beim Alten belassen können. Aus dem von Elo verlinkten Papier habe ich entnommen, dass man die Aufbewahrung speziell zusammen mit Munition vereinfachen und Verstöße dagegen minimieren wollte. Das würde erklären, warum man die EN 1143-1 mit definiertem Einbruchschutz gewählt hat, und nicht die S2, die nur wenig sicherer als die Schränke gem. VDMAetc. sein soll. Gut, die Richtlinien für den Bau von B-Schränken wurde zurückgezogen, somit musste man sich etwas ausdenken. Logisch.

     

    Deine Argumentation würde dann Sinn ergeben, wenn man tatsächlich nicht den Einbrecher meint und deswegen eine Obergrenze ziehen wollte. Aber wieso dann den Widerstandsgrad 1 und nicht 0/Null? Der würde völlig ausreichen, z. B. den Sohn abzuhalten, bei korrektem Verschluss an die Waffen zu kommen. Üblicherweise dürfte der Sohn nicht mit Vaters Flex an den Inhalt gelangen wollen.

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